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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (20. Juli 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- ArtikelBrief aus den Vereinigten Staaten 567
- ArtikelDas Ohrlochstechen 568
- ArtikelDie elektrische Schaufensterbeleuchtung 569
- ArtikelWirksame Werbung 572
- ArtikelSteuer und Aufwertungsfragen 574
- ArtikelSprechsaal 575
- ArtikelVerschiedenes 577
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 578
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 580
- ArtikelGeschäftsnachrichten 582
- ArtikelBüchertisch 582
- ArtikelPatentschau 583
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 583
- ArtikelEdelmetallmarkt 583
- ArtikelAnzeigen 584
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 30 DIE UHRMACHERKUNST 579 Blick von der Nordbrücke auf die Stadt Magdeburg dürfen nur in dringenden Fällen gemacht werden. Ober die Dringlichkeit entscheidet der Vorstand. 9. Die Auszahlung von Sterbegeldern darf nur erfolgen, wenn das Mitglied restlos seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Versäumt eine Innung die Zahlungspflicht für das betreffende Mitglied dem Zentralverband gegenüber, so ist die Innung für die Auszahlung haftbar. 10. Was gedenkt der Zentralverband zu beschließen, um den Außenseitern, die durch unlautere Machinationen — Schleuder preise, Annoncen, Rabattunwesen usw. — Unruhe in die Kollegen kreise tragen und dadurch die Standesehre und Bestrebungen der Innungen und Verbände sabotieren, endlich einmal Einhalt zu gebieten. 11 Die Auszahlung von Sterbegeldern darf nur an solche Mitglieder erfolgen, die die UHRMACHERKUNST, also unsere eigene Fachzeitung, halten. Bei Inkrafttreten der Sterbekasse wurde erwähnt, daß der Erlös der Zeitung die Möglichkeit gebe, ein Sterbegeld auszuzahlen. Ist aber der Erlös aus der Fach zeitung, so ist es moralische Pflicht, diese auch zu halten. Die Mitglieder müssen so erzogen werden, daß sie im Geben ebenso freimütig sind wie im Nehmen. 12. Sind bis zur Reichstagung die Beschwerden über die Verwertung zollamtlich beschlagnahmter Uhren nicht geregelt, so soll eine Petition an den Reichstag ausgearbeiiet werden, daß diese strittige Frage endlich verabschiedet werden kann. Es ist zu fordern: Entweder restlose Zuführung an die Fach verbände, oder aber restlose Vernichtung der Uhrwerke. Wenn der Fiskus das Gold für sich gewinnt, dürfte für den selben genügend Gewinn zu verzeichnen sein. Der Schuß des legalen Handels muß über dem Gewinnproblem stehen. (8—12 Anträge Max Fleig, Vorstandsmitglied) 13. Es möge dahin gewirkt werden, daß Anträge zu den Reichstagungen so frühzeitig vom Zentralverband veröffentlicht werden, daß über diese vor den Reichstagungen in den Unter verbänden eine Aussprache stattfinden kann, damit die Dele gierten die Meinungen ihrer Kollegen über die vorliegenden Anträge des Zentralverbandes und anderer Unterverbände kennen. 14. Das bereits von einigen Unterverbänden eingeführte, sogenannte Todeszeichen für nicht mehr lohnende Uhrreparaturen ist allgemein einzuführen. Als einheitliches Zeichen: + auf dem Minutenradkolben. 15. Es wäre erneut daran zu erinnern, daß der Zentral- verband empfohlen hat, nach Möglichkeit nur Uhrmachersöhne als Lehrlinge auszubilden, um die sehr schwierige Lage in un serem Gewerbe zu bessern und fremde Elemente unserem Fache fernzuhalten. . 16. Folgender Beschluß unseres Unterverbandes, bindend für unsere Mitglieder, wolle für sämtliche Verbände als bindend erklärt werden: „Für nicht abgeholte Uhren- und Schmuckreparaturen ist vom dritten Monat ab (für Aufbewahrung, Versicherung, Zins verlust usw.) eine Lagergebühr zu erheben, die für jedes an gefangene Quartal 10°/ 0 des Reparaturpreises beträgt.” Begründung: Es ist heute eine allgemeine Erscheinung, daß Reparaturen jeder Art nicht nur Monate, sondern jahre lang nicht abgeholt werden. Hierdurch entstehen aber für weitere Behandlung, Lagern, Versichern derselben gegen Dieb stahl und durch Zinsverlust nicht unerhebliche Kosten. Ab gesehen davon, daß der Uhrmacher hierfür etwas entschädigt wird, würden die Kunden damit erzogen, die Reparaturen eher abzuholen. .. Auf die Erhebung einer Lagergebühr wäre der Kunde in jedem Geschäft durch Aushang eines geeigneten Plakates mit entsprechendem Text hinzuweisen. (VII/225) 17. Der Unterverband bittet den Zentralverband dahin zu wirken, daß auch in unserem Gewerbe Inventurverkäufe nicht mehr im Prinzip abzulehnen seien. Es mögen in vorsichtiger Weise alle Nebenumstände geprüft werden, um hier etwas gesundes für unser Fach herauszuholen. 18. Die Reichstagung wolle erneut einen Protest an alle beteiligten behördlichen Stellen, Ministerien bzw. dem Herrn Reichspräsidenten ergehen lassen, daß die Versteigerungen von Uhren durch die Zollämter eingestellt werden. Die Uhren werden denjenigen abgenommen, die das Reich durch Schmuggel betrügen wollen. Warum soll mit diesen Uhren dem ehrlichen Uhrmacher noch das Geschäft verdorben werden, denn Uhren sind, einmal angeschafft, meistens für viele Jahre verwendbar und die Verkaufs möglichkeit ist gleich für den Uhrmacher auf lange Zeit gehemmt, der schwer um seine Existenz kämpfen muß. 19. Die Reichstagung wolle erneut einen Protest an ajle in Frage kommenden Stellen ergehen lassen, daß eine kräftige Senkung der Reichssteuern, vornehmlichst der Gewerbesteuern — welch leßtere unbedingt abzuschaffen wäre — erforderlich sei, denn die Mittelstandsbetriebe sind nicht mehr in der Lage, die bisherigen ungeheuerlichen Steuerlasten weiterhin zu tragen. (13—19 Anträge Kurhessen) 20. Der Landesverband der Uhrmacher im Freistaat Sachsen bittet den Zentral verband, bei den zuständigen Behörden dahin zu wirken, daß alle zollamtlich beschlagnahmten Uhren öffent lichen Versteigerungen nicht zugängig gemacht werden dürfen. Solche Uhren sind zu vernichten. Das Wertmetall der Gehäuse soll der Staat seinem Metallbestande einfügen. (20 Antrag Freistaat Sachsen) 21. Der Zentralverband wolle beschließen, zu Werbezwecken eine Broschüre herauszugeben, welche in großzügiger Weise die Tätigkeit des Zentralverbandes und seine Erfolge darstellt. (21 Antrag Ostpreußen) 22. Unterverbände unter 200 Mitglieder, die sich bisher als lebensfähig erwiesen haben, sollen bestehen bleiben. Begründung. Unsere wirtschaftlichen ostthüringer Gebiete sind erst durch Gründung des Ostthüringer Unter verbandes vollständig erfaßt worden, da durch schlechte Zug verbindung die Herstellung eines Kontaktes mit dem anderen Thüringer Unterverband fast unmöglich war. Weiter sind die verworrenen, politischen Grenzen von Thüringen mit ausschlag gebend. Unser Unierverband besteht nur aus Thüringer Landes kindern. Auch hat sich unser Unterverband durch Gründung der Glasschußvereinigung, deren Mitgliederzahl bereits etwa 300 beträgt, als lebensfähig erwiesen. 23. Der Zentralverband wolle ernsthaft die Gründung eines Erholungsheimes nach ungefährem Muster anderer Verbände unternehmen. Begründung. Die heutige aufreibende berufhche Tätig keit, dazu die schweren wirtschaftlichen und steuerlichen Nöte unseres Standes, zwingen uns unbedingt zu einer alljährlichen Ausspannung zur Auffrischung der Kräfte, wozu leider dem weitaus größten Teil die Mittel fehlen. Der Zenfralverband wolle durch ein geeignetes Umlageverfahren die Mittel hierzu zum größten Teil aufbringen und für genannten Zweck zur Verfügung stellen, so daß nur ein kleiner Betrag des Erholung suchenden beizusteuern wäre. (Gedacht ist 3 zu 2). Vorbehalt lich der Genehmigung durch die Unterverbandstagung. (22 und 23 Antrag Ostthüringen) 24. Der Zentralverband Deutscher Uhrmacher E. V., Halle, möge doch bei den geistlichen Behörden vorstellig werden, daß Magdeburger Stadttheater
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