Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL GER UHRMACHERKÜN5I HERAUSGEGEBEN VOM ZENTRAU/ERBAND DER ÜEÜTSWEN ÜHRMAHIER^ INNUNGEN UND VEREINE 5ITZ=HALLE A S: liks^iäg«gS Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. 37. Jahrgang. Halle, den 1. November 1912. Nr. 21. Warnung vor Gelegenheitskäufen in Uhren und Goldwaren. Dortmund. Mit einer Uhrkette betrat der Maurer Friedr. Schneiders kürzlich die westliche Pfandleihanstalt und bot sie für 50 Mk. zum Versatz an. Die Uhrkette, die nach der Behauptung Schneiders lauteres Gold sein sollte, wurde von dem Beamten als eine minderwertige Doublekette erkannt, die aber trotz dem den gesetzlichen Stempel auf 14 karätiges Gold trug. Es lag somit eine raffinierte Fälschung vor. Schneiders wurde eine Zeitlang hingehalten, so dass der Beamte Zeit fand, die Polizei zu benachrichtigen, die den Burschen denn auch festnahm. Schneiders scheint den „Goldwarenhandel“ als Spezialität zu be treiben; denn er ist kürzlich wegen eines ähnlichen, aber vollendeten Betruges in Hamburg mit 6 Monaten Gefängnis bestraft worden. Er tat vor der Straf kammer so, als wenn er selbstverständlich von der Echtheit der Uhrkette überzeugt gewesen sei, die er für 35 Mk. von einem Manne, den er nur mit dem Namen „Berliner Otto“ kennen wollte, gekauft haben will. Die Berufungs kammer glaubte dem Angeklagten seine Enschuldigung nicht, sondern beliess es bei der vom Schöffengericht gegen den Schwindler festgesetzten Strafe von 2 Monaten Gefängnis. (Zur Weitergabe an die Tageszeitungen!) Aufruf für Feststellung eines Freizeichens. Unser Innungsmitglied, Herr Jacob Esehweiler in Köln, benutzte einige Zeit das beistehend ab- gedruckte Klischee zum Inserieren in hiesigen Tageszeitungen. Plötzlich wurde ihm von dem Versandgeschäft Engelswerke in Foche b. Solingen das Weiter inserieren mit diesem Klischee untersagt, und zwar mit der Begründung, dass der Firma Engelswerke als Warenzeichen ein Engel in der gleichen Stellung — wie das abgebildete Klischee, jedoch anstatt einem Paar Trauringen ein S in der ausgestreckten Hand haltend — patentamtlich geschützt sei, und daher die Benutzung dieses Klischees zum Angebot von Trauringen oder überhaupt von Goldwaren auf Grund dieses Schutzes unstatthaft sei. Da die sofortige Inhibierung des fraglichen Inserats nicht erfolgen konnte, erhoben die Engels werke schleunigst gegen Herrn Esehweiler Klage, dahin, dass er erstens bei seinen Inseraten sich in Zukunft nicht mehr dieses Klischees bediene und zweitens zu einer bestimmten Schadenersatzsumme verurteilt werde. In erster Instanz wurden die Engelswerke mit ihrer Klage abgewiesen, mit der Be gründung, dass der Engel ein Freizeichen sei, welches der Firma Engelswerke überhaupt nicht geschützt wurde. Der Firma Engelswerke sei nur ein Engel in Verbindung mit dem S geschützt worden. Dagegen hat die Firma Engels werke Berufung eingelegt. Sie bestreitet, dass der Engel ein Freizeichen im Sinne des Gesetzes sei, und wird nun unter Umständen über diesen Punkt in zweiter Instanz eine neue Beweisaufnahme erfolgen. Es handelt sich nun für Herrn Esehweiler und auch wohl für alle Kollegen der gesamten Uhren- und Goldwarenbranche darum, den Beweis zu erbringen, dass es tatsächlich schon seit Jahrzehnten, mindestens aber vor dem Jahre 1899, in unserer Branche allgemein üblich war, namentlich beim Inserieren von Trauringen, einen Amor bezw. eine Amorette zu benutzen, ebenso wie auf Kartonnagen und bei Sehaufensterdekorationen. Wir bitten daher die verehrlichen Fach genossen, da wohl jeder derselben ein grosses Interesse daran hat, ein für die Branche allgemein seit vielen Generationen benutztes Insertionsklischee nicht zugunsten eines Versandhauses dem freien Verkehr entziehen zu lassen, uns doch möglichst umgehend mit recht ausführlichem Material an die Hand zu gehen. Unter Material verstehen wir, dass uns entweder eine Original zeitung, wie sie vor 1899 zum Idserieren benutzt worden ist, und fn welcher sich die Abbildung eines solchen Engelklisehees befindet, eingesandt wird unter Angabe der genauen Adresse des Absenders, oder aber, falls eine solche Zeitung nach diesem langen Zeitraum nicht mehr zur Verfügung steht, uns eine Versicherung abgegeben wird, in der ausdrücklich erklärt wird, dass zu der und der Zeit ein Klischee in der Weise wie das abgebildete benutzt worden ist zum Inserieren in der oder jener Zeitung. Zum Beispiel neben stehendes Klischee, welches dem Warenzeichen der Klägerin viel ähnlicher sieht wie das von Herrn Esehweiler benutzte, wird seit vielen Jahren von Klischeelieferanten sowie Furniturenhandlungen verkauft und mit Vorliebe von vielen Kollegen zum Inserieren verwandt. Spezielle Angaben, ob und seit wann einer der Herren Kollegen gerade dieses Klischee oder ein ähnliches benutzte, sind besonders wichtig, und bitten wir, diesbezügliche Zuschriften an uns gelangen zu lassen. Wir wollen gern hoffen, dass diese Zeilen dazu beitragen werden, dass von allen Seiten genügend Beweismaterial zur Verfügung gestellt wird, um es unserem Kollegen Herrn Esehweiler im Interesse der ganzen Branche zu ermöglichen, den Prozess auch in zweiter lustanz zu gewinnen. Kölner Uhrmacherzwangsinnung. Schwank, Obermeister. Silberne Taschenuhren werden teurer! Der Verband Schweizerischer Silberuhrenfabrikanten hielt am 8. Oktober in Biel eine Versammlung ab, wo folgender Beschluss gefasst wurde: 1. Infolge des andauernden Steigens des Silberpreises ist eine sofortige Erhöhung der Verkaufspreise für silberne Taschenuhren unumgänglich. 2. Die Herren Grossisten sind durch Zirkulare von der Preiserhöhung zu benachrichtigen, überdies sollen an verschiedene Fachzeitungen dies bezügliche Mitteilungen gesandt werden, damit auch die Herren Uhr macher von der Bewegung Kenntnis erhalten. Es muss noch ausdrücklich bemerkt werden, dass diese Preiserhöhung den Fabrikanten keineswegs grössere Gewinne einbringen soll, es handelt sieh allein darum, den durch den hohen Silberkurs empfindlich geschädigten Nutzen auf seine normale Höhe zu bringen. Unlauterer Wettbewerb. Eine empfindliche Geldstrafe sprach die Strafkammer in Karlsruhe gegen einen des unlauteren Wettbewerbes an- geklagten Fabrikanten aus. Der Angeschuldigte hatte seit Anfang 1911 von Pforzheim aus an zahlreiche Firmen und in drei Fällen auch an Pforzheimer Firmen silberne Kolliers mit unechten Steinen auf weissen Kartenkissen, welche mit goldenen Buchstaben an dem oberen Teile die Aufschrift „Echte Steine“ trugen und zum Aufstellen eingerichtet waren, zur Aufstellung in ihren Läden und Schaufenstern gesandt, um damit die Waren besser und teuerer zum Verkauf zu bringen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1000 Mk. verurteilt. Fragor ist der Name eines neuen Weckers der Hamburg - Amerika nischen Uhrenfabrik in Sohramberg. Der Wecker hat Wechselgeräusch, d. h. man kann durch einfache Umstellung das Weckergeräusch in Glocken- oder Trommelton ändern. Bekanntlich stumpft das gleiche Weckerzeichen ab, namentlich wenn es immer zur selben Zeit ertönt. Durch das Wechseln des Weekergeräusches wird die Gebrauehsfähigkeit des Weckers bedeutend erhöht. Alles Nähere ist aus der Beilage zu ersehen. „Firm“, der neue Weckersockel, wird sieh recht schnell Freunde sichern. Wie aus der heutigen Beilage hervorgeht, handelt es sich um einen Weekersockel aus Metall, der für jeden Wecker passt und das Umfallen ver hütet. Mit einem Handgriff kann der Sockel befestigt werden. Die Farbe passt zu Nickel- und Kupferweckern. Es dürfte nicht schwer sein, beim Verkauf eines Weckers auch einen Sockel dazu zu verkaufen. Bezogen kann „Firm“ von jeder Uhrengrosshandlung, ausserdem aber auch von den Furni turen- und Werkzeughandlungen werden. Fabrikant ist die Hamburg-Amerika nische Uhrenfabrik in Sohramberg. Die Firma Etzold & Popitz, Leipzig, hat eine besondere Preisliste herausgegeben über die Muster, die in der neuen Filiale in Villingen auf Lager geführt werden. Es sind dieses besonders ausgesuchte Muster in
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