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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (26. Oktober 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- ArtikelIst der Zeitpunkt für eine Wandlung der Uhrform gekommen? 853
- ArtikelDie moderne Uhr und die Käufer 856
- ArtikelNeugestaltung des Zifferblattes 859
- ArtikelGedanken zur Lagerhaltung 862
- ArtikelFortschritte in der Technik der Uhrenherstellung 1928 863
- ArtikelDie Darstellung der Zeit durch Künstlerhand 866
- ArtikelDie Propaganda für die moderne Uhr 867
- ArtikelDie Zukunft des Uhreneinzelhandels (Fortsetzung) 869
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz in den ersten drei ... 871
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 874
- ArtikelSprechsaal 874
- ArtikelVerschiedenes 876
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 878
- ArtikelGeschäftsnachrichten 879
- ArtikelEdelmetallmarkt 880
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 44 DIE UHRMACHERKUNST 877 innerhalb der Dienstgebäude der Genehmigung ihrer Vorgesetzten bedürfen. Im allgemeinen ist aber eine solche Genehmigung nur erforderlich, wenn der Beamte selbst ein Gewerbe betreiben will. Im Zusammenhang hiermit gelangt folgende Verordnung des Reichsministers der Finanzen zum Abdruck: Reichminister der Finanzen. Berlin, den 8. März 1928 P Il/III 4954. Will die Ehefrau oder ein anderer Angehöriger eines Reichs beamten ein Gewerbe betreiben, so ist hierzu die Einholung einer Genehmigung gemäß § 16 RBG. nicht erforderlich. Es kann aber in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit der Beamte selbst in dem Betriebe mitwirkt und ob diese Mitwirkung sich nicht etwa als ein Gewerbebetrieb darstellt. Ist der Gewerbebetrieb der Ehefrau oder eines Angehörigen wegen seiner Art mit der oiellung eines Beamten nicht vereinbar, so wird weiterhin zu prüfen sein, in welcher Weise auf den Beamten dahin einzuwirken sein wird, dag der Gewerbebetrieb eingestellt wird. Gegebenen falls könnte die Versetzung des Beamten in Frage kommen. Ob etwa darüber hinaus ein disziplinäres Einschreiten gegen den Beamten m Erwägung gezogen werden kann, kommt auf die Tatumstände des einzelnen Falles an. In derartigen Fällen ersuche ich, zunächst an mich zu berichten. (VI 1/437) I.A.: Ernst. Juwelierkonferenz in Paris. Nach der feierlichen Eröffnung beschäftigte sich zunächst die internationale Juwelierkonferenz mit Versicherungs-, Reklame- und Normungsfragen. Ober den wichtigsten Punkt der Tagesordnung, die Gold- und Silber- punzierung, kgnnte eine Verständigung nicht erzielt werden. Man versucht jetzt, eine möglichst einheitliche Festsetzung des Feingehaltes zu erreichen. (VI 1/474) Die Plakate für die Schmuckwerbewoche kommen, wie wir vom Zentralausschuß für Deutsche Schmuckkultur in Leipzig hören, in den Tagen vom 5. bis 10. November zum Versand. Die beim Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), bestellten Plakate gehen von dort aus zu. (VI 1/450) Zeitangabe und Zeppelinflug. Viele Kollegen werden in den legten Tagen von ihrer Kundschaft gefragt worden sein, wie sich die einzelnen Zeitdifferenzen zwischen den Orten zusammen- seßen. Der Zeitunterschied zwischen je einem Längengrad betragt 4 Minuten (der Erdumfang beträgt 360 Grad = 24 Stunden = 1440 Minuten). Da es ein Ding der Unmöglichkeit ist, daß jede Stadt ihre eigene Zeitrechnung hat, so ist der ganze Erdball in verschiedene sogenannte Zeitzonen eingeteilt. Europa z. B.: Moskauer Zeit, Osteuropäische Zeit, Athener Zeit, Mittel europäische Zeit (Berechnung nach dem 15. Längengrad, unter dem Görliß liegt), Amsterdamer Zeit, Westeuropäische Zeit (Greenwich 0 Längengrad) und Dubliner Zeit. Die Zeitunterschiede, die für den Zeppehnflug in Frage kommen, sind umgerechnet gegen die Mitteleuropäische Zeit folgende: Um 12 Uhr mittags ist es in Amsterdam 11,20 Uhr vormittags, in Greenwich 11 Uhr vormittags, Dublin 10,35 Uhr und in New York 6 Uhr vormittags. (VI 1/477) Berliner Musterschau für das Uhrmacher- und Juwelier gewerbe E. V. In der ordentlichen Mitgliederversammlung am 1. Oktober ist beschlossen worden, im Jahre 1929 wiederum eine Musterschau in Berlin in dem bisher üblichen Rahmen zu ver anstalten. Sie findet vom Sonntag, dem 22., bis einschließlich Dienstag, dem 24. September 1929, in den Kammersälen in Berlin statt. Sonnabend, der 21., und Mittwoch, der 25. September, sind für den Auf- und Abbau bestimmt. Interessenten wird empfohlen, den Termin vorzumerken. (VI 1/448) Volksabstimmung über ein Zifferblatt. Der Kirditum des kleinen Städtchens Kalau soll eine neue Uhr erhalten. Um allen späteren Vorwürfen zu begegnen, sind vorläufig auf Anordnung des Magistrats auf beiden Seilen des Turmes zwei verschiedene Zifferblätter angebracht. Der Unterschied liegt zunächst in der Größe (1,75 bzw. 2 m Durchmesser) und in arabischen bzw. römischen Ziffern. Die Stimmzettel müssen auf dem Magistrats büro abgegeben werden, worauf dann auf Grund dieses un politischen Volksbegehrens die endgültige Wahl des Zifferblattes erfolgen wird. (VI1/439) Ermittlung. Am 8. Oktober 1928 wurde in Pforzheim der Schreiner Weichselgartner wegen Diebstahlsversuch fest genommen. Weichselgartner war im Besiß von zahlreichem Ein brecherwerkzeug, Chloroform usw.; außerdem wurde bei ihm eine ältere goldene 14 kar. flache Kavalieruhr gefunden, die ein glattes Gehäuse, Zylinderwerk, weißes Zifferblatt und Sekunden zeiger besißf. Auf der Mitte des Stundenzeigers ist ein kleiner, flacher weißer Glasstein (?). Die Uhr hat die Fabriknummer 139099, links oberhalb dieser befindet sich eine Krone und rechts ein Monopolzeichen, das fast das gleiche ist, das die Firma Dürr stein & Co. in Dresden führt. Das Monopolzeichen ist ein kleiner rechteckiger, eingekreister Stern, in dessen Mitte ein auf der Ecke stehendes Quadrat sich befindet. Die Siernfläche ist waagerecht schraffiert, die Fläche des Quadrats und die der Zwickel (jeweils bis zur Kreislinie) ist glatt, ln dem Quadrat steht ein großes „D . Diese Zeichen befinden sich auf der Innenseite des vorderen Sprungdeckels und auf der des Rückdeckels. Auf der Innenseite des Rückdeckels befindet sich links von der Fabriknummer das Reparaturzeichen „15463” (vermutlich auch „75463 ). Halbrechts, unterhalb des Monopolzeichens ist das Reparaturzeichen „3414,o”. Das Nullzeichen nach dem Komma ist nur von halber Zahlengröße. Rechts von dem Monopolzeichen ist das Reparafurzeichen „13^”. Neben dieser Zahl 13 befindet sich von gleicher Zahlengröße ein weiteres Zeichen, das vermutlich eine römische „X“ darstellt, die eingekreist ist. Sämtliche Reparaturzeichen sind entgegengeseßt zur Fabriknummer ge schrieben, die beiden leßten sind fast am Rande des Rückdeckels angebracht. Bei dieser Uhr befand sich eine etwa 25 cm lange goldene Panzerkette. Das mittlere Verbindungsglied ist zweiteilig. „Zweckdienliche Angaben sind an die Schriftleitung der UHRMACHERKUNST, Halle (Saale), Königstraße 84, zu richten (VI 1/473) Unfall. Unweit der Oderbrücke bei Cosel in Oberschlesien prallte der Uhrmacher Ziegler, der auf einem Motorrade fuhr, mit einem Auto zusammen. Durch die Wucht des Anpralles wurde Kollegen Ziegler von dem Kotflügel des Autos das Gesicht gespalten und die Kinnlade durchschlagen. Blutüberströmt wurde der Schwerverleßte in die städtische Krankenanstalt nach Cosel und von da nach Anlegung eines Notverbandes nach Breslau überführt. (vi 1/479) Einbruch. Am 11. Oktober wurde in dem Uhren- und Gold- warengeschaft des Kollegen Robert Hehner, Heilbronn, Gerber straße 12, ein schwer Einbruchsdiebstahl verübt. Die Diebe waren durch die Mauer vom Nebenhause aus eingedrungen und stahlen einen großen Teil der Schaufensterauslagen, unter anderem 106 Taschen- und Armbanduhren. Zum Glück ist der Schaden, der etwa 4500 RM. beträgt, durch Versicherung gedeckt. (VI 1/441) Einbruch. In der Nacht zum 19. Oktober wurde beim Kollegen Garzki (Schidliß-Danzig) ein Einbruch verübt, bei dem den Dieben Goldwaren und Uhren im Werte von 300 Gulden in die Hände fielen. (vi 1/476) llllllllllllll||fl||||f|||l|||||||||||||III|l||||||||lll||||IIIIIIIIIIIIIIIIIIIII,,,,,l,l,, | , |||| l, 1|(||||||1||||||J||||||||||| Friedrich Mauthe, G. m. b. H. (Schwenningen), hat in Ießfer Zeit einige sehr hübsche Weckermuster unter dem Motto „Ge schenke von bleibendem Wert” herausgebrachf. Die Wecker werden in einer sehr vornehmen Geschenkpackung geliefert, die bei den Käufern sicherlich sehr großen Anklang finden werden (VI 1/475) Hohner - Klänge. Die Matth. Hohner A.-G. in Trossingen (Württ.) ist eine der Firmen, die sich rührig bemüht, daß ihre Fabrikate auch bei den Wiederverkäufern abgeseßt werden. Sie sieht ihre Aufgabe nicht in der bloßen Fabrikation, sondern ins besondere darin, mit allen Mitteln den Wiederverkäufer in seinem Bemühen zu unterstüßen, Absaß zu schaffen. Um das noch mehr als bisher zutun, gibt sie jeßt die „Hohner-Klänge”, ein Mitteilungs blatt für Freunde der Hohner-Harmonika, heraus. Dieses Blatt dient in erster Linie der Propaganda für die Mundharmonika, insbesondere der Bildung von Harmonika-Orchestern in der Schule. Die gemachten Erfahrungen werden ausgetauscht und Beispiele der Entwickelung in anderen Ländern gegeben. So dient die kleine Zeitschrift „Hohner-Klänge" in ganz vorzüglicher Weise der Propaganda, außerdem aber wird sie ein mehr persönliches Verhältnis zwischen dem Fabrikanten, den Wieder verkäufern und Käufern der Hohner-Harmonika schaffen. Die „Hohner-Klänge“ werden auf Wunsch kostenlos zugesandt. Ein wirkungsvolles Flugblatt ist durch die Fabrik der Eterna-Uhren, Schild freres & Cie., Grenchen, herausgebrachf das sich besonders eignet, um die Kundschaft auf moderne Taschen-, Armband- und Stiluhren aufmerksam zu machen. (VI 1/440) Serviettenhalfer. Die Firma S. Steinwehr in Hannover bringt als leßte Neuheit einen kleinen, zierlichen und äußerst praktischen Serviettenhalter heraus, welcher fast unbemerkt an jeder Serviette angebracht werden kann. Der Halter ist paten tiert. Abgabe erfolgt nur an Fachgeschäfte; Reklameblätter stehen zur Verfügung. (VI 1/482) Bei Adressenänderungen bitten wir stets auch die frühere Adresse anzugeben, da uns nur dann eine Berichtigung der Adresse möglich ist. Verlag der UHRMACHERKUNST
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