Ortsgesetz über die Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern für die Dienstreisen von Gemeinderatsmitgliedern Beamter und Angestellten der Gemeinde Hosterwitz
Titel
Ortsgesetz über die Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern für die Dienstreisen von Gemeinderatsmitgliedern Beamter und Angestellten der Gemeinde Hosterwitz
§ 10. Für die Teilnahme an Beratungen und Sitzungen in den Nachbargeineinden Pillnitz, Niederpoyritz, Wach witz und Loschwitz werden in der Abstufung I, soweit eine Entschädigung auf Grund anderer Bestimmungen nicht gewährt wird, in jedem Falle eine Pauschalver gütung von 1.— Mark an Stelle von Reisekosten und Tagegeldern gewährt. § 11. Dieses Ortsgesetz tritt mit dem Tage seiner Be kanntmachung in Kraft. Hosterwitz, den 12. März 1907. ver Smeinaerat Schmidt, Gemeindevorstand.