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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (3. August 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirksame Werbung (Fortsetzung)
- Autor
- Casson, Herbert N.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mahnen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- ArtikelEinladung zur Reichstagung Magdeburg 1928 603
- ArtikelEin sehr wichtiges Urteil im Genossenschaftsrecht 604
- ArtikelFabrikationsverbilligung 605
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 607
- ArtikelMahnen 609
- ArtikelOrdnung im Uhrmacherladen 610
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 612
- ArtikelSprechsaal 613
- ArtikelVerschiedenes 614
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 616
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 616
- ArtikelGeschäftsnachrichten 619
- ArtikelEdelmetallmarkt 619
- ArtikelAnzeigen 620
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 32 DIE UHRMACHERKUNST 609 Das macht starken Eindruck auf den Leser. Jeder grofee Redner weife das, aber nur wenige Propagandisten machen davon Gebrauch. Erinnern Sie sich stets daran, dafe eine Anzeige ein Instrument ist, um zu überzeugen. Darin unter scheidet sie sich von einem Aufsafe, einem Bild oder einer Geschichte. Sie mufe Motive erzeugen, sie mufe den Willen des anderen in Bewegung sefeen, sie mufe ihren Leser veranlassen, zu kaufen. Tut sie das nicht, so mag ihr Autor ein sehr tüchtiger Essayist, ein sehr fähiger Erzieher sein, aber er ist kein Verfasser erst klassiger Anzeigen. (1/467) (Fortsefeung folgt) 111 IIIIIIIII III II1IIIIIIIIIIIIII I III I Iltlllll Ul Illllll III Illllllllllllllll III III1IIII1 11IIIIIIII111IIII11 II Ui IIII II II Mahnen Mahnen, eine zwar unangenehme, aber kaum zu umgehende Begleiterscheinung im heutigen Geschäfts leben. Früher hat besonders der Kleinhändler soviel wie gar nichts davon gewufet, aber das nadi dem Krieg und besonders nach der Inflation immer allgemeiner werdende Kaufen auf Teilzahlung hat das Mahnen mit sich gebracht. Auch der Uhrmacher ist nicht verschont geblieben, denn will er in der Zeit der Geldknappheit Geschäfte machen, dann mufe er hinsichtlich der Bezahlung den Wünschen seiner Kundschaft gegenüber weitherzig sein. Entgegenkommen in der Zahlungsweise ist gewisser- mafeen ein Begriff von Kundendienst geworden. Haus uhren z. B. lassen sich beinahe nicht mehr anders ver kaufen als auf erleichterte Weise. Das sagen die vielen Anzeigen: „Standuhren auf Teilzahlung" oder „Standuhren auf Miete.“ Bei der Frage: Ist das Verkaufen auf Teilzahlung richtig oder nicht, hört man zweierlei Meinung. Ich persönlich halte es für eine geschickte Anpassung an das heutige Wirtschaftsleben und für einen vorteilhaften Weg zur Milderung der Geldknappheit und lefeten Endes für eine Brücke zum Bestehenbleiben des Verkaufs geschäftes, wenn sich ein Geschäftsinhaber dazu ent schliefet, „auch“ auf Teilzahlung zu verkaufen. Den Einwendungen von der anderen Seite, die in jedem Teil zahlungsverkauf einen Verlust wittern, begegne ich mit der Begründung, dafe bei einigermafeen geschicktem Mahnen Verluste so gut wie ausgeschlossen sind. Allerdings Juwelen und kostbare Schmuckgegenstände, also alles, was nicht unbedingter Gebrauchsartikel ist, auf Teilzahlung zu verkaufen, ist ein ander Ding. Hier helfet es vorsichtig zu sein. Eine Kombination von Eitelkeit und Keingeld ist immerhin ein Gegenstand, der zum Mifetrauen berechtigt. Bei Teilzahlungsgeschäften wird man zu allererst, um sich auf alle Fälle zu sichern, ein sogenanntes Teil zahlungsformular unterschreiben lassen. Ein juristisch einwandfreies Formular, wie es vom Zenfralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), Königstrafee 84, zu erhalten ist. Die Teilzahlungsformulare, besser Zahlungs verträge genannt, schüfeen natürlich nicht vollständig davor, dafe der Kunde einmal zahlungsmüde werden kann. Es ist immerhin möglich, dafe einmal eine Rate ausbleibt, und es wäre sehr wahrscheinlich, dafe noch mehr Raten aus blieben, wenn der Zahlungsempfänger nicht eingreifen würde. Es mufe also gemahnt werden. Auf der anderen Seite aber darf der Kunde, wenn er auch augenblicklich auf Teilzahlung kauft, möglicherweise nicht verloren werden. Wer weife, ob dieser Kunde nicht auch einmal in die Lage kommt, Barkäufe zu machen, und schliefelich sind Raten verkäufe ebenfalls nicht verdienstlos. Wie man mahnt, um den Kunden zu behalten, und wie man mahnt, um Berücksichtigung zu finden, das war der Gedanke, der mich zu diesem Artikel veranlafet hat. Die drei häufigsten Fälle, die zum Mahnen veranlassen, sind: Das Ausbleiben der Raten. Der notorische Nichtbezahler. Der Kunde, über den man etwas Nachteiliges gehört hat. Jeder dieser Fälle verlangt eine andere Bearbeitung. Das Ausbleiben der Rate Man mahne nicht gleich nach dem versäumten Zahlungstermin. Erst wenn der nächste Zahlungstermin unbezahlt .vorübergeht, dann schreibe man die erste Mahnung: Sehr verehrter Herr Meyer! Als Sie damals die Hausuhr von mir kauften, haben wir eine Vereinbarung getroffen, nach welcher Sie monatlich . . . RM. an der Uhr abzahlen wollten. Diese Ratenzahlungen sind nun zwei Monate lang ausgeblieben. Das ist an und für sich kein Grund für mich, Ihnen gegenüber mifetrauisch zu werden. Ich sage mir, dafe Sie vielleicht einen Grund dazu haben. Wollen Sie mir nicht diesen Grund angeben? Ich könnte Ihnen dann hinsichtlich der Verpflichtungen entgegenkommen. Mahnbriefe zu schreiben, ist nicht meine liebste Beschäftigung, auch würde ich Sie gerne damit verschonen. Darum kommen Sie in den nächsten Tagen einmal bei mir vorbei, damit wir über diese Sache sprechen können. Läfet der Kunde nun auf diesen Brief hin nichts von sich hören, dann sende man drei Wochen später einen zweiten Mahnbrief: Sehr verehrter Herr Meyer! Mein erstes Schreiben vor drei Wochen haben Sie leider nicht beantwortet. Sie haben das vielleicht übersehen, denn ein Nichtwürdigen meines damals wohlgemeinten Vorschlages traue ich Ihnen nicht zu. Am . . . verfällt nun die dritte nicht bezahlte Rate auf die Hausuhr. Es wird am einfachsten sein, wenn ich Ihnen an diesem Tage eine Nachnahme über den gesamten Betrag der drei Raten zuschicke. Ich hoffe, dafe das auch in Ihrem Sinne sein wird. Am Fälligkeitstag der dritten Rate läfet man dann die Nachnahme abgehen. Man legt natürlich die Kosten der Nachnahme und die bisherigen Mahnporti darauf. Ist die Nachnahme nicht in seinem Sinn, dann hat der Kunde ja noch acht Tage zwischen Brief und Fälligkeits tag Zeit, sich zu regen. Kommt nun die Nachnahme unbezahlt zurück, dann ist eine Drohung nicht zu umgehen. Lefeten Endes ist es lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllIllllllIIIIIIIIIIIIIIIHIIIlllllllllllllllllllllllllllltltlll oüS STETTIN
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