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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- XIII. Verbandstag des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher in München vom 14. bis 18. August 1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Münchener Verträge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- ArtikelCentral-Verband 265
- ArtikelXIII. Verbandstag des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher ... 266
- ArtikelDie Münchener Verträge 271
- ArtikelUnd dann? 272
- ArtikelWelche Rechte hat der Uhrmacher, wenn die in Reparatur gegebene ... 273
- ArtikelAus der Werkstatt 274
- ArtikelUeber die Brille 275
- ArtikelAnglerglück 276
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 277
- ArtikelVerschiedenes 278
- ArtikelKonkursnachrichten 279
- ArtikelVom Büchertisch 279
- ArtikelPatentbericht 279
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 279
- ArtikelInserate 280
- AbbildungGruppe von Teilnehmern am Verbandstag in München -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Sri, ii. Allgemeines Journal det Ührmacfierkunst. 271 Herr Koll. Heckei dankt für das Vertrauen, das ihm von den Kollegen entgegenbracht wird und bittet, ihn in seinem neuen Amte zu unterstützen. Er schliesst mit einem Hoch auf den Verband. Herr Schultz, Berlin, weist auf das gute Verhältnis hin, 'das stets zwischen dem Bunde und dem Verbände beständen habe. Dank des gegenseitigen Vertrauens sei Efspriessliches geleistet worden. Er gibt dem Wunsche Ausdruck, dass auch unter dem neuen Vorstande das alte Verhältnis bestehen bleiben möge, und dass beide Verbände auch in Zukunft in den grossen Fragen Zusammengehen möchten. Wahl der Vertrauensmänner. Zunächst werden die Orte gewähltmit Berücksichtigung der Gegenden, wo die Vertrauensmänner ihren Sitz haben sollen. Es werden gewählt: Berlin, Breslau, Karlsruhe, Hamburg, Hannover, Rostock, Dresden, München. Die Vertrauens männer werden satzungsgemäss von den Vereinigungen gewählt. Herr Koll. Freygang ergreift hierauf das Wort und erinnert daran, welche schönen Stunden uns die Münchener Kollegen bereitet haben. Er spricht denselben den herzlichsten Dank aus und wünscht dem Münchener Verein weiteres Blühen, Wachsen und Gedeihen. Seine Ausführungen schliesst , er mit einem be geistert aufgenommenen Hoch auf den Verein München. Herr Koll. Bat ge erinnert daran, dass noch die Arbeits entschädigung des neuen Vorstandes festzusetzen sei und empfiehlt die dafür bisher bewilligte Summe von 2600 Mk. weiter zu belassen. Es geschieht dies. Mit einem begeistert aufgenommenen Hoch schliesst der Vorsitzende den XIII. Verbandstag. * München, den 18. August 1909. gez.: Rob. Freygang, Vorsitzender, Georg Allgeier, I. Schriftführer, Arno Haas, II. Schriftführer, Fr. Schwank, Köln-Deutz, F. X. Hartmann, Mindelheim, H. A. Meinecke, Hamburg. Die Münchener Verträge. Zwischen der Faohabteilung „Taschenuhren“ des Deutschen Uhren-Grossisten-Verbandes einerseits und folgenden Uhrmaeherverbanden 3.n dftrflraeits * 1. Central-Verband Deutscher Uhrmacher, 2. Deutscher Uhrmacher-Bund, 3. Deutsche Uhrmacher-Vereinigung zu Leipzig, ist heute folgende Vereinbarung abgeschlossen worden und durch Unterschrift der legitimierten Vertreter dieser Körperschaften anerkannt. !• An sich ist der Grossisten -Verband mit den Uhrmachern darin vollständig einig, dass der Uhrendetailhandel den reellen deutschen Uhrmachern (Uhr macher und Goldarbeiter) ausschliesslich gebührt und, von-den Warenhäusern und ähnlichen Geschäften fernzuhalten ist. Voü diesem Grundsätze werden sich seine Mitglieder leiten lassen. Die Mitglieder des Verbandes Deutscher Uhren - Grossisten verpflichten sich daher, an Warenhäuser, Pfau dl ein ge so halte, Abzahlungsgeschäfte und Versandhäuser keine Taschenuhren zu liefern. Den jenigen Mitgliedern des Verbandes Deutscher Uhren-Grossisten, die bisher denjenigen Geschäften geliefert haben, soll es behufs Abstossung ihrer Lager gestattet sein, ihnen noch bis zum 1. September 1910 derartige Minderqualitäten bis zum Einkaufswert von 5 Mk. netto zu liefern, mit Ausnahme von Marken- und Qualitätsuhren, die auch jetzt schon nicht mehr geliefert werden dürfen. Sofern vor dem heutigen Tage abgeschlossene Vertrage vorliegen, soll dem Vorstande des Verbandes Deutscher Uhren - Grossisten darüber vertraulich Mitteilung gemacht werden. Der Verband Deutscher Uhren-Grossisten wird mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln bei den Fabrikanten dahin wirken, dass diese ihre Fabrikate nur an Verbandsmitglieder liefern III. Als Gegenleistung übernehmen die Vorstände der obengenannten Uhr macherverbände die Verpflichtung, Beschlüsse dieser Verbände herbeizuführen, wonach deren Mitglieder tunlichst bei solchen des Grossisten- Verbandes kaufen sollen. IV Beide Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung aus giebig und durch öfteren Hinweis in ihren Organen zur allgemeinen Kenntnis aller beteiligten Grossisten, Fabrikanten und Uhrmacher Zu bringen. V. Beschwerden über angebliche Verstösse sind, falls ihnen der Vorstand des Verbandes Deutscher Uhren - Grossisten nicht ohne weiteres > Abhilfe zu verschaffen vermag, an einen Ehrenrat zu richten. Dieser besteht aus sieben Personen, und zwar: a) drei Mitgliedern der Fachabteilung „Taschenuhren des Grossisten- Verbandes, b) je einem Mitglieds der drei Uhrmacherverbände, und c) einem Obmann, der von den bisher genannten zu wählen ist. Kommt eine Einigung nicht zustande, so soll die Handelskammer, welche für den Vorsitzenden der Faohabteilung zuständig ist, ersucht werden, den Obmann zu ernennen. Die Reisekosten für die Mitglieder des Ehrenrates werden von den in Betracht kommenden Verbänden anteilig getragen. VI- Der Ehrenrat kann erkennen auf Verwarnung oder auf zeitlichen oder dauernden Ausschluss aus der Organisation, letzteres zu dem Zwecke, um dem Ausgeschlossenen den Bezug von Ware zu unterbinden. Die Mitglieder des Verbandes Deutscher Uhren-Grossisten sind gemäss § 7 ihrer Satzungen verpflichtet, nicht zu detaillieren. Die Gültigkeit dieses Vertrages läuft bis zum 1. September 1912. Vorgelesen, genehmigt und wie folgt unterschrieben: Central-Verband der Deutschen Uhrmacher: gez. Rob. Freygang. Deutscher Uhrmacher-Bund: gez. Carl Marfels. Deutsche Uhrmacher-Vereinigung: gez. Alfred Hahn. Verband Deutscher Uhren-Grossisten: gez. Berger, gez. Carl Haas. gez. Georg Meissner, gez. Dr. jur. Fischer» München, den 16. August 1909. Zwischen der Fachabteilung „ Gr ö ss uhren “ des Deutschen Uhren- Grossisten-Verbandes einerseits und folgenden Uhrmacherverbänden anderer- 1. Central-Verband Deutscher Uhrmacher, 2. Deutscher Uhrmacher-Bund, 3. Deutsche Uhrmacher-Vereinigung zu Leipzig, ist heute folgende Vereinbarung abgeschlossen worden und durch Unterschrift der legitimierten Vertreter dieser Körperschaften 1 anerkannt: I. Beide Teile verpflichten sich, nach Kräften dahin zu wirken, dass ihre Mitglieder sich gegenseitig in der Erhaltung ihrer Existenz schützen, indem die Mitglieder des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten an Warenhäuser, Pfandleiher, Auktionare und- solche Firmen, welche sich der Uhren als Gratisbeigaben bei Lieferung ihrer Artikel bedienen, nicht liefern. II. Die Versand- und Abzahlungsgeschäfte dürfen nur unter der Bedingung bedient werden, dass sie auf den Einkaufspreis, den der Uhrmacher zahlt, für sich einen Nutzen von 60 Proz. aufschlagen müssen. HL Den Grossisten ist es nachgelassen, die Möbelfabrikanten ohne Ein schränkung direkt zu bedienen, sofern es sich um Lieferung von wenigstens 50 Stück Hausuhrwerken handelt, die innerhalb 6 Monaten von einem Be steller gekauft und abgenommen werden müssen. Bei Lieferung von unter 50 Stück soll der Grossist verpflichtet sein, die Möbelfabrikanten resp. Tischler an die Uhrmacher zu verweisen oder aber bei direkten Bedienungen einen mit den betreffenden Uhrmachern vereinbarten Nutzen auf den Kauf preis aufzuschlagen und diesen Nutzen dem betreffenden Uhrmacher zu zuwenden. „ , . , , rT , Demgegenüber verpflichten sich die Vertreter der Unterzeichneten Uhr macherverbände: ■ . .... a) Ihre Mitglieder zu veranlassen, tunlichst alle Uhren von den Mit gliedern des Verbandes Deutscher Uhren - Grossisten zu beziehen.' Anderer Firmen dürfen sie sich nur dann bedienen, wenn diese Firmen zuvor die selben Verpflichtungen eingegangen sind, welche der Verband Deutscher Uhren- Grossisten seinen Mitgliedern auferlegt. b) Zwecks Erfüllung dieser Verpflichtungen veröffentlichen die Organe der Uhrmacherverbände den Inhalt des Flugblattes des Uhrmachervereins Chemnitz und Umgegend vom Mai d. J. , c) Beide Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung aus giebig und durch öfteren Hinweis in ihren Organen zur allgemeinen Kenntnis aller beteiligten Grossisten, Fabrikanten und Uhrmacher zu bringen. IV. Beschwerden über angebliche Verstösse sind, falls ihnen der Vorstand des Verbandes Deutscher Uhren-Grossisten nicht ohne weiteres Abhilfe zu verschaffen vermag, an einen Ehrenrat zu richten. Dieser besteht aus sieben Personen, und zwar: ' a) drei Mitgliedern der Fachabteilung „Grossuhren“ des Grossisten- Verbandes b) je einem Mitglied der drei Uhrmacherverbände und c) einem Obmann, der von den bisher genannten zu. wählen ist. Kommt eine Einigung nicht zustande, so soll die Handelskammer, welche für den Vorsitzenden der Fachabteilung zuständig ist, ersucht werden, den Obmann zu ernennen. Die Reisekosten für die Mitglieder des Ehrenrats werden von den in Betracht kommenden Verbänden anteilig getragen. .y. Der Ehrenrat kann' erkennen auf Verwarnung oder auf zeitlichen öder dauernden Ausschluss aus der Orglhisation, letzteres zu dem Zwecke, um dem Ausgeschlossenen den Bezug von Ware zu unterbinden. .
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