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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL HER UHRMACHERKÜN5T MERAU5GEBEBEN VOM ZENTRALVERBANQ DER DEUTSCHEN UHRMAfflER: INNUNGEN UND VEREINE 5ITZ : HALIEAS‘ Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. 37. Jahrgang. Halle, den 1. März 1912. Nr. 5. Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. Sa. Das neue (35.) Sehuljahr beginnt am 1. Mai. Anmeldungen hierzu, am besten gleich mit Zeugnissen belegt, beliebe man möglichst bald an die Schuldirektion einzu- senden. E. Lange, Prof. L. Strasser, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Direktor der Deutschen Uhrmacherschule. Deutschen Uhrmacherschule. Der Mord an der Familie Schulze, Berlin. Der unter dem Verdachte des Mordes an der Juwelier Schulzeschen Familie in Zittau verhaftete Schlosser Trenkler hat eingestanden, dass er der alleinige Täter sei. Er hat zunächst die Frau mit einem Dorn niedergeschlagen, dann die hinzukommende Tochter und zuletzt den Juwelier ermordet. Er behauptet, dass er nur einen Diebstahl habe ausführen wollen, wobei er überrascht worden sei. Er hat sieh nach der Tat noch einige Zeit in Berlin aufgehalten und ist erst am Abend nach Zittau gefahren. Radium. Die österreichische Regierung hat die Radiumq teilen bei Joaehimsthal für 2000000 Kronen angekauft. Dreister Betrugsversuch. Ia der Uhrengrosshandlung von Wittenberg, Breslau, Ohlauer Strasse 14, erschien ein junger Mann und legte dem Geschäftsführer einen Bestellzettel der Uhrenhandlung von Anton Berg, Gartenstrasse 86, vor. Der Zettel erbat die Lieferung einer Auswahl von goldenen Herrenuhren im Werte von etwa je 150 Mk. Der Zettel trug den Aufdruck der Firma und aueh die Unterschrift von Anton Berg und einen Firmenstempel. Da der Geschäftsführer in der Grosshandlung zufällig alle Angestellten des Uhrengeschäfts Berg kannte, der bestellende junge Mann ihm aber nicht bekannt war, so erklärte er ihm das, erhielt aber die Antwort, der junge Mann sei erst vor einigen Tagen neu eingetreten. Nichtsdestoweniger liess der Geschäftsführer Vorsicht walten, behielt den Bestellzettel und erklärte, er werde die Ware hinübersenden. Dies geschah denn auch, da aber erfuhr man, dass die Firma Berg gar keine Bestellung gemacht hatte, der Besteller also ein dreister Betrüger war. Der Bestellzettel war gefälscht, der Firmen stempel durch Typendruck hergestellt. Der Schwindler ist ein.junger Mann von etwa 20 Jahren, schlank und etwa l,78mgross, hat dunkelblondes, volles gescheiteltes Haar, ist bartlos und trug auf der rechten Gesichtsseite Kratz wunden. Er trug dunklen Ueberzieher und hatte das Aussehen eines Handlungs gehilfen. Es ist zu vermuten, dass der kecke Schwindler sein Betrugsstück aueh anderweitig versuchen wird, daher sei vor ihm gewarnt. Ewald Porcher f, Hannover. Am 19. Februar verstarb nach langem Leiden der bekannte Goldwarengrossist Ewald Porcher. Schon der Vater des Verstorbenen hatte in Pforzheim einen Exporthandel mit Goldwaren, und er machte die Reise nach Amerika mit dem Segelschiff über 40 mal. Der Ver storbene selbst gründete 1863 in Pforzheim sein Geschäft und fertigte zuerst goldene Ketten für den Orient, später jedoch wandte er sich dem Goldwarengross handel zu. Das Geschäft wurde nach Hannover verlegt. Durch den ständigen persönlichen Verkehr mit der Kundschaft, durch Leistungsfähigkeit und durch die Fabrikation einiger Artikel, wie Brillantschmuck, Trauringe, silberne Be stecke, Sehützenorden usw., gelang es, die Firma immer weiter zu bringen. Im Laufe des vergangenen Jahres übernahm Herr Eugen Porcher das Geschäft a's alleiniger Inhaber. Dieser war bereits 23 Jahre darin tätig und hatte die ganze Kundschaft persönlich durch seine Reisen kennen gelernt. Es sind also alle Voraussetzungen für eine weitere gute Entwicklung der Firma Handwerksmeister und Fortbildungsschule. Ein Schneidermeister in Beuthen (O.-S ) hatte im vorigen Jahre in der geschäftsstillen Zeit einen er holungsbedürftigen Lehrling zu seinen auf dem Lande wohnenden Eltern be urlaubt und ihn auch in der gewerblichen Fortbildungsschule entschuldigt. Einem Lehrer der Fortbildungsschule genügte jedoch die Entschuldigung nicht, und auf eine Anzeige hin wurde der Lehrmeister in eine Strafe von 7 Mk. genommen. Er beantragte gerichtliche Entscheidung, und zwar mit dem Erfolg, dass ihn das Schöffengericht, ohne erst in die Beweisaufnahme eingetreten zu sein, freisprach. Der Amtsanwalt war aber entgegengesetzter Meinung und hat gegen das freispreehende Urteil Berufung eingelegt. Er begründete diese damit, dass nach dem geltenden Ortsstatut ein Meister ohne Genehmigung der Fortbildungsschule einen Lehrling nicht beurlauben darf. — In Handwerker kreisen findet diese Massnahme wenig Verständnis, und die Schneiderinnung in Beuthen hat in ihrer letzten Quartalsversammlung beschlossen, dem Meister im Falle einer Verurteilung die Prozesskosten zu erstatten. Zum Begriff des Wandergewerbes. Der Brauereibesitzer Paul Hering in Breslau schickt seit Jahren mehrmals in der Woche seinen Kutscher mit einer Fuhre Jungbier naeh Rosenthal, das dieser dort auf einem eigens dazu gemieteten Platz feilbieteu muss. Die Bewohner von Rosenthal kennen das schon und finden sich jedesmal rechtzeitig ein, um ihren Bedarf an Füllbier zu decken. Nach jahrelangem unbeanstandeten Betriebe nahm die Polizei jetzt plötzlich Anstoss daran und sandte dem Brauereibesitzer und seinem Kutscher Karl Kümmel je einen Strafbefehl von 36 Mk., eventuell 9 Tage Haft wegen Bierverkaufs im Umherziehen ohne Wandergewerbesehein. Beide erhoben Einspruch, und Hering machte vor dem Schöffengericht geltend, da er in Rosenthal einen eigenen Platz für seinen Bierverkauf gemietet habe, so könne von einem Handel im Umherziehen keine Rede sein. Er habe eben in Rosen thal eine gewerbliche Zweigniederlassung, und um da sein Gewerbe zu be- .treiben, bedürfe es keines Gewerbescheines. Das Gericht bestätigte jedoch die Strafbefehle, nur mit der Massgaba, dass statt der substituierten je 9 Tage bloss jo 3 Tage Haft eingesetzt wurden. Eine Ermässigung der Strafsumme war nicht möglich, weil bei Steuerhinterziehungen der doppelte Betrag der hinter- zogenen Summe als Strafe festgesetzt werden muss, und der Preis eines Wandergewerbescheines 18 Mk. beträgt. Beide Angeklagten wurden für soli darisch haftbar für Strafe und Kosten erklärt. Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus, dass ein bloss als Verkaufsstand dienender Platz noch nicht als eine gewerbliche Niederlassung angesehen werden könne; dazu gehöre mindestens ein Geschäftslokal, wenn es aueh nur aus einer Baracke bestehe. Pierpont Morgans Kunstschätze. Im Londoner „Victoria and Albert- Museum“ ist man eifrig daran, die Morganschen Kunstschätze zu verpacken, die nun endgültig ihren Weg nach der neuen Welt antreten sollen und zum Teil im Metropolitaumuseum, zum Teil in Morgans Privathause untergebracht werden sollen. Die Paekarbeit geht ausserordentlich langsam vor sieh und wird sich über mehrere Monate erstrecken. Ein ganzes Heer von Sachver ständigen ist dabei tätig. Um welche Riesenarbeit es sich dabei handelt, kann man ungefähr abschätzen, wenn-man bedenkt, dass annähernd 5000 einzelne Gegenstände, unter denen manche auf viele Tausend Mark zu bewerten sind, eingepackt werden müssen. Damit sind auch die hervorragendsten deutschen Arbeiten der Uhrmacherkunst für immer verloren! Zwaugsinnung fiir Uhrmacher in Breslau. Nachdem bei der Ab stimmung sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Ein führung des Beitrittszwanges erklärt hat, ordnet der Regierungspräsident an, dass zum 1. April d. Js. eine Zwangsinnung für das Uhrmacher- und Taschen- uhrengehäusemaeherhandwerk im Bezirke der Stadt- und Landkreise Breslau und Brieg und der Kreise Neumarkt, Ohlau, Strehlen, Trebnitz und Wohlau mit dem Sitze in Breslau und dem Namen „Uhrmacherinnung (Zwangsinnung) zu Breslau“ errichtet werde. Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Gewerbetreibenden, die das Uhrmacher - oder das Taschenuhrengehäusemaeher- handwerk in diesem Bezirke betreiben, dieser Innung an. Versuchter Einbruch. Breslau. Gegen 3 / 4 12 Uhr nachts wurde der Inhaber des Uhrengeschäfts Ecke Ohlauer- und Taschenstrasse 1, Eduard Pfitzner, durch sein elektrisches Läutewerk aus dem Schlafe gerissen. Seine Vermutung, - dass Einbrecher an seiner Ladentür sich zu schaffen machen müssten, be stätigte sich. Denn zwei sehr gute Schlösser waren schon beseitigt, als der Inhaber mit Licht erschien. Die Einbrecher ergriffen unter Zurücklassung einer vorzüglichen Brechstange und eines Gebundes Dietriche die Flucht. Einer von ihnen wurde von Passanten aufgehalten, entwand sich aber und entkam. Leider war kein Schutzmann in der Nähe. — Es ist die3 innerhalb von 8 Jahren das zweite Mal, dass der Geschäftsinhaber durch sein Läutewerk rechtzeitig gewarnt wurde. Ringnepper treiben neuerdings in Breslau ihr Unwesen. In diesen Tagen konnte eiuer von ihnen, ein wohnungsloser Fleischer Richard F., von
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