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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Juni 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- ArtikelBesichtigung ohne Kaufzwang? 429
- ArtikelDer Zeitdruck-Registrierapparat von Löbner als Chronograph für ... 430
- ArtikelDer Werbebrief 432
- ArtikelZum ersten, zweiten und zum ....... 435
- ArtikelFort mit allen Zugaben 437
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 437
- ArtikelSprechsaal 438
- ArtikelVerschiedenes 439
- ArtikelNachtrag zur Lehrlings-Statistik 1927 442
- ArtikelDas Schaufenster des Uhrmachers 442
- ArtikelGeschäftsnachrichten 442
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 443
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 444
- ArtikelBüchertisch 447
- ArtikelPatentschau 447
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 447
- ArtikelEdelmetallmarkt 447
- ArtikelAnzeigen 448
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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438 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 23 15. „ Aufbringungszinsen. Keine Schonfrist. Zweite Halbjahrsleistung für 1928. (Siehe S. 68, 88, 163.) Erster Teilbetrag war am 5. März fällig. 20. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Juni. (Siehe Anm. unter „Steuer termine für Februar“, betreffend Lohnsteuer senkung. 30. „ Wahrscheinlich Ablauf der Frist zur Abgabe der Vermögensfeuererklärung (Stichtag 31. De zember 1927.) Gewerbesteuern 5. Juni: Badische Gewerbesteuer, soweit sie monat lich erhoben wird. 8. „ Württembergische Gewerbesteuer. 15. „ Mecklenburg - Streliß sehe Gewerbesteuer, soweit monatlich erhoben. 15. „ Sächsische Gewerbesteuer (vierteljährlich). 15. „ Preußische Lohnsummensteuer, wenn monat lich zahlbar. (11/461) mim im ui tu in im im hi in Sprechsaal Die Berechnung der Reparaturpreise. Gerne komme ich der freundlichen Aufforderung der verehrlichen Schrift leitung nach, zu obigem Thema eine Äußerung abzugeben. Wenn von bewährter Seite solch wichtige Fragen auf- gerollf werden, so können wir dafür nur dankbar sein, denn es wird uns dabei nicht nur deren Tragweite wieder zum Bewußtsein gebracht, sondern es werden uns auch gangbare Wege gezeigt. So erscheint es mir auch wertvoll, wenn Herr Kollege Bätge zurückverweisf auf den im Jahre 1907 festgeseßten Mindestpreis von 1 RM. für die Arbeitsstunde und im An schluß daran, nach genauer Unkostenermittlung und ihrer Berechnung, für die heutigen Verhältnisse auf einen Stundenpreis von 2,50—3 RM. kommt. Diesen so ermittelten Saß als die rechtliche Grundlage für die Bildung unserer Preisforderungen zu erachten, halte ich für vollkommen korrekt. Nur von ihr ausgehend, kann sich für uns eine Richtlinie bilden. Aber auch nur eine Richtlinie oder, wenn wir wollen, nur Richtpreise. Nie aber möchte ich einer absoluten Schablonisierung in der Berechnung unserer Reparaturpreise nach Arbeitszeit mit Stundenpreis das Wort reden. Wenn es schon leider richtig ist, wie Herr Kollege Bätge sagt, daß die mißliche Lage im Uhrenhandel uns zwingt, den Ertrag unserer Arbeit zu steigern, soweit es nur möglich ist, so glaube ich gerade deshalb, daß wir mit einer bloßen und streng eingehaltenen Berechnung nach Arbeitszeit (das ist nach Arbeitsstunden) nicht durch kommen. Es muß dabei zunächst immer wieder hin gewiesen werden auf die Eigenart unseres Gewerbes und seiner beruflichen Leistungen. Nie und nimmer können hier Vergleiche gezogen werden mit anderen Gewerben, wo runter beispielsweise auch solche sind, deren Preisbildung sich richtet nach Flächen- und Längenmaße. So unentbehrlich uns die einwandfreie Festlegung einer Arbeitszeitberechnung für die Stunde ist als Grund lage in der Einschäßung unserer Gehilfenleistungen oder bei Voranschlägen gegenüber der Kundschaft usw. Ebenso notwendig ist die ungebundene Abweichung von ihr, ge gebenenfalls nach unten und oben. — Und warum? — Zum Ausgleich der bei uns nun einmal nicht zu vermeidenden, nicht zu umgehenden und niemals in der Kalkulation restlos zu erfassenden Zeitverluste, die da sind: Aufziehen, Regu lieren, Tuschieren der Uhren, nachträgliche Inanspruch nahme von seiten der Kundschaft; soll ich noch mehr auf zählen? Ich komme nach diesen Folgerungen zu einem ge wissen System und sage: Den für die am häufigsten vorkommende Reparatur (Reinigung mit ganzer Durchsicht) nach schäßungsweisem Zeitaufwand errechnelen Reparaturpreis stellen wir als eine Mittellinie auf. Uber dieser Mittellinie liegen alle, so genannten größeren Reparaturen mit Neuanfertigungen sowie solche komplizierter Uhren. Bei diesen Arbeiten wird es sehr oft nicht mehr möglich sein, den vollen, sich nach verbrauchter Arbeitszeit (also je Stunde 3 RM.) ergebenden Reparafurpreis zu erzielen. — Und, lieber Kollege, Hand aufs Herz, was wirst du vorziehen, eine größere Arbeit ab lehnen und dabei deinem Kunden noch vor den Kopf stoßen, oder doch in der Preisbildung etwas Zurückbleiben. Oder wirst du immer den Mut aufbringen, dir in einem verlangten Kostenvoranschlag den nötigen Spielraum zu lassen, auch dann, wenn dein Vorrat an Reparaturen schon knapp ist und deine Gehilfen Arbeit verlangen? — Du mußt aber, um im Kampf ums Dasein zu bestehen, unbedingt für j e d e Arbeitsstunde den einmal als Existenzminimum errechneten Betrag von 2,50 RM. bzw. 3 RM. erreichen. Hier muß also ein Ausgleich einseßen, und er ergibt sich aus der Behandlung der bei dem angenommenen System unter der Mittellinie liegenden sogenannten kleinen Reparaturen und Abhilfen. Bei diesen Arbeiten darf nicht nur nichts hergeschenkt werden, sondern muß im Gegen teil für Zeitaufwände unter einer Stunde und zwischen einer und zwei Stunden ein höherer als der errechnete Normalsaß in Anwendung kommen. Genau so, wie z. B. beim Einseßen einer Feder. Wollen wir doch in leßterem Falle gleich ehrlich sagen, nicht wegen des „Olens oder teilweiser Reinigung“ nehmen wir etwas mehr, sondern um einen Ausgleich zu schaffen für das über der Mittellinie liegende Uneinbringliche. Oder mit anderen Worten: die kleinen Reparaturen müssen so viel Uberschuß bringen, als wir bei den großen mit unsern Forderungen Zurückbleiben. Diese Auffassung glaube ich auch vom rechtlichen Standpunkt aus behaupten zu können und erlaube mir, ihn jeder Behörde gegenüber zu vertreten. Noch etwas zu diesem Ausgleichkapitel. Wie sagte doch einmal ein uns allen bekannter Prediger: „ . . . . und wenn sie polierte Fingernägel hat, so verlange 2 RM. mehr für die Reparatur ihres kleinen Armbandührchens.“ Wenn wir uns, wie ich glaube, ohne Uberhebung als Vertreter eines Kunsthandwerkes fühlen dürfen, so dürfen wir neben dem Kunden erst recht auch die uns zur Re paratur übergegebene Uhr nach Qualität bemessen, d. h. die individuelle Behandlung beider Faktoren in das Bereich unserer Wertungen einbeziehen. Und nun zum Schluß noch einen Beweis dafür, daß Schablonisierung in Berechnung unserer Reparaturpreise nicht möglich ist. Soll der flotte Arbeiter, um seiner Übung und Ge schicklichkeit willen nicht mehr verdienen als der langsame und unsichere Arbeiter? Das Taxameter, welches am schnellsten fährt, schafft dem Besißer erhöhte Einnahmen. Oder soll der Reparaturpreis einer feinen Uhr unter Zugrundelegung von nur Arbeitszeit mit Stunden berechnung der gleiche sein wie der einer einfachen Uhr? Bewertet der Künstler sein Werk nicht nach dem, wie es gelungen?
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