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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 14. Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine in Eisenach vom 3. bis 7. August 1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 257
- ArtikelWas fängt der Uhrmacher mit den nicht abgeholten Reparaturen an? 259
- ArtikelLang- und Kurzwelliges über die Taschenankeruhren System ... 260
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachers Hammerschlag mit seinem alten ... 261
- ArtikelUngesetzlichkeiten und Abzahlungsgeschäfte 263
- ArtikelEin neues Nickelstahl-Kompensationspendel 264
- ArtikelUnsere Preisfragen zur Schulung des schnellen, logischen und ... 266
- ArtikelAus der Werkstatt 267
- ArtikelSprechsaal 268
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 268
- ArtikelVerschiedenes 270
- ArtikelPatentbericht 272
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 272
- Beilage14. Verbandstag des Zentralverbandes der deutschen ... -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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278 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 17. Auf Herrn Bätge und die anderen beteiligten Berliner Kollegen bringt die Yersammlung ein begeistertes „Hoch“ aus. Schluß der Versammlung 1 Uhr 45 Min. Nach der Mittagspause wird um 4 Uhr 10 Min. die Ver handlung neu eröffnet. Herr Beißmann, Kamenz, stellt in Anbetracht des schönen Wetters den Antrag, die Verhandlung zu vertagen. Wird ein stimmig angenommen. Schluß der Verhandlung 4 Uhr 13 Min. Mittwoch, den 6. August. Der Vorsitzende eröffnet um 8 Uhr die Verhandlung. Leihhausfrage. Berichterstatter der Kommission ist Herr Hempel, Breslau. Antrag 27 27 Auf welche Weise kann der Zentralverband dahin wirken, ein Reichsgesetz zu schaffen, nach welchem das Auktionswesen in allen deutschen Staaten einheitlich nach dem Muster Preußens geregelt wird ? (Norden.) wird zurückgezogen. Die Kommission beantragt, folgende Reso lutionen anzunehmen: 1. Die Hohen Staatsregierungen der Bundesstaaten iverden ge beten, Vorschriften dahin zu erlassen, daß in den Pfandleihen neue Waren und in der Auktion erstandene Pfänder nur in getrennten Bäumen verkauft werden dürfen und daß neu angesehaffte Waren dem Publikum in unzweideutiger Weise als solche erkennbar ge macht werden. 2. Der Zentralverband möge Aufsätze in Zeitungen und Zeit schriften (TJnterhaltungsblätter) lanzieren, in denen die Schäden beleuchtet werden, die dem Publikum durch die Auswüchse im Pfand leihwesen, sowie durch Nepper und Pfandseheinschieber zugefügt werden. 3. Die Hohen Staatsregierungen werden gebeten, darauf hinxu- wirken, daß das gewerbsmäßige Handeln und Hausieren mit Pfand scheinen reiehsgesetzlich verboten werde, und daß 4. durch landesgesetzliche Vorschriften den Pfandleihern die Pflicht auf erlegt iverde, die Besichtigung des Pfandes gegen Erlegung einer mäßigen Gebühr (10—30 Pf.) zu gestatten, und daß auf jedem Pfandschein ein diesbezüglicher Vermerk lesbar angebracht werde. ( Wurde abgelehnt ’.) 5. Die Hohen Staatsregierungen der Bundesstaaten werden schließ lich gebeten, gesetzgeberische Maßnahmen dahin zu treffen, daß die Bezeichnung Lombardanstalt den Pfandleihern verboten werde und daß ferner 6. die in letzter Zeit überhand nehmenden Lombardanstalten, soweit sie ihr Gewerbe nicht bankmäßig betreiben, ebenso dem Kon zessionszwange und den Bestimmungen des Pfandleihgesetzes unter worfen werden, wie der Pfandleiher selbst. Außerdem ist der Antrag 26 26 Der Verband möge bei den Behörden vorstellig werden, daß die Ijeihhausauktionen unmittelbar vor Weihnachten und Ostern auf gehoben werden, da hierdurch eine große Schädigung der ansässigen Geschäfte verursacht wird. (Halle a. S.) unverändert angenommen worden. Der Antrag 22 22 III. Bestimmungen dahingehend zu erlassen, daß neue Kon zessionen für Pfandleihen nicht mehr zu erteilen sind. Dagegen die Errichtung von staatlichen und städtischen Leihämtern je nach Bedürfnis in die Wege geleitet wird. ist von dem Berliner Vertreter Herrn Obermeister Bätge in der Kommissionssitzung zurückgezogen worden, nachdem Herr Rechts anwalt Schönrock darauf hingewiesen hatte, daß gesetzliche Be stimmungen nicht zum Ziele führen könnten, sondern daß es Aufgabe der einzelnen Innungen und Vereine sei, an ihre Stadt ausschüsse wegen Einschränkung der Neukonzessionierungen und an ihre Magistrate wegen Errichtung städtischer Pfandleihen heran zutreten. Die Resolution Nr. 4 ist von der Hauptversammlung abge lehnt, alle anderen wurden angenommen. Hausierunwesen. Berichterstatter der Kommission ist Herr • Hofuhrmacher Andreas Huber, München. Er berichtet über die Beratung der Kommission, die alle Anträge in einen zusammengefaßt habe: Die Vereinigungen von Niedersachsen, Berlin, München, Altona, Ostpreußen und Thüringen beantragen: Der Zentralverband möge immer wieder durch Petitionen an den Hohen Reichstag bewirken, daß durch Reichsgesetz verboten wird: 1. Das Hausieren mit Uhren aller Art, weil dazu kein Bedürfnis besieht, und das Hausieren mit Großuhren nur den Deckmantel bildet für das Hausieren mit Taschenuhren und Goldwaren. 2. Das Ausspielen, Ausschießen und Feilbieten von Uhren aller Art in Spiel- und Glücksbuden auf Jahrmärkten, öffentlichen Plätzen und Orten. 3. Das Hausieren mit Pfandscheinen über Uhren aller Art. Ferner wolle der Zentralverband versuchen, gesetzliche Bestim mungen zu erreichen, nach welchen die Inhaber oder Leiter von Gastwirtschaften, Restaurationen, Caffes usw. verantwortlieh ge macht bzw. bestraft werden — ähnlich den schon bestehenden Straf erlassungen für Duldung von Glücksspielen —, wenn sie in den ihrer Aufsicht unterstellten Räumen mit Wissen und Willen dulden, daß oben erwähnte Gegenstände im Wege des Hausierens vertrieben werden. Im Wiederholungsfälle soll die Entziehung der Konzession eintreten, wie es durch die Verordnung, die Duldung von verbotenen Glücks spielen betreffend, geschieht. Auch sollen die Inhaber der Restaurants angehalten werden, durch Anschlag in ihren Lokalen das gesetzliche Hausierverbot bekannt zugeben. Der Zentralverband wird auch ersucht, in der Petition noch darauf hinzuweisen, daß ein gewisser Widerspruch besteht zioisehen §67 und §56, der RGO. und die Übereinstimmung im Sinne des letzteren Paragraphen zu verlangen. Herr Freygang, Leipzig, führt aus, daß eine Petition des früheren Vorstandes dem Reichskanzler als Material überwiesen worden sei. Herr Eirl, Erfurt, schildert die Verhältnisse in Thüringen und weist auf die Marktordnung hin, die sehr dehnbar sei. Der Antrag der Kommission wird einstimmig angenommen. Herr Werdo, Hamburg, empfiehlt, die Petition an den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag zu geben. Zum Antrag 36 36 Der Verbandstag möge beschließen, die Prämien für Hausier bestrafungen wieder einzuführen. (Niedersachsen.) berichtet Herr Huber, München, daß die Kommission sich einig sei, daß dieser Antrag wenig Aussicht auf Annahme habe. Vom Antragsteller wird dieser Antrag deshalb folgendermaßen abge ändert : Der Verbandstag möge dahin wirken, die Unterverbände und In nungen anzuhalten, die Prämien für Hausierbestrafungen wieder einzuführen. In dieser Fassung wird der Antrag einstimmig angenommen. Zugabeunwesen. Berichterstatter ist Herr Krasemann, Rostock: Die Kommission habe die verschiedenen Anträge zusammen gefaßt und lege Wert darauf, daß eine Petition noch zum Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag in Würzburg eingereicht werde. Die Kommission schlägt dem Verbandstage folgendes vor: Der Vorstand des Zentralverbandes wird beauftragt, mit den interessierenden Branchen, wie der Leder - Luxusbranche usw., zu sammen eine Eingabe an den Hohen Reichstag sowie den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertrag, der vom 11.—13. Aug. d. J. in Würzburg tagt, zu machen, worin gebeten wird, daß in Zukunft Rabatt nur gewährt werden darf 1. entweder in bar, oder 2. nur in Waren derselben Gattung. Begründung! Da durch Selbsthilfe wohl kaum etwas erreicht werden kann, bitten wir eine gesetzliche Regelung eintreten zu lassen, denn es ist eine große Schädigung der Uhren-, Gold-, Leder-, Luxus- und anderer Branchen dadurch entstanden, daß Seifen-, Schokoladen-, Zigaretten-, Wichse-, Margarine-Lieferanten Waren der oben genannten Branchen in großen Mengen als Zugabeartikel geben. — Dies Verfahren ist nach Ansicht fast aller Handelskammern nicht nur als eine mit dem Grundsätzen eines reellen Geschäftsmannes nicht in Einklang stehende geschäftliche Unsitte zu bezeichnen, sondern führt fast immer zu Täuschungen des kaufenden Publikums. Denn die Käufer werden und müssen naeh den Anpreisungen an nehmen, daß sie die Zugabe ohne alle Aufwendung, lediglich als Geschenk erhalten, der Fabrikant also die ihm durch die Zugabe erwachsenden Unkosten lediglich durch den gesteigerten Umsatz deckt. — Dies ist aber fast nie der Fall! Bei Geschäften, die ohne Unterschied jedem Käufer das Anrecht auf eine Zugabe zu sichern, erfordern für die Zugaben große Aufwendungen. Halten doch gewisse Fabriken in Waren, welche nur als Zugabe dienen sollen, große Warenlager, deren Einkauf, Verwaltung und Ver sendung sehr erhebliche Kosten verursachen. Diese Kosten können nicht lediglich durch gesteigerten Umsatz gedeckt werden, sondern sind entweder in den Preisen für die Ware einkalkuliert, oder iverden durch minderwertige Qualität der gelieferten Ware gedeckt; also von dem kaufenden Publikum direkt bezahlt. Dazu kommt noch, daß das Publikum gewöhnlich glaubt, in den Zugaben reguläre gute Ware zu erhalten, wie sie in Spezialgeschäften geführt wird, während die Zugaben vielfach nur minderwertige Ware
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