7. Kapitel. Die Geistlichen Döbelns seit Einführung der Reformation. Die im 2. Kapitel mitgeteilte Anordnung der Visitatoren vom Jahre 1539, wonach die Gemeinde von Döbeln durch 3 Geistliche („einen Pfarrer, einen Prediger und einen Kapellan" später: Pfarrer, Archidiakonus und Diakonus) versorgt werden sollte, ist dreieinhalb Jahrhunderte lang unverändert in Kraft geblieben. Erst i. I. 1894 wurde ein vierter stän diger Geistlicher hinzugefügt, sodaß nunmehr ein Pfarrer, ein Archidiakonus, ein erster Diakonus und ein zweiter Diakonus vorhanden sind. lieber die einzelnen Personen, welche seit Einführung der Reformation in diesen Aemtern thütig gewesen sind, sollen im Folgenden noch die wichtigsten Mitteilungen ge geben werden. Es wird sich dabei herausstellen, daß die Angaben auf der Rückseite des Altars nicht durchweg zu verlässig sind.