Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (8. Juni 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- ArtikelSpiegelnde Schaufenster - ein Mißstand und seine Bekämpfung 449
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im April 1928 450
- ArtikelDas astronomische Werk eines Augustinerpaters vom Jahre 1807 451
- ArtikelAus dem Leben eines Uhrmachers 453
- ArtikelEine Ausstellung von Werken des schwäbischen Pfarrer-Mechanikers ... 454
- ArtikelZeitschriftenschau 456
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 458
- ArtikelLahr in Baden 459
- ArtikelSprechsaal 459
- ArtikelVerschiedenes 461
- ArtikelGeschäftsnachrichten 462
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 463
- ArtikelWoher stammt das Wort Uhr? 463
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 464
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 465
- ArtikelEdelmetallmarkt 465
- ArtikelAnzeigen 466
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
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- Die Uhrmacherkunst
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462 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 24 t kalisch. Also, man schaffe das ab! Vor allem auch den ur- ältesfen dieser Beipackübelstände, nämlich, dag, wer die Mitgift will, auch das Mädchen nehmen muk. IMitgeteilt vom Unterver band Pommern.) (VI 1/604) Gegen das Zugabewesen. Das thüringische Justizministe rium hat auf einen Antrag der interessierten Kreise des Handels und Handwerks folgende Rundverfügung erlassen: Handelskreise klagen darüber, dafe sich beim Vertrieb von Waren — besonders im Lebensmittelhandel — in zunehmendem Mafee Auswüchse des Zugabewesens bemerkbar machen, durch die das kaufende Publikum und der ehrbare Kaufmann ge schädigt werden. Vor allem soll es sich dabei um die Fälle handeln, in denen beim Publikum der Anschein erweckt wird, als werde durch die Zugabe die Hauptware nicht verteuert, während tatsächlich mit Rücksicht auf die Zugabe ein dem üb lichen und angemessenen Preis der Ware übersteigender Kauf preis gefordert wird In solchen Fällen wird, soweit nicht die Merkmale des Betruges gegeben sind, regelmäfeig ein Vergehen gegen § 4 des Wettbewerbsgesefees vorliegen — vgl. RGS1., Bd. 61, S. 58 ff — Ich ersuche die Strafverfolgungsbehörden, Aus wüchsen dieser und ähnlicher Art ihr besonderes Augenmerk zu zuwenden, und, soweit strafbare Handlungen in Frage kommen, rasch und tatkräftig einzuschreiten. (VI 1/808) Ein wichtiges Urteil gegen den Zugabeschwindel. Der Landesverband osifriesischer Einzelhändler hat gegen die Firma Thams & Garf in Emden ein obsiegendes Urteil des Amtsgerichts Emden erstritten. In den Entscheidungsgründen heifet es: Für die Entscheidung kommt es nicht so sehr darauf an, welchen Verkaufswert die in den Akten mehrfach erwähnte blaue Vase hat — er mag zwischen 1 RM. und 1,50 RM. schwanken — als vielmehr auf die in dem angefochtenen Beschluk bereits er örterte Frage, wieweit sich Zugaben mit dem Geschäftsgebahren des ordentlichen Kaufmanns überhaupt vereinbaren lassen. Es muk nach wie vor bei dem a. a. O. dargelegten Standpunkt verblieben werden, dak das Rabattsparwesen vielleicht auch schon eine Unsitte darstellt, dak aber der Kunde, der die zumeist ganz hübschen, aber doch einfachen Zugaben gegen Rückgabe einer erheblichen Anzahl von Rabattmarken er hält, sich diese Gegenstände gewissermaken verdienen und dem Geschäft mit der Zeit einen Gewinn zuwenden muk, von dem der geringe Wert des dem Kunden verabfolgten Gegenstandes nur einen Hundertsafe von etwa 2°/ 0 darstellt, dak es aber bei der Zugabe von Gegenständen, die — wie z. B. bei dem Verkauf von billigsten Kaffeesorien — die Hälfte oder mehr von dem Preise der Ware darstellen, sich um eine Irreführung des Publi kums handelt, der entgegengetreten werden muk- Die Antragsgegnerin sagt in der Begründung ihres Wider spruches zwar zunächst aus, dak die Voraussefeungen einer einst weiligen Verfügung nicht aktuell seien; abgesehen von dem Hin weis auf § 25 R. G. vom 7. Juni 1909 muk aber bemerkt werden, dak die Antragstellerin in demselben Schriftsafe, wie auch in der mündlichen Verhandlung ihre Absicht bekundet, ihren Kunden wertvolle Zugaben gratis zu verabfolgen, d. h. in Zeiten gröfeter Volksverarmung Hunderttausende zu verschenken. Wie in der Begründung des Beschlusses schon ausgeführt wurde, kann sie das nicht und sie kann auch den Nachweis nicht erbringen, dafe die Zugabe von Gegenständen von Wert ohne Einflufeauf die Güte der Ware sei. Diesen Nachweis will sie führen können, sie tut es aber nicht, auch nicht durch die eidesstattliche Versicherung des Kaufmanns A. in Schwerin, der zu allgemeine Angaben machte, als dafe daraus hervorgehen könnte, in welcher Art die Einkalkulierung der 200000 von der Zentrale angeschafften blauen Vasen — schon bei einem Einkaufspreise von weniger als einer Reichsmark — in den Anschaffungspreis der Waren vorgenommen wird. Auch bei einem Geschäft in dem Umfange der Firma Thams & Garf kann die Zugabe eines Schmuckstückes von nicht ganz geringem Wert nicht anders als auf Kosten der (Duali tät der Ware geschehen. Da die Antragsgegnerin die Ware aber zu normalen Preisen verkauft, erweckt sie durch die im an gefochtenen Beschlufe ihr untersagte Reklame den Anschein eines besonders günstigen Angebots aus all den Gründen, die in der Begründung des Beschlusses angegeben sind und auf die Bezug genommen wird. Nach dem Ausgeführten erweckt sie aber diesen Anschein zu' Unrecht und verstöfet auf diese Art des Kundenfanges zugleich gegen die gute Sitte. Der Beschlufe war daher unter Anwendung des §91 C. P. C. aufrechtzuerhalten. (VI 1/806) v. Steuber. Sammlung Figdor, Wien. Das Schicksal dieser bekannten Privatsammlung soll sich demnächst klären. Ihr Schöpfer, der Bankier Dr. Albert Figdor, starb vor etwa P/a Jahren. Mit grofe- zügigen Mitteln und stets von den erfahrensten Fachkennern beraten, brachte er eine jener Universalsammlungen zusammen, die man als eine Art Fortsefeung der ehemaligen fürstlichen Kunstkammern betrachten kann. Figdor sammelte namentlich mittelalterliches Kunstgewerbe. Darunter befinden sich auch einige frühe Uhren, z. B. eine gotische Wanduhr mit Automatenresten um 1500, und eine kleine, sehr frühe Ohrsonnenuhr, die als Fingerring 1 gestaltet ist. Figdor war in seiner Art ein Sammleroriginal, das 1 sehr unterrichtet und oft wifeig über seine Besifetümer plaudern konnte. Gern zeigte er z. B. Damen seine Galanterie antiquitäten, bewahrte aber dabei ganz den unnachahmlichen j Scharm des Vorkriegs-Wieners aus bester Kinderstube. Bei ‘ einer solchen Gelegenheit sagte ihm einmal eine Dame der Hof- ; gesellschafi die treffenden Worte: „Ihre Sammlung enthält herr- j liehe Stücke, das entzückendste aber sind Sie selbst.“ Figdor t wünschte seine Sammlung geschlossen dem Wiener Kunst- historischen Museum als Erbgeschenk angegliedert. Darauf ging man nicht ein. Da die Sammlung dennoch das Land nicht ver lassen sollte, fand offenbar die österreichische Sammlungspolitik keinen glücklicheren Ausweg, als das österreichische Denkmal- schufegesefe zu veranlassen. Das Gesefe hatte aber schon nega tive Erfolge. Erinnert sei hier nur an die gotische Uhr Philipps des Guten von Burgund. Erbin der Figdor : sehen Schäfee ist seine Nichte, die Gattin des Oberbürger- < meisiers von Heidelberg. Haben die eingesefeten Bemühungen 1 Erfolg, so ist zu erwarten, dafe wenigstens ein sehr wesentlicher t Teil der Sammlung demnächst auf dem Kunstmarkt erscheint. Dann dürfte auch manches Stück wieder zu seiner erforderlichen Pflege kommen. (VI1/811) Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht an den Berufsschulen und an den gewerblichen Fachschulen. Der Minister für Handel und Gewerbe gibt die Höhe der Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht an den Berufsschulen und den , gewerblichen Fachschulen bekannt. Diese Vergütungen erfuhren am 1. Oktober 1927 folgende Regelung: Staatlich angestellte Lehrer und Lehrerinnen erhalten in der Ortssonderklasse und den Ortsklassen A 3,50 RM., Ortsklasse B 3 RM., Ortsklasse C und D 2,50 RM. für die Einzelstunde. Ruhegehaltsempfängern sowie nicht beamteten Lehrkräften, die kein sonstiges Diensteinkommen beziehen, kann auf vor stehende Sätze ein Zuschlag von 25 % gewährt werden. Personen, die ohne besondere Vorbildung in den Berufsschul dienst eintreten, erhalten nur 80 % obiger Säfee. Dieser Erlafe dürfte also in den meisten Fällen als Grundlage für die Be zahlung der Lehrkräfte an den Fachschulen angesprochen werden. (VI 1/824) Dank! Zu meinem 50. Geburtstage gingen mir aufeerge- wöhnlich viele Gratulationen aus ganz Deutschland zu. Ich bitte . die Herrn Kollegen, auf diesem Wege meinen herzlichsten Dank / entgegennehmen zu wollen, mit der Bitte, Treue unserem Fach- t verbände für immer zu bewahren. (VI1/821) 1 Anton Lechner. [ Schwere Verdächtigung. Gegen den Kollegen Butz (Klein- f Wanzleben) erhob ein 14 jähriges Mädchen die Anschuldigung, r dafe er sich an ihr sittlich vergangen hätte. Er wurde sogar ver- c haftet und in das Magdeburger Gefängnis eingeliefert. Wie die t Nachforschungen ergaben, waren die Anschuldigungen voll- : kommen grundlos, so dafe Kollege Butz schon nach einigen ; Tagen wieder in Freiheit gesetzt wurde. Durch diese Denun ziation wurde allen Kollegen in Wanzleben und dem dabei liegenden Klein-Wanzleben grofeer Schaden zugefügt. Besonders ; hatte hierunter Kollege A. Curio zu leiden, da in den Zeitungen natürlich kein Name angegeben war und er der einzige Jung- geselle in der Umgebung ist. (VI 1/820) J. i IM I1I11 111 1 1 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIII | Geschäftsnachrichten j Berlin N. Herr Kollege Kurt Kosel erwarb das Uhren- und f Goldwarengeschäft von Herrn Kollegen W. Sommerkorn, [ Chausseestr. 58. (VI 2/830) j Cöthen, Anhalt. In das Handelsregister ist bei der Firma , G. Schwefeke Nachf. eingelragen: Das Geschäft ist auf den Uhr- 1 macher Richard Burghardt in Cöthen übergegangen. Die Firma j lautet jefet: G. Schwefeke Nachf. Inh. Richard Burghardt. (VI2/798) ; Cottbus. Herr Kollege Frife Frank verlegte sein Uhren- , und Goldwarengeschäft nach Burgstrafee 3. (VI 2/8141 Darmstadt. Bei der Firma Georg Karp wurde eingetragen: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Geschäft samt Firma ist auf den seitherigen Gesellschafter Karl Karp als Einzelkaufmann über gegangen. (VI 2/816) ^ Eisenach. Herr Kollege Ferdinand Lange, Quersfr. 3, mach! \ darauf aufmerksam, dafe die Firma Ernst Jähler, Querstr. 3, schon j vor 3 Jahren in seinen Besife übergegangen ist. (VI 2/775) r., Furtwangen i. Baden. Handelsregistereintragung zur Firma f," Badische Uhrenfabrik A.-G.: Die Zweigniederlassung in Hong- i kong ist aufgehoben. (VI2/818) | Hornberg (Schwarzwald). Die Firma Walter Storz hat die ' Vertretung der Firmen PeryWatch Co., Dreyfus & Co., Biel, und Pronto Watch Co., L. Maitre & Fils, Le Noirmont, übernommen. (VI 2/827) ■
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