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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (17. August 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- ArtikelHerzlich willkommen in Magdeburg! 641
- ArtikelDie Familien-Kommanditgesellschaft 642
- ArtikelWenn ich . . . . 648
- ArtikelDer Uhrenfilm 652
- ArtikelDie Zukunft des Uhreneinzelhandels 653
- ArtikelVorschläge zur Beurteilung von Weckern 656
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im ersten Halbjahr 1928 658
- ArtikelDie Bedeutung der Leipziger Messe 661
- ArtikelVerschiedenes 663
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 667
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 668
- ArtikelGeschäftsnachrichten 670
- ArtikelPatentschau 670
- ArtikelEdelmetallmarkt 670
- ArtikelAnzeigen XXXIX
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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664 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 34 Sachverständigen und Chronomeiermachem Reisekosten und Tagegelder zu gewähren. 4. Vorprüfung. Die Zulassung zur Prüfung wird ferner von dem Bestehen einer Vorprüfung abhängig gemacht, die sich aus einer Zugfeder- und einer Neigungsprüfung zusammenseßt. Die Zugfederprüfung dauert 10 Tage bei Zimmer temperatur und besteht aus fünf zweitägigen Perioden; während der ersten, dritten und fünften Periode wird der Gang des ersten Zugfedertages, während der zweiten und vierten Periode der Gang des zweiten Zugfedertages ermittelt. Der Unterschied der Gänge des ersten und zweiten Zugfedertages darf den Betrag von 1,0sec nicht überschreiten. Während der 12 Tage dauernden Neigungsprüfung werden die Chronometer unter 25° Neigung bei Zimmertempe ratur geprüft. Die Anordnung der Prüfung ist so, daß die Chronometer sich je 2 Tage in den folgenden Lagen befinden: Flachgang — XII oben — VI oben — III oben — IX oben — Flach gang. Alle Gänge bei Flachgang und bei geneigter Lage müssen innerhalb eines Intervalles von 10 5ec bleiben. 5. Hauptprüfung. Die eigentliche Prüfung wird sich mit der Ermittlung folgender Größen befassen: 1. der mittleren täglichen Gangschwankung S, 2. des Temperaturfehlers T, 3. der langperiodischen Gangschwankung einschließlich der Akzeleration C. Zur Ermittlung von S werden die Chronometer zu Beginn und am Schlüsse der Prüfung je 19 Tage täglich bei Zimmer temperatur verglichen. Aus den hieraus folgenden 34 Gang schwankungen (den Differenzen der Gänge! wird unter Berück sichtigung des Fehlers der Uhrvergleichung die mittlere tägliche Gangschwankung S berechnet. S soll den Betrag von 0,3sec, die größte vorkommende Gangschwankung den dreifachen Be trag nicht überschreiten. Zur Ermittlung von T werden die Chronometer bei Zimmer temperatur Z=20°, bei Wärme W = 35° und bei Kälte K = 5° in je sechstägigen Abschnitten in der Reihenfolge ZWZKZWZKZ geprüft. Zwischen je zwei Prüfungsabschnitten liegt ein Uber- gangstag, der zur Erhöhung oder zur Erniedrigung der Tempe ratur dient. Der größte Unterschied T zwischen je zweien der drei Gangmittelwerte, die sich für Wärme, Zimmertemperatur und Kälte ergeben, darf den Betrag von 2,5 sec nicht über schreiten. Zur Ermittlung von C werden (auch während der Periode der täglichen Uhrvergleichung zu Anfang und zum Schluß der Prüfung) je sechstägige Gangmittelwerte gebildet; der Unter schied zwischen dem größten und dem kleinsten aller bei Zimmer temperatur vorkommenden Gangmiitelwerte darf den Betrag von 0,2 sec nicht überschreiten. 6. Einordnung undVerteilung von Auszeichnungen. Die Chronometer werden nach dem Wert der Summe lOS-j-T + C eingeordnet. Wenn der Betrag 10S-J-T + C bei mehreren In strumenten gleich ausfällt, so wird die Reihenfolge der Chrono meter durch den Wert von S, falls auch hierdurch eine Ent scheidung nicht herbeigeführt werden kann, durch den Wert von T bestimmt. Die Deutsche Seewarte wird die besten Chrono meter mit Geldpreisen auszeichnen, über deren Anzahl und Höhe zur Zeit noch keine bindenden Angaben gemacht werden können. Chronometer, die einmal durch einen Preis ausgezeichnet sind, können nicht ein zweites Mal einen Preis erhalten. 7. Schlußbesichtigung. Prüfungsbescheinigung und Veröffentlichung der Ergebnisse. Nach beendigter Prüfung findet unter Teilnahme von Beamten der Deutschen See warte und unter Vorsife des Abteilungsleiters eine Schluß besichtigung durch die Sachverständigen statt, zu der auch die Einlieferer eingeladen werden. Bei dieser Gelegenheit werden ausführliche Mitteilungen über den Ausfall der Prüfung gemacht. Jedes zum Wettbewerb zugelassene Chronometer, dessen Güte zahlen die angegebenen Beträge nicht überschreiten, erhält eine Prüfungsbescheinigung, in der die Beträge der Gütezahlen S, T, C, Z, N angegeben werden. Ein eingehender Bericht über das Ergebnis wird ferner in den Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie veröffentlicht werden; durch Verteilung von Sonderabdrücken dieses Berichtes wird für Verbreitung der Ergebnisse in Fachkreisen Sorge getragen werden. 8. Einlieferung der Chronometer, Haftung und Versand. Die Deutsche Seewarte richtet an die Einlieferer das Ersuchen, die zur Prüfung bestimmten Chronometer, wenn irgend möglich, persönlich zu überbringen. Eine Versicherung der Chronometer gegen irgendeine Beschädigung durch höhere Gewalt (Feuer, Wasser usw.) und gegen Diebstahl findet durch die Deutsche Seewarte nicht statt. In allen vorstehenden Fällen wird ein Schadenersaß nicht geleistet. Die Deutsche Seewarte haftet für die Chronometer nur insoweit, als sie verpflichtet ist, die Instrumente mit der Sorgfalt zu behandeln, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (§ 690 des BGB.). Nach der Schlußbesichtigung können die Chronometer ab geholt werden; bei Versand durch die Post übernimmt die Deutsche Seewarte jedoch keine Verantwortung für etwaige Be schädigung der Instrumente infolge der Beförderung oder der Verpackung, die in sachgemäßer Weise von einem hiesigen Chronometermacher ausgeführt wird. Der Wert der Chronometer wird bei der Post versidiert. 9. Prüfungsgebühren. Wettbewerb-Chronometer, die den unter 2. genannten Bedingungen genügen, werden gebühren frei geprüft; diese Chronometer werden auch bis zu dem auf das Ende der Wettbewerb-Prüfung folgenden 1. Oktober ge bührenfrei auf der Deutschen Seewarte aufbewahrt. Bei längerem Aufenthalt werden für jeden angefangenen Monat 2 RM. für jedes Instrument erhoben. Für Chronometer, die den unter 2. genannten Bedingungen nicht genügen, aber troßdem an der Prüfung teilnehmen, ist die für die große Prüfung von Chronometern fesfgeseßte Gebühr von 20 RM. zu zahlen. Für Chronometer, die die Wettbewerb-Prüfung nicht bestanden haben, die sich aber noch innerhalb der für die große Prüfung fest- geseßten Grenze von S= 0,5 sec gehalten haben, ist, wenn eine entsprechende Prüfungsbescheinigung verlangt wird, die Gebühr von 20 RM. zu zahlen. (VI 1/110) Deutsche Seewarte Hamburg. Unbekannte astronomische Uhr von Ph. M. Hahn. In Nr. 25 der UHRMACHERKUNST wiesen wir auf Seite 472 darauf hin, daß die Hahnsche astronomische Uhr, über die eine Quittung im Stuttgarter Museum vorhanden ist, selbst nicht mehr vorhanden sei. Wie uns nunmehr Herr Kollege Friß Appel (Mannheim) mitteilt, befindet sich in seinem Besiß eine astronomische Uhr von Philipp Matthäus Hahn, die voraussichtlich mit der gesuchten Uhr identisch ist und deren Abbildungen wir bringen. (VI1/47)
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