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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (10. August 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zwangssozialversicherung des Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- ArtikelDer Rückzug will gelernt sein 621
- ArtikelMitteilung des Schutzverbandes "Präzision" 622
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz im ersten Halbjahr 1928 623
- ArtikelDas Zugabenverbot, ein praktisch-volkswirtschaftliches, kein ... 625
- ArtikelWarum Reichstagung? 626
- ArtikelErholungen und Wanderungen im Harz 627
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 629
- ArtikelZwangssozialversicherung des Handwerks 630
- ArtikelAus dem Leben eines Uhrmachers (Schluß) 633
- ArtikelVerschiedenes 634
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 636
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 636
- ArtikelGeschäftsnachrichten 639
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 639
- ArtikelEdelmetallmarkt 639
- ArtikelAnzeigen 640
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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632 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 33 das die Abmeldung seines Gewerbes; das ist gewisser malen das Aufgeben seiner Selbständigkeit. Ich möchte dabei nicht gleich Gedanken aufkommen lassen, da| es Handwerker geben wird, die sich auf die Arbeitslosen- uniersiü|ung legen werden, dazu habe ich vor dem selb ständigen Handwerker zu gro|e Achtung, Einzelfälle geben noch keinen Beweis. Ich will auch keineswegs damit eine ähnliche Versicherung für das selbständige Handwerk propagieren, sondern nur mit meinen Dar legungen eine gewisse einseitige Fürsorge für Arbeit nehmer und Beamte konstatieren. Allzu bekannt ist es, wie heute die Pensionierung unserer Beamtenschaft vor sich geht. Gesunde und durchaus brauchbare Beamte und solche, .die noch durchaus arbeitsfreudig sind und eine Pensionierung als ungerecht betrachten, kosten dem Staate eine Unsumme Geld, und für den Handwerker will man nichts übrig haben. Gerade für den Stand, der, wir wissen es doch zu gut und haben es zu oft ge hört, bei. allen möglichen Gelegenheiten als eine Säule und Siü|e des Staates, als eine bedeutende Wirtschafis- gruppe hingestellt wird. Und diesem Stand gebe man das gleiche Recht wie anderen Ständen, er hat dasselbe Schicksal zu erleiden, einmal alt zu werden, einmal ver braucht zu sein, viel eher noch als mancher andere Stand, er wird viel eher zermürbt vom Zahne der Zeit, von den Aufregungen des täglichen Lebens und der Sorge um seine Existenz. Das bis jefet bestehende Mittel, sich durch freiwillige Fortzahlung der Alters- und Invalidenversicherung eine kleine Rente im Alter zu verschaffen, ist nur ein Tropfen auf hei|em Stein und hat den Nachteil, da| zu leicht durch Ubersehen von einigen Zahlungen die Ansprüche erlöschen können. Schafft es nicht auch arge Verbitte rung, wenn ein Handwerker, der jahrelang Invaliden versicherung bezahlte, und als er durch Amputation eines Beines Invalide wurde, seine Ansprüche auf Rente ab gewiesen wurden, „weil er noch so viel verdient" wie vorher? Ich finde hier eine gro|e Ungerechtigkeit, die mit Recht arge Verstimmung schaffen mu|. Der Handwerker ist heute vollkommen auf sich ge stellt im Gegensa| zu anderen Berufskategorien. Nicht folgen werde ich jenen Anschauungen, die meine Darlegungen als Erweiterungen unseres sozialen Fimmels bezeichnen wollen. Eine Ma|nahme löst andere aus und daraus, und das mit einem guten Recht, kommen Forde rungen nach gewisser Gleichberechtigung. Ein Gese| löst andere aus, das ist die natürliche Entwickelung in der Volkswirtschaft, auch in der sozialen Wirtschaft. Die Dinge lassen sich auch hier nicht aufhalfen. Mit diesen vorausgeschickten Begründungen für eine Versicherung angeregter Art möchte ich nun mir einige Vorschläge erlauben, wie ich mir die Möglichkeit der Versicherung denke. Betrachten wir die Handwerkskammern als eine durch das Handwerk gewollte, so doch jefet staatlich gewordene Institution für das Handwerk, so soll die Kammer als Lasfenverteiler für das Handwerk je|t auch in die Lage gesefet werden, Einrichtungen für das Wohl und Wehe der ihr unterstellten Handwerker zu schaffen. Besonders Einrichtungen, die sich auf einfretende Arbeitsunmöglich keit, Alfer und Invalidität als auch die Hinterbliebenenver sorgung erstrecken. Damit will ich zum Ausdruck bringen, da| die Handswerkskammern die Stellen sein sollen, durch die die Regelung der ganzen Materie gehen soll. Es wird also Aufgabe der Kammern sein müssen, die Vorschläge für die Errichtung derVersicherung einzubringen. Dazu erlaube ich mir meinerseits folgende Vor schläge: Bei Einrichtung einer Versicherung auf staatlicher Grundlage hat die Kammer auf Grund ihres Katasters und der sich daraus ersichtlichen Beitragsleistung die Be träge für die Versicherung fesizuse|en. Dies kann ge schehen, indem als Stichtag oder Stichjahr der Zeitpunkt der Selbständigmachung herangezogen wird, das be treffende Jahr gilt mit seiner Einschä|ung als entsprechen der Beifragsfaktor. Ich will damit meinen, da|, wenn jemand in dem betreffenden Jahre z. B. 200 RM. Ein kommensteuer zu zahlen hat, er dieselbe Summe als Beitrag für die Versicherung zu leisten hat. Je nach seiner Leistung erhält der Versicherte nach einem be stimmten Zeitraum seine Bezüge aus der Versicherung. Ein ideales Mittel würde die Gewerbesteuer bilden, wenn sie in Wegfall kommen könnte und die in einem Stichjahr gezahlten Gewerbesteuern als Versicherungs beitrag normiert würden. Jedoch haben diese beiden Vorschläge bei der schwankenden Konjunktur des Handwerks den Nachteil, da| ein Handwerker, der in dem Stich jahr gerade ein schlechtes Jahr hatte, leicht in eine niedrige Klasse käme, es mü|te also dabei die Möglichkeit offenbleiben, sich selber höher für die Versicherung einzuschä|en. Die ge zahlten Beiträge dürften jedoch niemals von dem Steuer fiskus als Einnahmen verrechnet oder berechnet werden, sondern mü|ten als steuerfreie Beträge gelten. Eine weitere Möglichkeit sehe ich darin, da| es dem Handwerker gestattet sein mü|te, sich ein Kapital, sagen wir ein gewisses Vielfaches von seinem Einkommen von einem Stichjahr zu schaffen, das Kapital dürfte in keiner Weise von steuerlicher Belastung getroffen werden, auch dürfte es nicht als eine Vermögenssubstanz im Sinne der heutigen Vermögensbewertung durch die Finanz behörde angesehen werden, ebenfalls aber auch dürfte dieses „Altersvermögen“ nicht den Hinterbliebenen durch Erbschaftssteuer verringert werden, wenn der Nachweis als eine Hinterbliebenenrente erbracht wird. Die Kapifalbildung in dem eben erwähnten Sinne hat auch wieder einen Nachteil. Es dürfte sehr leicht mancher Handwerker, wenn ihm das Verfügungsrecht zu aller Zeit über das Geld bliebe, geneigt sein, in schlechten Zeiten das Geld als Betriebskapital zu verwerten. Der Sinn und Zweck würde also damit verlorengehen. Es wäre also bei der Anwendung dieses Vorschlages eine Sperre einzuse|en, die ein vorzeitiges oder unbefugtes Verfügen über das Geld unmöglich macht. Mit meinen Ausführungen wollte ich lediglich be weisen, da| die Möglichkeit einer Versicherung in ge dachtem Sinne sich ermöglichen lassen mu|. Da| ich mit meinen Vorschlägen nichts Endgültiges schaffen kann, dessen bin ich gewi|, ich bin aber davon überzeugt, da| die Vorschläge Verhandlungsbasis sind. Man wird sicher sein können, da| vorläufig in weiteren Kreisen des Handwerks nicht das volle Ver ständnis für eine Versicherung zu finden sein wird. Doch sei immer wieder daran erinnert, wie oft Gesuche um Unterstü|ung an die Kammern und die Gemeinden er gehen, alten Handwerkern Unterstützung zu gewähren. Schon aus diesen Gründen rechtfertigt sich jede Mühe, dem alten und invaliden Handwerker eine ehrliche Unter- stü|ung zu gewährleisten und ihn nicht auf ein Gnaden brot zu verweisen.“ (1/539) Bei Adressenänderungen bitten wir stets auch die frühere Adresse anzugeben, da uns nur dann eine Berichtigung der Adresse möglich ist. Verlag der UHRMACHERKUNST
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