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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konkursnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL HER UHRMACHERKUNST MERAUSGEGEBEN VOM ZENTRALVERBAND DER DEUTSCHEN UHRMACHER- INNUNGEN ÜNG VEREINE 5ITZ=HALLE A S- zassfSBS Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. 37. Jahrgang. Halle, den 1. Februar 1912. Nr. 3. Eingriff in das zugesicherte Alleinverkaufsrecht. Urteil des Reichs gerichts vom 12. Januar 1912. sk. Leipzig. (Naehdr. verb.) Der Uhren- und Goldwarenhändier S. in Berlin hatte von der Passagekaufhaus-Aktien gesellschaft in Berlin einen Laden gemietet und sich vertraglich das Alleinverkaufsreeht an gewissen Artikeln zusiehern lassen. Mit der Behauptung, dass die beklagte Aktiengesellschaft in ihrer Bijouterieabteilung selbst diese Artikel verkauft habe, forderte er 8000 Mk. Schadenersatz. Die Beklagte be stritt auch nicht, dies getan zu haben. Sie machte aber geltend, sie habe noch einem zweiten Goldwarenhändler das gleiche Alleinverkaufsreeht gewähr leistet gehabt und von diesem im April 1909 das Geschäft selbst übernommen. Uebrigens habe sie dies dem Kläger bei Abschluss des Vertrages mitgeteilt gehabt, und der Kläger habe damals keinen Einwand hiergegen erhoben. Wegen der Höhe des geforderten Schadenersatzes hatte der Händler der Be klagten den Eid darüber zugesehoben, dass sie vom April 1909 bis Februar 1910 tatsächlich in ihrer Bijouterieabteilung durch Verkauf von Uhren und Gold waren einen Gewinn von 8000Mb. gemacht habe. Das Landgericht Berlin hatte auf diesen zugeschobenen Eid der Beklagten erkannt und, nachdem er verweigert worden war, nach dem Klagantrage verurteilt. Das Kammer gericht Berlin hatte dieses Urteil bestätigt und in den Gründen zunächst festgestellt, dass dem Kläger tatsächlich ein Alleinverkaufsrecht der von ihm behaupteten Art zugesichert worden sei. Demnach habe es die Beklagte geduldet, dass noch ein anderes Geschäft dieselben Artikel in dem Kaufnause verkauft habe, und sie habe diesen Verkauf seit April 1909 sogar auf eigene Rechnung in ihrer Bijouterieabteilung betrieben. Darin liege ein bewusster und vorsätzlicher Eingriff in das vertragliche Alleinverkaufsrecht des Klägers Es würde aber sogar ein solcher fahrlässiger Eingriff genügen, den Kläger zu berechtigen, den ihm dadurch entgangenen Gewinn als Schadenersatz zu fordern Der Einwand der Beklagten, dies alles sei dem Kläger schon beim Vertragsabschlüsse bekannt gewesen, sei belanglos. Die vertragliche Gewährung des Alleinverkaufsrechtes an den Kläger hätte die Beklagte verpflichten müssen, Dritte von dem Verkauf der gleichen Artikel auszuschliessen; vor allem aber habe sie nicht selbst dieselben Artikel verkaufen dürfen. Das Stillschweigen des Klägers bedeute noch keinen Verzicht auf seine vertraglichen Rechte. Wolle man dies annebmen, dann sei ja der ganze Vertragsabschluss auf seiten des Klägers unverständlich, wenn er sich von vornherein der Rechte begeben habe, die einen Hauptbestandteil des Vertrages gebildet hätten. Ein sofortiger Widerspruch des Klägers sei bei dem klaren Inhalte des Vertrages nicht erforderlich gewesen. Auch die Höhe des geforderten Schadens sei nicht zu beanstanden. Zwar habe auf den Eid nicht durch Beweisbeschluss erkannt werden dürfen, allein die Beklagte habe diesen Mangel nicht gerügt. Ebensowenig sei die Norm des zugeschobenen Eides verfehlt, da es zulässig sei, den Eid auf Tatsachenurteile zu formulieren, und da es der Beklagten sehr wohl möglich gewesen sei, aus ihren Büchern festzustellen, wieviel sie an dem Verkaufe von Uhren und Goldwaren verdient habe. Auch das Reichsgericht trat diesem Urteile bei und wies die Revision zurück. (Aktenzeichen: III. 142/11.) Kleine GrescMftsnachrichten. Freising (Bayern). Der Laden und zum Teil die Werkstatt des Uhr machers Franz Seherbauer brannten vollständig aus. Die Ursache des Feuers ist noch nicht aufgeklärt. GTeschäftsveränderungen. Lochan b. Bregenz, Vorarlberg. Gelöscht wurde die Firma Fried. Mauthe, Uhrenfabrik, infolge Umwandlung in eine Gesellschaft m. b. H. Lodz (Russland). Julius Müller hat das Uhrengeschäft von der Firma Barszcz & Comp, an der Dzielnastrasse 20 käuflich erworben und führt es unter der Firma Julius Müller weiter. Roilingstedt (Holst.) Otto Sievers hat seine Uhrmaeherei, Gold- und Silberwarengeschäft an Herrn Louis Küker übergeben. Süssen b. Göppingen. Johann Gierl führt das bisher betriebene Uhren geschäft unter der Firma Gierl & Weber von jetzt an auf seinen Namen Johann Gierl weiter. Personalien: Vaudsburg. In der Stadtverordnetensitzung wurde Uhrmacher Richter zum Vorsteher gewählt. — Ratibor. Dieser Tage bestand bei der Kölner Handwerkskammer der Uhrmacher Herr Ludwig Pfennig seine Prüfung. Gestorben: Uhrmachermeister Ernst Lachmann in Marklissa im Alter von 74 Jahren. Silberkurs. 800 / 10 oo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 68 Mk. oder per g 6,8 Pfg. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands“ für 0,800 feine silberne Ketten auf 71 Mk. per kg, 7,1 Pfg. per g. K oh k u rs ii aeliri eilten. Graudenz. Uhrmaeher Otto Rothe, Getreidemarkt 21. Anmeldefrist bis zum 20. Februar, Prüfungstermin am 12. März. Verwalter: Kaufmann Julius Holm, daselbst. Briefkasten und Bechtsauskünfte. Eine Postanweisung ohne Namen vom 24.1.12, 7—8 N., über den Betrag von 2 Mk. ging uns aus Osterode (Ostpr.) zu. Wir bitten den Ab sender, sieh zu melden R. W. in H. Das Zuendebedienen der Kundschaft. Wegen der angedrohten Anzeige können Sie ganz ruhig sein; denn an den Wochentagen können Sie abends nach Ladenschluss die im Laden stehenden Kunden zu Ende bedienen. Es muss sieh allerdings nur darum handeln, denn es soll damit kein Unfug getrieben werden. Anders am Sonntag, da ist das Zu endebedienen der Kunden nach dem Eintritt der Schlussstunde streng ver boten, wobei es einerlei ist, ob der Kunde eben erst hereingetreten ist oder schon lange Zeit wartet. Die gesetzlichen Bestimmungen sind sehr scharf, und das Gericht muss unbedingt auf Bestrafung erkennen, mag es auch der Meinung sein, dass die Praxis eine Befolgung dieser Vorschriften eigentlich nicht zulässt. Wir warnen bei dieser Gelegenheit, in dieser Beziehung leicht sinnig zu sein, wenn auch die Polizei scheinbar ein Auge zu drückt. Es kann auch einmal anders kommen. Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Frage 1969. Wer fabriziert Uhren, die jede 1 j 4: Minute ein Zahnrad um einige Millimeter drehen? Frage 1978. Gibt es ein Buch, in dem die Reparatur der Aneorid- Barometer beschrieben ist? Es kommt nur ein in den letzten Jahren erschienenes Buch in Frage. J. G. Sch. in C. R. Frage 1986. Wo erhalte ich Tisehuhren mit elektrischem Selbstanfzug und grösser, langsam schwingender, vertikal gestellter Unruh? Der Durch messer der Unruh beträgt 10 cm. A. L. in F. Frage 1993. Wer von den Kollegen hat Erfahrungen mit dem mecha nischen Apparat für Schwerhörige von Emil Loest in Duderstadt a. Harz gemacht? Unter den Empfehlungsschreiben befindet sieh auch ein Kollege Karl Bertler in M. (?) Wer kann mir die Adresse dieses Kollegen mitteilen? M. in D.
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