Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.04.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191504270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19150427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19150427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1915
- Monat1915-04
- Tag1915-04-27
- Monat1915-04
- Jahr1915
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- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.04.1915
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LWWM^ÄMMMtM x^r Früher Wochen- und Nachrichtsblatt ^3 Tageblatt fiir WM MIT MM, Mors, St, Win, ßeiriWrt, Mem, MW, Mmsvis, MW St, Ms, St. zmb, St. Mel«, StlMbrs, Am. MemW. MAmel M AMem Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttal zu Lichtenstein Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirt — 65. Jahrgang. Rr 95. LLW.S Dienstag, den 27. April L°"KLNL"S "915 vieses Statt erscheint täglich, nutzer Sonn- und Festtag«, nachmittags für de» folgenden Tag. — VierteMhrlicher Lefugspreis 1 Mk. 5V Pfg., durch die Post bezogen l Mk. 75 pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. Erstellungen nehme» außer der GeschkstssteUe in Lichtenstein, Wilhelm Ebert-Straße 5b, alle Kaiserlichen postanstaltrn, Postboten, sowie die Austräger entgegen Inserate werden dir sünfgespattrnr Grundzetle mit 10, für auswSrtigr Inserenten mit 15 Pfg. berechnet, Neklamefetle 30 Pfg. Lm amttichrn Teil kostet die zweispaltige Zelle 30 Pfg Ferusprrch-Anschluß Nr. 7. Luseraten Ännahme täglich bi« spätestens vormittags 10 Nhr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. Schlutzverteilung. Jen Konkurse über den Nachloß des in Frankreich gefallenen Bäckermeisters Hermann Max Otto in Lichtenstein soll Schlußverteilung erfolgen. Dazu find 473 Mark 79 Pfg. verfügbar. Zu berücksichtigen find 249 Mark 25 Pfg. be vorrechtigte und 3378 Mark 23 Pfg. nicht bevorrechtigte Forderungen. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgericht Lichtenstein zur Einsichtnahme aus. Lichtenstein, den 26. April 1915. Der KoNkurZverwMer Bruno Zsitzler. Im Handelsregister ist auf Blatt 220, die offene Handelsgesellschaft in Firma Drkchfrl L Co. in Lichtenstein betr., am 24. April 1915 das Aus scheiden des Gesellschafters Ernst Otto Drechsel eingetragen worden. Die Ge sellschaft ist aufgelöst, das Handelsgeschäft wird unter der bisherigen Firma von dem alleinigen Inhaber, dem Fabrikanten Franz Louis Bauuack fortgeführt. Köuiftttches Amtsgericht Lichtenstein. Die Sparkasse Hohndorf ist bereit, Stücke der Reichskriegsauleihe gebührenfrei in Verwahrung zu nehmen und zwar nicht nur die bei ihr gezeichneten Stücke! Wer seine Wert papiere vor der Gefahr, sie durch Feuer oder Diebstahl zu verlieren, schützen will, mache hiervon umgehend Gebrauch. Die Papierinhaber erhalten einen Hinterlegungsschein. Kontrolle der Mehl- und Getreidevorräte. Die Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich mit Rücksicht auf die ernsten Gefahren, die der Ernährung der Bevölkerung dadurch drohen, daß, ungeachtet aller Verbote und Strafandrohungen, auf dem Lande imnrer noch Brotgetreide an das Vieh verfüttert wird, veranlaßt, eine strenge Aussicht über die genaue Befolgung der Versütterungsvorschriften, insbesondere eine Nachprüfung der bei den Landwirten lagernden Bestände einzuführen. Mit dieser Revision ist mit ministerieller Ermächtigung der Webermeister Erust Gr ost von Glaucha« von der Königlichen Amtshauptmannschast Glauchau beauftragt worden. Auch hat Genannter zu kontrollieren, daß die Backvorschriften genau befolgt werden, daß die Mehlbezugskarten bei den Bäckern in Ordnung find und daß alle Mehlvorräte, wo sie auch lagern mögen, vor dem Verderben geschützt sind. Webermeister Groß gilt im Rahmen seiner vorstehenden Befugnisse als Polizeibeamter, als welcher er besonders verpflichtet worden ist. Alle Stadträte und Gemeindebehörden werden ersucht, ihm bei Durchführung seiner Aufgabe nach Kräften zur Seite zu stehen. Glauchau, den 24 April 1915. Die Königliche Amtshanptmannfchaft. Nachstehend wird im Anschlusse an die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 1. März 1915 — 782 HI K — in Nr. 50 der Sächsischen Staatszeitung und der Leipziger Zeitung vom 2. März 1915 die Bekanntma chung des Reichskanzlers vom 15. April 1915 — R.G.-Bl. S. 225 —, Aender- I ung der Bekanntmachung üker Höchstpreise für Futterkartoffeln und Er zeugnisse der Kartosfeltrockuerri sowie der Kartoffelstärkefabrikatilm vom 25. Februar 1915 — R.GBl. S. 116 — betreffend, noch besonders zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 20. April 1915. Ministerium des Inner«. Bekanntmachung einer Aendernug der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln nnd Erzeugniffe der Kartoffel- trockuerei fr wie der Karioffelpärkesabrikation vom 25. Februar 1915 (R.G.M. S. 116). Vom 15. April 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des § 5 des Gesetzes, betreffend Höchst preise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. De- zemser 1914 Reichs-Gesetzbl. S. 516) folgende Verordnung erlassen: Artikel 1. In der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Er zeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 25. Feb ruar 1915 (Reick s-Gesetzbl. S. 116) erhält im 8 2 Abs. 5 folgende Fassung: „Der Reichskanzler kann sür Kartoffelwolzmehl, das nur bis zu 60 vom Hundert durchgemahlen ist, eine Preiserhöhung bis zu drei Mark sür den Doppelzentner gestatten." Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 15. April 1915. Der Reichskanzler. — Im Auftrage: vr. Richter. Selbstversorger. Die Selbstversorger sind berechtigt, ihr überschüssiges Getreide avster den in der ihnen zugestellten Verfügung genannten Mühlen auch den vom Bezirksverband zngelossenen Getreidlhävdler z«m Kans anznbieten. Glau chau, den 26. April 1915. Der Bezirksverbavd der Königlichen Amtshauptmannschast Glanchan. Amtshauptmann Graf v. Holtzendorff. Bekanntmachung. Alle Besitzer von kriegsbrauchbar befundenen Kraftwagen haben diese stets zur Verfügung der Militärbehörde zu halten. Eine Veräußerung der Fahrzeuge darf nur mit Genehmigung des stellver tretenden Generalkommandos XIX. (2. K. S) A K. flattfinden. Solche Anträge find an die zuständigen Zivilkommiffare sür die Kraftwagen-Aushebungskommissionen Leipzig, Chemnitz oder Zwickau zu richten. Die Nichtbefolgung dieser Bekanntmachung wird bis zu 1000 Mark Geld strafe oder 1 Jahr Gefängnis geahndet Leipzig, 12. April 1915. Der stellvertretende kommaudierevde General. v. Schweinitz. Ausdehnung unserer Fortschritte am Mernkanal. Der gestern gemeldete bedeutsame Erfolg bei Dperu lhat, wie aus dem neuen Bericht unserer obersten .hee- Tesleitung hervorgcht, eine wesentliche Ausdehnung erfahren. Es läßt sich jetzt erkennen, daß der dcut- -Ichc Angriff von der Front Steenstraate—östlich Lan- Nemarck nach Süden gerichtet war und unsere dortige Front beinahe zwei Kilometer näher an Ipern schob. Won großem Wert ist bei diesem Sieg der deutschen Wassen die Neberschreitung des Kanals und die Festsetzung am anderen Ufer au zwei Stellen, bei Steenstraate (8 Kilometer nördlich Apern) und bei Let Sas (südlich Stecnstraate). Dieser Umstand wird Mr die zukünftigen Kämpfe in dieser Gegend zwcisel- Kos von großer Bedeutung sein „um so mehr, als der Kanal vor kurzem an einer dritten Stelle, wei ter nördlich bei Drie Grachten, überschritten wor den war. Die Erstürmung des Ortes Lizerne am westlichen Kanaluser, die anscheinend aus der Rich tung Steenstraatc erfolgt ist, zeigt, daß unser An griff dort im Fortschreiten ist. Ob ein Durchbrechen der cngliich-französischen Front an dieser Stelle schon jetzt in unserer Absicht liegt, ist nicht ersichtlich, dürfte aber kaum anzunehmcn sein; es lzandelt sich aber dennoch nm Geländegewinne, die unsere Lage dort wesentlich günstiger gestalten. Wie hoch die Gegner diesen Erfolg einschätzen, geht aus den mehr fachen heftigen Gegenangriffen hervor, die sowohl Franzosen wie Engländer machte», um das verlo rene Terrain wicderzngewinncn. AuS der Tatsache, daß der Feind bei diesen gescheiterten Angriffen schwere Verluste erlitt, darf man schließen, daß wir fest im Besitz der neugewonnenen Stellungen sind. Daß der Feind durch den deutschen Vorstoß schwer getroffen wurde, geht aus der (firöße der gemachten Kriegsbeute hervor. Neben über 5000 Gefangenen wurden über 50 Geschütze — eine verhältnismäßig hohe Zahl —, zahlreiche Maschinengewehre und viel anderes Kriegsmaterial erobert. Die Berichte Frenchs und Joffres müssen, so schwer es ihnen wird, die deutschen Erfolge zugeben. Na türlich ist es mehr als kindisch, die Schlappe ein fach auf die Verwendung erstickender Gase durch
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