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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konkursnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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198 prüfte die Frage, ob die Auskunftei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser acht gelassen habe, und verneinte sie, nachdem sie als Sachverständigen den Inhaber der Auskunftei Sehimmelpfeng gehört hatte. Dieser hat erklärt, dass bei dem niedrigen Preise der Auskunftsabonnements die Auskunft nicht immer neu eingeholt werden könne. Bedingung sei natürlich, dass die Auskunft stets das Datum der letzten Erkundigung tragen müsse, damit der Abonnent nicht getäuscht werde. Daraufhin hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers beim Kammergerieht ist dieses der Entscheidung des Landgerichts beigetreten und hat in den Ent- seheidungsgründen ausgeführt, dass es keinem Zweifel unterliegen kann, dass durch die vertragliche Vereinbarung der Parteien über die Archivauskünfte die gesetzliche Haftpflicht der Auskunftei eingeschränkt werden sollte. Mit Recht habe das Landgericht die Frage der Haftpflicht davon abhängig ge macht, ob die Auskunftei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser acht gelassen habe. Das sei nicht der Fall, denn auch darin, dass die Auskunftei es unterlassen habe, bei der Auskunft das Datum anzugeben, sei keine Fahr lässigkeit zu erblicken. Auch musste der Kläger, da er die Auskunft noch am gleichen Tage erhielt, sich sagen, dass es sich um eine Archivauskunft handele. Das Kammergericht mass auch der Tatsache Bedeutung bei, dass der Kläger erst 4 Wochen nach erhaltener Auskunft mit der Lieferung der Waren begonnen und sie dann geraume Zeit fortgesetzt habe. Das Reichs gericht hat die gegen das Urteil des Kammergerichts eingelegte Revision zurückgewiesen und das Urteil bestätigt. L. Kr. Belgien. Uhrwerke, die an Gasbrennern, Wärmepfannen oder Linotyp- maschinen angebracht werden sollen, um selbsttätig das Anzünden und Aus löschen zu bewirken, können, wenn sie besonders eingehen, als „verschiedene Erzeugnisse für die Industrie, andere“, mit 5 v. H. des Wertes verzollt werden. Eine wichtige Entscheidung für Zwangsinnungen zur Bekämpfung des Zugabeunwesens. Eine Bäekerinnung im Regierungsbezirk Liegnitz hatte beschlossen, dass die Mitglieder ausser dem ortsüblichen Rabatt keine weiteren Zugaben an ihre Kunden gewähren dürfen. Hiergegen hatte ein Mitglied verslossen und war deshalb von dem Vorstande der Innung in eine Ordnungsstrafe von 20 Mk. genommen worden. Hiergegen erhob der Meister Beschwerde. In den für alle Innungen wichtigen Entscheidungsgründen heisst es: Der Beschluss der Bäckerinnung, dass die Mitglieder ausser dem orts üblichen Rabatt keine weiteren Zugaben an ihre Kunden gewähren dürfen, überschreitet weder die Befugnisse der Innung, noch verstösst er gegen die guten Sitten. Zu den gesetzlichen Aufgaben der Innung gehört unter anderem die Pflege des Gemeingeistes und die Aufrechterhaltung und die Stärkung der Standesehre unter den Innungsmitgliedern. Diesen Erfordernissen wird aber nicht entsprochen, wenn einzelne Innungsmitglieder durch die Gewährung besonderer Zugaben die Kunden zur Abnahme der Ware anlocken. Des weiteren sind die Mitglieder nach § 12 des Statuts verpflichtet, zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen nach Massgabe des Statuts mit zuwirken und den Beschlüssen der Innungsversammlung Folge zu leisten. Es fördert aber nicht die gemeinsamen Interessen und verstösst gegen die guten Sitten, wenn einzelne von ihnen durch Gewährung erhöhter Rabatte und weiterer Zugaben sich auf Kosten der übrigen Mitglieder einen ver- grösserten Kundenkreis zu verschaffen suchen. Eine Beschränkung der Preis festsetzung (§ 100 q der Reichsgewerbeordnung) kann in dem gefassten Innungsbesehlusse nicht erblickt werden. Kleine GeschäftsnachrlcMen. Die Kollektivgesellschaft Müller & Vaucher in Biel, die eine Uhrenfabrik betreibt, wurde in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Das Gesellschaftskapital beträgt 300000 Fr. Die Aktien lauten auf den Namen. Mitglieder der Direktion sind Antonie Müller und Alcide Vaucher. Lauban (Sehles.). Neu eingetragen wurde die Firma Gerhard Brückner, und als deren Inhaber der Uhrmachermeister Gerhard Brückner. Die Firma betreibt ein Uhren- und Goldwarengeschäft, vorhanden mit optischen Artikeln. Posen. Behr & Neumark vergrösserten ihre Geschäftsräume und ver legten sie nach St. Martinstrasse 24. Geschäftseröffnungen. Burgkundstadt. Gg. Korbacher errichtete Weidnitzer Strasse ein Uhren- und GoldwareDgeschäft. Nürnberg. Konrad Hörl eröffnete Vordere Sterngasse 27 ein neues Uhren- und Goldwarengeschäft. Personalien: Nürnberg. Uhrmachermeister Fr. Holzöder in Rothen burg o. T. wurde in die Handwerkskammer für Mittelfranken gewählt. Freiburg i. Br. Dieser Tage konnte die Firma Karl Schäfer, Uhr macher und Goldvyarenlager, auf ein öOjähriges Bestehen zurückblicken. Silberknrs. 800 /, 0 oo Arbeitssilber der Vereinigten Silberwarenfabriken per kg 76 Mk. oder per g 7,6 Pf. Konventionspreis der „Vereinigten Silberkettenfabrikanten Deutschlands“ für 0,800 feine silberne Ketten auf 79 Mk. per kg, 7,9 Pf. per g. Konkursnachrichten. Stettin. Uhrmacher Fritz Loewe, Oberwick 47. Anmeldefrist bis zum 14. Dezember, PrüfuDgstermin am 11. Januar 1913. Briefkasten und ßechtsauskünfte. E. K. in B. Chronosmäntel und -Kostüme. Es kann stimmen, dass sich der Abwehrartikel: „Blaustrümpfchen schreibt über Uhren“, gegen die auf diese Weise versuchte Einbürgerung der sogen. „Chronosmäntel und - Kostüme“ richtet, bezw. dass es diese Modeneuheiten sind, die in dem Artikel gemeint waren, also übereinstimmend mit dem, was Sie meinen. Von diesen Mänteln und Kostümen mit Uhr haben wir noch nichts zu sehen bekommen, entnehmen aber einer Notiz im „Konfektionär“, dass' der Fabrikant fast in jeder grösseren Stadt Deutschlands, nämlich in Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig, Breslau usw., je einen grossen Kunden für diesen Artikel gewonnen hat. Die Nachfrage nach Chronosmänteln soll so gross sein, dass die schweizerische Fabrik nicht genug Uhren zu liefern imstande ist. So sagt wenigstens der Mäntelfabrikant, der „den alleinigen Verkauf dieser in der Schweiz hergestellten Uhren für sich erworben hat“. Sie sehen, dass nichts auf der Welt unsinnig genug ist, um nicht in den Dienst des Vertriebes von Uhren gestellt zu werden. Ihre Anregung, einzusohreiten, werden wir dahin erwägen, ob und wie es möglich und zweckmässig ist. Vielleicht ist es aber weiser, daran gar nichts zu tun, sondern einfach abzuwarten, dass dem Publikum die Sehnsucht nach einem ordentlichen Zeitmesser ankommt, wenn es von der Schunduhrenflut, die von allen Seiten darauf einströmt, den Ekel bekommen wird. Ernstlich werden wir kaum einen Erfolg von einer Abwehr bewegung in dieser Richtung erzielen, und um einen „Rummel“ in GaDg zu setzen, der auf ein blosses Scheingefecht hinauslaufen würde, sind wir zu besorgt um unser Pulver, was wir nur im Ernstfälle und mit sicherem Erfolge verschiessen wollen. Jedenfalls danken wir Ihnen für Ihre Mitteilungen, die wir unserem Material einverleiben, aus dem sie zu gegebener Zeit ihre Auf erstehung feiern sollen. E. W. in L. Zu kleiner Laden. Sie haben mit Ihrem Hauswirt mündlich vereinbart, dass Sie den grösseren Nachbarladen haben sollten, wenn er frei würde. Nun ist aber in aller Stille der Laden gekündigt und sofort weiter vermietet worden, ohne dass Sie etwas davon erfahren hätten. Sie fragen, was Sie nun tun sollen. In erster Linie wird gefragt werden müssen, ob Sie in der Lage sind, den Beweis für diese Abmachung zu erbringen. Haben Sie einen vollgültigen Zeugen, dann ist diese Seite der Angelegenheit erledigt. Hängt der Ausgang aber von dem Eide ab, den Sie oder Ihr Haus wirt schwören müssen, so kommt es darauf an, wie jener schwört. Dann käme in Frage, auf was Sie klagen wollen: Auf Erfüllung des Vertrages oder auf Entschädigung. Letztere dürfte für den Wirt das angenehmste sein, vorausgesetzt, dass sie in angemessenen Grenzen bleibt. Wenn Sie Ihrer Sache sicher sind und den grösseren Laden nicht unbedingt haben müssen, so würden wir Ihnen empfehlen, zunächst anzufragen, ob der Wirt geneigt sei, Ihnen eine Entschädigung für den entstandenen Nachteil, den Sie durch Unterlagen glaubhaft machen müssen, zu gewähren. Tut er es nicht, so können Sie klagen. Etwas wird immer für Sie heraushängen, wenn auch nicht ein solcher Betrag, wie Sie ihn zuerst verlangen. Nehmen Sie aber einen tüchtigen Rechtsanwalt. Frage- und Antwortkasten. Anonyme Anfragen werden nicht berücksichtigt. Fragen. Frage 2104. Wer ist der Fabrikant der silbernen Bestecke, Stempel Halbmond, Krone und Adler? A. B. in D. Frage 2111. Ich suche eine Bezugsquelle für Wäscheschablonen. M. Sch. in Sch. Frage 2112. Wie bewährt sieh die RiDgmaschine Nr. 5700 von Flume, verbunden mit Graviereinrichtung 5699? P. N. in W. Frage 2113. Welcher Kollege kann mir eine alte, guterhaltene selbst schlagende Zylinderuhr mit Viertelrepetition von der Firma Wiss & Menu in Genf ablassen? R. K. in B. Frage 2114. Gibt es ein Mittel, um einer Taube einen Aluminiumring am Fuss zusammenzulöten? Ein Nürnberger Uhrmacher soll darüber einen Artikel in der Zeitschrift für Taubenzucht geschrieben haben. J. N. in H. Frage 2115. Welcher Kollege wäre bereit, mir von Dezember bis Weihnachten ein Schaustück für Sohaufenster zu leihen ? Gute Behandlung zugesichert. H. G. in R. Antworten. Wir bitten unsere Leser, sich recht rege an der Beantwortung der gestellten Fragen zu beteiligen. Zur Frage 2109. Derartige Uhren habe ich sehr oft repariert, das Kettenrad am Gehwerk sitzt immer fest, während das des Schlagwerks drehbar ist. Die beiden Aufzüge sind durch eine Rolle verbunden, an der das Gewicht hängt. Noch nie habe ich aber gefunden, dass mit demselben Gewicht und Kette der Wecker betrieben wird, und hierin werden Sie wohl auch den Fehler gemacht haben, dass die Uhr nur 8 Stunden läuft, wie Sie schreiben. Der Wecker ist immer für sieh. Haben Sie auch darauf geachtet, dass die Kette nicht rutscht? Gerade bei diesen alten Uhren, die in der Regel mit den sogen. 8-Ketten versehen sind, kommt dieses leicht vor. H. G. in R.
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