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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL DER UHRMACHERKUNST. HERAUSGEGEBEN VOM ZENTRALVERBANQ DER DEUTSCHEN UHRMACHER- INNUNGEN UND VEREINE 5ITZ : HALLE A S - Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. 37. Jahrgang. Halle, den 15. Januar 1912. Nr. 2. Der Alleinverkauf der Nomos-Uhr ist an die Alliance Horlogöre übergegangen. Der Generalvertreter der Alliance amtet bis zur Liquidation der Nomos, G.m.b.H., als Geschäftsführer. Der Verkauf an Private wird aufhören. — Das Geschäft scheint also recht schlecht zu gehen, und nun sollen die Uhrmaoher — die Dummen sein! Für eine solche „Alliance“ ■werden sich die Uhrmacher bedanken. Eine fiir das Innungswesen wichtige Entscheidung fällte in einer Streitsache der Essener Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Aufsichts behörde. Er erkannte dahin, dass der Filialbetrieb eines auswärts wohnenden Handwerkers nicht zu der betreffenden Zwangsinnung gehöre. Gemäss § LOO •der Reichsgewerbeordnung könne die Errichtung einer Zwangsinnung nur dann angeordnet werden, wenn der Bezirk der Innung so abgegrenzt sei, •dass kein Mitglied durch die Entfernung seines Wohnortes vom Sitze der Innung gehindert werde, am Innungsleben teilzunehmen oder die Innungs- einriehtungen zu benutzen. Bei dieser gesetzlichen Voraussetzung könne nach Errichtung der Innung ihr nur derjenige angehören, der in dem Innungs- tezirk wohne. — Unsere Behörden vertreten leider immer mehr die Auf fassung, dass es sich bei der Organisation des Handwerks um den persön lichen Zusammenschluss des Handwerkers handele. Das war einmal richtig in der Zeit, in der nur Handwerker ein Handwerk betrieben und in der es keine Filialen, Aktiengesellschaften, G. m. b. H. usw. für Handwerksbetriebe gab. Heute liegen doch die Verhältnisse wesentlich anders. Es kann sich heute doch nur um eine Organisation des Gewerbes handeln. Nieht der persönliche Inhaber des Geschäfts ist Mitglied der Innung, sondern jeder •Gewerbebetrieb. Bei einem Skatklub ist die persönliche Teilnahme nötig, bei ffer Innung genügt die Vertretung durch den Leiter der Filiale, dem doch auch sonst grosse Rechte eingeräumt werden müssen. Ebenso ist es höchste Zeit, dass das Ministerium seine Ansicht ändert, dass juristische Personen nicht der Innung anzugehören brauchen. Bei dem Handwerk zeigt man eine -merkwürdige Angst vor Syndikats- oder Ringbildungen, —• bei dem Gross kapital fördert man die immer grössere Ansammlung in wenigen Händen. Werden doch die Berliner Grossbanken heute nur von 12 Männern wirklich geleitet. Dieses Dutzend Männer entscheidet allein über Milliardenkredite und vereinigt eine Macht, die drauf und dran ist, auch den Staat in seinen Willen zu zwingen! — Das Handwerk hat genug von dem „freien Spiel der Kräfte“; «s verlangt einen Ausbau seiner Organisationsgesetze mit der Syndikatsbildung auf öffentlich rechtlicher Grundlage zum Ziele; die eigenen Berufsfragen wird •das Handwerk selbst am besten erledigen. Nachahmen. In vielen Fällen werden Wertgegenstände in gewöhnlichen Nachnahmebriefen versandt in der Annahme, dass duroh die Bezeichnung des naehzunehmenden Betrages auch eine Wertangabe des Inhalts ausgedrückt ist und eine Versicherung bei der Auflieferung durch die Post stattfindet. Dem ist nicht so. Die Nachnahmebriefsendung ist, wenn sie nicht einge schrieben ist oder mit Wertangabe eingeliefert wird, für die Post nichts •weiter als eine gewöhnliche Briefsendung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass sie dem Adressaten nur gegen Bezahlung des angegebenen Nach nahmebetrags ausgefolgt werden darf. Nach den Bestimmungen des Post gesetzes leistet die Post Ersatz: 1. für den Verlust und die Beschädigung von Wertbriefen, Wertpaketen, eingeschriebenen und gewöhnlichen Paketen und 2 für den Verlust von Einschreibbriefsendungen. Für die auf Post anweisungen eingezahlten Beträge wild Garantie geleistet, d. h. die Postver- waltuDg garantiert, dass die Beträge entweder dem Adressaten oder, falls dies aus irgend einem Grunde nicht möglich ist, dem Absender ausgezahlt werden. Eine weilergehende Ersatzpflicht leistet die Post nicht. Geht also eine ge wöhnliche Nachnahmebriefsendung auf dem Wege zum Adressaten oder, nach dem ihre Annahme verweigert worden oder sie aus einem sonstigen Grunde nicht bestellbar ist, auf dem Rückwege verloren oder wird sie beschädigt, so ist die Post in keiner Weise ersatzpflichtig. Wenn die Sendung gegen Er hebung des Nachnahmebetrages ausgehändigt ist, leistet die Post für die Uebermittelung dieses Betrages an den Absender der Nachnahme Garantie wie für die auf Postanweisungen eingezahlten Beträge. Bei gewöhnlichen Naoh- nahmepaketen ist die Post bei Verlust und Beschädigung nach den für Pakete geltenden Bestimmungen ohne Rücksicht auf die Höhe des Naohnahmebetrages ersatzpflichtig. Die „schwarze Ansichtskarte“. Oppeln. Wegen Beleidigung des Bürgermeisters Troska in Leschnitz und anderer Uebertretungen war der Uhrmacher Hans Beinhauer aus Cosel vom Schöffengericht Leschnitz (O.-S.) zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Hiergegen hatte der Angeklagte Be rufung bei der Strafkammer Oppeln eingelegt. Beinhauer war eines Abends nach 9 Uhr mit seinem unbeleuchteten Automobil über den unbeleuchteten Markt von Lesohwitz gefahren, stieg dann ab und besorgte sich neues Leucht material. Dann fuhr er mit seinem jetzt erleuchteten Automobil vor das Schwobsche Gasthaus, besorgte sich dort eine Ansichtskarte, die den Ring von Leschnitz darstellte, übermalte die Ansicht mit Tinte und schrieb darunter die Worte: „(Leschnitz OS.) zwischen 9 bis 11 Uhr abends. Wird in dieser Zeit von einem Automobil beleuchtet. Hans Beinhauer.“ Diese Karte schickte er an den Bürgermeister, der sich dadurch beleidigt fühlte, da er annahm, dass der Angeklagte ihm eine Pflichtwidrigkeit zur Last legen wollte. Die Strafkammer erkannte auf Freisprechung wegen Beleidigung und Uebertretung des § 360 des Strafgesetzbuches. Das Gericht sah in der schwarzen Karte keine Beleidigung. Mit der Schwärzung ist nur der dunkele Markt ange deutet. Das war Tatsache. Ein Mehr deuten auch die darunter stehenden Worte nicht an. Es fehlt somit der objektiv verletzende Akt, der zum Tat bestand der Beleidigung erforderlich wird Die von der Staatsanwaltschaft ebenfalls eingelegte Berufung wurde auf Kosten der Staatskasse verworfen. Soweit der Angeklagte wegen Uebertretung der Bekanntmachung vom 3. Fe br. 1910 verurteilt war, hat er die Kosten des Verfahrens beider Instanzen zu tragen. Kleine (Jeschäftsnachrlchten. Aisleben. Die Kleinbahn-Aktiengesellschaft Bebitz - Alsleben beschloss, für den Bahnhof Alsleben eine elektrische Uhr, wie eine Rathausuhr in Als leben anzuschaffen. Fnrtwangen. Die Filiale der „Bad. Uhrenfabrik, A.-G., Gütenbaeh,“ bereitete dieser Tage einem Teil ihrer Beamten und Arbeiter, die schon lange im Betrieb tätig sind, eine hübsche Weihnachtsgabe; 27 Arbeiter, darunter drei Meister, konnten auf eine 30jährige Arbeitszeit in der Fabrik zurück blicken, einige unter ihnen waren sogar 35 bis 40 Jahre ununterbrochen dort tätig. Die Firma zeichnete diese langjährigen Mitarbeiter durch Geldgeschenke im Betrage von 50 bis 100 Mk. aus. Pfaffen-Schwabenheim (Hessen). Der evangelische Kirchenvorstand hat beschlossen, in der neuen Kirche eine Turmuhr aufstellen zu lassen. Schwenningen a. N. Schlenker & Kienzle, Uhrenfabrik. Dem Kauf mann Herrn Christian Kienzle ist Prokura erteilt. Villingen. In der Generalversammlung am 30. Dezember 1911 der Uhrenfabrik Villingen, A.-G., wurde die Bilanz per 30. Juni 1911 vorgelegt, welche nach 31106,23 Mk. Abschreibungen einen Reingewinn von 8166,21 Mb. ausweist. Zu Punkt 3 der Tagesordnung (Reorganisation der Gesellschaft) wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass die Unterhandlungen bezüglich der Uebernahme von Vorzugsaktien mit den hierfür in Betracht kommenden Finanz kreisen sich noch in der Schwebe befänden, das Ergebnis dieser Unter handlungen werde jedoch voraussichtlich im Laufe des Monats Januar mit geteilt werden können. Es wurde deshalb beschlossen, Punkt 3 der angesetzten Tagesordnung zurüekzustellen und in einer in einigen Wochen einzuberufenden ausserordentlichen Generalversammlung erneut vorzulegen. Desgleichen wurden die Ersatzwahlen zum Aufsichtsrat bis dahin verschoben. Personalien; Frankfurt a. M. Einer der ältesten Bürger unserer Stadt, der frühere Stadtuhrmacher Georg Schweppenhäuser, feierte dieser Tage seinen 90. Geburtstag. — Leipzig. Am 2. Januar feierte Herr Alwin Siemens, Inhaber und Gründer der Uhren- und Goldwarenhandlung, Königs platz 6, sein 2öjähriges Geschäftsjubiläum. — Prieborn, Kr. Strehlen. Uhr macher Robert Stolz bestand seine Meisterprüfung mit Gut. Gestorben; Neusalza. Im Alter von 86. Jahren der privatisierende Uhrmachermeister Herr Carl Herbig hier.
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