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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 11.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-186704116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18670411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18670411
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-11
- Monat1867-04
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260 Freiwillige Gutsversteigerung. Erbtheilungshalber soll das zum Nachlasse Joha«« Traugott Keberecht Bohr» maun's zu Okrilla gehörige und ortsgerichtlich unter Berücksichtigung der darauf haftenden Ob lasten, jedoch ohne Inventar auf 12870 Lhlr. — - — - gewürderte Mndeethaibhufengut Folium 5 des Grund- und Hypothekenbuchs und Nr. 5 des Brand - Catasters für dasigen Ort, wozu 58 Acker 140 Ruthen Areal mit 1009,05 Steuereinheiten, welches Areal jedoch in Folge der jetzt obschwebenden Grundstücken - Zusammenlegung zum größeren Theile zum Austausch gelangt ist, gehören, mit Knveutar und Borräthe« de« SS. Äpril I8SS Vormittags IS Uhr an Ort »ad Stelle freiwillig versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die im hiesigen Amtshause und im Gasthofe zu Okrilla aushangendcn, die ungefähre Beschreibung des Grundstücks, das Jnventarienvcrzeichniß und die Subhastationsbedingungcn enthaltenden Anschläge hiermit bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Meißen, am 13. März 1867. vr. Springer. Zu der nächsten Sonnabend, den 13. April Vormittags 10 Uhr auf hiesigem Rathhaussaale stattfindenden Entlassungsfeier -er Eonfirmanden werden Leitern und Erzieher, sowie Alle, welche Interesse daran haben, ergebenst eingeladen. Großenhain, den 10. April 1867. G. Weißbrenner. Tagesnachrichten. Sachsen. In Leipzig ist am 6. April wieder ein Mitglied der städtischen Verwaltungsbehörde, der auch in weiteren Kreisen bekannte Stadtrath Max Rose, im Alter von 48 Jahren gestorben und in der Nacht zum 8. April erlag der Pro fessor E. A. Roßmaßler, naturwissenschaftlicher Schriftsteller, im Jahre 1848 Abgeordneter zum deutschen Parlament, einem längeren Leiden. — Während des heftigen, mit Schneegestöber ver bundenen Sturmes am 5. April früh sind auf der sächs.-schles. Eisenbahn in der Nähe von Löbau zwei Eisenbahnarbeiter überfahren und der eine bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt worden, wah rend der andere bald darauf infolge der erlittenen Verletzungen ebenfalls starb. Beide waren ver- heirathet und Jeder Vater von drei Kindern, der eine 48 und der andere 29 Jahre alt. Ein Ver schulden dieses beklagenswerthen Unglücks wird Niemandem zugemeffen. — In dem kgl. Albert schachte zu Zaukeroda wurde am 5. April ein 52 Jahre alter Bergarbeiter durch ein Stück Kohle, das sich über ihm ablöste, erschlagen. Preußen. Der Reichstag begann am 5. April die Specialdebatte über Abschnitt XI. (Bundes kriegswesen), welcher die Artikel 53—64 umfaßt. Die Art. 53 und 54 wurden unter Verwerfung der dazu eingebrachten Amendements angenommen. Bei Art. 55, welcher die Dienstzeit im stehenden Heere auf 7, in der Landwehr auf 5 Jahre fest- setzt, wurde die Erläuterung „3 Jahre activ, 4 Jahre Reserve" eingeschalten. Art. 56 bestimmt die Friedensprasenzstärke des Bundesheeres aus ein Procent der Bevölkerung. Vor Beginn der Discussion erklärte der Bundescommissar Kriegs minister v. Roon, der geforderte Satz von 1 Pro cent sei absolut nothwendig; nach 10 Jahren könne derselbe geändert werden. Eine Friedensstärke von 300,000 Mann entspreche dem Bedürfniß und der Erziehung der Nation für den Krieg; kein Mann, kein Pferd sei dabei zu viel bei der politischen Lage Europas. Als in Nikolsburg die Möglich keit nahe lag, in weitere Kriegsführung auf ver schiedenen Fronten verwickelt zu werden, konnte der Kriegsminister, Dank der Reorganisation der preußischen Armee, sagen: die Mittel dazu sind da. Bundescommissar Generalmajor v. Pod- bielski führt aus, daß der mit 225 Lhlr. nor- mirte Aufwand pro Kopf (Art. 58 des Entwurfs) das Minimum sei; 214 Lhlr. habe der Soldat bisher jährlich gekostet, und 11 Lhlr. seien dazu zu rechnen für bessere Quartierentschädigung, Früh stück für Gemeine und Aufbesserung der Gehalte der subalternen Offiziere. Abg. v. Forckenbeck ver langt ein fünfjähriges Provisorium bezüglich des Contingentsatzes von 1 Procent und später Be willigung durch die Bundesgesetzgebung, mit wel cher Aenderung nach lebhafter Debatte Art. 56 schließlich angenommen wurde. — Am 6. April ist Art. 57 (wonach in dem ganzen Bundesgebiete die gesammte preußische Militärgesetzgebung un gesäumt einzuführen ist) mit einem Zusatz des Abg. v. Forckenbeck angenommen worden, welcher die Vorlegung eines Eundesmilitärgesetzes nach erfolgter Durchführung der Heeresorganisation be stimmt. Nach sehr langer Verhandlung nahm der Reichstag alsdann noch den Art. 58, worin der Aufwand pro Soldat mit 225 Lhlr. normirt wird, mit der Einschaltung „bis zum 31. Decbr. 1871" an. — In der Reichstagssitzung am 8. April wurden die zu dem Abschnitt über das Bundes kriegswesen noch rückständigen Artikel 59 — 64 unter Verwerfung aller Amendements angenom men und trat man sodann in die Generaldiscus- sion des Abschnitts XII. (Bundessinanzen) ein. Hierbei theilte der Bundescommissar Minister v. d. Heydt mit, die Bundesausgaben würden circa 75, die Einnahmen 50 Millionen betragen. Die Präsidialmacht allein könne die fehlenden 25 Millionen nicht decken; sie müsse Matricular- beiträge ausschreiben. Nach Schluß der Debatte theilte der Präsident mit, daß am 9. eventuell auch eine Abendsitzung stattsinden werde, um am 10. April die Vorberathung im Hause zu Ende zu bringen. Am 17. April werde der Schluß des Reichstags stattsinden. — Am 9. April brachte Graf v. Solms-Laubach eine Interpellation, be- . treffend die Hindernisse des Eintritts des Groß- herzogthums Hessen in den Norddeutschen Bund, im Reichstage ein. Graf v. Bismarck beant wortete dieselbe nach dem „Dr. I." dahin: Ein Wunsch der großherzoglich hessischen Regierung nach Eintritt in den Norddeutschen Bund stehe amtlich
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