Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 49
- ArtikelZentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, ... 50
- ArtikelElektrische Uhren und drahtlose Zeitübermittlung 54
- ArtikelSprechsaal 55
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 57
- ArtikelPatentbericht 64
- ArtikelVerschiedenes 64
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 64
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
-
64
-
65
-
66
-
67
-
68
-
69
-
70
-
71
-
72
-
73
-
74
-
75
-
76
-
77
-
78
-
79
-
80
-
81
-
82
-
83
-
84
-
85
-
86
-
87
-
88
-
89
-
90
-
91
-
92
-
93
-
94
-
95
-
96
-
97
-
98
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
64 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 4. Freie Uhrmacherinnung Saale-Ilm-Verband. Sonntag, den 3. März, l*/ 2 Uhr nachmittags, findet eine ausser ordentliche Generalversammlung in Weimar im „Sächsischen Hof“ statt. Tagesordnung: Umwandlung der Freien Innung in eine Zwangsinnung. Unbedingtes Erscheinen aller ist nötig. Fr. Ebersberger. Schleswiger Uhrmacherverein. Unser Verein hielt am Donnerstag, den 25. Januar, in Spenglers Hotel seine sehr gut besuchte Versammlung ab. Aus der gepflogenen Verhandlung ist mitzuteilen: Ein Bericht der Handwerkskammer über Invaliditäts- und Altersversicherung nach dem neuen Gesetze. Eine Einladung des Altonaer Uhrmachervereins von 1867 zum - 45jährigen Stiftungsfeste, welche mit Dank entgegengenommen war. Eine Mitteilung über Auktionen, wo Sehmucksachen eingesehoben worden waien, und wobei der Vertreiber (kein Fachmann) selbst mitgeboten hatte. •Weiter kam zur Sprache: Die durch die ovalen Pendants sehr be schränkte Verwendbarkeit der Kolkringe, und die durch die lose Gabelführung bei besseren Regulatoren geschaffenen Unannehmlichkeiten, wobei der Hoffnung Raum gegeben wurde, dass unser Zentralverband sich der Sache annehmen würde. Schliesslich frug ein Kollege an, welche Norm bei der Berechnung von Reparaturen von Turmuhren anzuwenden sei. 'Mit kollegialem Gruss Th. Jacobsen, Schriftführer. Thüringer Uhrmacherunterverband. Die Herren Kollegen werden gebeten, den Jahresbeitrag, 7 Mk., um gehend einsenden zu wollen. Nach dem 1. März nicht eingegangene Beiträge werden durch Nachnahme erhoben. Der Kassierer: J. Zinganell, Eisenach. Patentbericht. a) Patentanmeldungen. 83a. 55361. Kurzzeitmesser. Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik, Sehramberg i. Württ. 9. 9. 11. b) Patenterteilungen. 83a. 243785. Auslösevorrichtung an Taschen Weckeruhren. Henri Dalcher, Le Locle, Schweiz; Vertr.: F. A. Hoppen, Pat.-Anw., Berlin SW.68. 9. 7. 11. 83a. 243935. Zeitangabevorrichtung für Uhren. Hugo Tirmann, Pielach b. Melk, Niederösterreich; Vertr.: Pat.-Anwälte Dr. R. Wirth, C. Weihe, Dr. H. Weil, Frankfurt a. M. 1 und W. Dame, Berlin SW. 68. 25. 9. 10. c) Gebrauchsmuster. 74a. 494508. Elektrischer Doppelwecker. Karl Kluth, Friedenau-Berlin, Südwestkorso 13. 11. 1. 12. 83a. 494669. Zeiger für Anzeigevorrichtungen. Gebr. Junghans, Akt.- Ges., Sehramberg i. Württ. 11. 1. 12. 83 a. 494670. Aus einem ruhenden und einem beweglichen Teil bestehende Anzeigevorrichtung. Gebr. Junghans, Akt.-Ges. Sehramberg i. Württ. 11. 1. 12. 83a. 495052. Uhrgehäuse „Resonanz“. Paul Noack, Düsseldorf, Ehren strasse 54. 13. 1. 12. 83a. 495213. Abdeckseheibe für Zifferblätter von Uhren und dergl. Kraemer & van Eisberg, G.m.b.H., Köln a. Rh. 15. 1. 12. 83b. 494679. Zifferblatt mit Stromschlussvorriehtung für Uhren. Hermann Penner, Schöneberg-Berlin, Akazienstr. 30. 29. 4. 10. Verschiedenes. Ist im Verkehr mit der Reichsbank die Verwendung des Tinten stiftes zulässig? Auf eine Anfrage, ob im Verkehr mit den Reichsbank anstalten die Verwendung des Tintenstiftes zur Vollziehung von Schriftstücken allgemein zugelassen sei, ist von der Reichsbankstelle in Barmen die folgende Antwort, die selbstverständlich für alle Reiehsbankstellen gilt, erteilt worden: „Für die Reiehsbankanstalten ist die Verwendung des Tintenstiftes jetzt zu gelassen im allgemeinen Schriftwechsel mit dem Publikum; ferner im Giro verkehr bei der Ausstellung von Schecks (weisser, roter usw.), sofern die Aus steller auch eine mit Tintenstift geschriebene Unterschrift bei der Reiehsbank niederlegen. Auch können inländische Wechsel diskontiert werden, auf denen Aussteller und Giranten mit Tintenstift unterschrieben haben, während bei ausländischen Wechseln und Schecks das Giro an die Reiehsbank mit Tinte zu vollziehen ist. Ferner ist statthaft die Benutzung des Tintenstiftes bei der Unterzeichnung von Wechseln und sonstigen Quittungen. Nur Urkunden, die für Rechtsverhältnisse von längerer Dauer beweiserheblich sind, wie z B. Miets- und Grundstücks Verträge, Verpfändungserklärungen, Vollmachten für einen längeren Geschäftsverkehr, Pfand- und Depositalscheine, Niederlegungs anträge sollen auch künftig mit Tinte unterschrieben werden.“ Verjährung von Gehaltsforderungen. Ein wichtiger, die Verjährung einer Gehaltsforderung betreffender Streitfall wurde in der letzten Sitzung des Kaufmannsgerichts Breslau entschieden. Ein Handlungsgehilfe klagte gegen eine Firma auf Zahlung von Restgehalt für geleistete Ueberstunden im Jahre 1908. Die Firma machte den Einwand der Verjährung. Der Kläger stützte sich auf § 199 des B.G.B., der folgendes besagt: Wenn der Berechtigte die Leistung erst verlangt, wenn er dem Verpflichteten gekündigt hat, so be ginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt, von welchem an die Kündigung zulässig ist. Der Kläger gab an, dass er erst nach Austritt aus dem Geschäft die Forderung stellte, weil er jedenfalls, wenn er sie eher geltend gemacht hätte, entlassen worden wäre. Nach den gesetzlichen Bestimmungen stünde Ihm das Recht zu, sie nachträglich zu erheben. Das Kaufmannsgericht wies die Klage kostenpflichtig ab, weil Verjährung eingetreten sei. Die angezogene gesetzliche Bestimmung sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Der Kläger war nicht rechtlich verpflichtet, auf die Bezahlung der Ueberstunden zu warten; er konnte sie sofort fordern. Das Gesetz kenne nur rechtliche Gründe, keine moralischen. Die Einrede: „Ich habe es nicht getan, weil ich sonst entlassen worden wäre,“ könne vom Gericht als stichhaltig nicht an erkannt werden Master Humphreys Uhr. In London ist jetzt eine Uhr zum Verkauf ausgestellt, die eine literarische Reliquie darstellt. Es ist zwar nur eine schlichte Toruhr aus der Grossvaterzeit, aber sie hat für viele einen nicht geringen Wert; stand sie doch seinerzeit im Torweg des Hauses in Barnord Castle, wo Charles Dickens täglich vorüber kam und es nie unterliess, bei dem alten Uhrmacher Nickleby auf ein paar Minuten einzutreten und einen Plausch mit ihm zu halten. Dem alten Uhrmacher hat er später, als aus dem Sehreibergehilfen Englands berühmtester Dichter geworden war, ein literarisches Denkmal in „Nicholas Nickleby“ gesetzt und hat auch die alte Toruhr nicht vergessen. Sie hat den Titel für die Romanserie abgegeben, die unter der Flagge „Master Humphreys Uhr“ segelt. Die alte Uhr selbst war in ihrer Glanzzeit ein wichtiges Inventarstück der Stadt; sie war die einzige Uhr des Städtchens, auf die man sich verlassen konnte, und in jenen patriarchalischen Zeiten wurden die Kinder von ihren Eltern zum Hause des alten Nickleby geschickt, um die richtige Zeit zu ersehen. Jetzt wird sie wahrscheinlich einen Platz in dem geplanten Dickens-Museum finden. Fortsetzung in der Beilage: Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. Briefkasten und Rechtsauskünfte. H.H. in M. Schwarze Opale. Eine bessere Kundin von Ihnen sprach gelegentlich eines Weihnachtseinkaufes von schwarzen Opalen, und zwar so bestimmt, dass Sie auf hörten zu behaupten, die gäbe es nicht. Diese Dame hat wahrscheinlich davon gelesen, denn gesehen wird sie ebensowenig einen schwarzen Opal haben, wie Sie. Tatsächlich sind im Spätherbste als kostspielige Neuheit von einer amerikanischen Juwelierfirma, die in Paris eine Filiale hat, schwarze Opale in Ringen, Broschen und Anhängern heraus gebracht worden. Man rühmt diesen Steinen nach, dass sie eine wunderbare Färbung haben und ihre Farben „chamäleonartig“, je nach der Drehung zum Licht, wechseln. Wir haben selbst noch keine gesehen, und auch vorher nichts davon gehört. Nunmehr wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis wir ihre Bekanntschaft machen. 0. L. in B. Billiger als das Warenhaus. Sie haben in einer Ihrer Reklamen gesagt, dass Sie Waren gleicher Qualität billiger verkaufen als ein Warenhaus, dass Sie aber vorziehen, eine bessere Ware zu empfehlen. Sie sind deshalb zunächst von einem Rechtsanwalt im Aufträge des Warenhauses aufgefordert worden, diese Ankündigung zu unterlassen. — Wir meinen, dass Sie wohl diese Anzeige nicht erlassen hätten, wenn Sie nicht in der Lage wären, zu beweisen, dass sie den Tatsachen entspricht. Sie brauchen deshalb auf den Brief des) Rechtsanwalts nicht zu antworten, müssen aber achtgeben, dass Ihnen nicht eine Falle gestellt wird, in die Sie gutgläubig hineingehen. Besonders müssen Sie darauf achten, dass das Warenhaus nicht die Preise unter die Ihrigen herabsetzt, so dass Sie ins Unrecht kämen. Im allgemeinen sind wir nicht überzeugt, dass Sie durch solche Inserate dem Warenhause Schaden machen. Es wird vielleicht gar dadurch aufgestachelt, seinem Uhren lager mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich auch bessere Waren zu be schaffen. Wie die Verhältnisse jetzt liegen, ist diese Abteilung offenbar in den Warenhäusern eine vernachlässigte und deshalb kein erheblicher Schaden für uns, zudem in den meisten Fällen die geführte Ware der grösste exi stierende Schund ist. Fortsetzung in der Beilage: Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. Redaktionsschluss für Nr. 5: Textteil I Inseratenteil 22. Februar, vormittags 8 Uhr. | 27. Februar, morgens 9 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. S., Mühlweg 19- Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Verantwortlicher Redakteur: W. König in Halle a. S.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht