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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (30. März 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erzählungen eines alten Uhrmachers (Fortsetzung)
- Autor
- Piffl, Hugo
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- ArtikelBeabsichtigte Neuregelung des Ausverkaufswesens 241
- ArtikelEine Sonnenuhr des Hohen Mittelalters an der Klosterkirche zu ... 242
- ArtikelWir Uhrmacher und die deutsche Uhrenindustrie 244
- ArtikelZugabenkonkurrenz einer einzigen Firma 246
- ArtikelDurchführung der Lehrlingsarbeiten-Prüfung in Bayern 1928 247
- ArtikelZwölf Winke für den reisenden Kaufmann (Fortsetzung) 249
- ArtikelErzählungen eines alten Uhrmachers (Fortsetzung) 251
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 252
- ArtikelSprechsaal 253
- ArtikelVerschiedenes 256
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 256
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 257
- ArtikelGeschäftsnachrichten 258
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 258
- ArtikelEdelmetallmarkt 258
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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252 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 14 Abb. 2. Begowa-Moschee und Sahaf-Kula (Uhrturm) in der Nacht ein, die zum Vollfüllen des Magens aus- genußf wurde. Wenn abends der ersehnte Kanonenschuß das Ende des Fastens verkündet und die Mujedsine (Moscheediener) den „Ezzan" 1 ), nämlich das Glaubens 1) Gott ist allmächtig, wir glauben, dag es außer Gott keinen Gott gibt, Gott ist allmächtig, wir glauben, daß Mohammed sein Prophet ist. Eilet zum Gebete, eilet zum Gottesdienste, Gott ist allmächtig, außer Gott gibt es keinen Gott. In arabischer Sprache: Allahu ekber esch-hedu enne la illahe illellah, Allahu ekber esch-hedu enne Muhammeden ressulullah, Haje allelfellah, haje allelsallah, Allahu ekber la illahe illellah. bekenntnis, von 80 Minaretten mit melancholischer Stimme rufen, dann stürzen die Gläubigen über die vorbereiteten Speisen und es gibt dann auch genug verdorbene Magen. Der Ramasanmonat ist aber auch gleichzeitig eine Art Fasching, und in vielen Türkenhäusern geht es nachts lustig zu, freilich nach Geschlechtern gesondert. Bevor es noch dämmert, erdröhnt wieder ein Schuß, der zum neuerlichen Beginn der Kasteiung mahnt. Sonst kennt der muslimanische Uhrmacher keine Ruhetage, denn er darf audi an seinen höchsten Feiertagen arbeiten. In den größeren Ortschaften fehlt seifen eine so genannte Sahat-kula (Uhrfurm), ein vierseitiger, schlanker, kunstloser Bau mit ganz niedrigem Pyramidenhelm und vier Zifferblättern, deren Zahlen echt arabische Zeichen sind, also den unseren, die ja aus Indien stammen, nicht gleichen (Abb. 2). In den Vorhöfen der Moscheen gibt es nicht selten Häuschen, deren Innenwände mit allerlei Uhren behängen sind, die irgendein Sahadsdiija in Ordnung hält. Am Militärspifal in Sarajevo hing stets eine noch aus der Türkenzeit stammende Uhr mit den arabischen Ziffern und wird dort vielleicht auch noch heute als Andenken an die Türkenherrschaft Dienste leisten. Öfter hatte ich Gelegenheit, in Häuser fortschrittlich denkender Türken gerufen zu werden, um irgendeine Uhr zum Gehorsam zu bringen. Bei solcher Gelegenheit lernte ich bald halbkugelförmige, bald Eiform zeigende Taschenuhren kennen, dann uralte, kunstvolle Spindel uhren, die wohl einmal als Kriegsbeute aus österreichi schen Ländern entführt waren. In Sarajevo wurde täg lich der Miitagsschuß abgegeben, bei dessen Ertönen tausende Hände nach den Uhren griffen. (Schluß folgt) "'"■■Hl lUIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIH I I IUI II I I I I II III II I III II Illllllll IM) Illllllllllllllll Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Barwert von Aufwertungshypolheken Hypofhekenschuldner, welche ihre Aufwertungsschulden vor Fälligkeit begleichen wollen, haben statt des Nenn betrages nur den Hundertsaß, wie in nachstehender Tabelle angegeben, zu zahlen. Nach den im Aufwertungsgeseß vorgesehenen Zinssäßen beträgt der Zinsfuß seif 1. Januar 1928 5 °/ 0 . Dieser Zinssaß bleibt bis 1. Januar 1932 un verändert bestehen. Die Zahlen der Tabelle gehen von einer monatlichen Zahlung der Zinsen aus. Ist nach dem Hypothekenbrief vierteljährliche Zinszahlung vorgesehen, so tritt für jeden Monat, für den am Auszahlungstage noch keine Zinsen gezahlt sind, ab 1. Januar 1928 noch 0,42 °/ 0 hinzu. Ermäßigungsanträge bei der preußischen Hauszinssteuer Am 31. März 1928 läuft die Frist für Stellung von Ermäßigungs- und Niederschlagungsanfrägen für Grund vermögen- und Hauszinssteuer ab. (Siehe hierzu unter anderem S. 887 in Nr. 49 der UHRMACHERKUNST 1927: „Welche Ermäßigungsanträge können bei der preußischen Hauszinssteuer noch gestellt werden?“) Zeit der Rück Prozent zahlung saß vom Nenn 1928 betrag Januar . . . 93,81 Februar . . 93,92 März . . 94,04 April . . . 94,16 Mai . . . . 94,28 Juni . . . . 94,41 Juli . . . . 94,54 August. . . 94,64 September 94,75 Oktober . . 94,86 November. . . 94,97 Dezember. . 95,05 Beispiel: Eine Darlehnsschuld von 15000RM. ist normal mit 25°/ 0 aufgewerfet und dementsprechend ein Aufwertungs betrag von 3750 RM. im Gründbuch eingetragen. Die Forderung ist in der Regel am 1. Januar 1932 fällig. Angenommen, die Zinsen sind viertel jährlich postnumerando zu zahlen, so würde der Barwert bei vorzeitiger Rückzahlung am 1. Juni 1928 betragen: 94,41 + 0,42 + 0,42 = 95,23 °/ 0 , mithin 3571,12 RM. Abseßung für Abnußung von Anlagegegenständen Bei Anlagegegensfänden unterscheidet man zwischen solchen, die zur dauernden Verwendung bestimmt sind, und solchen, die dem Geschäftsbetriebe nur kürzere Zeit dienen, also nicht für dauernde Verwendung in Frage kommen. Von einer nicht dauernden Verwendung wird man im allgemeinen sprechen können, wenn die Ver wendbarkeit etwa ein Jahr nicht übersteigt. Zur leßteren Art gehört das Handwerkszeug, soweit es häufiger der Erneuerung bedarf. Ausgaben hierfür sind als Geschäfts unkosten zu behandeln und können voll im Jahre der An schaffung zum Abzug gebracht werden bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens. Dies rechtfertigt die Tatsache, daß diese Sachen nur den Ertrag für ein Jahr mit zu erzielen helfen. Mit den anderen Gegenständen des Anlagekapitals wird dagegen nicht das Einkommen nur eines Jahres, sondern das mehrerer Jahre erzielt. In folgedessen müssen die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre verteilt werden, und zwar nach dem Maße, in welchem die Gebrauchsfähigkeit eines solchen Gegen standes im Steuerabschnitt abgenommen hat. Die An-
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