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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (10. August 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zwangssozialversicherung des Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- ArtikelDer Rückzug will gelernt sein 621
- ArtikelMitteilung des Schutzverbandes "Präzision" 622
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz im ersten Halbjahr 1928 623
- ArtikelDas Zugabenverbot, ein praktisch-volkswirtschaftliches, kein ... 625
- ArtikelWarum Reichstagung? 626
- ArtikelErholungen und Wanderungen im Harz 627
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 629
- ArtikelZwangssozialversicherung des Handwerks 630
- ArtikelAus dem Leben eines Uhrmachers (Schluß) 633
- ArtikelVerschiedenes 634
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 636
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 636
- ArtikelGeschäftsnachrichten 639
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 639
- ArtikelEdelmetallmarkt 639
- ArtikelAnzeigen 640
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 33 DIE UHRMACHERKUNST 631 vorstehenden Sägen niederzulegen. Notwendig ist es jedenfalls, dag das Handwerk über diese Frage, die in den nächsten Jahren sicher in irgendeiner Weise zur Entscheidung kommt, sich klar wird. 1 ) 1) Nach Schlug geht uns nachstehende Mitteilung zu: Reichsverband des Hannover, den 2. August 1928. deutschen Handwerks. Prinzenstrage 20. T. B. Nr. 28 R 2063. Rundschreiben Nr., 65 Rvbd. Betr.: Zwangsversicherung der Selbständigen. An die Mitgliedskörperschaften im Reichsverband des deutschen Handwerks! Wie wir erfahren, ist in diesen Tagen zu Punkt 4 der Tages ordnung des vom 5. bis 7. August tagenden Hauptverbandes deutscher Krankenkassen folgende Entschliegung vorgesehen: „Die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Krankenversicherung entsprechen nicht mehr dem gegen wärtigen Stande der Entwickelung. Sie werden weder den sozialen Bedürfnissen des werktätigen Volkes noch den Er fordernissen der Gesundheitspflege gerecht. Deswegen mug die Bahn freigemacht werden, um die Krankenfürsorge wirksamer zu gestalten, ohne die Wirtschaft stärker zu belasten. Zu diesem Zweck ist die Sozialversiche rung gründlich zu rationalisieren, wobei mit der Kranken versicherung als dem Fundamente der Sozialversicherung zu beginnen wäre. Die Rationalisierung der Krankenversicherung hat sich auf die Organisation und die Leistungen zu erstrecken. Rationalisierung der Organisation bedeutet Zusammen fassung der finanziellen Kräfte, Lastenausgleich und Verein fachung der Verwaltung. Hierfür werden folgende grundsätzliche Forderungen er hoben : 7. Aufhebung aller Befreiungen von der Pflichtversiche rung und der Pflichtkassenzugehörigkeit, Versicherungspflicht grenze bei 6000RM. Jahresarbeitsverdienst, Einbeziehung der Sozial- und Kleinrentner, der versicherungsfreien Hinter bliebenen Versicherter und der Selbständigen bis zu dieser Grenze in die Pflichtversicherung. Wegfall der Barleistungen bei entsprechender Ermägigung der Beträge für Weiter- versicherfe, für solche Versicherten, die regelmägig Arbeits einkommen im Falle der Arbeitsunfähigkeit weiter beziehen und für Selbständige Weiter Versicherung am Wohnort des Ver sicherten.” Es dürfte sich erübrigen, auf die Gefahr für das selb ständige Handwerk, die aus diesen Sägen ersichtlich ist, noch mals hinzuweisen. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat bereits oft genug vor den Gefahren, die dem selbständigen Handwerk durch die Forderung nach einer Zwangsversicherung drohen, gewarnt und die Gründe, die gegen eine derartige Ver sicherung sprechen, klargelegt. Interessant sind die oben an geführten Ausführungen besonders deshalb, weil sie deutlich zeigen, welchen Weg der Hauptverband deutscher Krankenkassen für geboten erachtet, um die schwere finanzielle Lage, in der sich eine Anzahl Ortskrankenkassen trog recht hoher Beiträge befindet, zu erleichtern. Die unter Punkt 7 aufgeführten Be völkerungskreise, darunter auch die selbständigen Handwerker und Gewerbetreibenden bis zu einer Jahreseinkommensgrenze von 6000 RM. sind von dem Hauptverband deutscher Kranken kassen dazu ausersehen, mit ihren Mitteln einzuspringen. Es heigi in den oben zitierten Ausführungen: „Rationalisierung der Organisation bedeutet Zusammenfassung der finanziellen Kräfte und Lastenausgleich.” In welcher Weise dieser Lastenausgleich erfolgen soll, ist deutlich ersichtlich aus der Aufzählung unter Punkt 7. Diese Mitteilungen dürften besonders für die Kreise des Handwerks und Gewerbes von Interesse sein, die mit dem Ge danken der Zwangsversicherung im selbständigen Handwerk spielen, denn hierdurch wird die Aufmerksamkeit mit wünschens werter Deutlichkeit darauf gelenkt, wohin der Weg der Zwangs versicherung schlieglich führen wird. Nie wird es dem Handwerk gelingen, bei der Forderung nach einer Zwangsversicherung zu erreichen, dag für das Handwerk eine eigene Versicherung ge schaffen wird, sondern es wird ganz selbstverständlich die Über nahme des selbständigen Handwerks in die allgemeine Sozial versicherung erfolgen. Gelingt es dem Hauptverband deutscher Krankenkassen aber, dieses Ziel zu erreichen, dann ist ein be deutsames Stück der wirtschaftlichen Selbständigkeit des Hand werks und Gewerbes verlorengegangen. „Nicht erst in den legten Monaten, sondern schon seit Jahren ist die Frage der Altersversorgung im Hand werk eine viel besprochene und angeregte. Ich darf dabei gleich darauf hinweisen, dag ich schon vor vielen Jahren und immer wieder, nicht nur in Sigungen der Kammer, sondern auch in den Sigungen des Handwerker bundes und aller berufsständischen Organisationen dieses Thema eingehend erörtert habe. Leider hat man mir nicht folgen wollen oder folgen können. Es kommt hier wieder der alte Erfahrungsgrundsag heraus, dag der Handwerker erst in bitterster Not und nur auf Drängen zu etwas zu bewegen ist und leider zu wenig Voraus sicht hat. Ich greife die Anregung des Handwerks- und Ge werbekammertags gern auf. Es freut mich, dag in anderen Gegenden Deutsch lands das Einsehen besteht, eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung dem Handwerk zu geben, auf die es nach meiner Ansicht dasselbe Recht hat wie andere Berufsstände. Ebenso interessant aber ist es mir, zu ersehen, dag die Versicherung teilweise abgelehnt wird, weil man die Prämien als eine untragbare Be lastung, besonders der älteren Handwerker, betrachtet. Diese legtere Anschauung kann doch eigentlich nur für die Einführung der Versicherung sprechen und gibt einen klassischen Beweis dafür, dag es dem Handwerk ganz schlecht geht, wenn es noch nicht einmal die Prämien für eine Versicherung aufbringen kann. Der Handwerker mug die Prämien erst von seinen Einnahmen abgeben, diese Einnahmen aber sind leider nur zu oft notwendig, um die notwendigsten Lebensbedürfnisse zu befriedigen oder die geschäftlichen Verpflichtungen zu erledigen. Es spricht also doch nur dafür und zeigt mit aller Deutlich keit, dag die Lage des Handwerks eine sehr schlechte und an Kapital absolut arme ist. Anschliegen möchte ich mich den Vorschlägen der Handwerkskammer Osna brück, die Einrichtung einer Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung als eine staatliche zu voll ziehen. Wenn auch der Herr Reichsarbeitsminister zu dem Schlug kommt, dag in der Gewerbeordnung durch Bestimmungen Widersprüche gegen eine staatliche Ein richtung beständen und dies dadurch unmöglich sei, so steht einer Änderung der betreffenden Bestimmungen durch Geseg keine Unmöglichkeit im Wege, es ist schon manches Geseg geändert worden, das besser ungeändert geblieben wäre. Ich möchte auf einen Umstand hinweisen, der zum Nachdenken Anlag gibt. Dem Handwerk ist bis jegt nicht die Möglichkeit gegeben, eine Pensionskasse oder Versicherung angeregter Art zu erhalten, während die Beamten der Handwerkskammern und Handwerkerorgani sationen pensionsberechtigt und Pensionsempfänger sind und die Beiträge für die genannten Versicherungen aus den aufgebrachten Beiträgen zur Kammer und Organi sation gezahlt werden. Ist hierin nicht ein krasser Wider spruch zu finden? Der Arbeitnehmer hat vermöge seiner tatkräftigen Organisationen alle möglichen Einrichtungen sozialer Art geschaffen bekommen, und der Staat sorgt in ganz aus gezeichneter Weise für die Arbeitnehmerschaft. Mit Hilfe des Arbeitgebers werden die Beiträge aufgebracht, für den Arbeitgeber sind diese gezahlten Beiträge völlig verlorenes Geld, das sich im Laufe der Jahre zu einem Kapital beziffert, für sich selbst aber will der Handwerker als Arbeitgeber nichts opfern, da „langt“ es gewöhnlich nicht. Wer hilft aber dem Handwerker bei schlechten Konjunkturen, bei Arbeitslosigkeit? Bis zu einem ge wissen Grade der Staat, wenn der Handwerker auch Arbeitslosenunterstügung beziehen will, doch kostet ihm
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