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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Urlaub unter Fortbezug des Gehaltes? (III)
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- ArtikelCentral-Verband 209
- ArtikelProgramm zum Verbandstage des Central-Verbandes der Deutschen ... 210
- ArtikelAnträge für die Tagesordnung des XIII. Verbandstages in München 210
- ArtikelNiedersächsischer Uhrmacher-Unterverband 211
- ArtikelSchlesischer Uhrmacher-Schutzverband 211
- ArtikelPatentrevue des zweiten Viertels des Jahres 1909 212
- ArtikelUrlaub unter Fortbezug des Gehaltes? (III) 214
- ArtikelAus Münchens Vergangenheit und der Geschichte seines Handwerks ... 216
- ArtikelSprechsaal 216
- ArtikelVerbandstag und Fachausstellung in Schwerin 217
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 219
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 220
- ArtikelVerschiedenes 222
- ArtikelKonkursnachrichten 223
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 223
- ArtikelInserate 224
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. i4. Allgemeines Journal der Ührmachetkunsi. gegebenenfalls ihrem Personal gegenüber mit der Gewährung eines Urlaubes unter Fortbezug des Gehaltes hielten. Ich für meine Person protestiere an dieser Stelle, und zwar in Vertretung aller derjenigen meiner Kollegen, denen es nun einmal nicht möglich ist, sich schriftlich oder mündlich an geeigneter Stelle gegen diese unverständliche und unbillige Forderung wenden zu können — die anderen werden mit ihrer Meinung schon nicht hinter dem Berge halten gegen diese Zumutung der organisierten Gehilfenschaft und werde sie bekämpfen, wo sie auch in der bis herigen Form und in dieser Allgemeinheit an meine Kollegen herantritt. Es dürfte sich empfehlen, wenn sich die Leitung des Gehilfenverbandes beizeiten mit der alten und weisen Lebensregel des Terentius bekanntmacht, die da lautet: „Wenn das, was Du willst, nicht geschehen kann, wolle das, was möglich’ist.“ In diesem Falle dürfte ihnen Hilfe auf unserer Seite voraussichtlich nicht versagt sein. Ich komme nun zu der Urlaubsbewilligung ohne die er wähnten und erschwerenden Umstände. Und da habe ich bis jetzt die Erfahrung gemacht, dass die Gewährung eines solchen für unsere jungen Herrn, wenigstens in der Grossstadt, keines wegs auf solche Schwierigkeiten stösst, oder etwa gar zu den Ausnahmen zählt, wie dies nach dem grossen Lärm, der sich im Lager dieser erhob, scheinen möchte. Bei Lehrlingen, da sorgen schon die Eltern dafür, dass das schwache Geschlecht von heute Jahr für Jahr nach den „riesigen“ Strapazen, die ihnen das Studium unseres Faches auferlegt, die nötige Erholung findet. Ich habe bis jetzt auch noch keinen gehabt, bei dem nicht, manchmal sogar recht ausgiebig, dafür gesorgt worden wäre. Die Sorge für diese ging mitunter so weit, dass mir die Unter stützung für den an Sonntagen stattfindenden Zeichenunterricht, den der junge Mann besuchen sollte, nicht in dem nötigen Massö zuteil wurde. Das kann nicht überraschen, da vor einiger Zeit im Beichstage von einem der hervorragendsten Eegierungsvertreter aus gesprochen wurde, das Ziel der Regierung ginge dahin, dass der Sonntag für die arbeitenden Elemente überhaupt ein von jeder Arbeit freier Tag bleiben müsste. Ich glaube nicht, dass diese schöne Perspektive bei unserer heutigen Jugend etwa auf Widerspruch stossen wird. Sicherlich auch bei unseren Herren Gehilfen nicht, die es übrigens in der Hand haben, sich auch sonst jederzeit einen Urlaub zu sichern. Ist es aber nicht der Gehilfe selbst, der sich einen solchen erteilt, sondern ist er ihm von seinem Chef be willigt, so betrachte ich ihn auch in diesem Falle als eine Prämie für Fleiss, gutes Verhalten, höfliches und entgegenkommendes Benehmen, und an dieser meiner und vieler meiner Kollegen Auffassung werden die Wortführer des Gehilfenverbandes mit ihrer einer bekannten Presse entlehnten Hetze und Rücksichts losigkeit nicht ein Atom ändern. Ich habe bis jetzt — und ich bin fast 25 Jahre selbständig — noch keinen meiner Kollegen kennen gelernt, der, wenn die Verhältnisse es nur irgendwie gestatteten, einem anständigen und brauchbaren Gehilfen einen Urlaub verweigert hätte. Wie oft werden wir auch im Jahre zur Gewährung eines solchen zu den verschiedensten Zwecken ersucht, sei es bei Besuch von Verwandten, zu solchem von Theatern, Geburtstagen und sonstigen Veranstaltungen, dem die Billigung wohl selten versagt wird. Voraussetzung bleibt aber im allgemeinen, wenn er sich nicht auf ganz kurze Frist erstreckt, dass der junge Herr seinem Chef nicht auch noch die Kosten auferlegt, wenn dieser sich — es muss ja nicht immer gerade ein Urlaub im Sommer sein — ohne seine Mitarbeit be hilft, wenn er schon die unvermeidlichen Störungen in den Kauf nimmt, die ein solcher für den Betrieb stets hervorruft und nicht selten die Arbeiten noch ausser Hause geben muss. Ja, es können Fälle eintreten, namentlich in solchen Geschäften, die mit Uhrenaufziehen belastet sind, dass der Chef, der beim besten Willen nun einmal nicht mehr wie einen Gehilfen beschäftigen kann, auch sonst keinen Ersatz für seine Person zur Verfügung hat, einen Urlaub verweigern muss; denn man wird ihm füglich doch nicht zumuten können, dass er, während er sich ausserhalb des Geschäftes befindet, dieses einfach zuschliesst. Nicht die grossen _ Geschäfte, die mehr Gehilfen, mitunter eine grosse Zahl beschäftigen, und die infolgedessen die nötigen Arbeiten auf andere Schultern zu legen vermögen, sind es, die hier in erster Linie zu berücksichtigen sind, sondern die grosse Zahl der kleineren und kleinen, die einen, wenn es hoch kommt, zwei solcher beschäftigen. Andererseits halte ich es für übertrieben und ungerecht, grossstädtische Verhältnisse als Massstab auf alle kleineren und kleinen Plätze anlegen zu wollen. Es müssten doch auch recht schlechte Haushalter von Gehilfen sein, wenn sie sich, wenigstens zumeist, von ihrem Gehalt nicht soviel, pro Woche vielleicht 1 Mk., erübrigen könnten, um sich einmal auf kürzere Zeit dem süssen Nichtstun hingeben oder ihrer Sehnsucht nach Heimat, Eltern, Geschwistern oder Verwandten gerecht werden zu können. Weshalb gerade der Chef dazu unter allen Um ständen die Kosten tragen soll, ist wirklich schwer zu verstehen. Im übrigen leben wir doch nicht mehr im Zeitalter der Hörigkeit. Ein jeder unserer jungen Herrn hat es in der Hand, sich seinen Urlaub nach Belieben zu sichern, sofern er nur seinen Abschied einreicht. An Stellungen gebricht es nicht, wenn auch gerade im Moment vielleicht Angebot und Nachfrage im um gekehrten Verhältnis zu dem der letzten Jahre steht. Und des halb ist mir auch das grosse Geschrei, das sich auf die Aus lassungen meines Kollegen Kissling erhob, der sich nur in zu vielem, was er sagte, trotz dieses Geschreies im Recht befindet, unverständlich. Ich rate unseren jungen Herren überhaupt, den Bogen nicht zu überspannen, es könnte ihnen sonst doch die Rolle des Hamlet beschieden sein, der die Geister rief und sie nicht mehr zu bannen vermochte. Gibt es doch in der Gehilfengruppe unseres Faches Schattenseiten gerade genug. Es könnte ihnen schliess lich sogar begegnen, dass ihnen aus ihren eigenen Kreisen her aus Gegner entstehen, die den Beweis liefern, dass es neben anderem auch in den Versammlungen keineswegs überall so harm los zugeht, wie es gern behauptet wird. Schliesslich waren viele selbständige Kollegen auch einmal Mitglieder einer Gehilfen vereinigung. Die Redaktion des Gehilfenorganes bemerkte in ihrer schon erwähnten Anmerkung S. 166 auch folgendes: „Geld kosten solche Vereinssitzungen nicht, Geld kostet es, wenn die Versammlungen in Saufgelage (weshalb hierfür nicht Trinkgelage? Umgebung scheint doch immer abzufärben!) ausarten. Daran sind jedoch nicht die Vereine schuld, sondern die Menschen selbst.“ Ich kann nicht finden, dass die Behauptung meines Kollegen Kissling, es ginge in diesen mitunter doch etwas hoch her, dass die Nerven davon keine Stärkung erführen, auch das hier ausgegebene Geld besser für einen Urlaub Verwendung fände — das war ja der Sinn seines Hinweises — durch diese Notiz etwa desavouiert wurde. Etwas dunkel bleibt mir der Hinweis, dass nicht die Vereine an solchen Trinkgelagen schuld seien, sondern die Menschen selbst, auf alle Fälle. Für die Abstinenzler mag dies zutreffen, aber sonst ? Na — reden wir lieber von etwas anderem! Ich für meine Person neige dazu, solchen Entgleisungen, sofern sie nicht zur Gewohnheit oder Leidenschaft werden, ein milder Richter zu sein. Jugend will austoben, und sie mag es tun, auch in überschäumender Lust einmal ordentlich in die Kanne steigen. Das kostet nicht gleich Kopf und Kragen. Im allgemeinen habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass Korrek turen nach dieser Richtung nur selten Erfolg zeitigen und ich verzichte auf solche um so lieber, als es der Arbeitgeber ja auch in der Hand hat, jederzeit Kurzschluss eintreten zu lassen. Wahr wird es aber unter allen Umständen bleiben, dass die jenigen, die durch ausgiebige Nachtruhe und durch eine mässige Lebensweise in jüngeren Jahren, die ja an und für sich schon unser Beruf voraussetzt, sich im vorgerücktem Alter frischer, elastischer und widerstandsfähiger zeigen werden, wie diejenigen' die in ihrer Jugend das Gegenteil bevorzugten. Sie werden auch leichter die Mittel für einen Urlaub zur Verfügung haben, wie die letztgenannten, werden ihnen also auch hier voraus'sein. Aber das hat ein jeder schliesslich mit sich selbst zu erledigen. Für uns bleibt die Hauptsache, dass derartige Vorkommnisse sich in den Grenzen halten, dass die Tätigkeit der jungen Herren infolge solcher Entgleisungen im Geschäft nicht zu Unträglichkeiten führt, und dass sie die für einen Urlaub nötigen Kosten selbst tragen. Und damit will ich schliessen. Natürlich bin ich bereit, mich mit den Herren weiter auseinander zu setzen.
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