Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (13. Juli 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- Artikel"Wertreklame" - "per Gros!" 549
- ArtikelPlakate die zum Kunden sprechen 550
- ArtikelDer Grossistenverbandstag in Harzburg 551
- ArtikelAus dem Leben eines Uhrmachers (Fortsetzung) 553
- ArtikelJeder Handel mit edelmetallhaltigen Waren auf Märkten aller Art ... 556
- ArtikelSprechsaal 557
- ArtikelVerschiedenes 559
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 561
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 561
- ArtikelGeschäftsnachrichten 565
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 565
- ArtikelEdelmetallmarkt 565
- ArtikelAnzeigen 566
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
-
539
-
540
-
541
-
542
-
543
-
544
-
545
-
546
-
547
-
548
-
549
-
550
-
551
-
552
-
553
-
554
-
555
-
556
-
557
-
558
-
559
-
560
-
561
-
562
-
563
-
564
-
565
-
566
-
567
-
568
-
569
-
570
-
571
-
572
-
573
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST 561 Zentralverbands - Nachrichten Anträge zur Reichstagung Magdeburg 1. Die vom Wirtschaftsverband formulierien Vorschläge sind für die deutschen Uhrmacher nicht annehmbar und werden ab gelehnt. Sie können nur Gegenstand der Verhandlung werden, wenn die Abänderungsvorschläge des Zentralverbandes zur An nahme gelangen. 2. Die Beiträge zur Gemeinschaftsreklame sollen mit Hilfe von Wertmarken aufgebracht werden, die vom Lieferanten auf jede Rechnung aufgeklebt werden müssen, und zwar soll dem Einzelhändler ein Drittel des Wertes dieser Marken in Rechnung gestellt werden. Hierdurch wird jeder im Verhältnis zu seinem Umsafe herangezogen, einschl. der Fabrikanten und Grossisten. 3. Falls die Fabrikanten und Grossisten die Beteiligung an den Kosten der Gemeinschaftsreklame weiter verweigern, be schliefet die Reichstagung, die Gemeinschaftsreklame fallen zu lassen. 4. Solange es Handwerksorganisationen und Handwerks kammern gibt, haben diese einmütig und nachdrücklich darauf bestanden, dafe das Lehrlingsverhältnis ein Erziehungsverhältnis ist und als solches erhalten bleiben mufe. In zahlreichen und grofeen Versammlungen der meisten Organisationen ist dieser Standpunkt der Reichsregierung gegenüber als unveräu&erliche Forderung des Handwerks vertreten worden, und das um so entschiedener, als gewerkschaftlicher Einflufe. immer wieder ver sucht, diese altbewährte und gesunde Form in der Richtung zu ändern, dafe den Lehrlingen durch Tarifverträge mit festgelegten Entschädigungssäfeen den Lehrherren gegenüber die Stellung als Arbeitnehmer in gewerkschaftlichem Sinne verliehen wird. In Verfolg dieser gewerkschaftlichen Bestrebungen hat nun kürzlich das Reichsarbeitsgericht sich diese Anschauung zu eigen ge macht und in zwei gleichartigen Urteilen ausgesprochen, dafe Lehrverträge als Arbeitsverträge anzusehen sind, und zweitens, dafe Handwerkskammern und Innungen bindende Normen für den privatrechtlichen Inhalt von Lehrverträgen nicht aufstellen dürfen. Die Reichsfagung sieht in dieser Stellungnahme des Reichs arbeitsgerichts eine grofee Gefahr für die gedeihliche Entwicke lung des Handwerks und für die Heranbildung eines tüchtigen handwerkerlichen Nachwuchses. Sie fordert die neugewählten Handwerkervertreter in den Parlamenten auf, gegenüber den Ur teilen des Reichsarbeitsgerichts die Interessen des Handwerks mit Nachdruck zur Geltung zu bringen. 5. Die Reichstagung beschliefet: Der Zentralverband wolle in Verbindung mit dem Reichsverband des deutschen Handwerks auf die Gesefegebung dahin einwirken, dafe der Gesellen- (Ge hilfen-) Titel in Verbindung mit einem Handwerk ebenso gesefe- lich geschüfet wird wie der Meistertitel, und nur durch die Ge sellenprüfung erworben werden kann. (VI1/196) (1—5 Anträge Pommern) Nebenaussteller bei der Reichsfagung in Magdeburg (16. bis 22. August). Wie uns bekannt wird, beabsichtigen Grofe- handlungen zur Reichstagung in ihren eigenen Räumen oder in Hotels Nebenausstellungen zu veranstalten. Wir müssen jeden Versuch, die Besucher unserer Reichstagung von unserer eigenen Veranstaltung fortzuziehen, als unfreundliche Handlung uns und unserer Veranstaltung gegenüber ansehen. Wir werden gegen jeden derartigen Versuch mit aller Schärfe vergehen. Von unseren Kollegen erwarten wir als ganz selbstverständliche Pflicht, dafe sie diese wilde Nebenausstellung nicht besuchen. Wir wenden grofee Mühe und hohe Kosten auf, um unsere Reichstagungen zu einer würdigen Veranstaltung des gesamten Uhrmacher gewerbes zu machen. Wir können es deshalb nicht dulden, dafe sich einzelne Firmen den Erfolg unserer Arbeit zunufee zu machen versuchen, ohne an den Lasten teilzunehmen. (VI1/203) Hausierer in Eisenbahnbetriebsräumen. Durch Hausierer der Firma Kölfesch (Dresden) waren in den Eisenbahndiensträumen des Bahnhofs Herford Uhren und Schmuckwaren an Eisenbahn bedienstete verkauft. Auf unsere Vorstellungen bei der Reichs- bahnverwalfung und Reichsbahndirektion Hannover ist uns folgende Rückäufeerung der Reichsbahndirektion Hannover zugegangen: 2 Uvwe. 2. Juli 1928. Die Ermittelungen haben ergeben, dafe in der Tat trofe wiederholten Verbots der Zulassung von Geschäftsreisenden usw. zu den Diensträumen im August vorigen Jahres der Besuch eines Vertreters der Uhrenfirma Kölfesch in Dresden von dem Betriebswerk Herford zugelassen ist. Es war dies während der Mittagspause in Abwesenheit des Vorstehers geschehen. Wir haben das Verhalten der beteiligten Bediensteten ernst lich gerügt und allen Stellen unseres Direktionsbezirkes durch das Amtsblatt die Beachtung des Verbots erneut zur Pflicht ge macht und werden Übertretungen strengstens verfolgen. Reichsbahndirektion Hannover Wagner. Wir bitten wiederholt, jeden Fall dieser immer wieder kehrenden unzulässigen Hausierversuche nach Halle an unsere Geschäftsstelle bekannizugeben, damit für gründliche Abhilfe Sorge getragen werden kann. (VII/199) Firma Rudolf Steimer, Neustadt (Schwarzwald), Kuckuck- uhrenfabrikation. Diese Firma teilt uns mit, dafe der Versand der offenen Preislisten in Unkenntnis der sonst üblichen Preis auszeichnungen mittels des Buchstabenschlüssels erfolgt sei. Sie erklärt, dafe sie sich künftig an die üblichen Bestimmungen halten wird. (VII/200) Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) 1. A. des Vorstandes: W. König iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuiuiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiimiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiMiiiiimiuiiiiiiiiii Innungs- und Vereinsnachrichten Bekanntmachung des Markenuhrvereins e. V., Halle tSaale) Die erste Mitgliederversammlung des Markenuhrvereins e. V. findet in Verbindung mit der diesjährigen Reichstagung am Sonntag, dem 19. August, nachmittags 3 Uhr, in der Stadihalle in Magdeburg statt. Wir laden hiermit alle Mitglieder des Marken uhrvereins zu dieser Versammlung ein. Als Ausweis dient die rote Mitgliedskarte. (VII/196) Uh rmacher - Provinzialverband Brandenburg Im Laufe des August wird in Berlin ein Vorbereitungskursus zur Meisterprüfung abgehalten. Meldungen erbitten wir an die Geschäftsstelle Berlin SW 19, Beuthstra&e 14,11. Es können sich auch solche Herren beteiligen, die die Meisterprüfung erst später abzulegen wünschen. (VIi/210) Landesverband Badischer Uhrmacher E. V. Nach den Richtlinien für die Veranlagung nichtbuchführender Gewerbetreibender sind für das Uhrmacherhandwerk zur Ein kommensteuer für 1927 vom Landesfinanzamt Karlsruhe folgende Richtsäfee für Brutto- bzw. Nettogewinn im Verhältnis zum Um safe festgesefet worden: Nettogewinn in Prozent: 45 — 60 für Reparaturen allein. 20 — 35 in Verbindung mit Uhren und Goldwarenhandel, ein Drittel Reparatur — zwei Drittel Handel. Weiterhin hat das Landesfinanzamt für die Schäfeung nach Tagesverdienstsäfeen für 1927 folgende Anordnung getroffen: Bei mittleren und kleineren Betrieben, namentlich beim Handwerk, zeigt es sich, dafe die Richt- säfee bei den oft schwer feststellbaren Umsäfeen zu keinem be friedigenden Ergebnis führen. Um hier ein angemessenes Er gebnis zu erreichen, empfiehlt es sich, von dem Verdienst aus zugehen, den ein gelernter Arbeiter hat. Für den gelernten Arbeiter kommt für 1927 ein Durchschnilis- stundenlohn von 0,90 RM., also ein Lohn von 7 RM. für den 8-Stunden-Tag in Frage. Schliefet man hieraus den Verdienst des Meisters selbst, so ist für diesen anzusefeen: Tagesverdienst netto 7,00 RM. hierzu als Verdienst des Meisters für jeden Gehilfen 2,00 RM. für jeden Lehrling 0,50 RM. Der hiernach schäfeungsweise Tagesverdienst wäre mit 500 Arbeitstagen zu vervielfachen. Dieser Betrag erhöht sich noch um 20°/o für Verdienst am Warenverkauf, oder aber an Materialien, die zu einer Arbeit mit zugeliefert werden. Beschäftigt also z. B. ein Meister einen Gehilfen und einen Lehr ling, so ergibt sich ein Tagesverdienst von: 7 + 2 + 0,50 = 9,50 RM., bei 500 Arbeitstagen ein Gesamtverdie'nst von 2850 RM.; hierzu 20°/ 0 Verdienst an Waren- oder Materiallieferung 570 RM., ergibt ein Gesamteinkommen von 3420 RM. Im Interesse aller unserer Mitglieder liegt es nun, schon jefet Vorarbeiten für das Jahr 1928 einzuleiten, damit die Mög lichkeit gegeben ist, sofort Anfang des Jahres 1929 bei den Verhandlungen einwandfreie Unterlagen zu haben, um die neuen Richtsäfee für das Jahr 1928 zur Verfügung zu haben. Ich bitte Sie deshalb dringend, schon jefet Berechnungen an Hand einwandfreier Buchführungen — zweckmäfeigerweise von mehreren Geschäften, die Buchführung benufeen, einzuleiten, und der Geschäftsstelle alsbald vorzulegen; weil beabsichtigt ist, die Richtlinien abzuändern, soweit dies nach den Ihnen vor liegenden Berechnungen geboten erscheint. Ich darf aber er warten, dafe es nicht geht wie mit den zehn verteilten Steuer kalendern, die ich anläfelich der Hauptausschufesifeung in Karlsruhe
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht