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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (28. September 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für Oktober 1928
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- ArtikelAussichten deutscher Arbeiter - speziell in der Uhrenindustrie ... 771
- ArtikelDie Zukunft des Uhreneinzelhandels (Fortsetzung) 772
- ArtikelDas Nauener funkentelegraphische Zeitsignal 774
- ArtikelHistorische Uhren beim Gewerbeverein Triberg 780
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 781
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 782
- ArtikelSteuertermine für Oktober 1928 783
- ArtikelSprechsaal 783
- ArtikelVerschiedenes 784
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 787
- ArtikelGeschäftsnachrichten 790
- ArtikelBüchertisch 790
- ArtikelPatentschau 791
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 791
- ArtikelEdelmetallmarkt 791
- ArtikelAnzeigen 792
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 40 DIE UHRMACHERKUNST 783 steuergeseges (es sei denn, dag er lediglich die Be förderung der Gegenstände übernommen hat): „Audi hier, wo der Lieferer nicht durch einen Mittler, sondern selbst den unmittelbaren Besig überträgt, ist der Hauptfall, der die Steuerpflicht auslösf, der Besig eines Warenlagers. Wer ein Lager hält, betreibt keinen reinen Handel; er bewirkt weitergehende Leistungen.“ Wollte man hieraus etwa folgern, dag das Vorhanden sein eines Warenlagers den Anspruch auf Umsagsteuer freiheit allgemein ausschliegt, so wäre das verfehlt. Wird ein Geschäft abgeschlossen, welches mit dem Lager nichts zu tun hat, so kann das sehr wohl reiner Handel, bei dem weitergehende Leistungen nicht bewirkt werden, sein. Zu 2: Die Ware mug, vorverkauft sein z. B. auf Grund eines Katalogs oder auf Grund eines Werklieferungs vertrages, der an die Fabrik zur Ausführung weiier- geleitef ist. Die Befreiungsvorschrift findet nämlich auch auf Werklieferungen Anwendung, wie der Reichsfinanz hof im Schlugsag seines Urteils vom 9. Dezember 1927 (VA 546/27) ausgesprochen hat. Zu 3: Die vorverkaufte, also bereits an einen festen Abnehmer verkaufte Ware darf beim Eintreffen von der Fabrik nur zum Zwecke der Übergabe bzw. Beförderung an den Kunden in Besig genommen werden. Die bestellte Ware darf wohl daraufhin geprüft werden, ob sie der Bestellung entspricht, auch darf sie umkartoniert und mit eigenem Etikett versehen werden. Wird jedoch sonst über den Rahmen der Beförderungstätigkeit hinaus gegangen, so hegt reiner Handel nicht mehr vor. So dürfen z. B. etwa vorhandene Mängel vor Lieferung nicht beseitigt werden. Wird die dem Kunden übergebene Ware nach einiger Zeit, also nach bereits erfülltem Lieferungsvertrage, wegen Mängel zurückgebracht, so bleibt die Umsagsteuerbefreiung bestehen; sie wird nicht aufgehoben durch die Tätigkeit auf Grund der Mängelrüge. Nach § 42 der Durchführungsbestimmungen zum Umsagsteuergeseg vom 25. luni 1926 hat derjenige, welcher die Steuerfreiheit nach § 7 des Geseges in Anspruch nimmt, die Entgelte, die für solche umsag steuerfreien Lieferungen vereinnahmt werden, getrennt von den Entgelten für sonstige Leistungen zu buchen. Die Buchung hat zu enthalten die Bezeichnung der Ware, Stückzahl, Name und Wohnort des Lieferers und des Abnehmers, Tag der etwaigen Absendung der Ware an den Abnehmer, das vereinnahmte Entgelt und' den Hinweis auf die entsprechenden Belege. Führt der Unternehmer Bücher nach den Vorschriften des Handelsgesegbuches, so ist ausreichend, wenn sich aus den Büchern ohne weiteres (z. B. durch Unterstreichen mit roter Tinte oder durch entsprechenden Zusag) ergibt, für welche Entgelte Sprechsaal Die Leihuhr. Im Sprechsaal finde ich das Schema zum Reparafurbuch Hüttig. Die legte Spalte, „Bemer kungen“, ist nicht richtig ausgefüllt. Ein heutiger Uhr macher kennt keine Leihuhr, weil sie mit dem Weltkriege abgeschafft wurde, und dann bringt die Leihuhr immer unnötigen Ärger und Streit. Geht sie nicht, so ist sie keine gute Reklame für das Geschäft, und geht sie besser als die eigene Uhr, so wird die Reparatur nicht abgeholt. Oibt man eine einfache Uhr, die einigermagen geht, so sagt die Kundschaft, diese einfache Uhr geht auch gut, ich kaufe in Zukunft nur noch diese, eventuell im Warenhaus. Werden uns alte Schlüsseluhren gebracht, so sollen wir die Reparatur ablehnen, weil sie ausgeleiert sind, dann können wir aber Schlüsseluhren nicht zur Aushilfe geben. Wenn immer gepredigt wird, dag die Uhr ver- Umsagsteuerfreiheit nach § 7 des Geseges beansprucht wird. Da leicht Zweifelsfälle eintreten können, wird es sjch empfehlen, vor allem Belege darüber zu haben, dag die Waren an feste Abnehmer vorverkauft sind, indem man z. B. den Kunden bittet, einen Bestellungsschein zu unterzeichnen. Es wird sich nicht lohnen, jegt zu versuchen, mög lichst viel Abschlüsse, die reinen Handel darstellen, Zu stande zu bringen, um Ersparnis an Umsagsteuer zu er zielen. Die Fälle, wo der Uhrmacher als Zwischen händler eintritt und nun nach der Erweiterung der Befreiungsgrenze die vorverkauffe Ware selbst an seinen Kunden weiter befördert, werden sich ohnehin häufig genug ergeben. Für die im Laufe dieses Jahres getätigten Umsaggesehäfte, soweit sie hiernach Umsagsteuerfreiheit geniegen sollten, für welche aber die Steuer in Unkenntnis der neuen Auslegung bezahlt wurde, kann Anspruch auf Erstattung geltend gemacht werden. (11/577) Steuertermine für Oktober 1928 Reichssteuern 5.Okt.: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 30. September. 10. „ Umsagsteuer-Voran meidung und Voraus zahlung für das dritte Quartal 1928. Schon frist bis 15. Oktober (s. S. 378 in Nr. 20). 10. „ Einkommensteuer- bzw. Körperschaft steuer-Vorauszahlung für das drifte Quartal 1928. Ein Viertel der im legten Steuer bescheid fesigesegten Steuerschuld. Hier be steht keine Schonfrist wie bei der Umsagsteuer. 20. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Oktober (s. S. 724 in Nr. 37 „Was ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn zu be achten?“) Gewerbesteuern 5. Okt.: Badische Gewerbesteuer, soweit monatlich er hoben. 8. „ Württembergische Gewerbesteuer. 10. „ Bremer Firmen- und Gewerbesteuer. 10. „ Bayrische Gewerbesteuer (vierteljährlich). 10. „ Lippesche Gewerbesteuer. 15. „ Mecklenburg-SchwerinscheGewerbesteuer. 15. „ Mecklenburg - Strelig sehe Gewerbesteuer. 15. „ Oldenbu rgsche Gewerbesteuer. 15. „ Preugische Lohnsummensteuer. 15. „ Badische Gewerbesteuer, soweit vierteljährlich erhoben. (II/586) gänglich ist, dann dürfen wir sie nicht Selbst unsterblich machen. Ein Kunde, der unbedingt auf seine Uhr an gewiesen ist, soll sich eine Reserveuhr kaufen, genau wie man ein zweites Paar Stiefel besigL Viele Leser des erwähnten Sprechsaalartikels haben übersehen, dag Kollege Hiiftig aus seiner früheren Geschäftspraxis er zählt, dag er seit Jahren nicht mehr im Geschäft tätig ist. Unsere heutige Zeit verlangt eine andere Einstellung, und deshalb hielt ich es für notwendig, zu warnen, das alte Übel der Leihuhr neu einzuführen. (V/584) Habicht. Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaiuranzeigen, Ge legenheilskäufe usw. gehören in die OHRMACHERKUNST
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