Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (30. März 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- ArtikelBeabsichtigte Neuregelung des Ausverkaufswesens 241
- ArtikelEine Sonnenuhr des Hohen Mittelalters an der Klosterkirche zu ... 242
- ArtikelWir Uhrmacher und die deutsche Uhrenindustrie 244
- ArtikelZugabenkonkurrenz einer einzigen Firma 246
- ArtikelDurchführung der Lehrlingsarbeiten-Prüfung in Bayern 1928 247
- ArtikelZwölf Winke für den reisenden Kaufmann (Fortsetzung) 249
- ArtikelErzählungen eines alten Uhrmachers (Fortsetzung) 251
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 252
- ArtikelSprechsaal 253
- ArtikelVerschiedenes 256
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 256
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 257
- ArtikelGeschäftsnachrichten 258
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 258
- ArtikelEdelmetallmarkt 258
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 14 DIE UHRMACHERKUNST 255 wissen wir, aber durch Verwirklichung Ihrer Ideen wird es nicht erreicht werden, denn durch sie wird der deutsche Uhrmacher nur zum Handlanger und nicht zum Kaufmann. (V/369) M. A. C. * Lehrlingsarbeiten-Prüfung 1928. Die Ausführungen in Nr. 13 der UHRMACHERKUNST (Sprechsaal, S. 235) haben wohl bei allen Lesern, die in den Lehrlingsarbeiien- Prüfungen des Zentralverbandes in erster Linie ein vor zügliches Miiter zur Förderung der Meisterlehren er blicken, das Gefühl wadigerufen, daß mit der Zulassung der Fachschüler des untersten Jahrganges zu diesen Prüfungen ein Schritt unternommen wurde, dem un bedingt weitere folgen müssen. Zunächst hat es seinerzeit wohl nicht allein den Schreiber dieser Zeilen überrascht, daß dem ohnehin bei den Leipziger Prüfungen mit Be werbern überlaufenen 1. Lehrjahr die Ausnahmebewilligung zugestanden wurde, statt (wenn man schon Konzessionen machen wollte) dem 4. Abschlußjahre, wofür sich mehr fache und gewichtige Gründe geradezu aufdrängen. Aller dings will die Aneiferung zu fortgeseßier Beteiligung in den folgenden Lehrjahren, enthalten in der Zulassung der Jährlinge, auch von mir nicht unierschäßt werden. Doch wer A sagt, muß auch B sagen. Will man jedoch darunter verstehen, daß in den folgenden Jahren, 1929 usw., die Zulassung auf die Schüler der 2., 3., 4. Jahrgänge er weitert wird, so führt das zu dem üblen Ende, daß die Schülerärbeiten die Lehrlingsarbeiten immer mehr zurück drängeh; Daher: Jedem sein Recht 1 Für die Lehrlingsarbeiten - Prüfungen des Zentralverbandes (und ihrem Aufbau von unten her) kehre man zu dem Grundsaße zurück: nur für Arbeiten aus der Meister-Werkstättel Für die Schülerarbeiten der Fachklassen schaffe man eine eigene neue Prüfung: Schülerarbeiten-Prüfung des Zentralverbandes nur für Arbeiten aus Schulwerk- stättenl Dag die leßiere Prüfungskommission aus unbeteiligten hervorragenden Gewerbelehrern (ich denke nur an Lehrer der deutschen Uhrmacherschule) zusammengeseßt sein soll, ist ebenso selbstverständlich, als dag in ersterer nur die «Männer der Praxis ihr Votum abgeben. Damit wäre allen in entsprechender Weise gedient. Für eine Aussprache in dieser facettenreichen Angelegen heit dürfte die nächste Fachlehrertagung unter Teilnahme sämtlicher Mitglieder des Lehrlings- und Prüfungsaus schusses des Zentralverbandes das zuständige Forum sein. An der ausschließlichen Verantwortung des Lehrherrn für die Ausbildung der gewerblichen Jugend muß grund sätzlich festgehalfen werden. Die Berufsschulen können nicht Ersaß, sondern nur Ergänzung der theoretischen und bescheidene Helfer bei der praktischen Ausbildung sein. - Es genügt nicht, daß sich Lehrmeister in Städten mit- Berufsschulen bloß mehr auf die Beschäftigung von Lehrlingen beschränken, in dem Glauben, für deren syste matische Ausbildung (auch in der prakiischen Arbeit) habe die Berufsschule aufzukommen. Die Abwälzung dieser Verantwortung müßte in Schulorten zu einer weiteren un heilvollen Mehrung der Lehrlingszahlen führen, die ohnehin schon in manchen 100°/ o (und mehr) der Gehilfenzahlen ausmachen. (V/378) A. Vogler, Pasing. * Das Geseß über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren wurde bei der leßten Tagung des Görlißer llhrmachervereins einer kurzen, aber scharfen Kritik unterworfen, und zwar bei einer sehr beachtenswerten Aussprache über das Versandgeschäft „Schweizer Uhren vertrieb“ in Kehl ä. Rh. Dieses Abzahlungsgeschäft hatte an einen Privatmann auf Grund eines Bestellzettels, der auf eine goldene Herrenuhr zu 80 RM. lautete, gegen eine Anzahlung von 20 RM. eine Double-Uhr geliefert, die der Uhrmacher etwa für die Hälfte dieses Preises abgeben könnte. Die Versammlung war sich darüber einig, daß das Geseß über den Feingehalt keine Handhabe dazu bietet, gegen dieses unlautere Treiben einzuschreiten, denn es läßt uns vollkommen darüber im unklaren, was unter „Gold“ zu verstehen ist und welche Goldlegie rungen geringen Feingehaltes noch mit dem Namen „Gold“ bezeichnet werden dürfen. Die betreffenden Geseßessiellen lauten: § 1. Gold- und Silberwaren dürfen zu jedem Fein gehalt hergestellt und feilgeboten werden. § 2. Auf goldenen Geräten und Uhren darf der Fein gehalt nur in 585 oder mehr Tausendteilen angegeben werden. § 5. Schmucksachen von Gold und Silber dürfen in jedem Feingehalt gestempelt werden. § 8. Auf Gold- und Silberwaren, die mit anderen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht an gegeben werden. Wir sehen also, daß das Geseß in den §§ 1 und 5 die Auffassung vertritt, auch Goldlegierungen von ganz geringem Feingehalt als „Gold" zu bezeichnen; es dürfen sogar Schmucksachen in jedem Feingehalt gestempelt werden. Im Brockhaus, 14. Aufl., Bd. 8, S. 131, lesen wir: „Für feinste Gegenstände werden Goldlegierungen von 750 Tausendteilen = 18 kar., für andere solche von 585 = 14 kar. und für billige solche von 250 = 6 kar. ver wendet.“ Ein goldenes Gerät oder eine Uhr mit einem Feingehalt von 500 Tausendteilen Feingold darf keinen Feingehaltsstempel tragen, dagegen können aber andere Gegenstände, die vielleicht nur ein Viertel oder noch weniger Feingold enthalten, mit dem geseßlichen Gold stempel versehen werden. Der Stempel an sich ist also kein Unterscheidungsmerkmal für die Güte des Materials. Man kann nicht sagen: Gestempelte Sachen sind echt, ungestempelte sind unecht. Die Grenze zwischen echt und unecht wird auch dadurch verschleiert, daß im Ge seß die plattierten Sachen als „Goldwaren, die mit anderen Stoffen ausgefüllt sind“, bezeichnet werden. Auf plattierten Gegenständen darf der Feingehalt nicht an gegeben werden, doch hat sich in der Praxis die Not wendigkeit ergeben, gewisse Garantiestempel einzuführen, um eine Bürgschaft für einen bestimmten Feingehalt über nehmen zu können. So zeigt beispielsweise der Stempel „Union“ an, daß der betreffende Gegenstand eine 585 er Goldauflage auf silbernem Kern hat und vom Gesamt gewicht 50 Tausendteile Feingold sind. In ähnlicher Weise tragen manche 333 er goldene Uhrgehäuse gewisse Bild- und Wortmarken, die Gewißheit darüber geben, daß man es mit 333er Gold zu tun hat. Es ist nicht leicht, der Privatkundschaft in wenigen Worten die Bestimmungen des Feingehaltsgeseßes klarzulegen. Auf die Frage, aus welchem Grunde Geräte und Uhren im Geseß eine Aus nahmestellung einnehmen, wird man wohl kaum eine all gemein befriedigende Antwort finden können. Das Fein- gehaltsgeseß enthält eine Reihe von Widersprüchen und Unklarheiten, und es muß befremden, daß sich die Pforz- heimer Handelskammer gegen jede Änderung desselben ausgesprochen haben soll. Gerade auch durch die im Geseß nicht vorgesehene Stempelung der plattierten Waren hat die Pforzheimer Industrie einen Weltruf er langt. Es wäre daher zu begrüßen, wenn sich überragende, weitschauende, international orientierte Persönlichkeiten mit einer Neubearbeitung -des Geseßes über den Fein gehalt der Gold- und Silberwaren befassen möchten. (V/379) I. H. S.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder