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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 301
- ArtikelDie Organisation des Handwerks, unter besonderer ... 302
- ArtikelDer Uhrmacher als Gehäusemacher 305
- ArtikelHeinrich von Wiek 307
- ArtikelZur Geschichte der Schraube 308
- ArtikelUnsere Preisfragen zur Schulung des schnellen, logischen und ... 309
- ArtikelZum 50 jährigen Bestehen der Firma F. L. Löbner am 1. Oktober ... 309
- ArtikelDer geheimnisvolle Zeiger 311
- ArtikelAus der Werkstatt 312
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 313
- ArtikelVerschiedenes 315
- ArtikelPatentbericht 316
- ArtikelVom Büchertisch 316
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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316 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 19. auf das entschiedenste und schreibt die unleugbar grossen geschäftlichen Er folge auf Rechnung ihres vorzüglichen Fabrikates, das angeblich das der Konkurrenz übertreffen soll. Wer von beiden Teilen im Rechte ist-, ob Regierung oder Gesellschaft, lässt sich heute selbstverständlich nicht fest stellen, hierüber wird eine umfangreiche Beweisführung stattfinden, und das Urteil wird dann gefällt werden. Früher hiess die Gesellschaft nicht The Keystone Watch Oase Co., sondern Keystone Watch Oase Co. In der Anklage schrift wird angeführt, dass ein Gehäusefabrikant namens Theophilus Zurbrugg zwei gleichartige Fabriken ankaufte, nämlich die von Bates & Bacon und von H. Muhrs Sons, und dass diese neue Gesellschaft den Namen T. Zurbruggs Company annahm. Mit der Zeit gelangte die Mehrzahl der Aktien der Keystone Watch Case Co. in die Hände dieses Gehäusefabrikanten resp. in den Besitz seiner Gesellschaft, und wurden im Jahre 1899 beide Gesellschaften unter dem Namen The Keystone Watch Case Co. unter den Gesetzen des Staates Pennsylvanien inkorporiert. Diese neue Gesellschaft — The Keystone Watch Case Co. — kaufte auch — zusammen mit der Eigin Watch Co. und der Waltham Watch Co. — eine Gehäusefabrik in Canada auf, und gemein schaftlich mit diesen organisierte sie in Toronto The Keystone Creseent Watch Case Co., Toronto, Ltd. Die Klage erzählt dann weiter, dass The Keystone Watch Case Co. eine bekannte amerikanische Werkfabrik namens Howard erwarb und die Leistungsfähigkeit dieser Fabrik bedeutend erhöhte und komplette: Uhren allerbester Qualität auf den amerikanischen Markt brachte Diese Howard-Uhren wurden durch die Grosszügigkeit der Fabrik bei dem Publikum bald bekannt und bei den Uhrmachern zufolge der festgesetzten Detailpreise allgemein beliebt, sowie dadurch, dass sie die Uhrmacher und Grossisten, welche die Uhren erhielten, weitgehendst schützen, wurde die Fabrik von solchen Grossisten und Uhrmachern, welche die Howard-Uhren nicht er halten konnten, gehasst und gefürchtet In der Klage wurde behauptet, dass die komplette Howard-Uhr nur an solche Grossisten geliefert würde, welche auch ihren Bedarf in den verschiedenen Gehäusequalitäten — verstärkte Gold-, goldplattierte und Silbergehäuse — zum grössten Teil durch die Gesellschaft deckten. Sogar der mit der Eigin Co. abgeschlossene Kontrakt, zufolge dessen Eigin-Werke nach allen Weltteilen ausschliesslich mit Keystone- Gehäusen exportiert werden, wurde für eine Zuwiderhandlung gegen das Ge setz angeführt, nur weil die übrigen Gehäusefabriken von diesem Geschäft ausgeschlossen sind. Die angeklagte Gesellschaft gibt eine umfassende Dar stellung des Emporwachsens ihres Geschäftes, bestreitet unter allen Umständen Monopolisierungsbestrebungen. Es gäbe noch viele Gehäusefabriken in den Vereinigten Staaten — einige sind in den letzten 10 Jahren entstanden —, die lebhafte Konkurrenz machen, und wenn die Keystone-Gesellschaft sich einen grossen Markt im Lande und in allen Weltteilen errungen habe, so sei dies lediglich auf ihre Geschäftsmethoden und auf die Qualität des Fabrikates zurückzuführen.— Seitdem die Klage eingereicht wurde, ist von dem Reichs gericht (Supreme Court) eine Entscheidung getroffen worden, dass der Patent inhaber berechtigt sei, die Verkaufspreise seines Artikels an das Publikum festzusetzen. Dadurch ist die Sache für die Keystone Watch Case Co. — so weit als die Manipulationen mit den Howard-Uhren in Frage kommen — wesentlich günstiger geworden, und die Klage richtet sich hauptsächlich gegen die Beschränkung in bezug auf den Erwerb, da die Regierung der Meinung war, dass die fragliche Gesellschaft gegen die Bestimmungen des Gesetzes, welches für die freie Konkurrenz eintritt, verstossen hat. — So steht augen blicklich die Angelegenheit. Es wird wohl noch ziemlich lange Zeit währen, bis sie endgültig entschieden sein wird. Dass ein Urteil, möge es lauten wie es will, nicht den Lebensnerv der Keystone Watch Case Co., sondern immer nur die Form ihrer Vergesellsehaftliehung, ihrer Zusammensetzung treffen wird, ist klar. Es kann sich also nur um die Form der Gesellschaftskonstruktion handeln. Wenn der gerichtliche Spruch endgültig gefällt sein wird, kommen wir nochmals auf die Sache zurück, da die Keystone-Gesellschaft in Deutsch land sehr stark vertreten und in Interessentenkreisen sehr bekannt ist. — Damit man sich ungefähr davon ein Bild machen bann, wie streng die ameri kanischen Gesetze sind, sei erwähnt, dass drüben Syndikate und Kartelle, wie solche in Europa allgemein üblich, verboten sind. So wird auch drüben von keinem Faehblatte eine Anzeige betreffs Erhöhung der Preise, die von zwei oder mehr Fabrikanten aufgestellt, angenommen. Ja sogar ein Zusammen wirken von Uhrmacher- resp. Grossistenverbänden könnte drüben gewisser - massen als ein Verstoss gegen die Gesetze angesehen werden. Das Reichsgericht zum sozialdemokratischen Boykott. Neuer dings hat das Reichsgericht ein Urteil gefällt, das für die zukünftige Ge staltung des sozialdemokratischen Boykotts und Terrorismus von der aller einschneidendsten Bedeutung sein wird. Es handelte sich um folgenden Tatbestand: Der sozialdemokratische Schneiderverband hatte, angeblich in der Absicht, die Heimarbeit zu beseitigen, gegen ein Berliner Konfektions geschäft den Boykott verhängt. Da die Firma in einem Arbeiterviertel wohnte und auch hauptsächlich an Arbeiterfamilien absetzte, wurde fast der finanzielle Ruin der Firma heraufbeschworen. Das Reichsgericht hat in letzter Instanz nunmehr entschieden, dass ein derartiger Boykott gegen die gesetzlichen Be stimmungen verstösst und als unerlaubt anzusehen ist. Wichtig in dem Urteil sind vor allem folgende allgemeine Rechtsgrundsätze, welche das Reichsgericht aufgestellt hat: 1. Der Boykott ist an sich kein unerlaubtes Mittel im wirtschaftlichen Kampf. Er ist es, sobald der damit verfolgte Zweck, die Art seiner Durch führung unzulässig ist und der durch den Boykott angerichtete Schaden, der nicht zur völligen Vernichtung des Gegners führen darf, im Miss verhältnis zu dem erstrebten Ziele steht. 2. Ein Boykott zur Austragung bedeutungsvoller und weittragender Fragen der Wirtschaftspolitik zum Schaden anderer Volksteile — hier zur Abschaffung der Heimarbeit — ist unerlaubt. 3. Der Boykott ist unerlaubt, wenn er ohne Ankündigung und ohne den Geschädigten Zeit und Gelegenheit zur gütlichen Verständigung zu verhängt wird. Pateiitbericlit. a) Patentanmeldungen. 83 b. 38 728. Chronograph; Nicolaus Wladimiroff und Marguerite Emile Demellier, Paris; Vertr.: Ernst Knappe, Berlin, Unter den Linden 57/58. 22. 12. 11. b) Patenterteilungen. 83 a. 252129. Viertelschlagwerk mit selbsttätiger Schlagregelung Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken A. - G. inkl. vorm. Gustav Becker, Freiburg i. Schl. 10. 10. 11. 83a 252130. Kalenderuhr. Ulbes Hoitinga, Witmarsum, Niederlande; Vertr.: L. Glaser, 0. Hering und E. Peitz, Patentanwälte, Berlin SW. 68. 29. 12. 11. 83a. 252131. Chronometer-Gangregler mit zylindrischen Spiralen ohne Endkurven. Jules Andrade, Besamjon, Frankreich; Vertr.: P. Rückert, Patentanwalt, Gera, Reuss. 23. 8. 11. e) Gebrauchsmuster. 83 a. 522 024. Uhrwerk mit vor dem Stundenschlag ertönendem, durch einen Gongton markiertem Merkzeichen. Meinrad Behringer, Häusern bei St. Blasien, Baden. 20. 5. 12. 83 a. 522 025. Uhrwerk mit vor dem Stundenschlag ertönendem, durch eine Platte erzeugtem Merkzeichen. Meinrad Behringer, Häusern b. St. Blasien, Baden. 20. 5. 12. 83 a. 522 026. Uhrwork mit vor dem Stundensehlag ertönendem, durch Luft betätigtem Merkzeichen. Baden. 22. 5. 12. Meinrad Behringer, Häusern bei St. Blasien, Vom Büchertisch. Die Uhrmacherlehre. Von Julius Hanke. Verlag von Wilhelm Diebener, Leipzig 1912. Mit 153 Abbildungen. 284 Seiten. Preis in Leinen ge bunden 5,30 Mk. Wenn ein Fachmann, wie Herr Hanke, Gnadenfrei, ein solches Buch herausgibt, darf man voraussetzen, dass er mit ganzem Ernste seine Aufgabe zu lösen bestrebt war. Das bestätigt auch die Durchsicht seines Buches, das nach und nach in jahrelanger Arbeit zustande kam. Der Verfasser hat sich bemüht, in ganz einfacher, jedem verständlicher Sprache dem Lehrling, der die Volksschule verlassen hat, näher zu kommen, um ihn in den gewählten Beruf einzuführen. Das Hauptgewicht ist auf die praktische Arbeit gelegt, doch ist die notwendige Theorie überall angewandt und erläutert. Besonders zu begrüssen ist es, dass gerade die einfache Uhr (Sehwarzwälder), die natür lich als Neuheit für den Lehrling das grösste Interesse hat, eingehend erklärt wird. Ich kenne kein anderes Buch unserer Fachliteratur, das hier Hanke gleichgestellt worden könnte. Hanke will ja auch in der ganzen Lehrzeit das Interesse wach halten und immer neu beleben. Viele Lehrmeister werden sich freuen, in dem vorliegenden Lehrbuch einen Führer zu haben, der die Aus bildung wesentlich unterstützt und dem Lehrling Gelegenheit gibt, sich durch Hausfleiss die Lehren fester einzuprägen. Wenn ich einen Wunsch äussern soll, so wäre es der, dass die grundlegenden Arbeiten, wie Feilen und Drehen, ausführlicher behandelt werden möchten, vielleicht durch die Beschreibung der Ausführung von kleinen Werkzeugen. Die Wichtigkeit dieser Arbeiten ist für die weitere Ausbildung zum guten Uhrmacher so gross, dass man nicht oft genug darauf hinweisen kann. Selbstverständlich soll damit nicht gesagt sein, dass der Lehrling nun in dem ersten halben Jahre keine Uhr in die Hand bekommen soll, damit würde man das Interesse von vornherein er töten. — Die Abbildungen des Buches sind mustergültig, die Ausstattung sehr gut Ich kann das Buch allen Lehrlingen und Meistern aufs beste empfehlen. W. König. Der Entwurf des Zylinderganges und der Zylindergang kinemato- graphisch dargestellt. Von Gustav Vogel, Greifswald. Preis 1,75 Mk. Herr Vogel versucht hier zum ersten Male, auf ganz neuen Wegen das Verständnis für das Faehzeichnen und für die Hemmungen zu wecken und zu heben. Der Gedanke, den „Kino“ für die Fachbelehrung nutzbar zu machen, ist ein ausserordentlich glücklicher. Wer sich die Mühe gemacht hat (eigentlich ist es keine Mühe, sondern ein Vergnügen), das kleine Werk durchzuarbeiten, und wer die Tafeln zusammengestellt hat, um dann durch schnelles Blättern das Spiel der Zylinderhemmung zu verfolgen, der hat sicher viel für das Verständnis des Zylinderganges gewonnen. Die Schrift bietet einen zweckmässigen, billigen Ersatz für die teuren Gangmodelle. Wir wünschen der kleinen Schrift eine recht grosse Verbreitung, um so mehr, da der Preis nur 1,75 Mk. beträgt. Zu beziehen ist sie durch die Furnituren handlungen, durch den Verfasser und auch durch uns. —g. Prospekt in dieser Nummer: Gesellschaft, Berlin (Elektrische Uhren). Allgemeine Elektrizitäts- Redaktionsschluss für Nr. 20: Textteil I Inseratenteil 7. Oktober, vormittags 8 Uhr. | 11. Oktober, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufendenAnzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. S., Mühlweg 19. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Verantwortlicher Redakteur: W. König in Halle a. S.
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