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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (10. August 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Zugabenverbot, ein praktisch-volkswirtschaftliches, kein rein juristisches Problem
- Autor
- Pelka, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Warum Reichstagung?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- ArtikelDer Rückzug will gelernt sein 621
- ArtikelMitteilung des Schutzverbandes "Präzision" 622
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz im ersten Halbjahr 1928 623
- ArtikelDas Zugabenverbot, ein praktisch-volkswirtschaftliches, kein ... 625
- ArtikelWarum Reichstagung? 626
- ArtikelErholungen und Wanderungen im Harz 627
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 629
- ArtikelZwangssozialversicherung des Handwerks 630
- ArtikelAus dem Leben eines Uhrmachers (Schluß) 633
- ArtikelVerschiedenes 634
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 636
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 636
- ArtikelGeschäftsnachrichten 639
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 639
- ArtikelEdelmetallmarkt 639
- ArtikelAnzeigen 640
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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626 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 33 Der Begriff: Zugabe kommt in unserem WBG. über haupt nicht vor, weil das Zugabenübel bei der Geburt des Geseges im Jahre 1909 gar nicht so katastrophal für unsere Wirtschaft war wie heute, also der Geseggeber es deshalb nicht einer Spezialbehandlung für wert hielt. Indirekt ist höchstens mit Anwendung der §§ 1 und 4 des WBG. etwas „gegen die Zugaben zu machen“. Theoretisch wenigstens. Auch in der Praxis? Die Antwort ist alles in allem ein Nein! Und zwar aus nachstehenden Gründen: Der §1 handelt von Verstößen gegen die guten Sitten. Der reelle ohne Zugaben arbeitende Geschäftsmann wird sicherlich an der Hand seiner praktischen Erfahrungen erklären, dag jeder Zugabenauswuchs gegen die guten Sitten verstögt. Aber weil im Paragraphenwortlaut von Zugaben keine Rede ist, so bedarf es erst einer Auslegung, um auf die Zugaben zu kommen. Der anerkannte Kommentator des Geseges, Rosenthal, erklärt dann auch in seiner Note 43 a zu § 1, dag Zugaben gegen die guten Sitten verstogen, wenn sie — um es kurz zu sagen — keine Verdienstverminderung des betreffenden Zugablers mit sich bringen. Ich erlaube mir die Frage, welcher durch Zugaben geschädigte Uhr macher, welcher Handelsverband das Risiko eines Zivil prozesses auf sich nehmen wird, wenn er sich klar darüber ist, dag der verlangte Nachweis der Verdienstminderung vor Gericht seifen oder fast nie gelingen wird! Ein nicht minder groges Risiko besteht bei Versuchen, den § 4 des WBG. zur strafrechtlichen Ahndung der Zugaben zu ver werten. Dies ist nach einer reichsgerichtlichen Ent scheidung aus dem Jahre 1926 nur möglich, wenn ein Zugabler ein objektiv unrichtiges Zugabenangebot im Sinne eines Mehrwertes für das gleiche Geld macht. Mit anderen Worten: Wenn der Zugabler bewugt über den örtlichen Preis der Ware gleicher Art und Güte hinausgeht, um sich die Zugaben bezahlen zu lassen, erachtet das Reichsgericht einen Verstog gegen § 4 vor liegend. Weil nun jedoch, abgesehen von dem labilen Begriff des ortsüblichen Preises, auch der Nachweis, dag die mit Zugaben vertriebene Ware der entsprechenden ohne Zugaben gleichwertig ist, selten vor Gericht erbracht wird, so fordern ja die Geschäftsleute ein Zugabenverbot, das diese ganz unzulängliche Möglichkeit, den § 4 des WBG. strafrechtlich zum Schuge der Zugabengegner an zuwenden, wirksam ergänzt! . . . Die Forderung des geseglichen Zugabenverbotes bleibt demnach unvermindert in Kraft und mug im Herbst von den Handelskorporationen wie dem Verband Deutscher Uhrmacher erneut und mit allem Nachdruck bei Regierung und Reichstag aufgenommen werden. (1/524) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Warum Reichstagung? Wieder ruft der Zenfralverband seine Mitglieder zur Reichstagung, die in diesem Jahre in Magdeburg sfait- findef, und hofft, dag auch diese Tagung ein voller Er folg für den Verband und damit auch für alle Kollegen wird. Warum eigentlich Reichstagung, so werden sich viele Kollegen fragen, und dag es nicht allzu wenige sind, ersieht man schon aus dem Antrage, der wünscht, die Reichstagung aus Sparsamkeitsgründen nur alle 2 Jahre sfattfinden zu lassen. Hier ist wieder einmal Sparsamkeit am falschen Plag, denn die vergangenen Tagungen haben wohl am besten bewiesen, wie notwendig solche Aus sprachen sind. Die Reichstagung ist nicht zum Vergnügen da, wie viele Kollegen ^nnehmen, obwohl, und das auch mit vollem Recht, ein Teil der Zeit den Vergnügungen ge widmet ist. In erster Linie dient die Reichstagung als Sprachorgan eines grogen Verbandes, um die Regierungs und Verwaltungsbehörden auf Schäden, die sich im Laufe des Jahres eingestellt haben, hinzuweisen. Es genügt nicht, wenn die Kollegen untereinander ihre Sorgen am Biertisch besprechen, denn dadurch kommen sie nicht in die Öffentlichkeit. Viel wichtiger ist es, dag wir einmal in einer grogen Versammlung sagen, dag nicht alles nach Wunsch geht und vieles abgeäntlert werden kann und mug. Dag solche Veranstaltungen den nötigen Erfolg haben, beweisen am besten die grogen Protestversamm lungen der Landwirtschaft im Frühjahr, die ja auch einen gewissen Erfolg zeitigten und vor allen Dingen erreichten, dag sich die Öffentlichkeit sehr eingehend mit ihrer Lage beschäftigte. Es ist selbstverständlich, dag nicht alle Wünsche auf einmal in Erfülllung gehen können, trogdem wohl kaum ein Verband seine Ansprüche zu hoch stellt. Meistens sind es schon jahrelang geäugerte Wünsche, die immer noch auf Erfüllung warten. Wenn wir eigentlich unsere gesamten Klagen zusammenfassen, so verlangen wir weiter nichts als die Einlösung der Weimarer Ver fassung, in der § 164 lautet: „Der deutsche Mittelstand in Landwirtschaft, Gewerbe und Handel ist in Geseg- gebung und Verwaltung zu fördern und gegen Über lastung zu schügen.“ Nicht mehr, aber auch nicht weniger steht in diesem Paragraphen. Aber wie sieht es nun in Wirklichkeit mit seiner Erfüllung aus? Wohl einer der dringendsten Wünsche des Handwerks ist die Verabschiedung der Handwerksnovelle, die eigentlich noch von dem ver gangenen Reichstag erledigt werden sollte. Nach neuesten Pressemeldungen soll sie wieder einmal „schon“ im Herbst dem Reichsrat vorgelegt und zur Annahme empfohlen werden. Der Entwurf für die Handwerksnovelle reicht wohl 7 bis 8 Jahre zurück. Es ist ein bedauerliches Zeichen, dag bisher keine Regierung es für notwendig erachtet hat, dieses Geseg, das dem Handwerkerstand erst seine Verfassung geben soll, anzunehmen. Genau so steht es mit dem Arbeitszeitnotgeseg. Auch hier ist auf die Eigenart des Handwerks keinerlei Rücksicht genommen, sondern rein schematisch der Achtstundentag eingeführt. Die soziale Geseggebung stellt eine erhebliche Belastung für alle im Handel und Gewerbe Beschäftigten dar und dürfte eine baldige Änderung notwendig haben. Ganz ungerecht aber wird das Handwerk in steuer licher Hinsicht behandelt. Da ist es zunächst einmal die Gewerbesteuer, die wohl die ungerechteste Steuer ist, da sie den Handwerkerstand als solchen übermägig belastet, während andere, ich nenne nur die freien Berufe, vollkommen von ihr verschont bleiben. Wohl wissen wir, dag der Staat augenblicklich in sehr hohem Mage auf den Eingang der Steuern angewiesen ist, aber es ist ein Ding der Unmöglichkeit, einen einzelnen Berufszweig so mit Steuern zu überlasten, dag er droht, unter der Steuer last zusammenzubrechen. Auf jeden Fall dürfte es eine unserer wichtigsten Forderungen sein, die Gewerbesteuer zu beseitigen und den dafür ausfallenden Steuerbetrag auf andere Art und Weise zu decken. In diesem Falle mügten sämtliche Berufszweige zu seiner Deckung heran gezogen werden. Allerdings mug bei der Steuerfrage noch ein anderes wichtiges Thema berührt werden und das sind die lieben Kollegen selber. Man macht den Handwerkerbünden allgemein den Vorwurf, dag sie diesen Standpunkt nicht energisch genug vertreten. Auf der anderen Seite mug aber darauf hingewiesen werden, dag es gerade einzelne
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