Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (15. Juni 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- ArtikelDie Allgemeinbildung des Meisters 467
- ArtikelEinfaches Schlagwerk einer alten Hausuhr 470
- ArtikelNotizen zur Phil.-Matthäus-Hahn-Ausstellung in Stuttgart 471
- ArtikelEchterdingen in Württemberg, die letzte Heimat von Philipp ... 473
- ArtikelDie Hauptstadt Mitteldeutschlands 475
- ArtikelSprechsaal 476
- ArtikelVerschiedenes 478
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 481
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 481
- ArtikelGeschäftsnachrichten 483
- ArtikelBüchertisch 484
- ArtikelPatentschau 484
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 485
- ArtikelEdelmetallmarkt 485
- ArtikelAnzeigen 486
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
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- Die Uhrmacherkunst
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478 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 25 nie zu teuer sein kann, aber eine schlechte es immer sein muß. Angenommen, eine Uhrreparatur hat 5 bis 6RM. gekostet und die Uhr geht dafür wieder ihre 4 bis 5 Jahre, so kommt dafür auf die Woche ein ganz minimaler Be trag heraus. Für diesen kleinen Betrag verrichtet dafür die Uhr nun auf Jahre hinaus Tag und Nacht ihren Dienst, es sei denn, dag sie durch unsachgemäße Behandlung nicht schon vorher zu Schaden kommt. Durch unsere verhältnismäßig billige Preisberechnung sind wir zu den am schlechtesten bezahlten Handwerkern geworden. Be rücksichtigen wir doch einmal, daß es bei den ganz kleinen und feinen Damenarmbanduhren ungefähr 150 ver schiedene Reparaturen gibt, die wir alle beherrschen müssen. Erzählen wir dies nur einmal unserer Kundschaft, und so dürfte es ihr allmählich klar werden, wie schwierig unser Beruf ist. Sagen wir ihr, daß schon ein kleines Staubkörnchen den Gang stören kann. Gern wird sich unsere Kundschaft über ein solches Wunderwerk einer modernen Armbanduhr aufklären lassen, und wenn wir ihr einmal die vielen winzigen kleinen Teilchen einer solchen zeigen, so wird sie aus dem Bewundern und Staunen nicht herauskommen. Meistens werden sie uns dann fragen, wie es überhaupt nur möglich ist, so winzige Teile zu bearbeiten. Wir werden dadurch erreichen, daß die Kunden dann viel eher den Beutel aufmachen werden und wir haben unseren Zweck vollkommen erreicht. Kommen aber ärmliche Kunden zu uns, und welcher Kollege hat keine, so sollen wir nach Möglichkeit nicht nach dem Schema „F“ verfahren, sondern unnötige Kosten ver meiden. Es besteht immerhin die große Aussicht, daß sich das Entgegenkommen in anderer Weise doch noch späterhin lohnen kann. Auch in unserer Reklame, den Werbemitteln dieser oder jener Art ist es Ehrensache eines jeden anständigen Kollegen, das Vertrauen, das der Kunde in uns seßt, in jeder Weise zu rechtfertigen, und sei es auch mit Opfern verbunden. Der gute Ruf und der ehrliche Name unseres Handwerkes sind zwei Faktoren auch zum Aufstieg unseres Gewerbes und unserer Zukunft. (V/478) R. D. in F. 1,1 11 mm "min in mm um Verschiedenes Ceso-, Desi-, Frank-, Schwerter- usw. Silberbestecke. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat sich um die Klärung der Frage bemüht, welche Handelsbezeichnungen für Alpaka- bzw. versilberte Alpakabestecke üblich und zulässig sind. Auf eine diesbezügliche Anfrage an die deutschen Industrie- und Handels kammern haben sich bisher 65 Kammern geäußert. Diese nehmen folgende Stellung ein: Die Frage 1, ob die Zusammenseßung des Wortes „Silber“ mit einem Phantasienamen für solche Bestecke als zulässig be trachtet werden können, die aus reinem Alpakamaterial ohne Zusaß oder Auflage von Silber hergesfellf seien, wird von beinahe allen Kammern verneint. Lediglich Halle hält die Bezeichnung für zulässig, da eine Irreführung des kaufenden Publikums über die Beschaffenheit der Ware nicht herbeigeführt werde. Nur die Bezeichnung „Scfiwertersilber“ könne nicht als zulässig angesehen werden, da der Anschein erweckt werden könne, als handle es sich um Silberbestecke, die in einer be stimmten Fabrik mit Schwertern als Warenzeichen hergestellt würden. Die übrigen Kammern sind der Auffassung, daß die Wortverbindung mit Silber bei solchen Bestecken, die aus reinem Alpakamaterial hergestellt sind, zur Irreführung des Publikums geeignet ist. Man hält allgemein die Bezeichnung „Alpaka bestecke” oder auch Desi-, Cesö- usw. Alpakabestecke für zweckentsprechend. Die Frage 2, ob die Bezeichnung Desi-, Ceso- usw. Silber für solche Bestecke als zulässig erachtet wird, die aus Alpaka material mit 90 g Silberauflage hergestellt sind, wird von 50 Kammern verneint. Es wird hier geltend gemacht, daß es sich eben nicht um Silberbestecke, sondern um versilberte Alpakabestecke handle, und daß daher, um bei dem kaufen den Publikum jeden Irrtum zu vermeiden, diese Bestecke als „Alpaka versilbert” bezeichnet werden müßten. Von einigen Kammern wird noch gefordert, daß auch die Höhe der Silber auflage mit angegeben werden müsse. Die Zulässigkeit der Bezeichnung unter gewissen Vorausseßungen wird von folgenden Kammern zuge standen: Worms, wenn die Bestecke mindestens 90 g Silber auflage haben. Mannheim und Altena halten die Worf- zusammenseßung „Desi-, Ceso- usw. Silber“ für versilberte Be stecke für unzulässig. Dagegen sei die Wortverbindung „Desi-, Ceso- usw. Alpakasilber" nicht zu beanstanden. Stolp bejaht die Zulässigkeit unter der Vorausseßung, daß die Beslecke die Beschaffenheit erkennen lassen. Nürnberg ist der Ansicht, daß eine Wortzusammenseßung mit Silber zulässig sei, wenn die hprgesfellten Artikel Silber, wenn auch nur in geringen Mengen, enthalten. Troßdem wird es für empfehlenswert gehalten, hier die Bezeichnung „versilberte Alpakabestecke“ einzuführen. Ohne Vorausseßung wird die Frage 2 bejaht von Al len stein, ferner von Lüdenscheid. Es sei immer üblich gewesen, schwer versilberte Bestecke als „Hotelsilber“ zu bezeichnen. Daher könnten auch Einwendungen gegen eine Zusammenseßung mit anderen Worten nicht erhoben werden. Brandenburg: Die Bezeichnung Alpakasilber besage, daß die Unterlage des Materials aus Alpaka und die Auflage aus Silber bestehe. Diese Bezeichnungen seien bereits seit Jahrzehnten handelsüblich und es sei nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in Laienkreisen bekannt, daß mit der Zahl 90 eine Silberauflage von 90 g auf ein Dußend Messer und Gabeln gemeint sei. Die Ansichten sind geteilt in Bayreuth, Hildesheim und Leipzig. Bei der Frage 3, wie die Zulässigkeit der Bezeichnung Alpakasilber beurteilt wird, ist ein Unterschied in den Auf fassungen festzustellen, je nachdem es sich um reine Alpaka bestecke oder um Alpakabestecke mit Silberauflage handelt. Ähnlich wie bei der Frage zu 1 wird es auch für un zulässig gehalten, Bestecke aus reinem Alpaka material als Bestecke aus Alpakkasilber zu bezeichnen, da die Zusammenseßung mit dem Wort „Silber” bei dem Publikum irr tümliche Auffassung über die Beschaffenheit der Ware herbei führen könne. Diese Ansicht wird von allen Kammern, die sich zu dieser Frage geäußert haben, geteilt. Eine verschiedene Auffassung macht sich bei der Frage geltend, ob die Bezeichnung Alpakasilber auch für Bestecke unzulässig sei, die aus Alpakamaterial mit einer Silberauflage hergestellt sind. Die Zulässigkeit wird bejaht von 13 Kammern. Es wird hier der Standpunkt vertreten, daß sich die Bezeichnung für „Alpakasilberbestecke“ als Bezeichnung für versilberte Alpakabestecke im Laufe der Zeit durchgeseßt habe. Es wird jedoch vielfach verlangt, daß die Menge der Silberauflage angegeben werden müsse. Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg glaubt keine Bedenken erheben zu sollen, wenn tatsächlich Silber verwendet wird, doch vertritt der dortige Juwelierhandel die Auffassung, daß eine Wortzusammen- seßung mit Silber nur für Ware gestattet werden könne, die voll aus Silber hergesiellt sei. Harburg stellt fest, daß die Bezeich nung „Alpakasilberbestecke“ für versilberte Alpakkabestecke handelsüblich sei, doch wird im Interesse einer unzweideutigen Warenbezeichnung es ebenfalls für wünschenswert gehalten, wenn die Hinzufügung des Wortes „Silber“ unterbleibt. Ähnlich äußern sich Zittau, Essen und die Gewerbekammer Hamburg, die audi lieber die Bezeichnung „Alpaka versilbert" oder Al pakabestecke mit Silberauflage“ eingeführf sehen möchte. In Bayreuth und Hamburg sind die Ansichten zu dieser Frage geteilt. Von den übrigen Kammern wird die Zulässigkeit der Be zeichnung „Alpakasilberbestecke" für versilberte Alpakabestecke verneint. Im allgemeinen wird man feststellen können, daß von den Industrie- und Handelskammern in der Hauptsache die Ansicht vertreten wird, daß alle Bezeichnungen von Alpakabestecken mit und ohne Silberauflage so gehalten sein sollen, daß die Be schaffenheit der Ware deutlich gekennzeichnet wird. Es wird dazu bemerkt, daß auch der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher sich seit längerer Zeit schon mit der Klärung dieser Frage bemüht. Die Stellungnahme der Handels kammern decken sich im großen und ganzen mit der Ansicht des Zeniralverbandes, wonach zur Vermeidung von Verwechselungen mit Silberbestecken nur klare Bezeichnungen für Alpakabestecke zulässig sind. Der Zentralverband wird in dieser Angelegenheit im Interesse unseres Gewerbes weiter tätig sein. (VI 1/837) Die Sparuhr der Vorsorgeversicherungs-A.-G. Verschie dentlich ist uns aus unserem Leserkreis mitgeteilf worden, daß sie aufgefordert wurden, die Reparatur der Sparuhr der Vor- sorgeversicherungs-A.-G. zu übernehmen. Diese Versicherungs-
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