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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bewertung des Warenlagers
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zwölf Tips zum Erfolg (Schluß)
- Untertitel
- Der zwölfte Tipp
- Autor
- Casson, Herbert N.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- ArtikelBewertung des Warenlagers 104
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg (Schluß) 104
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 106
- ArtikelSprechsaal 107
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 108
- ArtikelVerschiedenes 108
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 110
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 110
- ArtikelGeschäftsnachrichten 113
- ArtikelBüchertisch 114
- ArtikelPatentschau 114
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 114
- ArtikelEdelmetallmarkt 114
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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104 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 6 möglich isf, müssen die Reisekosten der Delegierten zu den Hauptausschufe- Sifeungen selbst getragen werden.“ Dadurch werden auch die vom Landesverband Bayern gestellten Anträge für erledigt erklärt. Ferner wird der Antrag der Innung Eisenach an genommen : „Der Zentralverband wolle bei den Fabrikanten elek trischer Uhren dahin wirken, dafe der Rabatfsafe mindestens 33 1 / 3 °/o allgemein auf die Fabrikpreise beträgt.“ Ein Antrag Wiesbaden, die Uhr als Sportpreis, wird abgelehnt, da er erst vor kurzer Zeit in einer früheren Sifeung behandelt war. Ein Schreiben der Gesellschaft für Zeitmefekunde wird verlesen, die Behandlung jedoch wegen der vor gerückten Zeit zurückgesfellt. Um 11 Uhr 20 Min. konnte die Hauptausschufe-Sifeung endlich vom Vorsitzenden mit dem herzlichen Dank an alle Teilnehmer für ihr treues Ausharren geschlossen werden. Herr. Friedemann (Chemnitz), sprach dem Vorsitzenden, Herrn Kerckhoff, den Dank der Unterverbände für die gute Führung der heutigen Sifeung und für die grofee Arbeitsleistung aus. W. König. iiiiiiitiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuiiiHiiiiiHiiijiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiigiiiiiiiiiiiiniiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Bewertung des Warenlagers Eine sehr wichtige Entscheidung des Reichsfinanzhofes Der Inhaber eines Damenkonfektionsgeschäftes hatte die am 31. Dezember vorhandene Damenkonfektion statt zum Einkaufspreis zum gemeinen Wert, d. h. 20 bis 40 °/ 0 unter dem Einkaufspreis, aufgenommen. Das Finanzamt beanstandete dies und verlangte Aufnahme zum Einkaufs preis. Dagegen legte der Geschäftsinhaber Berufung bei dem zuständigen Finanzgericht ein. Das Finanzgericht kam nach längeren Ausführungen zu folgendem Entschluß: „Damit ist also der für die Handelsbilanz geltende Grundsafe, dafe die Waren höchstens mit dem gemeinen Werte am Schlüsse des Steuerabschnitts bewertet werden dürfen, auf das Steuerrecht übertragen. Das Verlangen des Pflichtigen, dafe der Bewertung seiner Warenvorräte der gemeine Wert zugrunde zu legen ist, wäre sonach an und für sich berechtigt. Hier entsteht jedoch die im Schrifttum äufeerst umstrittene Frage, was als «gemeiner Wert» im Sinne der §§19, 20 EStG, anzusehen ist (vgl. hierzu die Abhandlung: «Die Bewertung der Waren und Vorräte in der Bilanz für die Einkommen- und Körper schaftssteuer» von Dr. Lion in «Steuer und Wirtschaft», VI. Jahrgang, 1927, Nr. 7/8, Sp. 763 ff.). Das Finanzgericht tritt der Anschauung bei, dafe unter «gemeinen Wert» im Sinne der §§ 19, 20 EStG, nach der allgemeinen Begriffs bestimmung des § 138 AO. der normale Verkaufs preis, nicht der Einkaufspreis verstanden wird. (Vgl. auch Pissel-Koppe, Kommentar zum Einkommensteuer gesetz, 2. Auflage, S. 227). Diese Auffassung deckt sich auch mit den Ausführungen im Erlafe des Reichsfinanz ministers vom 29. Dezember 1926, Ille 10230. Gemeiner Wert im Sinne der oben erwähnten Vorschriften des Ein kommensteuergesetzes — ob auch im Sinne des Handelsgesetzbuches ist zweifelhaft (siehe Staub, Kom mentar, 12./13. Aufl., Anm. 8 zu § 40) — ist also nicht der sogenannte Wiederbeschaffungspreis, d. h. der Anschaf fungspreis, der am Bilanzsiichtage für die Anschaf fung des Gegenstandes aufgewendet werden müfete. .... Nach Lage der Sache mufe angenommen werden, dafe der Verkaufspreis der zum Verkaufe bestimmten Waren trofe des Eintritts der erheblicheren Entwertung bei den Konfektionsartikeln am Bilanztage immer noch höher war als der tatsächliche Anschaffungspreis für sämtliche Waren. Hierbei ist insbesondere nicht aufeer acht zu lassen, dafe der gemeine Verkaufswert nach dem Preise zu bemessen ist, der bei einer Veräufeerung der ein zelnen Gegenstände unter gemeingewöhnhchen Verhält nissen zu erzielen wäre, dafe hiernach nicht davon aus zugehen ist, dafe der Gegenstand auch fernerhin der Fort führung des Betriebes dient (vgl. § 19, Abs. 1, Sp. 2. EStG, und Kuhn, Kommentar zum Einkommensteuergesefe, 4. Aufl., S. 274). Daraus ergibt sich, dafe der Wert des Waren lagers gleich der Summe der Einzelwerte ist; dem Um stand, dafe der Verkauf nicht am Stichtag erfolgt, sondern zu einem späteren, die Preisbemessung vielleicht un günstig beeinflussenden Zeitpunkte, kann sonach hier nicht Rechnung getragen werden . . .“ Gegen dieses Urteil des Finanzgerichts wurde Rechts beschwerde beim Reichsfinanzhof eingelegt. Unter dem 14. Dezember hat der VI. Senat des Reichsfinanzhofs (Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Becker) in einem Urteil (Aktenzeichen: VI A 8o2/27 S.) dem Sinne nach wie folgt entschieden: Der gemeine Wert der zu einem Geschäfts betrieb gehörigen Waren im Sinne des § 19, Ab safe 1, des Einkommens!euergesefees ist gründ- säfelich danach zu bestimmen, was ein Erwerber des Betriebes am Stichtag für die betreffenden Waren geben würde. Hierfür können die am Stichtag für den Betrieb geltenden Einkaufs preise einen Anhalt bieten. Wir sind bereit, unseren Lesern das Urteil im Wort laut zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. (1/302) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Zwölf Tips zum Erfolg Von Herbert N. Casson (London) Der zwölfte Tip Kaufen Sie nur Stammaktien der besten Gesellschaften bei ungünstigem Geschäftsgang . Für die, die ihn erfassen, ist dieser eine Tip mehr wert als alle übrigen zusammen. Nur mufe man verstehen, ihn anzuwenden. Ich habe es jahrelang getan, habe daraus ein sicheres Einkommen gezogen und dazu noch die Aufregungen des Sports empfunden. Autorisierte Übertragung von Dr. Walter ). Briggs. Copyright by Verlag Ullstein, Berlin (Schlufj) Es ist ein ganz eigenartiger Tip, den ich bisher noch nie veröffentlicht habe. Er ist mehr als ein Tip. Er ist ein System. Wer Mut hat, ihn zu befolgen, wird viel Geld damit verdienen. Er wird gleichzeitig der Öffentlichkeit einen Dienst leisten, indem er Hausse und Baisse verhindert, zu weit zu gehen. Die Bedeutung dieses Tips liegt in folgendem: Fast immer befindet sich irgendein Geschäftszweig in einer ungünstigen Lage: Baumwolle oder Gummi, Eisen oder Ol, Wolle oder Jute.
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