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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (27. April 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- ArtikelErmittlung der verkaufskräftigsten Preislagen 315
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz im ersten Vierteljahr ... 317
- ArtikelDie Uhr 319
- ArtikelWerbeverse 320
- ArtikelZwölf Winke für den reisenden Kaufmann (Fortsetzung) 323
- ArtikelZum 50jährigen Jubiläum der Deutschen Uhrmacherschule in ... 324
- ArtikelSprechsaal 325
- ArtikelVerschiedenes 327
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 329
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 332
- ArtikelGeschäftsnachrichten 335
- ArtikelBüchertisch 336
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 336
- ArtikelEdelmetallmarkt 336
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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328 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 18 Grossisten des Edelmefallgewerbes in seiner Januar-Sigung ein mütig einen Beschluß getagt, wonach die baldige Einführung von Inventurausverkäufen im Edelmetallgewerbe im ureigensten Inter esse unseres Facheinzelhandels liegt. Auch die Handelskammer Pforzheim hat nunmehr zu dieser wichtigen Frage Stellung genommen und in einer ihrer legten Vollsigungen sich einmütig dahin ausgesprochen, dag, vom Stand punkt der Pforzheimer Schmuckwarenindustrie aus gesehen, ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Einführung der Inventurausver käufe in der der Mode unterliegenden Bijouterieware im Fach einzelhandel des Edelmetallgewerbes vorliege. Diesem Stand punkt haben sich, wie uns mitgeteilt wird, die in der Arbeits gemeinschaft des Edelmetall- und Schmudrwarengewerbes der Handelskammer Pforzheim vereinigten Handelskammern der Be zirke Hanau und Schwäbisch-Gmünd angeschlossen. Es liegt also nunmehr die bedeutsame Tatsache vor, dag Schmuckwarenindustrie und Schmuckwarengroghandel einheitlich für die Abhaltung von Inventurausverkäufen in den der Mode unter liegenden Bijouteriewaren im Facheinzelhandel des Edelmetall gewerbes eintreten. (VI l 597) „Sie werden staunen, wie schön oft schon lange beiseite gelegte Uhren und Schmuckstücke durch wenig Ausgaben wieder hergesfeilt werden.” So lautet ein Schlugsag eines Flugzettels, der in Hamburg von einem Uhrmacher verteilt wird. Das Bedauer liche ist, dag diese Flugblätter von einer Engrosfirma hergestellt werden, die doch etwas kaufmännischer eingestellt sein sollte Wenn der Uhrmacher immer wieder das Publikum darauf auf merksam macht, ihre alten Zwiebeln zum hundertsten Male reparieren zu lassen, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn der Absag an Uhren immer mehr zurückgeht. Unsere Kollegen, die so, wie es in dem obigen Sag ausgesprochen, eingestellt sind, werden sicher, wären sie Elektrotechniker, jeden entzwei gegangenen Schalter für 25 Pf. reparieren. Man versuche das einmal heute bei einem Installateur, man wird da nur ein mit leidiges Lächeln sehen; er wird selbstverständlich einen neuen Schalter verkaufen. In dem uns vorliegenden Flugblatt werden augerdem einzelne Preise angegeben, z. B. Taschenuhren reinigen von 3,50 RM. an. Es lebe die Uhrmacherkunst 1 (VI 1/593) Zu den Wahlen. Die Handwerkerbünde haben für die Wahlen ein Handwerkerprogramm aufgesfellt, auf das die Handwerks abgeordneten nach Möglichkeit zu verpflichten sind und das auch den politischen Parteien gegenüber als Forderung des Gesamt handwerks gelten soll. Das Programm hat folgenden Wortlaut: Die Geseggebung des Reiches und der Länder mug auf die Lebensbedingungen des gewerblichen Mittelstandes weit mehr Rücksicht nehmen als bisher. Die übermägige Einschägung der kapitalistischen und gewerkschaftlichen Kräfte lägt eine an gemessene Berücksichtigung des Mittelstandes trog des Artikels 164 der Reichsverfassung seit deren Bestehen vermissen. Die künftige Geseggebung des Reiches darf nicht in der bisher üblichen schematischen Form weitergeführt werden, sondern die zu er lassenden Gesege müssen in ausreichender Weise hinsichtlich ihrer Wirkung auf die einzelnen Kreise der deutschen Wirtschaft geprüft werden, wobei ein Ausgleich unter den verschiedenen Interessen herbeizuführen ist. Wir fordern daher: 1. Anerkennung des Handwerks als durchaus selbständigen, gleichberechtigten Erwerbsstand neben Industrie, Handel und Land wirtschaft. 2. Gesegliche Sicherstellung der beruflichen Organisationen des Handwerks zum Schuge der berufsständischen Selbstverwal tung und der handwerklichen Arbeit, sowie Aufrechterhaliung der Meisterlehre unter Sicherung des Lehrverhältnisses als ein Aus- bildungs- und Erziehungsverhältnis. 3. Einschaltung der berufsständischen Vertretung des Hand werks bei Lösung staatlicher und kommunaler Aufgaben nach Maggabe seiner Bedeutung im Verhältnis zu anderen Berufs gruppen, Heranziehung des Handwerks zur Mitarbeit in allen Körperschaften, die auf berufsständischer Basis durch Staat, Länder und Gemeinden errichtet werden. 4. Weitgehende Vereinfachung der Geseggebung und Ver waltung unter Stärkung des Selbstverantwortungsgefühls aller Teile der öffentlichen Verwaltung, Erziehung zu einer klar bewugfen Sparpolitik, Abbau der Gesamtbelastung, vor allem der überspannten Realsteuern. Die Realsteuern, insbesondere die Gewerbesteuern, sind von jeher als Sondersteuern empfunden und abgelehnt worden. Solange ihre Beseitigung aus finanz politischen Gründen nicht möglich ist, ist ihnen der Charakter der Sondersteuer zu nehmen, und zwar dadurch, dag der Kreis der Steuerpflichtigen so weit als möglich gezogen wird, bei der Ge werbesteuer am besten durch Umwandlung in eine allgemeine Be rufssteuer. 5. Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft bei der sozialpolitischen Geseggebung, deren Notwendigkeit grundsäglich anerkannt wird. 6. Geseglichen Schug gegen Schwarzarbeit; Anpassung der endgültigen Regelung der Arbeitsschuggeseggebung auf die Be- iriebsverhällnisse des Handwerks. Die für die Industrie ge schaffenen Arbeitsschugbestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeit, dürfen nicht schematisch auf das Handwerk über tragen werden. 7. Beschleunigten Abbau der Regiebetriebe des Reiches, der Länder und Gemeinden, die in ihrem bisherigen Bestände unter Verlegung des Artikels 164 der Reichsverfassung zu einer all mählichen Aufsaugung der Handwerkswirischaft führen müssen. 8. Gesegliche Einführung der Reichsverdingungsordnung, so dag die Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen unter tatsächlicher Befolgung des Verhältnisses und des Sinnes der Reichsverdingungsordnung bei den Behörden des Reiches, der Länder und Gemeinden unter angemessener Beteiligung des Hand werks garantiert ist. 9. Befestigung des inneren Marktes durch eine gesunde und freie Bauwirtschaff. Als Voraussegung hierfür erscheint die baldige Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft, unbeschadet der Beibehaltung eines geseglichen Mieterschuges in ausreichendem Umfange, unentbehrlich. Die Hauszinssteuer, die in erheblichem Umfange zu einer fiskalischen Steuer geworden ist, mug ihrer ursprünglichen Bestimmung wieder zugeführt werden; ihre Er träge sind lediglich zur Förderung der Neubautätigkeit auf dem Wohnungsmarkte zu verwenden. Nur mit dieser Zweckbestimmung und auf begrenzte Zeit kann überhaupt eine Berechtigung zur Erhebung der Hauszinssteuer anerkannt werden. (VI 1/620) Werkskonsumanstalten. Gegen die in der Industrie be stehenden Werkskonsumanstalten wurde seit längerer Zeit vom Handwerk und Einzelhandel Beschwerde geführt. Auf Grund von Verhandlungen, die im Herbst 1927 mit Vertretern des Handwerks, des Grog- und Überseehandels sowie des Einzelhandels über diese Beschwerden stattgefunden hatten, war eine besondere Kommission zur näheren Prüfung der Beschwerden sowie zur Er zielung einer Einigung eingesegi. Diese Kommission wurde aus Vertretern aus dem Rheinlande und Westfalen gebildet, weil sich die Beschwerden hauptsächlich gegen die Werkskonsumanstalten im rheinisch-westfälischen Bezirk richteten. Das Ergebnis dieser Verhandlungen liegt nunmehr in den nachfolgenden Richtlinien vor, die für die zukünftige Behandlung des Problems der Werks konsumanstalten Geltung haben sollen. A) 1. Ohne Not sollen künftig keine neuen Werkskonsum anstalten errichtet werden. 2. Nur solche Waren sollen verkauft werden, die dem unmittelbaren Lebensbedarf dienen; dabei be stand Einmütigkeit darüber, dag Berufskleidung unter diesen Be griff fällt. 3. Der Verkauf erfolgt nur an Angehörige der eigenen oder zugehörigen Werke (Konzernwerke). 4. Eine unmittelbare oder auch nur mittelbare Bindung der Werksangehörigen an die Werkskonsumanstalten erfolgt nicht. 5. Der Verkauf von Waren erfolgt bei Gegenständen des täglichen Konsums grundsäglich nur gegen bar. 6. Regelmägige Subventionen an Werkskonsum anstalten aus allgemeinen Werksmitteln erfolgen nicht. 7. Eine genaue lückenlose Zugrundelegung der wirklichen Selbstkosten für die Preisgestaltung ist selbstverständlich und im Zusammen hang damit die Gewährung einer sich in angemessenen Grenzen haltenden Rückvergütung allseitig erwünscht. B) 1. Voraussegung ist die Innehaltung einer magvollen Preispolitik seitens des Einzelhandels, deren Organisation alle Übertreibungen auf diesem Gebiete aufs schärfste bekämpfen wird. 2. Öffentliche Angriffe gegen die Warenkonsumanstalten und einzelne Migstände unterbleiben. 3. Die Organisation des Einzelhandels unterbinden Boykotte der Erzeugnisse von Werken, die Werkskonsumanstalten unterhalten. 4. Das Borgsystem wird nach aller Möglichkeit eingeschränkt und der Einzelhandel be kennt sich grundsäglich zum Barverkauf. (VI 1 589) Vorläufig keine Errichtung einer Postsparkasse. Bekanntlich hatte der Reichsverband des deutschen Handwerks bei dem Reichspostministerium Einspruch gegen die beabsichtigte Errich tung einer_ Postsparkasse erhoben. Der Reichspostminister er klärt, dag die Frage, ob nach dem Vorbild der meisten ausländi schen Staaten auch in Deutschland eine Postsparkasse zu er richten ist, sorgfältiger Prüfung bedürfe. Der Minister weist darauf hin, dag die Verhältnisse in Deutschland wesentlich anders als in den Staaten liegen, die bereits eine Postsparkasse ein geführt haben. Wie vom Reichsverband des deutschen Hand werks, so werden auch von anderen Seiten mancherlei Gründe geltend gemacht, die gegen eine Postsparkasse in Deutschland sprechen. Die Frage wird unter den gegebenen Umständen in naher Zeit und nicht ohne vorherige eingehendste Erörterung mit allen in Betracht kommenden Stellen entschieden werden. (VI 1/588) Ein neues Punzierungsgeseg in der Tschecho-Slowakei wurde soeben veröffentlicht. Es enthält in 47 Paragraphen eingehende Bestimmungen, die zu beachten der nach der Tschecho-Slowakei exportierenden Industrie dringend empfohlen wird. Der geseg liche Feingehalt für Plafinwaren beträgt 950/000, für Goldwaren
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