Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wir klagen an!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- BeilageEin Meisterstück der ersten Nürnberger Kleinuhrmacher-Innung -
- ArtikelUhrmacher Deutschlands! Zur Beachtung! 333
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 333
- ArtikelBericht über die Beratung der Grossistenverträge 335
- ArtikelUnsere Preisfragen zur Schulung des schnellen, logischen und ... 336
- ArtikelEin Meisterstück der ersten Nürnberger Kleinuhrmacher-Innung 336
- ArtikelWir klagen an! 340
- ArtikelSprechsaal 342
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 343
- ArtikelPatentbericht 346
- ArtikelVom Büchertisch 347
- ArtikelVerschiedenes 347
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 348
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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- Links
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342 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 21. Versammlung sanktionieren. Die Berufung auf den Kommentar von Orüger-Parisius ist ganz hinfällig. Dr. Crüger ist ein Gegner der die Tätigkeit des Konsumvereins einengenden ge- : setzlichen Bestimmungen. Er nennt sie in seinem Kommentar „künstliche Verbotsbestimmungen“. Es wird bei Dr. Crüger, i der doch dienstlich die Konsumvereine fördern muss, nicht be- i sonders auffallen, wenn er in seinem Kommentar versucht, die gesetzlichen Bestimmungen als schwer durchführbar und un praktisch zu erweisen. Unmöglich ist es aber, sich zur Eecht- fertigung auf den angezogenen Kommentar zu berufen und zu behaupten, dass nach diesem der unterschiedslose Verkauf an Mitglieder und Nichtmitglieder gestattet sei. Der Aufschwung des Vereins geschah also auf Kosten der Steuerzahler. Die Mitglieder des Vorstandes der Genossenschaft mussten, wie gesagt wird, ihre ganze Kraft in den Dienst der Gesamtheit stellen. Mitglieder des Aufsichtsrates und die Be vollmächtigten müssen täglich 4 Stunden für den Verein an gestrengt arbeiten, und während der Dienststunden wurde in den innerhalb der einzelnen Behörden etablierten Filialen das „Behördengeschäft“ erledigt. Wir richten hier die Frage an die Verwaltungsorgane des Konsumvereins, warum sie den Betrieb ihres Vereins, der einkommensteuerpflichtig ist seit Beginn des „Behördengeschäftes“, nicht zur staatlichen Einkommensteuer an gemeldet haben. Hier scheinen recht milde Auffassungen zu herrschen. Es wurde doch eine Zeitung gegründet, damit der Verein zum Gegenstand der Unterhaltung in der Behörde wurde. Bei diesen Behörden scheint das Beamtengeschäft grösseres Interesse gefunden zu haben als die Frage der Steuerpflicht. Der Beamten-Wirtschaftsverein ist, wie eine Aufstellung nachweist, in allen staatlichen und kommunalen Behörden, die in Gross-Berlin ihren Sitz haben, vertreten. Er ist sowohl in den Kabinetten Sr. Majestät des Kaisers bis hinunter zu den Gefängnisverwaltungen und den einzelnen Volksschulsystemen eingeführt, hat also seine Tätigkeit, wie er selbst sagt, am Sitze der höchsten Behörden ausgeübt. Wir meinen, wenn dies am grünen Holz geschieht, was wird dann am dürren geschehen. Wenn wir nicht von der Unversehrtheit unserer Beamten im allgemeinen fest überzeugt wären, so könnte das Geschäfts- gebahren dieses Beamten-Konsumvereins uns in unserer Ueber- zeugung erschüttern. Wie schlecht wurden bei dem „Behörden- gesehäft“ die Interessen des Dienstes gewahrt. Der Abgeordnete Erzberger hat seit Jahren die Meinung vertreten, dass die Dienst stunden mancher Beamten verlängert werden müssten. Wenn man das „Behördengeschäft“ in Betracht zieht, kommt man zu der Ueberzeugung, dass der Abgeordnete Erzberger doch zu wenig sachkundig ist. Es scheint nicht eine Ausdehnung der Dienst stunden notwendig zu sein; bei manchen Beamten, die im „Be hördengeschäft“ tätig waren, fehlt es offenbar an ausreichender Tätigkeit, deshalb sollte man die Dienststunden lieber kürzen. Noch einen Gedanken möchten wir bei dieser Gelegenheit zum Ausdruck bringen. Viele Kreise, die darauf angewiesen sind, mit Beamten dienstlich oder geschäftlich zu verkehren, haben sich oft wegen allzu grösser Empfindlichkeit zu beklagen, wenn ein unvorsichtiges Wort der Kritik ausgesprochen wird. Unser Beamtenstand nimmt heute im allgemeinen noch eine Stellung ein, dass er eine berechtigte Kritik sehr wohl vertragen kann, aber auch imstande ist, eine unberechtigte Kritik energisch zurückzuweisen. Gegenüber dem Vorgehen des Beamten-Wirt schaftsvereins, der heute 17000 Mitglieder umfasst und in welchem vorzugsweise der mittlere, gut besoldete Beamtenstand vertreten ist, ist ein Wort der Kritik wohl angebracht. Als dem preussisehen Landtage der Gesetzentwurf, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zu Diensteinkommensverbesserungen vorlag und als nur durch Zuschläge zur Einkommen - und Ergänzungssteuer es ermöglicht werden konnte, den Beamten in Preussen eine Gehaltszulage von jährlich 120 Millionen Mark zu gewähren, da waren die fest besoldeten Beamten die lautesten Eufer im Streite. Der gewerblich tätige Teil unserer Bevölkerung hat sich mit grösserer Euhe und besserem Verständnis mit der Verteuerung abgefunden, obwohl dieser vielfach mehr unter der Not zu leiden hat als die Beamten. Wir hoffen, dass die Angelegenheit des Beamten-Wirtschafts vereins in der kommenden Tagung auch in den Parlamenten zur Sprache gebracht wird. Es erscheint notwendig, dass den Vertretern der einzelnen Eessorts Gelegenheit gegeben wird, sich insbesondere zu der Frage des „Behördengeschäfts“ und der Steuerlosigkeit des Beamten-Wirtschaftsvereins zu äussern. (Handwerkszeitung, Berlin.) Sprechsaal In dieser Rubrik räumen wir unsera geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Zur Garantieplombenfrage. In der Vierteljahrsversammlung der Uhrmacherzwangsinnung zu Halle a. S. wurde die Frage, ob mit oder ohne Garantieplombe, unter lebhafter Beteiligung in längerer Beratung erörtert, und hierbei seitens des Unter zeichneten ungefähr folgendes ausgeführt: Ich denke zurück an die Zeit, wo der Uhrmacher sagte: Ketten und Goldwaren sind ein angenehmes Geschäft; wenn sie aus dem Laden sind, habe ich meinen Verdienst in der Tasche, denn ich brauche dafür keine Garantie zu übernehmen, wie für eine verkaufte Uhr. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat man sich in Uhrmacherkreisen immer mehr dem Verkauf der Bijouterie zugewandt. Der Absatz in unechter Bijouterie hat sich in den letzten 15 Jahren ins Eiesenhafte gesteigert. Der grössere Umsatz, die grössere Konkurrenz hat manche Stilblüte im geschäftlichen Leben gezeitigt, die neueste davon ist die Garantieplombe. Das grosse Publikum kaufte Doublewaren, wo man als Laie mehr denn je Uebervorteilungen seitens des Verkäufers ausgesetzt war, in der Hauptsache in solchen Geschäften, die als ordentlich und verlässlich bekannt waren. Das Vertrauen zu solchen Ge schäften war und blieb bei diesem Kauf die Hauptsache. Je mehr Sorten von der sich mächtig entwickelnden Double- Industrie auf den Markt geworfen wurden, um so mehr wurde dem Schwindel Tür und Tor geöffnet, und aus dieser Zeit stammen wohl auch die ersten Garantieversprechungen solcher Firmen, die das Vertrauen der Käufer nicht in solchem Masse besassen, als dass sie hätten derartige Massnahmen entbehren können. Ein grösser Teil unserer guten Geschäfte macht heute noch das Ketten- und Goldwarengeschäft lediglich auf Treu und Glauben, und das ist gut so. Treu und Glauben sind eine fest gefügte Grundlage für ein gediegenes Geschäft, an dem selbst der unlauterste Wettbewerber nicht zu rütteln vermag. Und gerade der Uhrmacher ist mehr denn jeder andere Geschäfts mann darauf angewiesen, sich das Vertrauen der Käufer zu er halten. Durch eine einheitliche Festlegung des Feingehaltes für die herzustellenden Sorten erhielt auch der Händler eine gute Grundlage für die Abmessung seiner Empfehlungen beim Ver kauf; er wusste, was er von einer Magnet- oder Union- oder Feindoublekette zu halten hatte. Das Geschäft wickelte sich auf dieser Grundlage glatt ab, es sind wohl selten Schwierig keiten vorgekommen. Anders in solchen Geschäften, welche sich in hochtönenden Versprechungen, Garantiescheinen usw. ergingen. Wenn sich da ein Gegenstand nicht bewährte, so erinnerte sich der Kunde des Versprechens der langen Haltbarkeit oder Garantie, schimpfte mächtig auf den Verkäufer und sagte sich: „In dieses Geschäft gehe ich im Leben nicht wieder.“ Solche Fälle sind mir sehr häufig erzählt worden, wo die Kundschaft sodann auf Empfehlung meiner Kunden zu mir kam mit dem Wunsche, gut von mir bedient zu werden. Nun erscheint, als neuester Auswuchs im Wettbewerbskampf der Grosshändler unter sich, auf einmal der Gedanke der Garantieplombe, und zwar, nachdem es die vereinigten Fabri kanten abgelehnt hatten, sich mit einer Zeitgarantie dem Grossisten gegenüber zu binden. Anstatt nun den entstehenden Meinungsstreit unter sich, also Fabrikanten und Grossisten, aus-
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