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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES ÜHRMACHERKÜNSI MERAU5GEGEBEN VOM ZENTRALVERBAND DER DEUTSCHEN UHRMACHER; INNUNGEN UNQ VEREINE 5ITZ : HALLE A-S* K53056S! E&Z2 Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. 87. Jahrgang. Halle, den 1. Dezember 1912. Nr. 23. Regelung der Auswahlsendungen. Der Kreditorenverein für die Gold-, Silberwaren- und Uhrenindustrie hat beschlossen, Auswahlsendungen nur unter folgenden Bedingungen abzugeben: Vom 1. November bis 24. De zember dürfen Auswahlen nur zu folgenden Bedingungen an die deutsche Kundschaft abgegeben werden: 1. Auswahlen sind innerhalb 8 Werktagen seit Eingang zu Händen des Bestellers zu erledigen. 2. Bei späterer Erledigung muss ein Viertel des Betrages fest fakturiert werden. 3. Bei Erledigung naeh dem 24. Dezember muss mindestens die Hälfte des Fakturenbetrages dem Kunden belastet werden, wenn die unter 1. genannten 8 Tage abgelaufen waren. 4. Auswahlen, die naeh dem 15. Januar nicht erledigt sind, gehen ganz auf feste Rechnung. Diese Bestimmungen beschränken sich vorläufig auf die angeführte Zeit vom 1. November bis 15. Januar. Zu dem Bericht der Leipziger Innung in Nr. 22, Seite 361, erhalten wir folgende Zuschrift: Es ist richtig, dass die Firma Gustav Sturm auf Ersuchen der Innung mir die Provision für die Jubiläumsuhren ohne jede Nachricht entzogen hat, obgleich ich seit über 10 Jahren die Lieferungen be sorgte und die Garantie für die Jubiläumsuhren leistete. Die Besteller waren aber mit dieser „Lösung“ nicht einverstanden und haben deshalb die Lieferung der Jubiläumsuhren für die Leipziger Polizeibeamten mir für künftig übertragen. Alfred Hahn. Auf dem Mecklenburgischen Handvrerkertag, dessen Vorsitzender Herr Kollege Brüning, Stavenhagen, ist, wurde eine Reihe wichtiger Be schlüsse gefasst: I. Der heute tagende Mecklenburgische Handwerkertag fordert einmütig, dass die deutsche Reichsregierung endlich Schritte unternähme, die erreichen, dass der § 100 q der R. G.O. beseitigt wird. II. Der Mecklenburgische Handwerkertag macht es den Vertrauens männern und Mitgliedern zur Pflicht, dafür zu sorgen, dass nur diejenigen Kandidaten von der Organisation unterstützt werden, die sich auf die be treffenden Forderungen schriftlich verpflichtet haben. III. Der Mecklenburgische Handwerbertag fordert für das Fortbildungs und Fachschulwesen 1. dass die Pflicht zum Schulbesuche mit Ablegung der Gesellen oder Gehilfenprüfung, auch vor dem 18. Lebensjahr endet; 2. dass die bestehenden Fachschulen nicht in Pflichtfortbildungs sehulen aufgelöst werden und die bereits aufgelösten wieder selbständig zu machen sind, dass die handwerklichen Körperschaften eines Ortes oder Bezirkes berechtigt sind, gemeinsam Fachschulen zu errichten, in denen auch in Deutsch und Rechnen unterrichtet wird, und deren Besuch vom Besuch der Pflichtfortbildungssehule entbindet. Diese Fachschulen müssen unter Leitung von Männern aus dem Handwerk stehen, die die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besitzen; 3. der fachliche Unterricht, zu welchem auch der Kalkulations- unlerrieht zu rechnen ist, darf nur von solchen Fachmännern erteilt werden, welche den Nachweis erbracht haben, dass sie mindestens 3 Jahre als Lehrling praktisch gelernt und 4 Jahre darauf als Gehilfe im betreffenden Handwerk tätig gewesen sind, und dass dieselben die Meisterprüfung vor der zuständigen Kommission bestanden haben, bezw. die Befugnis zur An leitung von Lehrlingen besitzen; 4. dass staatliche Lehranstalten errichtet werden, in denen praktisch gelernte Handwerksmeister, die die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besitzen, als Fachlehrer für Pflichtfortbildungs - und Fachschulen ausgebildet werden; 5. dass die Kosten zur Pflichtfortbildungsschule vom Staate, bezw. von den Kommunen zu tragen sind und nicht auf das Handwerk umgelegt werden dürfen; 6. dass für jede Pfliehtfortbildungsschule ein Schulvorstand (Schulkura- torium) zu bilden ist, in d6m mindestens dis Hälfte aus Angehörigen des Handwerkerstandes besteht, die Lehrlinge in diese Schule senden. Diese Schulvorstandsmitglieder müssen von den im betreffenden Ort bestehenden Handwerksorganisationen alle 3 Jahre neugewählt werden. Wiederwahl ist zulässig; 7. dass Fortbildungsschullehrer, die das Handwerk nicht ordnungs gemäss erlernt haben, zu Mitgliedern oder Vorsitzenden von Prüfungs kommissionen nicht gewählt oder ernannt werden dürfen. Five o’clock Tea, Unter diesem Titel gibt die Firma Louis Brandt & Fröre, Paris, eine Reklamebrosehüre heraus, die sie ein modernes Feen märchen nennt, und für welche sie Jean Richepin von der Academie Framjaise zum Verfasser genommen hat. Von Künstlerhand illustriert und in Schriftwahl, Form und Ausführung mit feinem Geschmack bearbeitet, wird sie ihre Aufgabe ganz und gar erfüllen. Die prachtvollen Abbildungen der von der genannten Firma erzeugten und vertriebenen Omegauhren reihen sieh würdig der vornehmen Gestaltung der ganzen Broschüre ein. Kurzum, sie wird ein Erfolg sein, weil sie dem französischen Geschmack in jeder Hinsicht gerecht wird. Warnung! Aeltere Kollegen, die ihren Wohnsitz verändern wollen oder müssen, wissen sehr genau, dass sie sich erst auf das vorsichtigste erkundigen müssen, welche Aussichten der neue Wohnort bietet. Nicht so machen es oft junge Leute, die sich etablieren wollen, denen wird dann von Ladenmiet9rn das Beste betreffs Lage, Aussicht auf grossen Verdienst usw. vorgeredet. Wieviel Uhrmacher bereits im Ort wohnen und die Gründe, welche früher im Ort sesshaft gewesene Kollegen zum Fortzug veranlasst haben, dies ver schweigen Vermieter und deren Agenten wohlweislich. Etwas dem Aehnliehes hat sich erst vor 1 Jahr in dem Städtchen Lütjen- burg ereignet. Es wohnen dort vier gelernte Uhrmacher, obgleich der Ort nur 2300 Einwohner zählt. Dennoch wagte es ein verheirateter Kollege, jedenfalls durch die verlockenden Verheissungen einer Ladenvermieterin dazu veranlasst, dorthin zu ziehen. Er tat nun alles mögliche, um sich bekannt zu machen und sich Kunden zu erwerben, legte sich auf eigene Kosten elektrische Laden- und Schaufensterbeleuchtung zu, machte Reklame grossen Stiles, schliesslich solche mit besonders billigen Preisen. Trotz allem musste er bereits nach reichlich 8 Monaten den Ort wieder verlassen, eben durch die grosse Konkurrenz (die bereits sämtlich seit vielen Jahren im Ort ansässig und jede deshalb im Besitze eines treuen Kundenstammes ist) dazu gezwungen. Betreffender Kollege hatte also weiter nichts von seiner Etablierung als Aerger und Unkosten die Hülle und Fülle. Falls nun doch noch ein Kollege die Absicht haben sollte, sich in Lütjenburg zu etablieren, so sei ihm in seinem eigenen Interesse hiermit geraten, sich vorher genau zu erkundigen, was wohl am besten bei dem betreffenden selbständig gewesenen Kollegen geschieht, dessen Adresse auf Wunsch gern von der Geschäftsstelle der „Lütjenburger Zeitung“ bekanntgegeben wird. Die Lütjenburger Kollegen. Zwickau. Die Zwangsinnung für die Amtshauptmannsehaft Zwickau und die Städte Werdau, Krimmitschau und Kirehberg wurde bei der Ab stimmung abgelehnt, da mehr Kollegen dagegen, als dafür gestimmt hatten. Es bleibt deshalb der jetzige Verein bestehen, der dem Zentralverband angehört. Für die Eintragung in das Offizielle Leipziger Mess-Adressbuch, 34. Auflage, Ostervormesse 1913 (Beginn Montag, am 3. März) ist vom Mess ausschuss der Handelskammer Leipzig soeben der massgebende Anmeldebogen versandt worden. Die pünktliche Rücksendung dieses Anmeldebogens ist allen Ausstellern dringend zn empfehlen, da die Aufnahme oder Weiterführung im Buche davon abhängt. Neu hinzugetretenen Ausstellern, die das Formular noch nicht erhalten haben, empfehlen wir, sofort beim Messausschuss der Handelskammer Leipzig darum nachzusuchen. Eine neue Preisliste über Taschenuhren versendet die Firma M. Kohn, Berlin SW. 19, Kommandantenstrasse 15. In dieser Liste werden die hauptsächlichsten Fabrikate aufgeführt und sehr vorteilhafte Angebote ge macht. Anerkennenswert ist, dass die Firma Kohn diese Preisliste nur in verschlossenen Umschlägen versendet. Wir machen deshalb unsere Kollegen besonders darauf aufmerksam..
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