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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 38.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19140000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19140000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 38.1914 -
- TitelblattTitelblatt -
- ArtikelInserate -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) 17
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 17
- ArtikelDer Zug der Sterne (Fortsetzung zu Seite 5) 18
- ArtikelSelbstkostenpreis plus 10 Prozent 19
- ArtikelUnsere neuen Briefbogen für Bundesmitglieder 20
- ArtikelDie Taschenuhr in ihrer zweiten Entwicklungsperiode 21
- ArtikelEin zeitgenössischer Versuch zur Entschleierung des Mechanismus ... 23
- ArtikelDas Aufziehen der Uhren durch Öffnen der Stubentüren 25
- ArtikelEin unerwarteter Preisaufschlag auf alle Taschenuhrgläser 26
- ArtikelWie schützt man seinen Laden und sein Lager in einfacher Weise ... 27
- ArtikelSprechsaal 28
- ArtikelZentralkasse für das Uhrmachergewerbe 28
- ArtikelAus der Werkstatt 29
- ArtikelVermischtes 30
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 31
- ArtikelBriefkasten 31
- ArtikelPatent-Nachrichten 32
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 247
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 265
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 273
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 285
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 297
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 309
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 321
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 335
- BandBand 38.1914 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland und Österreich- Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark jährlich 7,75 Mark vorauszahlbar Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise von 1,80 Mark vierteljährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland Jährl. 8,50 Mark vorauszahlbar MudoG 'ftLefloy Schwügue hg&ksJLßr* r e PH n Gd/i/ei ffuygens ßdft/chard Graham EKB ffarrison ^Berfhoudi rarnshaw Preise der Anzeigen Die viergespaltene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Alk zeigen 50 Pfg. für Stellen-Angebote und -Gesuche die Zeile 40 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 50 Pfg.) wird mit 150Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint am 1. und 15. jedes Monats Die einzelne Nummer kostet 35 Pfg. Probenummern (aus überzähligen Beständen) werden auf Verlangen kostenfrei zugesandt Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes Postscheck-Kontos 2581 Berlin Bank-Konto: ■ J. J. Caro, Berlin N 24, Monbijou-Platz 11 und Reichsverbandes gelernter Uhrmacher (E. V.) Verlag Carl Marfels Äktienges ellschaft Berlin SW 68, Zimmerstraße 8 Fernspr.: Amt Zentrum 298*1, 9378, 8960 Telegramm-Adresse: — Uhrmacherzeitung, Berlin, Zimmerstr. 8 XXXVI11. Jahrgang Berlin, 15. Januar 1914 * Nummer 2 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten eefedhier Qhrmaelier [anksagung. Zum Jahreswechsel sind uns von unseren Kollegen und Freunden zahlreiche Glückwünsche zuge gangen, auf die wir wegen ihrer großen Fülle einzeln einen Dank nicht übermitteln können. Wir möchten daher an dieser Stelle allen Einsendern, die uns ihre Anerkennung für unser Wirken ausgesprochen haben, für ihre wohlgemeinten und herzlichen Glückwünsche bestens danken und diese aufs herzlichste erwidern. Darf ein Lehrling wegen dringender Arbeiten der Fortbildungsschule fernbleiben? Eine eigenartige Ent scheidung hat das Berliner Kammergericht in letzter Instanz gegen einen Handwerker gefällt. Dieser hatte wegen Einsturz gefahr eines Kanalisationsschachtes alle ihm zur Verfügung stehenden Kräfte, darunter auch seinen Lehrling, zu den er forderlichen Arbeiten herangezogen. Er erhielt aber von dem Leiter der Fortbildungsschule eine Strafverfügung mit der Be gründung, daß er seinen Lehrling an dem benannten Tage von der Schule ferngehalten habe. Unter Berufung auf ein Gerichts urteil, nach dem die Zurückbehaltung der Arbeiter statthaft ist, wenn ein dringendes Bedürfnis vorliegt, legte er gegen die Strafverfügung Einspruch ein, und da er sowohl vom Schöffen gericht als auch von der Strafkammer verurteilt wurde, ging er an’s Kammergericht. Dieses wies die Revision mit der folgen den mehr als merkwürdigen Begründung zurück: »Unbegründet ist die Behauptung, daß Angeklagter berechtigt gewesen sei,, den Lehrling wegen dringender, dem Angeklagten vorliegen der Arbeit von dem Unterricht fernzuhalten, denn der Lehrling ist dem Lehrherrn zur Ausbildung überwiesen. Er ist nicht Gehilfe des Lehrherrn und nicht dazu bestimmt, im In teresse des Lehrherrn in dessen gewerblichem Betriebe tätig zu sein. Der Lehrherr ist also nicht berechtigt, ihn wegen eiliger Arbeiten vom Unterricht fernzuhalten. Daß es sich urtr eine im Interesse des Lehrlings erforderliche Arbeit gehandelt hätte, ist weder festgestellt, noch vom Angeklagten behaupteL- Der Angeklagte hätte den Lehrling daher nur dann fernhalten, dürfen, wenn ihm dies gemäß § 8 Satz 2 des Ortsstatuts ge-, stattet worden wäre; eine solche Erlaubnis ist ihm aber nicht erteilt.« — Dieses Urteil und noch mehr seine Begründung ist im Interesse des Handwerkerstandes außerordentlich zu bedauern. Erfolg gegen die Feithsche Schwindelanzeige. Wie in jeder der vorhergehenden Nummern, können wir auch in dieser von einem Erfolge unseres Vorgehens gegen die Feithsche Schwindelanzeige berichten. Von den Zeitungen, an die wir herangetreten sind, um ein weiteres Erscheinen der Annonce zu verhindern, hat der Pirnaer Anzeiger sowie der Stadt- und Landbote von Eberswalde sofort nach unserem ersten Schreiben die weitere Aufnahme der Anzeige abgelehnt und den bereits gezahlten Inseratenpreis zurückerstattet. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes
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