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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (26. Oktober 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Außenhandel mit Uhren in der Schweiz in den ersten drei Vierteljahren 1928
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- ArtikelIst der Zeitpunkt für eine Wandlung der Uhrform gekommen? 853
- ArtikelDie moderne Uhr und die Käufer 856
- ArtikelNeugestaltung des Zifferblattes 859
- ArtikelGedanken zur Lagerhaltung 862
- ArtikelFortschritte in der Technik der Uhrenherstellung 1928 863
- ArtikelDie Darstellung der Zeit durch Künstlerhand 866
- ArtikelDie Propaganda für die moderne Uhr 867
- ArtikelDie Zukunft des Uhreneinzelhandels (Fortsetzung) 869
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz in den ersten drei ... 871
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 874
- ArtikelSprechsaal 874
- ArtikelVerschiedenes 876
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 878
- ArtikelGeschäftsnachrichten 879
- ArtikelEdelmetallmarkt 880
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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874 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 44 Versandt wurden dagegen 11267 kg = 239962 Fr. gegen 8351 kg = 190344 Fr. im Vorjahre. Auf den Monat September entfielen von der Einfuhr 3276 (3474) kg und von der Ausfuhr 1276 (446) kg. Von der Einfuhr frafen unter anderem 30223 kg auf Frankreich, 1169 kg auf Deutschland und 577 kg auf die Tschecho-Slowakei. Die Ausfuhr der drei Vierteljahre richtete sich unter anderem mit 7659 kg nach Italien, 1392 kg nach Spanien, 1237 kg nach den Vereinigten Staaten und mit 1082 kg nach Deutschland. (1/605) " ■■ Hl ii im I... Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Sfeuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Der Kampf um das Problem „Gewerbesteuer“ Die Gewerbesteuer ist eine der ältesten Steuerarten. Sie ist älter als die Einkommensteuer. An Unbeliebtheit steht sie der Hauszinssteuer gleich. Weder diese noch jene nimmt Rücksicht auf die persönliche Leistungs fähigkeit dessen, der die Steuer zu zahlen hat. Die Gewerbesteuer will ja den Gewerbebetrieb als solchen belasten. Hierbei liegt ursprünglich der Gedanke zu grunde, dag durch gewerbliche Betriebe den Gemeinden besondere Ausgaben erwachsen. Für diese Leistungen sollen Gegenleistungen gewährt werden. Die Gegen leistungen werden hinsichtlich ihrer Höhe nach der Gröge des Betriebes, hauptsächlich jedoch nach dessen Ertrage bemessen. Ertrag im Sinne der Gewerbesteuergesege ist nicht identisch mit dem gewerblichen Gewinn. So kann es kommen, dag ein Betrieb Gewerbeertragssteuer zu entrichten hat, obwohl dieser Betrieb nicht einen Pfennig Reingewinn erzielte. Ebenso besteht die Möglich keit bei der Steuer nach dem Gewerbekapital, dag Steuer zu zahlen ist, wenngleich Eigenkapital gar nicht vor handen ist, weil die hypothekarische oder sonstige Belastung an den Wert des Betriebes heranreicht oder ihn sogar übersteigt. Betriebe mit solcher Belastung sind nun zwar nicht gesund; ihnen ist aber der Weg der Gesundung erschwert oder abgeschnitten infolge Sfeuer- überlastung. Steuern, die aus der Substanz verlangt werden, sind auf die Dauer nicht tragbar; sie führen zum Ruin des Betriebes. Wenn die Gewerbesteuer zur Hebung gelangen soll in der Erwägung, dag den Gemeinden durch die gewerb lichen Betriebe Lasten erwachsen, so mug es gerecht fertigt erscheinen, die Steuer nach dem Grade der Inanspruchnahme der Leistung zu bemessen. Hiergegen würde nur der etwas einzuwenden haben, der Leistung ohne Gegenleistung erwartet. Betriebe, welche Lasten nicht verursachen, sollten bei der Gewerbesteuer aus- scheiden. Sie erfahren sonst ohne Grund eine Sonder- belästung zugunsten derjenigen Betriebe, welche die Gemeinden für Leistungen in Anspruch nehmen. Während nun in früheren Zeiten die Gemeinden bei Fesfsegung der Gewerbesteuerzuschläge wohl die ihnen durch das Dasein der Betriebe etwa entstehenden Mehranforderungen berücksichtigten, ist das heute nicht mehr so. Verlangt der Haushaltsplan die Deckung eines Fehlbetrags, so wird mit Vorliebe der Gewerbetreibende herangezogen, um durch die Besteuerung seines Betriebes den Ausgleich zu ermöglichen. Da der zu deckende Fehlbetrag dank der freigebigen Bewilligung mancher nicht notwendiger Ausgabeposten stets grog ist, so hat die Gewerbesteuer eine Höhe ereicht, die der Geseggeber vielleicht nicht IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII||||||II1llllll|||||||||llIIIIIIIIIIIIIIIIII)li m iIIIIi mm il,,ll„,,l l „„,,,,, ||||m| „,, | , ||||||I||1||||(||||||||(||]|||||||mi|||||||I|||||| gewollt hat. Die Steuer überragt bei weitem die Einkommensteuer. Sie mag das Doppelte und mehr betragen. Dabei ist zu beachten, dag die Belastung des Einkommens jegt doch viel höher ist als früher. Kein Wunder, dag dieser Zustand äugerste Entrüstung in den gewerblichen Kreisen hervorgerufen hat. Ersichtlich mit Recht wird die Beseitigung eines solchen Migstandes verlangt. Die Beseitigung ist möglich, in erster Linie durch die Beschränkung der zu bewilligenden Ausgaben auf das, was wirklich notwendig ist, und dann durch die Erweiterung des Kreises der Steuerträger. Da sich die Gewerbesteuer als Objekfsteuer nur für gewisse gewerb liche Unternehmungen rechtfertigt, für andere dagegen nicht, so haben legtere jedenfalls einen Anspruch darauf, zu verlangen, dag ebenso z. B. jede selbständige Tätigkeit, die auch auf Gewinnerzielung gerichtet ist, zur Tragung der Last mit herangezogen wird. Am gerechtesten mug heute nach Einführung des allgemeinen, gleichen Wahl rechts eine Art Kopfsteuer erscheinen oder etwa die Besteuerung des Haushaltsvorstandes unter Berück sichtigung seines und der zu seinem Haushalt gehörigen Mitglieder veranlagten Einkommens. Die Mannigfaltigkeit der Realbesteuerung wird charakterisiert durch das Bestehen von nicht weniger als 18 einzelstaatlicher Gewerbesteuergesege innerhalb der Grenzen des Reiches. Meist sind diese Gesege im Prinzip veraltet und rückständig. Unübertroffen aber an Kompliziertheit und nur insofern einheitlich. Das Steuervereinheitlichungsgeseg strebt Änderung durch Reichsrecht an. Wir haben in der UHRMACHERKUNST, Jahrgang 1927, hierzu Besprechungen gebracht, so in Nr. 35, S. 625: „Vereinheitlichung des Steuerrechts mit Betrachtungen zur Steuerreform“, in Nr. 47, S. 849: „Steuerreform und die beabsichtigte Steuersenkung“, ferner in Nr. 52, S. 945: „Zur Reform der Gewerbesteuer“. Das Steuervereinheitlichungsgeseg bringt hinsichtlich der Gewerbesteuer nur ein Rahmengeseg, nicht ein Reichs- gewerbesteuergeseg, welches wir schon vor Jahren anregten. Das Rahmengeseg wird die Bemessungs grundlage für die Veranlagung der Gewerbesteuer mit Geltung für das Reich neu regeln und damit die Vergleich barkeit ermöglichen. Die ein und ein halbes Dugend Gewerbesteuergesege verschwinden damit nicht; sie werden sich nur in einem etwas veränderten Gewände der gewerbesteuerzahlenden Wirtschaft präsentieren. Und so wird trog des die Einheitlichkeit der Bemessungs grundlage ausiretenden Reichsgeseges der Kampf um die Höhe der Gewerbesteuer weitergehen, solange nicht auch die Höhe der gewerblichen Belastung — einheitlich und gerecht — durch Reichssteuerrecht geregelt ist. (11/614) Sprechsaal Kritische Betrachtungen zur Lehrlingsfrage. In Nr, 38 der UHRMACHERKUNST hat Herr Alb. de Bruyn Ouboter die Nachwuchsfrage vielseitig beleuchtet und verschiedene Folgerungen an seine Ausführungen geknüpft, denen in ihrer Mehrzahl zuzustimmen ist. Seine Auswertung der Lehrlingsstatistik für 1927 halte ich für nicht zutreffend, wenn er bei einem Lehrlings iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiii stand von 2200 gegenüber 3244 Gehilfen und 12276 selb ständigen Betrieben von einem sterbenden Beruf spricht. Will man schon diese Lehrlingszahl als verhältnismägig hoch bezeichnen, so wäre darin andererseits eher ein Beweis für ein künftiges Wachsen und Blühen zu er blicken, aber kein Anzeichen des Sterbens. Davon wäre weit eher zu reden, wenn die Uhrmacherschaft in gründ-
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