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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (20. Januar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- ArtikelMan soll - - -! 57
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg (Fortsetzung) 58
- ArtikelUhrfederstahl und Materialprüfung 60
- ArtikelVerschiedenes 69
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 70
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 70
- ArtikelGeschäftsnachrichten 73
- ArtikelPatentschau 74
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 74
- ArtikelEdelmetallmarkt 74
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
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- Die Uhrmacherkunst
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DIE UHRMACHERKUNST 69 Dr. Lenk seine eingehenden Mitteilungen 'über altmesopoiamische Uhren schöpft. Hochinteressant ist dann folgendes: „Die Ger manen kannten in ihrer Frühzeil weder Wasser- noch Sonnen uhren. Mit Tagesanbruch stellte ein Sklave vor dem Eingang des Häuptlingszeltes zwei Helme vor sich hin; der eine war mit Kieselsleinen gefüllt, der andere war leer. Langsam warf er einen Kiesel nach dem anderen, zwei Stunden lang, vom vollen in den leeren Helm, und ein zweiter Sklave wiederholte dieselbe Prozedur. War ein Helm leer, so schlug der Sklave mit dem Schwerte auf einen Schild. Manche Germanenstämme mafjen die Zeit nach der Zahl der Furchen des Landmannes oder in der F.rntezeit nach der Halmmenge.” Das geht über meinen Ver stand, auch weib ich nicht, wie der „Sklave”, der die Zeit messen sollte, gewu|t haben kann, dab er gerade zwei Stunden zum Umleeren der Helme gebraucht hat. Woher stammt diese Nach richt? Wohl aus einem romantischen Theaterstück der Zeit um 1830. — Und obwohl wir über die Zeitmessung in den Klöstern des Mitfelalters durch Bilfinger u. a. gut unterrichtet sind, heifet es bei Lenk weiter: „In den Klöstern des Mittelalters berechneten die Mönche die Zeit nach der Zahl der Gebete. Jeder hatte so viel Paters und Aves herzusagen, als sich Perlen an seinem Rosenkranz befanden. Zumeist waren es 33, denn jede einzelne bedeutete ein Lebensjahr Christi. Ein Mönch löste den ändern ab, und die Beendigung der einzelnen Vigilien verkündete man durdi Anschlägen einer Kapellenglocke, eine Sitte, die in manchen Klöstern noch heute besteht." Auch diese Form der Zeitmessung geht über meinen Verstand. — Seit langem suchen wir nach der Herkunft der Sanduhr. Dr. Lenk kennt sogar ihren Erfinder, den Mönch Luitprand in Chartres. Woher kommt diese wichtige Nach richt? Im weiteren Verlauf seiner Enthüllungen macht der Ver fasser den Lothringer Heinrich von Wyck zu einem Araber und lä|t die erste „Zimmeruhr” 1518 von Papst Clemens VII. an König Franz 1. von Frankreich schenken. Clemens VII. Medici isl übrigens erst 1523 Papst geworden. Die Erfindung der Tasdienuhr geht nach Lenk der Herstellung von Zimmeruhren um ein paar Jahre voraus. Henleins Uhren hatten eine Schweins borste als Uhrfeder. Seine Bisamknöpfe sollen merkwürdiger weise erst 150 Jahre nach ihm entstanden sein. Verblüffend sind audi die Mitteilungen, dab die Federtaschenuhren, so wie wir sie heutzutage tragen, von dem Engländer Hooke und die Repetier uhren von einem Amsterdamer stammen. Tycho Brahe arbeitet auf einer bisher unbekannten Sternwarte zu Crannisburg, und die Glashütter werden sich freuen, wenn sie lesen: „Als Sife der Uhrenfabrikation in Deutschland war Glashütte bei Dresden be kannt.” Diese Auszüge mögen genügen, und wir fragen nur noch, mufjte das sein? Idi glaube, dab auch die Illustrierten Wochen blätter ihre Artikel über Technik, Geschichte der Technik und Kulturgeschichte von Fachgelehrten schreiben lassen sollten. (VI 1/131) E. v. Bassermann-Jordan. Vorbilder verboten! Wenn man fremde Vorbilder, die Arbeit anderer, nur als Anregung im engsten Sinne für die eigene Reklame benufet, so ist das gelegentlich zu entschuldigen. Leider aber mub man allzu häufig beobachten, dag dem Gebot von Sitte und Anstand zuwider durch Nachahmung fremder Reklamemitfel geistige Arbeit und kostspielige Aufwendungen anderer ausgenufet werden, um mit der Konkurrenz in Wettbewerb zu treten, dab man eine fremde gewerbliche Arbeit als Mittel zur Reklame für die eigene Leistung benufet. Das Reichsgericht hat entschieden, dab ein solches Vorgehen sittenwidrig sei und dab es gegen § 1 des Unk-Wettbewerbs- Gesekes verstoße, ln dem zur Entscheidung vorgelegten Fall handelte es sich um den Abdruck einer Preisliste, die von einer arideren Firma ausgearbeitef und zu unerlaubten Reklamezwecken benubi wurde. In der Urteilsbegründung wird unter anderem ausgeführt, dab unter Umständen auch Preisverzeichnisse als Schriftzwecke im Sinne des Urheberrechtes zu gelten haben. Ob die betreffende nach- yeahmte Arbeit als formschöpferisch urheberrechtlich geschüfet sei oder nicht, ist unrichtig. Maßgebend sei das sittenwidrige Verfahren, die Preisliste und die Lieferungsbedingungen einer fremden Firma einfach abzuschreiben und im geschäftigen Ver kehr zu Zwecken des Wettbewerbs im eigenen Betriebe zu be nähen. („Textil-Woche”.) (V11/143) Arbeitszeit und Arbeitsbereitschaft Die Abänderungswünsche des Einzelhandels zum Arbeitsschubgesefe Der Regierungsentwurf eines Arbeiisschubgesebes, dessen Beratung jefet im Reichsraf begonnen hat, verdankt seine Ent stehung im wesentlichen dem Wunsch der Reichsregierung, (die Ratifikation des Washingtoner Abkommens zu ermöglichen. Das Washingtoner Abkommen hat jedoch den Einzelhandel nidil in seine allgemeinen Richtlinien eingeschlossen. Die Haupt gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels hat daher im Begleit schreiben zu einem umfangreichen Abänderungsvorschlag zu dem genannten Gesebenfwurf die Reichsratsbevollmächtigten besonders darauf hingewiesen, dab es nicht gerechtfertigt ist, durch Ein beziehung des Handels in den Geltungsbereich des vorliegenden Arbeitsschubgesebentwurfs noch über die Bestimmungen; des Washingtoner Abkommens hinauszugehen. Die Abänderungsanträge der Hauptgemeinschaft verfolgen den Grundgedanken, dab der Einzelhandel das Prinzip des Acht stundentages anerkennen will, aber Verlängerungen der Arbeits zeit für dringliche Sonderfälle braucht, bei denen auch das Inter esse des Verbrauchers es erfordert. Daher soll für den Einzel handel die Mehrarbeit von 600 Stunden im Jahr wie bisher tariflich vereinbart bleiben. Diese Mehrarbeit wird insbesondere für Inventurausverkäufe, Saisonausverkäufe, Weibe Wochen und die geseblich vorgeschriebene Inventuraufnahme verlangt, sowie endlich für das Zuendebedienen der Kunden nach Ladenschlub- Besonderen Wert legt der Einzelhandel auf Anerkennung von Arbeitsbereitschaft beim Verkaufspersonal, auf die arbeits rechtliche Autoritäten wiederholt hingewiesen haben. Was die Sonntagsruhe betrifft, werden an 30 Sonntagen zwei Verkaufsstunden in solchen Gemeinden gewünscht, in denen der Verkauf infolge schwieriger Verkehrsverhältnisse zur Ver sorgung der Landbevölkerung notwendig ist. Mit gröbtem Nach druck wird ferner die Beibehaltung der nach gegenwärtigem Recht zugelassenen zehn Ausnahmesonntage für den Einzel handel gefordert, die der Regierungseniwurf auf sechs Sonntage beschränken will. Die Abänderungsanträge der Haupigemein- schaff wenden sich endlich gegen die bevorzugte Behandlung des Bahnhofshandels, des Hausier- und Strabenhandels, die den regulären Einzelhandel durch die Zulassung verlängerter Ver kaufszeiten wesentlich beeinträchtigen. Es wird gefordert, dab diesen Handelszweigen sowie dem Marktverkehr keine anderen Verkaufszeiten zugebilligt werden als dem Laden-Einzelhandel. (VI 1/129) Zurückhaltung vom Besuch der Fortbildungsschule. Nach einer Kammergerichtsentscheidung (I, 339, 27) ist Zurückhaltung vom Besuch der Fortbildungsschule nicht erlaubt bei eiligen ge schäftlichen Arbeiten, sondern nur dann, wenn ein Notstand vor liegt, derart, dab das Bestehen des Geschäftes gefährdet ist, andernfalls erfolgt'Bestrafung gemäb §§127 und 139i. (VI1/138) Werbt für unsere Verkaufskurse] Nicht die Kapitalkraft, nicht die Grobe eines Geschäfts ist für den Erfolg allein aus schlaggebend — viel wichtiger ist die richtige Pflege der Kund schaft. Der Uhrmacher kann nicht allein von dem Kunden leben, der bei ihm einmal und nie wieder kauft. Das Uhrengeschäft mub auf dem unerschütterlichen Vertrauen der Kundschaft be ruhen. Was man tun und was man meiden mub, um seine Kunden zufriedenzustellen und immer neue zu werben, wird auf unseren Verkaufskursen gelehrt. Die Teilnehmer des zweiten Kurses waren fast alle auf Empfehlung der früheren Teilnehmer ge kommen — der beste Beweis, dab es lohnt, an einem Kursus des Zentralverbandes teilzunehmen. Der erste Kursus findet vom 19. bis 25. Januar in Berlin statt, Unterrichtszeit von morgens 9 Uhr bis 2 Uhr. Anmeldungen umgehend an uns oder die Geschäftsstelle der Berliner Uhrmacher innung, Beuthstrabe 14. Ferner findet im Februar, beginnend an einem Montag und am Sonnabend endend, ein zweiter Kursus in Elgersburg statt. Elgersburg ist für uns die ideale Kursusstätte. Die Teil nehmer wohnen zusammen im Schlob, sie arbeiten zusammen und sind am Abend vergnügt zusammen. Gearbeitet wird von morgens 9 Uhr bis zum Abend. Trobdem ist auch für die Er holung gesorgt. Kleidung für den Wintersport mitbringen. Rodel schlitten sind in Elgersburg zu haben. Wohnung und volle Ver pflegung einschlieblich Bedienung kosten 5,50 Mk.’ den Tag. Elgersburg bringt für jeden Teilnehmer neue Spann kraft und fröhlichen Willen zum Vorwärtsschreifen. Zur Teilnahme an den Kursen sind die Mitglieder des Zentral verbandes und deren Angehörige, sowie Gehilfen und Verkäufe rinnen berechtigt. Herren sollen nicht unter 22 Jahre, Damen nicht unter 18 Jahre alt sein, da erst mit der Reife in diesem Alfer der volle Nuben erwartet werden kann. Die Teilnehmer zahl ist auf höchstens fünfzig begrenzt; die Kurse finden siatf bei einer Mindestteilnahme von vierzig Teilnehmern. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii ömei='ADR<.HüUS'BERUN C19 *TElEGRAMM'AOR-UHRENiAGER-BERUl-l OMEGA huhu J. W. C. inmii REVUE
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