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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Plane der Errichtung einer Kreditgenossenschaft für das Uhrmachergewerbe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- ArtikelCentral-Verband 17
- ArtikelLieferungen der Uhrenfabrikanten an Möbelfabrikanten und -Händler 18
- ArtikelZum Plane der Errichtung einer Kreditgenossenschaft für das ... 18
- ArtikelPatentrevue aus dem letzten Vierteljahr des Jahres 1908 20
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 21
- ArtikelDie Lehrwerkstätte der Uhrmachergenossenschaft in Prag 23
- ArtikelDie Zeitmessung bei den Alten 23
- ArtikelAus der Werkstatt 25
- ArtikelEinkaufs-Genossenschaft der Berliner Uhrmacher 26
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 27
- ArtikelNeuheiten 27
- ArtikelVerschiedenes 28
- ArtikelKonkursnachrichten 30
- ArtikelVom Büchertisch 30
- ArtikelPatentbericht 30
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 31
- ArtikelInserate 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 2. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 19 denen erhebliche Summen zurückfliessen. So muss es auch sein. Ein Brachliegen der Gelder ist ausgeschlossen; sie fliessen zurück zur Preussenkasse und werden immer zinsbringend angelegt. Eine eingewerbliche Kreditgenossenschaft ist daher ebensogut möglich als die vielen gesamtgewerblichen. Es ist übrigens nicht die erste Neugründung, der man eine Pleite vorher prophezeit; dort wo Pleiten den Schlussakkord bildeten, hat man es in der ßegel nicht getan. Zu 3. Aeusserung des Herrn Paul Reissmann in Kamenz. Der Fall, den der Schreiber anführt, ist wohl in der Praxis nicht gerade unmöglich, aber auch kaum mit in Berechnung zu ziehen. Hinter solchen Betrügereien steht der Staatsanwalt, das weiss wohl jeder. Ausserdem lässt sich Vorbeugen, wenn Wechsel bei der Bank zahlbar gestellt werden; der Kunde bekommt dann kein Geld zum Einlösen, sondern schickt seine Amortisation der Bank ein. Der Schreiber sieht doch etwas schwarz; denn wenn der Himmel runter fällt .... Die Kundenwechsel gehen, wenn die Solvenz des Bezogenen nicht bekannt ist, innerhalb des Kredits, den das Mitglied selbst vertreten kann. Das Mitglied spart dadurch seine eigenen Akzepte. Man kann sich beim Kreditgeben durch vielerlei Sicherheiten schützen und wird nicht allein auf Auskünften fussen. Man kann sogar ein ganzes Lager ankaufen und dem Mitglieds wieder ver mieten. Im übrigen hat auch jede Kreditbank einmal einen kleinen Reinfall (bei grossen Krediten wird man die Sicherheiten unter die Lupe nehmen). Ein solch kleiner Reinfall ist wohl schmerzlich, aber — nicht tödlich. Damit dürften wohl die beachtenswertesten Punkte erschöpft sein, so dass ein weiteres Eingehen auf etwaige weitere Korre spondenzen sich erübrigt. Die Einrichtung wird in dem Rahmen sonstiger Kredit genossenschaften bleiben. Die Genossenschaftsbank gibt ihren Mitgliedern Darlehne gegen Sicherheit und auf bestimmte Ab zahlungen (bei kleineren Beträgen genügt die persönliche oder moralische Sicherheit), sie diskontiert ihnen Wechsel, errichtet Kontokorrente (laufende Rechnung) mit und ohne Kreditgewährung, führt den Scheckverkehr ein, gilt als Inkassostelle für Schecks und eigene Wechsel der Mitglieder, gibt den Mitgliedern kosten freien Rat in Börsen- bezw. Effektengeschäften, überweist Zahlungen von und an Mitglieder, Firmen, Banken, Domizilstellen usw. durch bar, Scheck oder Giro, macht überhaupt alle bankmässigen Geschäfte mit ihren Mitgliedern. Die Genossenschaftsbank wird Kreditgeschäfte nur mit ihren Mitgliedern machen, alle anderen Bankgeschäfte, wobei ein Kredit vollständig ausgeschlossen ist, wird sie aber auch mit Nichtmitgliedern machen; ich erwähne hierbei die Annahme, von Spar- und Depositengeldern, den An- und Verkauf von Wertpapieren, Besorgung von Talons und Kuponbogen usw. Bei der Aufnahme der Mitglieder ist dem Vorstande zunächst die grösste Vorsicht anzuraten. Bei Aufnahme von Ehefrauen darf die Einwilligung des Mannes nicht fehlen. Von den Auf zunehmenden sind zuverlässige Referenzen und Auskünfte ein zuholen. Kreditbedürftige Mitglieder mögen zunächst selbst den Vorstand über ihre Vermögenslage aufklären. Die Haftsumme muss jedes Mitglied auch vertreten können. Das Eintrittsgeld von 5 bis 10 Mk. muss bei der Aufnahme sofort gezahlt werden. Zur Erwerbung des Gescbäftsguthabens können monatliche Teil zahlungen von 10 bis 20 Mk. gestattet werden. Die Verwaltung muss bestrebt sein, möglichst viele Geschäftsanteile zeichnen zu lassen, um ihren eigenen.,,Kredit, ihre Bonität, ihr Ansehen zu heben. Grössere Kreditbewilligungen sind von der Uebernahme entsprechender Geschäftsanteile abhängig zu machen. Auf jeden vollgezahlten Geschäftsanteil wird ein entsprechender Barkredit bewilligt. Die Bücher werden, um mit den Ansichten des Hauptver bandes, des Revisionsverbandes, der Einrichtung der Preussen kasse und der Verbandsbanken konform zu gehen, mit doppelten amerikanischen Grundbuchungen und doppelten italienischen Spezialbuchungen eingeführt. Der Anfang erfordert eine Er öffnungsbilanz. Die Spareinlagen-, Depositen- und Kontokorrent- Konten erhalten am besten Staffeleinrichtung mit täglichen Salden. Der allmonatliche Journalabscbluss erfolgt mit Hinzuziehung der sämtlichen Umsätze bis Ultimo des vergangenen Monats, mit Probebilanz und mit der Revisionsbestätigung des Aufsichtsrates. Diese Einrichtung erfordert etwas mehr und intensiveres Arbeiten als die doppelte Buchführung, hat aber den Vorzug, dass der Vorstand jederzeit insgesamt sowohl auch bei den einzelnen Konten richtig disponieren kann, Kreditüberschreitungen nicht Vorkommen können und der Aufsichtsrat zu jeder Stunde sieht, wie das gesamte Geschäft steht, arbeitet und wie jedes einzelne Konto arbeitet und steht. Die diensttuenden Vorstandsbeamten können unbedingt nur genossenschaftskundige Herren sein, welche die Praxis des Genossenschaftsgedankens und Wesens und die Einrichtung der Preussenkasse gründlich kennen. Das Schwierigste bezw. das Wichtigste bei derartigen Gründungen war und ist immer, die Leitung in den richtigen Händen zu wissen. In diesem Punkte sind sich die Genossenschaftler alle einig. Der Bankbeamte im allgemeinen hat sehr oft vom Genossenschaftswesen nicht die richtige Meinung. Wo Entgleisungen über kurz oder lang in solchen Geschäften vorkamen, und der Aufsichtsrat oft unschuldig büssen musste, lag es fast immer an der Leitung. Die Vorstands mitglieder müssen unbedingt Genossenschaftsroutine besitzen, solide, arbeitswillig und zielbewusst sein. Sie müssen so viel juristische Kenntnisse besitzen, dass sie das Genossenschaftsgesetz, das Bürgerliche Gesetz, das Handelsgesetz und die Zivilprozess ordnung kennen bezw. verstehen. Der Vorstand muss mit dem Wesen des Grossisten ebenso wie mit den Sorgen des Klein gewerbetreibenden vertraut sein und stets den richtigen Ton zu treffen finden, auch muss er sich stets den einzelnen Verhält nissen anzupassen verstehen. Nur ernste, zielbewusste Männer eignen sich hierfür; nur keine sogen. Schwätzer oder Himmels- stürmör! Als Sicherheiten eignen sich Kredit- oder Sicherheits hypotheken, Lebensversicherungspolicen, Bürgschaften, Effekten, Sparkassenbücher usw. Die Praxis wird noch zeigen, ob auch zum Lombardgeschäft übergegangen werden kann, Buchforde rungen diskontiert oder Zessionen angenommen werden können. Kredithypotheken dürfen selbstverständlich nicht, wie man zu sagen pflegt, auf dem Schornstein stehen. Bei Policen sind die Verpfändungs- oder Uebertragungsvorschriften des B. G.-B. zu beachten und die Prämienreserve (Rückkaufswert) festzustelien. Bei Effekten ist mit Kursverlusten zu rechnen. Das Beraten der Kredite und Prüfen der Sicherheiten geschieht in gemeinschaftlicher Sitzung des Vorstandes und Aufsichtsrates. Um immer liquid zu bleiben, empfiehlt sich der ausgedehnte Wechselkredit. Das Arbeiten der Mitglieder mit der Bank geschieht, wo es sich nicht nur um ein vorübergehendes Darlehn gegen Sola wechsel mit entsprechender Abzahlung handelt, in laufender Rechnung. Gelder müssen durch die Post, die Verbandsbanken, durch Postscheck oder durch Giro übermittelt werden. Die Zentrale wird sich bei allen Verbandsbanken ein Depositenkonto eröffnen, damit auch dort eingezahlt werden kann. Die Kontokorrent-Inhaber bekommen Scheckbücher. Die Schecks werden an allen Inkasso plätzen der Preussenkasse (etwa 11000) honoriert. Alle Kunden- und eigene Wechsel der Mitglieder müssen zunächst der Zentrale in Berlin eingesandt werden. Die Wechsel werden abzüglich des Diskontes, vom Tage des Eingangs datiert, gutgeschrieben, so dass der Betrag dem Mitglieds sofort verfügbar ist. Diese Beträge können dann nach Aufgabe, ganz oder teilweise über wiesen werden, das Mitglied kann seine Wechsel bis zu dieser Höhe bei der Zentrale domizilieren (zahlbar stellen), bis zum gutgeschriebenen Betrage Schecks ziehen, kurz nach Wunsch auf verschiedene Arten darüber disponieren. Beispielsweise Übermacht der Uhrmacher A. Rimessen oder Akzepte in Höhe von 1000 Mk., die ihm durch Valuta-Eingang mit 980 Mk. gutgebracht sind. Er beauftragt gleichzeitig die Zentrale, hiervon dem Grossisten B. in C. 200 Mk. zu über weisen. A. wird hierfür belastet, und B., der gleichzeitig Mit glied ist, dafür erkannt. Ferner hat A. gleichzeitig 250 Mk. an den Fabrikanten 0. in D. zu bezahlen. Die Ueberweisung er-
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