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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (9. November 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- ArtikelDie Reparaturmarke 901
- ArtikelNicht anlaufende Silberlegierungen 903
- ArtikelNeues Geld in der Ladenkasse 906
- ArtikelWirksame Werbung (Fortsetzung) 908
- ArtikelBerufshygiene bei Uhrmachern 910
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren in den ersten drei ... 911
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 914
- ArtikelSprechsaal 914
- ArtikelVerschiedenes 915
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 917
- ArtikelGeschäftsnachrichten 920
- ArtikelPatentschau 921
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 922
- ArtikelEdelmetallmarkt 922
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 46 DIE UHRMACHERKUNST 915 Der hellblaue Saphir ist ein Schüfe gegen Herz krankheiten oder sonstige seelische Erregungen. Karneol ist als Stein der schüfeenden Siegel weit bekannt, wendet drohendes Unglück ab und ruft Selbst beherrschung hervor. Ein Stein der ungeteilten Freude ist der Smaragd, der auch gleichzeitig ein Helfer gegen Krämpfe und Augenkrankheiten ist. Der Rubin erhält den Träger standhaft und mutig, fördert den Blutkreislauf und reinigt das Blut. Die Gedächtnisstärke wird durch den Jaspis gehoben. Aguamarin ist der Stein der Wohltätigkeit, fördert Jugendfrische und Harmonie in der Ehe. Besänftigend wirkt der Goldtopas, schüfet vor neidischen Intrigen. Dem Türkis wohnt Treue und Freundschaft inne. Onix ist gleichfalls als Siegelstein begehrt und bringt, als Gemme getragen, Glück. Nun darf natürlich niemand in den Fehler verfallen, alle oder einen Teil der ihm zusagenden Steine auf einmal zu tragen, sondern er mufe sich mit dem be scheiden, der ihm auf Grund seines Geburtsmonats zusteht. Zusammenfassend kann gesagt werden, dafe die Edelsteine gewissermafeen die Vermittler zwischen der Kraft der Gestirne und dem Seelenleben des Menschen darstellen. Dies sagt uns auch der Sternengläube! Die Sterne ewig wandelnd trügen nicht, Untrüglich ist ihr Lauf und ihr Gericht. Was im Beginn der Zeit der Himmel kündet, Ist Fessel, die den stärksten Willen bindet. So glaube nicht, dem Schicksal zu entfliehen Und selbstbestimmend deinen Weg zu ziehen; V erschiedenes Gefälligkeitswechsel. In Nr. 41 der UHRMACHERKUNST vom 5. Oktober haben wir in unserem Leiiartikel vor der Aus stellung von Freundschafls- oder Gefälligkeitswechseln ernst gewarnt. Diese Warnung war notwendig, da wir in Erfahrung gebracht hatten, dafe einige Kollegen durch die Ausstellung von solchen Gefälligkeitswechseln in schwere wirtschaftliche Bedrängnis gekommen waren. Wie notwendig auch dieser erneute Hinweis auf unsere Warnung und auf unseren Aufsafe ist, geht daraus hervor, dafe wir wiederum neue Fälle feststellen konnten wo Kollegen durch Ausstellung von Freundschaftswechseln für Firmen in Not geraten sind. Es handelt sich um eine kürzlich in Konkurs gegangene Firma, die gleichfalls von ihren Kunden Gefälligkeits wechsel erbat und erhalten hat. wiederholen deshalb nochmals dringend, unter keinen Umstanden Gefälligkeits- oder Freundschaftswechsel zu unter schreiben. Es kann keine Geschäftsfreundschaft so grofe sein, dafe man sich zu diesem verhängnisvollen Schritt verleiten lassen darf. [VI 1/539) Unzulässiger Ausverkauf. Die Uhrmacherinnung Holzminden xcj r sa ^ s ' c ^ 1 vor e * n '9 er Zeit gezwungen, gegen ein Mitglied Strafantrag zu stellen, da dieses einen unberechtigten Ausverkauf veranstaltete. So konnte die Innung feststellen, dafe der betreffende Kollege für diesen Ausverkauf so viel Ware ein- p^Eauft hatte, dafe die Menge ungefähr einen Eisenbahnwaggon füllen durfte. Aufeer ausgiebiger Bekanntmachung in den Zeitungen wurde dieser Ausverkauf noch durch Tausende von Flugblättern die bis ins fernste Dorf verteilt wurden, bekanntgemacht. Um den gewaltigen Schaden abzuwehren, sah sieb die Innung ge zwungen, in den Tageszeitungen folgendes Inserat zu veröffent lichen . „Der Uhrmacher Adolf Bohne, Holzminden, Baugewerks- schulplafe 1, eröffnete am 5. September 1928 einen Total ausverkauf wegen Aufgabe des Ladengeschäftes. Derselbe ist ihm seitens der Polizeibehörde am 18. Oktober untersagt da begründeter Verdacht besteht, daß ein Verstoß gegen § ö des Uesefees gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt. Die Innung hat deswegen Strafantrag gestellt.“ (VI 1/5361 Vorsicht bei schweizerischen Doublegehäusen. Die Genfer Uhrgehausefabrik, Manufacture Genevoise de Boites de Montres liefert ein im Walzverfahren hergestelltes Doublegehäuse mit der Marke Riiterhelm. Dieses Gehäuse wird benufet, um Double- Dein Weg und Wissen sind dir vorgeschrieben, Du glaubst zu wollen, doch du wirst getrieben! Aufgabe des Verkäufers mufe es sein, in über zeugender Weise zu seinem Kunden zu sprechen, um dessen Vertrauen sich zu sichern. Es dürfte dies für ihn um so leichter sein, wenn er sich einigermafeen mit den Grundlehren der Astrologie vertraut macht. Man weise auch besonders darauf hin, dafe keinerlei Edelsteine Verwendung finden dürfen, die bereits von anderen Personen, insbesondere von solchen, die der Familie fernstanden, getragen wurden, da sonst die Wirkungen entweder ganz ausbleiben, zumindest aber abgeschwächt werden und ihren Zweck nicht erfüllen. Wollen die Kunden die Steine nicht offen als Ring, Brosche oder Anhänger fragen, so sind diese zweckentsprechend in verschlossenen Kapseln aus Edelmetall aufzubewahren. Dies dürfte ein weites Feld für den erfinderischen Geist eines Juweliers sein, solche Gegenstände bzw. Schmuck sachen zu entwerfen, die dem Kunden Zusagen und ihm eine neue Verdienstmöglichkeit schaffen. Es mufe danach getrachtet werden, den Effekt der Edelsteine voll zur Geltung zu bringen. Man kann noch darauf hinweisen, dafe die Wirkung bei eingeschlossenen Steinen, die nicht unbedingt geschliffen, aber selbstverständlich echt sein müssen, eine desto gröfeere ist, je mehr der Träger das Geheimnis wahrt, also nicht darüber spricht. So werden zweifellos wieder wertvolle Familienschmucksachen ent stehen, die fast alle nur bei Juwelieren hergestellt werden können, also nicht fabrikmäßig. Die Hauptsache wäre dann, dafe wir eine günstige Verdienstspanne hätten und dafe diese Sachen nicht im Warenhause oder Galanteriewarengeschäften zu beziehen wären. (V/624) Fleig. uhren in ganz billiger Preislage anbieten zu können. Dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn die genannte Firma den deutschen Uhrengrossisten nicht anbieten würde, diese Gehäuse, die eigent lich einer Garantiedauer von 5 Jahren entsprechen, mil dem Oaraniiestempel 10 Jahre zu versehen, natürlich unter Ver antwortung der Großhandlungen. Ein solches Geschäftsgebaren mufe den schärfsten Einspruch der deutschen Abnehmerkreise hervorrufen. Es ist auch geeignet, das ganze Geschäft in Doubleuhren in Mißkredit zu bringen und lefeten Endes hat der Uhrmacher den Schaden. Wir empfehlen deshalb alleräußerste Vorsicht beim Kauf von Uhren mit diesen Gehäusen und um Rückweisung, sofern sie einen 10-Jahre-Garantiestempel tragen. (VI 1/5291 w/ . , Warnun 9 : Die Uhrmacher-Zwangsinnung für den Kreis Wadenburg in Schlesien bittet um nachstehende Bekanntgabe- Kollegen, die beabsichtigen, in Waldenburg in Schlesien oder Umgebung ein Geschäft zu kaufen, werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, sich vorher mit der zuständigen Innung in Verbindung zu sefeen. (yi 1 /500) Abschluß von Tarifverträgen zwischen Innungen und Gesellen- ausschussen. (Auszug aus dem Bescheid des Reichsarbeits ministers vom 29. September 1928 — lila 13707.) Partei eines Tarifvertrages auf Arbeitnehmerseite kann nach der Tarif- vertragsverordnung nur eine tariffähige Vereinigung von Arbeit nehmern sein, im neuzeitlichen Arbeitsrecht meist als wirtschaft liche Vereinigung von Arbeitnehmern bezeichnet. Der Gesellen ausschufe einer Innung stellt eine solche wirtschaftliche Ver einigung von Arbeitnehmern nicht dar; er ist daher als solcher nicht tariffähig, ohne daß es noch einer näheren Prüfung der ■! ra .9^..ö. e ö a H, ob ihm nicht auch die weitere Voraussefeung der laritfahigkeit, die völlige Unabhängigkeit vom Einfluß der Arbeit- geberseite, fehlt. Der Gesellenausschufe kann daher selbst dann nicht tariffahigkeit erlangen, wenn ihm die Befugnis, Tarif verträge mit der Innung abzuschliefeen, dafe die Safeung oder durch besondere Vollmacht der Gesellen übertragen wird. Entsprechend dieser Auffassung habe ich schon vor längerer Zeit den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung einer zwischen einer Innung und ihrem Gesellenausschufe abgeschlossenen tarif lichen Vereinbarung als gesefelich unzulässig abgelehnt. Soweit mein Bescheid vom 2. September 1920 - VI A 10392 (abgedruckt
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