Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.04.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191504181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19150418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19150418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1915
- Monat1915-04
- Tag1915-04-18
- Monat1915-04
- Jahr1915
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- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.04.1915
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ns. Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tageblatt sir Hl>W»s, LS-U, 8M»rs, Wvrs, Zi. Wm, ßmMü, Namm, MSrstl, MmÄsrs, WIsm St, Mls, St, z«lsb, St. Wchek, StMiM, Am, WtmWi. KMiGkl ml BMkm Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttal zu Lichtenstein —- - Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirl — — 65 Jahrgang. — - Rr 88, LZÄW.LV Sonntaq, den 18. April 1915 > viesrs Statt erscheint täglich, anher Lonn- und Festtags, nachmittags sür den folgenden Tag. — Vierteljährlicher Sezugsprei» 1 Mk. 5V psg., durch die Post bezogen 1 MK. 75 psg, Ginreinr Nummern 10 pfg. Gestellungen nehmen außer der Geschäftsstelle in Lichtenstein, Wilhelm Gbert-Straße 5b, alle Kaiserlichen postanstaltrn, Postboten, sowie die Austräger entgegen »nserate werden die skinsgespalteue Grundzeile mit 10, für auswärtige Inserenten mit 15 psg. berechnet, Neklomrzrile 30 Psg. Lm amtlichen Teil kostet die zweispaltige Leite 30 psg Ferusprech-Änschluß Nr. 7. Luseratrn-Annahme täglich bi» spätestens vormittags 10 Nhr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. 3. Eine Bilanz Ler Karpathenschlacht Avs dem K. und K. Kriegspressequartier schreibt chen kaum an die blutige Arbeit eines einzigen Ta- Ler Berichterstatter Kirchlehner dem ,^L.-A.": Die 1,30 1,30 4. 5. Schinke« Spkck der Einwohner oder bei den Markenausgabestellen befinden, sind im Laufe des Montags, den 19. dss. Mts. in der hiesigen Polizeiwache abzugeden. Lichtenstein, am 17. April 1915. Der Stadtrat. als dessen Stellvertreter, Rittergutspachter Kari Kretzschmar, Remse, als 1. Beisitzer, Rittergutspachler C Gruner, Kaufungen und Gutsbesitzer Paul Schubert, Falken, als dessen Stellvertreter, für 1 Pfund. Abgabe von Schinken nur ungeteilt, von Fleisch nnd Speck nur in Mengen von 2 Pfund an. Lichtenstein, 17. April 1915. Der Stadtrat. 8. Stadtrat Geitner, Glauchau, als 2 Beisitzer, 7. Stadtrat Stötzner, Glauchau und 8. Fleischermeister Mehlhorn, Glauchau, als dessen Stellvertreter. Glauchau, den 15. April 1915. Amtshauptmann Gras v Holtzendorff. Dienstag und Mittwoch den 20. und 2l. April von 3 bis 7 Uhr findet eine Fortsetzung des Verkaufs von dämschen Dauerfleischwarerr im Berkaufkraume im Hofe des Ratskellers an hiesige Einwohner statt. Rauchfleisch Mk. 1,10 gcs unserer Karpathcnschlacht heran. Es wird als glaubwürdig hingestellt, daß die großen Sammel- zentren der feindlichen Armeen die Becken von Jaslo und Krosuo, von Sambor und Stryj sowie die Gegend von Lemberg, vor kurzem noch der Stolz der russischen Kriegsleitung, seit Wochen ein einziges, iu seiner ergreifenden Schauderhaftigkeit elendes Massenlazarctt sind. Dort wo noch vor Wochen un sere Flieger, wenn sie von ihren Erlundigungsflügen zurückkchrten, nichts anderes zu berichten wußten, als daß alle durch Galizien nach dem Süden füh renden Straßen mit unübersehbaren schwarzen Mas sen an vormarschierenden Truppen übersät seien, dort ist der russischen Kriegsleitung größte Sorge heute die Versorgung und der Abschub der Hundert- tausende von Tapferen, die für den Zar und für Rußland Tag und Nacht gegen unsere Fronten ge Für Bäcker und Mehlhändler. Die gelben Brotmarken dürfen nur noch bis heute Sonnabend Abend angenommen werden und verlieren dann ihre Gültigkeit. Sie sind abzuzählen und gesondert (Roggen- und Weizeumarken für sich) in Beutel zu füllen. Auf der Vorderseite der Beutel ist der Inhalt genau nach Pfund beim Roggenbrot und nach Stück bei dem Weizenbrot zu bezeichnen und die Richtigkeit durch Namensunterschrift zu bestätigen. Falsche Angaben find strafbar. Die Beutel sind bis Montag, oen 19. dfs. Mts , mittags 1 Uhr an die Polizeiwache abzuliefern. Später eingehende Marken werden nicht verrechnet. Die Markenbeutel werden am Sonntag vormittag in der Polizeiwache aus- gegeben. Lichtenstein, am 17. April 1915. Der Stadtrat. vierwöchige Schlacht in den Karpathen, die ihren Höhepunkt im Osterringen erreichte und von der rnarr noch nicht sagen kann, ob sie für sich abge schlossen ober die erste Phase eines noch gewaltigeren Kampfes bedeutet, ist — das läßt sich schon jetzt seststellen, — das größte und folgenschwerste krie- tzerische Ereignis des bisherigen Feldzuges gegen Rußland Cs mögen sich iu diesen Kämpfen zwei Millionen Streiter gegenübergestanden haben, eine Zahl, die alle bisher bekannten Streiteraufgebote der Weltgeschichte weit übertrifft. Die Völkerschlacht von Leipzig, sowie die großen und als moderne Schlach ten angksp-ochenen Entschejdungskämpse in Ostafien .schrumpfen int Vergleich zu der Völkerbrandung in Leu Karpathen zu kleinen Gefechten zusammen. Die Wesc.n tvellüste in diesen einzelnen Schlachten rei st ürw.t haben. Bis zu 0 0 0 Züge mit Verwun deten sollen an manchen Tagen nach dem Innern Rußlands abgeschobeu worden sein, atme ' daß die Masse der Hilfsbedürftigen auch nur eine wesentliche Verminderung erfahren hätte. So gut die unter scharfe russische Militärverwaltung gefiel!- teu galizischen Eisenbahnen heute funktionieren, sie sind ohnmächtig, den zwiefachen Berdarf au Zufuhr und Abschub für die russischen Armeen zu besor gen. Dazu kommen die tiesgegliedcrte karpathische Gebirgswelt mit ihren schwierigen Zu- und AbgaugS- verhältuissen und der rauhe Nachwinter im Nor den, die uugeheurk Opfer erfordern, weil man den Verwundeten, Ermatteten und Kranken nicht recht- zetiig Hisie angcdcihen lassen kann. Aus einigen iu unsere Hände gefallenen Berichten geht hervor, tast die Verfassung der russischen Truppen zn min dest a.i manchen Stellen der Schlachtsrvnt trostlos Schluhverteitnug. Im Kvnkurse über das Vermögen des Schnhgefchästsinhabers Alexan der Hohenstein in Lichtenstein soll die Schlußverteilung erfolgen. Dazu find 2314 M. 96 Pfg. verfügbar. Zu berücksichtigen sind 170 M 56 Pfg. be vorrechtigte und 2282t» M. 37 Pfg. nichtbevorrechtigte Forderungen. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Gcrichlsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Lichtenstein zur Einsichtnahme aus. Lichtenstein, den 17. April 1915. Der Konkursverwalter Rechtsanwalt Stirl Kartoffelverkaus in Lichtenstein. Nach einer vor kurzem erlassenen Bundesratsverordnung werden die Kar toffelpreise demnächst bedeutende Steigerung erfahren. Dieselbe soll betragen nach dem 20. April - 1 Mk. — Psg. uach dem 1. Mai - 1 Mk 50 Pfg. nach dem 10. Mai - 2 Mk. — Pfg. nach dem 20. Mai - 2 Mk. 50 Pfg. usw. bis 4 Mk. 50Pfg. Wir raten daher der hiesigen Einwohnerschaft, sich sofort mit dem nötigen Kartoffeibedarf bis Ende Juli einzudecken. Wer verkaufen in den nächsten Tagen Kartoffeln zum Preise von 6 MI. — Psg. Pro Zentner. Die Abgabe der Marken bezw. die Entgegennahme von Bestellungen erfolgt nächsten Montag vormittags in hiesiger Stadtkasse. Für spätere Bestellungen machen wir «ns nicht verbindlich. Lichtenstein, am 17. April 1915. Der Stadtrat. Nchtntmkki dtlr. Die außer Kraft gesetzten Blechbrotmarken, die sich noch in den Händen Verbot des Ausschänkens von Branntwein an Militärpersonen. Das entgeltliche oder unentgeltliche Ueberlaffen von Spiritus, Branntwein, Likör, Rum, Arrak, Kognak vier aus diesen Stoffen bereiteten Getränken au Unteroffiziere und Mannschaften iu Gast- und Schankwirtschaften wird hiermit verboten. Hierunter fällt insbesondere das sogen. Freihallen. Ebenso wird in Kasernen, Dienstgebäuden und Massenguartieren (von min destens 10 Mannschaften oder Unteroffizieren belegten Quartieren) jeder Kleinoer kauf, sowie das Verabreichen von solchen Getränken verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Auch kann das Lokal geschlossen werden. Den Unteroffizieren und Mannschaften ist es dienstlich verboten, sich solche Getränke an diesen Orten verabreichen zu lassen. Dresden, den 12. April 1915. DaS stellvertretende Generalkommando des xti. (t.K. S.) Armeekorps. von Broizem. Zu Mitgliedern des Schiedsgerichts für die Festsetzung der Preist der zn enteignende» Schweine find von der Königlichen Kreishanptmannschaft Chemnitz ernannt worden: 1. Amtsgerichtsrat v. Scheibner, Glauchau, als Vorsitzender, 2. Oberamtsrichter Vogel, Hohenstein-E.,
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