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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ungesetzlichkeiten und Abzahlungsgeschäfte
- Autor
- Lindekam, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein neues Nickelstahl-Kompensationspendel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 257
- ArtikelWas fängt der Uhrmacher mit den nicht abgeholten Reparaturen an? 259
- ArtikelLang- und Kurzwelliges über die Taschenankeruhren System ... 260
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachers Hammerschlag mit seinem alten ... 261
- ArtikelUngesetzlichkeiten und Abzahlungsgeschäfte 263
- ArtikelEin neues Nickelstahl-Kompensationspendel 264
- ArtikelUnsere Preisfragen zur Schulung des schnellen, logischen und ... 266
- ArtikelAus der Werkstatt 267
- ArtikelSprechsaal 268
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 268
- ArtikelVerschiedenes 270
- ArtikelPatentbericht 272
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 272
- Beilage14. Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen ... -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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264 Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. Nr. 17. vertragsform des Kaufvertrages nichts ändern, und schon mehrere Gerichte haben entschieden, dass gerade diese Art der Gesetzes umgehung schroff gegen die guten Sitten verstösst. Eine andere, ebenfalls sehr häufig angewendete Praktik der Abzahler ist folgende: Nehmen wir jemand an, der eine Uhr ge kauft hat. Bald darauf veranlasst ihn der Abzahler, auch noch ein Kollier zu nehmen. Obwohl die zuerst gekaufte Uhr fast ganz bezahlt ist, scheidet er das allmähliche, vorbehaltliehe Eigentum an ihr dadurch aus, dass er den Käufer einen Vertrag dergestalt unterzeichnen lässt, dass alle Ratenzahlungen stets auf die letzte Schuld zu verrechnen sind. Dadurch wird der Eigentums vorbehalt an den zuerst gekauften Sachen künstlich aufrecht er halten und dient so zur Sicherung der Kaufpreisforderungen für alle Sachen. Eine solche Vertragsklausel ist ungesetzlich und nichtig; denn nach § 366 B. G.B. sind die Zahlungen auf die Kaufpreise der nacheinander gekauften Sachen so zu verrechnen, dass zuerst die älteste Schuld beseitigt wird. Diese für den Ab zahler ungünstige Gesetzesbestimmung kann durch keine Vertrags floskel beseitigt werden. Hierüber hat unter anderem das Amts gericht Danzig ein klares Urteil gefällt, das „in der formellen, recht lichen Zusammenziehung wirtschaftlich selbständiger Geschäfte einen Verstoss gegen die §§ 138, 1 und 2, 826 und 134 B.G.B.“ erblickt. Wie wir sehen, bildet ein Abzahlungsvertrag in den aller meisten Fällen eine Kette von ungesetzlichen Bestimmungen. Deshalb sollte niemand, der in irgend einer Weise mit der Praxis der Abzahlungsgeschäfte Bekanntschaft macht, unterlassen, zu vörderst nachzuprüfen, ob überhaupt ein Vertrag im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die üblichen Formularurkunden z. B. enthalten meist keinen schriftlichen Vertrag; denn sie sind in den aller wenigsten Fällen von beiden Parteien unterschrieben. Sie können dann also, als rechtliche mündliehe Verträge, schon durch Gegen beweise, wie Eid usw., entkräftet werden. Zumindest sind im Falle einer mangelhaften Unterzeichnung die meisten Punkte im Formular rechtlich irrelevant und dem Käufer häufig nicht einmal bekannt. Das sind nur einige wenige Beispiele, in welcher ungesetz lichen Weise die Abzahlungsgeschäfte vorgehen. Der Schleich wege, die die findigen Abzahler zur Umgehung der gesetzlichen Hindernisse zu beschreiten wissen, gibt es noch zahlreiche. Wenn darum die Gewerbetreibenden, die ihre Geschäfte auf der alt überlieferten, soliden Bahn führen, mit dazu beitragen, dass diese Praktiken, mehr als es geschieht, im Publikum bekannt werden, so erfüllen sie nicht nur eine Pflicht der Selbsterhaltung, sondern sie machen sich auch nützlich an der Gesellschaft, da vor allem Ungesetzlichen und Unmoralischen zu schützen, schliesslich jedes gerecht denkenden Mitbürgers Aufgabe ist. Aus diesen Er wägungen heraus sollten unsere Geschäftsinhaber das schädliche Treiben des grössten Teiles der Kredithäuser praktisch bekämpfen helfen. Ein neues Mckelstahl-Kompensationspendel. Von den bis heute in der Uhrmacherei angewendeten Kompensationspendeln haben sich drei Arten in der Praxis mehr oder weniger bewährt, nämlich das Rostpendel, das Quecksilber pendel und das Nickelstahlpendel. Als vollwertige Präzisions pendel konnten aber das Rostpendel und die ursprüngliche, von Graham geschaffene Form des Quecksilberpendels nicht gelten, und zwar hauptsächlich deshalb nicht, weil sie nicht auf der richtigen theoretischen Grundlage berechnet und zum grössten Teil (auf Grund von mehr oder weniger zutreffenden erfahrungs- mässigen Annahmen) geradezu nach dem Gefühl konstruiert wurden. Eine höheren Anforderungen entsprechende, ausreichend genaue Kompensationswirkung konnte bei diesen Pendeln daher nur in Einzelfällen, nach jahrelangen tastenden Versuchen und Beobachtungen (wobei der Zufall eine grosse Rolle spielte) erzielt werden. Das erste wirkliche Präzisionspendel war das im Jahre 1891 von Dr. S. Riefler auf rein theoretischem Wege geschaffene Quecksilberpendel, dessen Einrichtung und vorzügliche Ergebnisse bekannt sind. Dieses Pendel ist jedoch, nachdem Dr. Oh. Ed. Guillaume in einer gewissen Nickelstahllegierung 1 ) ein Metall von ausserordentlich geringer Wärmeausdehnung entdeckt hatte, inzwischen von dem (erstmalig ebenfalls von Riefler ausgeführten) Nickelstahlpendel so gut wie verdrängt worden, und zwar wohl hauptsächlich deshalb, weil letzteres — bei mindestens gleicher Güte — erheblich leichter und billiger herstellbar ist. Der Gangregler der modernen Präzisionspendeluhr ist also das Nickelstahlkompensationspendel. Der Hauptteil eines jeden Kempensationspendels (abgesehen von den sogen. Hebelkompensationspendeln, die sich als völlig unbrauchbar erwiesen haben) ist das sogen. Kompensationsstück, das ist jener Bestandteil des Pendels, dessen Ausdehnung in dem der Ausdehnung des Pendelstabes entgegengesetzten Sinne er folgt. Dieser Teil, der aus einem Material mit hohem Aus dehnungskoeffizienten bestehen muss, fällt bei den Nickelstahl pendeln infolge der geringen Ausdehnbarkeit des Nickelstahls sehr kurz (nur wenige Zentimeter lang) aus. Es ist nun allerdings konstruktiv am einfachsten, die Pendellinse sich (mit ihrer Mitte) auf das Kompensationsstück stützen zu lassen; dadurch kommt jedoch ein Nachteil in die Konstruktion, der schon beim alten Grahamschen Quecksilberpendel erfahrungsmässig festgestellt wurde, der also 1) Bestehend ans 35,7 % Nickel und 64,3 °/o Stahl. keineswegs von untergeordneter Bedeutung ist. Er besteht darin, dass die Kompensationswirkung ungenau wird, wenn im Bereiche der Pendellänge die Lufttemperatur in verschiedenen Höhen schichten ungleich ist, und rührt daher, dass das kurze, am unteren Ende des Pendels befindliche Kompensationsstück von einer anderen Temperatur beeinflusst wird als der Pendelstab an seinen höher gelegenen Stellen. Diese so gut wie stets fest stellbare Temperaturdifferenz in verschiedenen Höhenschichten der Luft hat ihren naheliegenden Grund darin, dass in jedem Raume die wärmere, weniger dichte und daher leichtere Luft nach oben steigt. Für Uhren, die in Räumen von jahraus, jahrein konstanter Temperatur ihren Dienst verrichten und dort ihre Feinregulierung erhalten, mag dieser Konstruktionsfehler minder bedenklich sein; bei all den zahlreichen Präzisionspendeluhren aber, die in Wohn- räumen, Bureaus, Werkstätten oder Uhrmacberladen (Regulier uhren) und überhaupt in Räumen untergebracht sind, in denen die Erhaltung einer unveränderlichen Temperatur nicht möglich ist und die in der kalten Jahreszeit geheizt werden müssen, ist diesem Mangel nicht anders zu begegnen als durch Schaffung einer Pendelkonstruktion, bei der das Kompensationsstück möglichst in die Mitte der Uhrkastenlänge zu liegen kommt. Dabei ergibt sich noch der weitere Vorteil, dass das Kompensationsstück für die Luft frei zugänglich angeordnet werden kann, dass also nicht, wie bei der vorhin angegebenen Konstruktion, die das Kompen sationsstück beinahe in seiner ganzen Länge umschliessende Linse den unmittelbaren Luft- und Temperaturzutritt verhindert, so dass eine Temperaturänderung auf das Kompensationsstück erheblich später voll einwirkt als auf den Pendelstab. Ein weiteres wichtiges Erfordernis für ein auch praktisch vollkommenes Kompensationspendel ist eine möglichst einfache Regulierbarkeit der Kompensationswirkung. Kein Kompensations pendel, möge es auf Grund der hierbei notwendigen komplizierten Berechnungen auch noch so sorgfältig und exakt ausgeführt werden, wird, in die Uhr gehängt, gleich von vornherein eine vollkommen befriedigende Kompensationswirkung zeigen; kleine, unvermeidliche Ungenauigkeiten bei der Herstellung sowie bei der Montierung des Pendels und namentlich auch die vorher nicht immer genau genug bestimmbare Einwirkung der Pendel feder äussern sich stets auch in der Wirkung der Kompensation. (Aus gleichem Grunde ist es ja bei jedem Pendel auch unum- jgänglich, für die Regulierbarkeit der Pendellänge zu sorgen.)
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