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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anträge für die Tagesordnung des XIII. Verbandstages in München
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Niedersächsischer Uhrmacher-Unterverband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schlesischer Uhrmacher-Schutzverband
- Untertitel
- Stellungnahme zu den Goslarer Beschlüssen
- Autor
- Hirsch, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- ArtikelCentral-Verband 209
- ArtikelProgramm zum Verbandstage des Central-Verbandes der Deutschen ... 210
- ArtikelAnträge für die Tagesordnung des XIII. Verbandstages in München 210
- ArtikelNiedersächsischer Uhrmacher-Unterverband 211
- ArtikelSchlesischer Uhrmacher-Schutzverband 211
- ArtikelPatentrevue des zweiten Viertels des Jahres 1909 212
- ArtikelUrlaub unter Fortbezug des Gehaltes? (III) 214
- ArtikelAus Münchens Vergangenheit und der Geschichte seines Handwerks ... 216
- ArtikelSprechsaal 216
- ArtikelVerbandstag und Fachausstellung in Schwerin 217
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 219
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 220
- ArtikelVerschiedenes 222
- ArtikelKonkursnachrichten 223
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 223
- ArtikelInserate 224
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Mr. 14. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 211 zu setzen: „Fortsetzung der bereits vor zwei Jahren eingeleiteten Verhandlungen über die Gehilfenfrage, Besprechung der auf diesem Gebiet inzwischen gesammelten Erfahrungen, sowie der gegenwärtigen Forderungen der Gehilfen in bezug auf jährlichen Urlaub unter Fortbezug ihres Gehaltes.“ Uhrmacherinnung Braunschweig. Der Verbandstag wolle beschliessen, dass die Geldprämie für denjenigen, der einen Hausierer mit Taschenuhren so zur Anzeige bringt, dass derselbe bestraft wird, wieder einge führt werde. -HTM- Niedersächsischer U hrmacher - Unterverband. In der Angelegenheit des Uhrmachervereins zu Kiel mit der Firma Vereinigte Uhrenfabriken, Gebr. Junghans und Th. Haller, Schraroberg, ist am 25. Juni 1909 in Hannover zwischen dem Vorstand des Niedersächsischen Uhrmacher-Unterverbandes und dem Vertreter der Firma Gebr. Junghans, Herrn Lingg, folgendes vereinbart worden: Hannover, den 25. Juni 1909. Herr Lingg teilte mit, dass seine Firma von der scharfen Aussprache in der Kieler Uhrenangelegenheit, gelegentlich der am 13. Juni 1909 zu Hannover tagenden III. Allgemeinen Uhr macherversammlung, Kenntnis genommen habe, und dass er auf direkten Befehl die Beise von Leipzig nach Hannover angetreten, um die Sache zu regeln und mit dem Vorstand des neugegründeten Niedersächsischen Uhrmacher-Unterverbandes zu besprechen. Er bedauerte zunächst, dass dieser Fall, der so scharfe Auftritte hervorgerufen habe, nicht unterblieben sei. Es sei dieses auf eine unglückliche geschäftliche Handlungsweise seiner Firma zurückzuführen. Es habe aber niemals die Absicht bestanden, die Uhrmacher von Kiel zu schädigen, sondern die Firma habe lediglich die Absicht gehegt, die Nachfrage nach den in Frage kommenden Uhren zu steigern und dem rascheren Bekanntwerden dieses neuen Artikels die Wege zu bahnen. Seine Firma hat die Versendung dieser Uhren an Offiziere der Kaiserl. Marine bewerkstelligt, also an Leute, von denen sie bestimmt annehmen konnte, dass sie den Zweck der Sendung verstehen und zu würdigen wissen. In dem beigegebenen Schreiben sei auch auf diese Tat sache besonders hingewiesen worden, und extra seien Adressen von Uhrmachern mit angegeben, mit dem Hinweis, dass dort solche Uhren für einen Preis von 25 Mk. zu kaufen seien, und dass der für diese Probesendung berechnete Preis von 10 Mk. pro Stück nicht einmal die Herstellungskosten decke. Herr Lingg gibt auch zu, es wäre besser gewesen, seine Firma hätte nur einige Uhren versandt, und diese gratis abgegeben, damit der grosse Unterschied im Preise nicht so scharf hervortreten konnte, der nur geeignet erscheint, den Uhrmachern den Umsatz zu er schweren, und diese als die teuren Leute hinzustellen; der Vorfall sei aber nun einmal passiert und lässt sich daran nichts mehr ändern. Jedoch wird die Firma Gebr. Junghans bestrebt sein, auf eine weitere gedeihliche Entwickeluilg des Uhrmacherhandwerks hinzuwirken, da auch ihr daran gelegen ist, dass dieses gesunde und erstarke. Gezeichnet: Für die Uhrmacherzwangsinnung Hannover und Linden: I. Heitmeyer, Obermeister. W. Schönhütte, Schriftführer. Für den Niedersächsischen Uhrmacher-Unterverband: Jul. Beinhard, I. Vorsitzender. Paul Bentsch, I. Schriftführer. Für die Vereinigten Uhrenfabriken von Gebr. Junghans und Thomas Haller: Josef Lingg. Schlesischer Uhrmacher - Scliutzverhand. Stellungnahme zu den Goslarer Beschlüssen. |gll|||j]n Nr. 13 dieser Zeitschrift veröffentlichte der Schlesische Hill Uhrmacher-Schutzverband einen in seiner letzten Vor- illii Standssitzung gefassten Protest gegen die Goslarer Be- Schlüsse. Mir wurde der Auftrag zuteil, diesen Protest ausführlich zu begründen, und glaube ich sicher, dass wohl alle Uhrmacher unseren im nachstehenden wiedergegebenen Ansichten beistimmen werden. Ich schicke voraus, dass wir überzeugt sind, dass alle die jenigen Herren, die sich um das Zustandekommen der fraglichen Vereinbarungen bemüht haben, kein leichtes Stück Arbeit hatten. Dass sie aber mit dem Besultat ihrer Bemühungen zufrieden waren, soweit es die Vertreter der Uhrmacher betrifft, ist ausser ordentlich zweifelhaft. Zweifellos aber ist es, dass die Uhrmacher selbst diese Vereinbarungen ablehnen müssen. Es gibt eigentlich nur zwei Gruppen Grossisten, die für den Uhrmacher in Betracht kommen. Erstens solche, die streng korrekt vorgehen und keinerlei unerlaubte Geschäfte machen. Zweitens solche, die ganz gern und nur ab und zu „an Ver wandte“ eine goldene Uhr oder dergl. verkaufen. Wir haben von dem Grossisten verband eine gute Meinung. Wir nehmen an, dass er zum grossen Teil nur aus ersteren und nur zum kleinen Teil aus letzteren besteht. Diese beiden Gruppen also gehen die Verpflichtung ein, nicht mehr an Warenhäuser, Pfandleiher, Auktionäre und solche Firmen, die Uhren als Gratisgaben verwenden, zu liefern. Diese Verpflichtung ist doch aber gar nicht so wichtig, denn eine an ständige Engrosfirma macht ja solche Geschäfte überhaupt nicht. Trotzdem erkennen wir an, dass sie dann einigen Wert besitzt, wenn etwa eines der Mitglieder des V. D. U.- G. derartige Seiten sprünge versuchen würde. Diejenigen Firmen aber, die bisher die in § 1 angeführten Geschäfte versorgten, werden sie auch weiter versorgen, da sie fast ausschliesslich ihre Abnehmer nur in jenen Kreisen zu suchen haben. § 2 lautet: „Die Versand- und Abzahlungsgeschäfte dürfen nur unter der Bedingung bedient werden, dass sie auf den Ein kaufspreis, den der Uhrmacher zahlt, für sich einen Nutzen von 60 Prozent aufschlagen müssen.“ Der V. D. U.-G. verlangt also unsere schriftliche Einwilligung, Geschäfte dieser Art, die bisher verpönt waren, und die nur im geheimen ausgeführt wurden, nunmehr frei und öffentlich aus führen zu dürfen. Auch dieser Paragraph gibt uns nichts. Im Gegenteil, er ist geeignet, die Lage für den Uhrmacher noch mehr zu verschlechtern. Und das sollen wir unterschreiben? Nun zum Punkt 3. Als Beauftragter des Schlesischen Uhrmacher-Schutzver bandes war ich Ende Mai vorigen Jahres in Friedrichsroda, um dem dort tagenden Verbandstag des Verbandes Deutscher Uhren grossisten erstens unsere Klagen gegen das Mitglied genannten Verbandes, die Firma Beinhold Zeuner in Freiburg (Schles.), welche trotz aller schriftlichen Abmachungen detailliert hatte, vorzubringen. (Das Besultat des stattgehabten Ehrenrates er sieht man aus Nr. 13 dieser Zeitschrift unter Schlesischer Uhr macher-Schutzverband,) Ferner hatte ich die Aufgabe, zu be antragen, dass von nun ab weder Fabrikant noch Grossist an irgendeine Möbelfabrik oder an Tischler liefern dürfen. Einige Wochen nachher teilte mir der Herr Vorsitzende mit, dass die zum Verbandstag anwesenden Fabrikanten den Grossisten gegenüber diese Verpflichtung eingegangen waren. Das freute mich im Interesse der Grossisten, denn die Konkurrenz der Fabriken schädigte sie ungemein. Genau so schädigend ist aber für uns Uhrmacher die Konkurrenz der Grossisten. Es wäre also nur recht und billig, wenn der. Verband Deutscher Uhren grossisten uns gegenüber die gleichen Verpflichtungen einge gangen wäre. Der Bezug seitens der Uhrmacher würde dann doch auch nur durch die Grossisten geschehen. Ein Verband, wie der V. D. U.-G., müsste doch auch stark genug sein, die Fabrikanten zu bestimmen, ausserhalb stehende Firmen gleich falls dieser Bedingung zu unterwerfen.
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