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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (20. Juli 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirksame Werbung
- Autor
- Casson, Herbert N.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- ArtikelBrief aus den Vereinigten Staaten 567
- ArtikelDas Ohrlochstechen 568
- ArtikelDie elektrische Schaufensterbeleuchtung 569
- ArtikelWirksame Werbung 572
- ArtikelSteuer und Aufwertungsfragen 574
- ArtikelSprechsaal 575
- ArtikelVerschiedenes 577
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 578
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 580
- ArtikelGeschäftsnachrichten 582
- ArtikelBüchertisch 582
- ArtikelPatentschau 583
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 583
- ArtikelEdelmetallmarkt 583
- ArtikelAnzeigen 584
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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574 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 30 liest, als wenn er hört. Das ist eine psychologische Tat sache, die viele Kaufleute übersehen. „Wenn Sie etwas verkaufen wollen, stellen Sie einen Verkäufer an“, war die altmodische Regel des 19. Jahr hunderts. In unseren lebhafter bewegten Tagen sagen wir es anders: „Wenn Sie etwas zu verkaufen haben, so verständigen Sie alle Leute, die möglicherweise als Käufer in Betracht kommen." „Melden Sie sich", das ist die neue Idee. Zeigen Sie Ihre Waren an, erzählen Sie Ihre Geschichte, erzählen Sie Ihre Neuigkeiten! Das also bedeutet das gedruckte, nicht das ge sprochene Wort. Es bedeutet: Anzeigenseiten, Zeitungs stände, Postämter und alle die übrigen Mittel zur Be förderung von Neuigkeiten. Sie dürfen nicht länger in Ihrem Laden herumstehen und darauf warten, daß die Kundschaft Sie findet. Sie dürfen nicht länger passiv bleiben. Sie müssen die Leute zwingen, zu Ihnen zu kommen. Sie müssen Sie bis in ihre Häuslichkeit und ihr Amt mit der Erzählung über Ihre neue Ware ver folgen. Das ist die moderne Idee wirksamer Verkaufs tätigkeit. Es ist aber nicht so leicht, solche überredenden Anzeigen zu schaffen: Darum sind die Anzeigenverfasser, die allmählich in den Vordergrund treten, gründlich aus gebildete Leute; sie vereinigen Talent mit technischen Kenntnissen. Sie sind nicht weniger wissenschaftlich gebildet als Ingenieure oder Brückenbauer. Die Amateure, die sich in den Propagandistenberuf gedrängt haben, werden bald wieder hinausgedrängt sein. Dem Wahnsinn der Verschwendung wird Einhalt getan werden, und die Werbung wird auf eine praktische und einträgliche Grundlage gestellt werden. Sie wird weder ein plößliches Aufflammen noch ein Schuß ins Dunkle sein. Sie wird eine stetige Verminderung der Kosten des Warenverkaufes und eine stetige Erweiterung der Märkte herbeiführen. Sie wird direkt auf den Abschluß von Verkäufen hinzielen, nicht darauf, kostenlose Muster postfrei auszugeben oder Anfragen ohne ernste Absichten zu sammeln. Sie wird auf direkte Wirkungen abzielen. Kurz gesagt, die Propaganda wird als Kunst zur Reife gelangen. Sie wird zum Nußen der Anzeiger und zur größeren Bequemlichkeit des kaufenden Publikums betrieben werden. Sie wird ein echter Dienst am Volke werden, um die Verteilung der Güter zu fördern und zu erleichtern. Und mit den Jahren — davon bin ich über zeugt — wird sie sich auf ein noch höheres Niveau er heben: Sie wird sich von der Überredung zur Erziehung entwickeln. Niemand kann wissen, was leßten Endes aus der Propaganda werden wird. Wir, die wir im ersten Akte dieses Stückes mitspielen, können nicht voraussehen, was im leßten Akte des großen Schauspieles „Der unbegrenzte Warenumsaß“ Vorgehen wird. Was wir tun können, so lange wir mitzuwirken berufen sind, unsere Rolle gut zu spielen, und das unsrige dazu beizutragen, daß wir das Spiel bis zu dem Punkte durchbringen, an dem die nächste Gruppe der Schauspieler zum Eingreifen be rufen ist. (Fortseßung folgt) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiviiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiininiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiiiiiiiiniii Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Zur Frage der Einkommenschäßung nach Reinverdienst säßen mangels Buchführung. Wir haben an dieser Stelle wiederholt darauf hin gewiesen, daß der buchführende Gewerbetreibende ein kommensteuerlich besser fährt als der nichtbuchführende. Deshalb bleiben wir bemüht, die Fachgenossen zu ver anlassen, sofort ordnungsmäßige Aufzeichnungen zu machen und nicht bis zum Beginn des neuen Geschäfts jahres damit zu warten. Denn nach dem Ministerialerlaß vom 7. Juli 1927 (III b. b. 2000) sind auch bei Schäßungen die vorhandenen Bücher und Unterlagen soweit als möglich als Schäßungsunterlagen heranzuziehen. Ist also nur für einen Teil des Geschäftsjahres die Buchführung nicht in Ordnung oder fehlt sie überhaupt, so ist der Gewinn nur für diesen Teil zu schäßen. Wenn jedoch auf Grund einer Prüfung gegen die sachliche Richtigkeit der Bücher ernsthaft begründete Bedenken bestehen, so wird unter Umständen von der Buchführung und ihren Unterlagen vollständig Abstand genommen werden müssen. Gegen die sachliche Richtigkeit werden indessen Bedenken nicht aufkommen können, wenn die Einnahmen laufend, wie sie täglich eingehen, gebucht werden und wenn ferner für die Ausgabeposten fortlaufend für das ganze Geschäfts jahr numerierte Belege vorhanden sind. Gerade in diesem Zusammenhänge verdient des bei der Buchstelle des Zentralverbandes verwendete Buchführungsformular für Steuerzwecke ganz besondere Beachtung, weil es einfach ist und dem Betriebsbedürfnis entspricht. Uns kam kürzlich ein Fall zur Kenntnis, der auf das nachstehend im wesentlichen wiedergegebene Urteil der Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören In die ÜHRHACHERKUHST Reichsfinanzhofs (29. Februar 1928, VI. A. 830/27) paßt. Ein Beschwerdeführer machte gegen die Schäßung nur geltend, daß er eine Vermögensaufstellung auf Anfang und Schluß des Jahres gefertigt und bei der Vergleichung der Ver mögensgegenstände festgestellt habe, daß sein Ge schäftsgewinn nur 17°/ 0 des Umsaßes gleickkomme, ein Reinverdienst von 22°/ 0 , wie die Schäßung annimmt, sei nicht erzielt. Demgegenüber führt der RFH. aus, daß eine Vergleichung des Betriebsvermögens zwar Anhalts punkte für die Bemessung des Geschäftsgewinnes bietet. Es seßt dies aber voraus, daß solche Unterlagen für die Schäßung einwandfrei geliefert werden. Fehlen bei einem nicht ganz kleinen Betrieb ordnungsmäßige Auf- Zeichnungen über die Einnahmen und Aus gaben, so kann auch eine Vermögensaufstellung keinen Anspruch darauf erheben, als zuverlässige Grundlagen für eine Schäßung des Gewinns betrachtet zu werden. Es ist daher nicht zu beanstanden, daß der Gewinn auf andere Grundlage, Umsaß und einen Verdienstsaß, wie er bei anderen Geschäften ähnlicher Art ermittelt wurde, geschäßt wird. Wenn das Finanzgerichf dazu Sach verständige hörte und deren Gutachten den Vorzug vor den vom Beschwerdeführer vorgelegten Gutachten gab, so liegt dies in seinem Ermessen und kann nicht als un zulässig angesehen werden, da eine Überschreitung der Grenzen des billigen Ermessens nicht zu entnehmen ist. Eine eidliche Vernehmung von Sachverständigen, deren Namen dem Beschwerdeführer verschwiegen werden durften, ist nicht vorgeschrieben. Es liegt in der Natur der Schäßung eines Geschäftsgewinns, für den keine brauchbaren Geschäftsbücher vorliegen, daß mehr oder weniger nach äußerlichen Merkmalen geschäßi werden muß. Dem kann der Pflichtige nur durch ordnungs mäßige Buchführung begegnen.
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