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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neuheiten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- ArtikelCentral-Verband 17
- ArtikelLieferungen der Uhrenfabrikanten an Möbelfabrikanten und -Händler 18
- ArtikelZum Plane der Errichtung einer Kreditgenossenschaft für das ... 18
- ArtikelPatentrevue aus dem letzten Vierteljahr des Jahres 1908 20
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 21
- ArtikelDie Lehrwerkstätte der Uhrmachergenossenschaft in Prag 23
- ArtikelDie Zeitmessung bei den Alten 23
- ArtikelAus der Werkstatt 25
- ArtikelEinkaufs-Genossenschaft der Berliner Uhrmacher 26
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 27
- ArtikelNeuheiten 27
- ArtikelVerschiedenes 28
- ArtikelKonkursnachrichten 30
- ArtikelVom Büchertisch 30
- ArtikelPatentbericht 30
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 31
- ArtikelInserate 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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28 Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. Nr. 2. Fig. 2. für Holz geliefert. Auf vielseitigen Wunsch stellt die Firma nun aber auch Metallsägeblätter dazu her, und dadurch wird der Sägebogen auch für Uhr macher, Goldarbeiter usw. verwendbar. Bei dem neuen Bogen (big. 1) fallt vor allem die vorteilhafte, einfache Einspannvorrichtung ins Auge. Sie besteht aus zwei Einschnitten, in die die an den Enden mit Oesen versehenen Sägeblätter durch einen einzigen Druck auf den oberen Arm eingefiihrt werden können, worauf durch die Spannung des Bogens die Säge von selbst straff angezogen wird, also stets gebrauchsfertig ist. Jeder Bogensehenkel hat zwei Ein schnitte: einen von unten und einen gleichen von der Seite her (Fig. 2). Dadurch wird es ermöglicht, auch Bleche zu schneiden, die zu gross sind, als dass man mit gerade ein gespannter Säge arbeiten könnte. Die Sägeblätter sind aus gleichem Material und auf gleiche Art her gestellt wie die bekannten Eberle schen Metallsägen „Finis“, sie sind also von grösser Leistungsfähigkeit und schneiden selbst Stahl. Jedem Bogen sind sechs Blätter beigefugt. Die Firma Ludwig & Fries in Frankfurt a. M. bringt unter dem Namen „Raggazza“ ein neues Uhrgehäuse in den Handel. Das Gehäuse be steht aus elfenbeinartigem Zelluloid und ist im Innern vollständig gefüttert. Fig. 1. Fig 3. III Die Kansel hat eine elegante Form und macht einen gefälligen Eindruck. Das a. i i , a/i am _i__ Y~\ .1 O DA Tk/T !■* Ti am "\T .-I w> a *D n 1^4 vioinwi. Gros kostet 36 Mk., amtlich geschützt das Dutzend 3,20 Mk. Der Name „Raggazza“ ist patent- Yerschiedenes. Faul Bruchmann Am 4. Januar entschlief im HO. Lebensjahr der Kollege Paul Bruchmann in Leipzig-Lindenau. Der Name des Verstorbenen ist einem grossen Teil der Kollegen, namentlich den älteren Herren, durch unser Journal bekannt. Paul Bruehmann gehörte mit zu den ersten Mit arbeitern des „Allgemeinen Journals“ nach seiner Begründung durch Emil Schneider in Naumburg 1876. Er war treibende Kraft zur Gründung des Vereins selbständiger Uhrmacher Leipzigs und Schriftführer desselben und nahm tätigen Anteil zur Gründung des Central-Verbandes. Selbst Rufer im Streit, stand er in allen Kämpfen, die die Kollegenvereinigung auszufechten hatte, stets in erster Reihe. In anfänglich dürftigen Verhältnissen lebend, setzte er oft die Interessen seiner eigenen Familie gegen die der Kollegen schaft und des Faches zurück. Wenngleich Fehlgriffe vorkamen und seine be nutzten Mittel und Wege nicht immer für einwandfrei gelten konnten, so war doch sein Endziel das, dem Gewerbe und den Kollegen zu nützen. Später, keiner Uhrmachervereinigung angehörend, war er über ein Jahrzehnt Schriftleiter des in Leipzig erschienenen Breschschen Anzeigers für unser Gewerbe. In rastloser Tätigkeit suchte er hierin in seiner Art seine Ansicht zur Geltung zu bringen. Der Leipziger Uhrmacherinnung gehörte der Ver storbene in letzter Zeit nicht mehr an. Nach 35jähriger emsiger, fleissiger Selbständigkeit, die er dem W’ohl seiner Familie widmete, hatte er Aussicht auf einen sorgenfreien Lebensabend, bis er vor etwa fünf Wochen einen Schlag anfall erlitt, der ihn fast gänzlich lähmte und dem Erblinden nahe brachte. Sein Geschäft übertrug er noch vorher seinem ältesten Sohne. Mit Paul Bruehmann scheidet eine prägnante Individualität aus, der sich Freunde und Gegner schuf. Sein Wirken war von den besten Absichten geleitet. ^ Er hat sich unstreitig Verdienste um unseren Central-Verband, um den Verein selb ständiger Uhrmacher Leipzigs, ja um unser ganzes Gewerbe erworben. Möge er nach arbeitsreichem Leben von Kampf und Streit in Frieden ruhen! H. H. Messina. Bei der Erdbebenkatastrophe in Süditalien ist in der zer störten Stadt Messina das Uhrengeschäft des deutschen Uhrmachers Ruegg merkwürdigerweise unbeschädigt geblieben. Die Mannschaften des Kreuzers „Hertha“ bringen das grosse Ührenlager in Sicherheit. Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, das gegenwärtig im Bundesrate beraten wird, bringt gegenüber dem Gesetze von 1890 nicht un wesentliche Aenderungen. Durch das neue Gesetz sollen Nachschübe bei Ausverkäufen verhindert werden. Ausverkäufe werden nur dann gestattet, wenn sie durch besondere Veranlassungen (Todesfall, Umzug usw.) berechtigt erscheinen. Es wird von dem Kaufmann, der einen Ausverkauf veranstalten will, verlangt, dass er eine Liste derjenigen Waren, die er dem Ausverkäufe zu unterstellen gedenkt, der Polizei überreicht. Letzterer soll ein Kontroll recht darüber zustehen, dass nicht mehr und nicht andere Waren ausverkauft werden, als der Behörde angezeigt wurden. Die Polizei soll auch befugt sein einen Ausverkauf zu untersagen, falls aus den Umständen erkenntlich ist, dass eine Umgehung des Gesetzes geplant ist. Die übrigen Aenderungen des Gesetzes beziehen sich auf eine engere Auslegung der Bestimmungen über unlautere Anpreisungen. Als Strafen sind Geld- und im Wiederholungsfälle auch Freiheitsstrafen vorgesehen. Nebenbei kann auch die Publikation des Urteils in Tages- und Fachzeitungen ausgesprochen werden. Die Schwierig keit bei der Regelung der Materie liegt offenbar darin, dass unter allen Um ständen polizeiliche Schikanen und Erschwerungen des Gewerbebetriebs aus geschlossen werden sollen und müssen. Hier wird auch der Reichstag^ein wachsames Auge haben müssen. („Berl. Tageblatt. ) Der Gesetzentwurf über den unlauteren Wettbewerb ist am 5. Januar in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates angenommen und wurde am 8. Januar im Plenum beraten. Da seine Annahme in der in den Ausschüssen beschlossenen Form wahrscheinlich ist, so dürfte der Entwurf schon sehr bald dem Reichstage zugehen. Die Messe in Paris. Das Blühen der Leipziger Messe hat neuerdings nicht nur in Deutschland den Wunsch nach Schaffung einer gleichen Organisation hervorgerufen (man denke an die verunglückten Berliner Ver suche), sondern auch im Auslande, besonders in Paris. In diesem Jahre findet in Paris die sechste Jahresmesse statt, und zwar in der Zeit vom 12. bis zum 23. Februar. In den französischen Faehzeitungen unserer Branche finden wir die Einladung dazu, die an Fabrikanten, Grossisten, Käufer und Verkäufer gerichtet ist, ein Beweis, dass auch auf die Beteiligung der Uhren industrie reflektiert wird. Obgleich es schwer sein wird, der Jahrhunderte alten regelmässigen Messe in Leipzig Abbruch zu tun, scheint es doch, als wenn auch die Pariser Messe in ihrem Rahmen lebensfähig bliebe, wenn sie auch heute noch als bedeutungslos anzusprechen ist. Die Tatsache, dass für eine grosse internationale Messe Paris ein Boden ist, wie selten einer in der Welt, sollte die schützenden und leitenden Kreise der Leipziger Messe ver anlassen, wachsam zu sein. Wenn sich erst für irgendwelche Artikel eine solche ständige Einrichtung in Paris ausbildet, sind andere Waren leicht an zugliedern. Sorgen wir also bei uns für die Zufuhr frischen Blutes, in Gestalt jener Verkäufer und Käufer, die in Paris eine Messe als notwendig erachten. Den grössten Fehler macht bekanntlich, wer seine Gegner unter schätzt. Vom Scheckverkehr. Die Zahl der im Laufe des Monats Dezember — also noch vor Eröffnung des Buchungsverkehrs — bei den Scheekämtern eingegangenen Anmeldungen auf Scheckkonten beläuft sich bereits auf über 8000 aus allen Handels-, Industrie-, Erwerbs- und sonstigen Kreisen; auch die Reichsbank befindet sich darunter. Die Erwartungen der Postverwaltung, die in ihrer dem Parlament vorgelegten Denkschrift über den Postscheck- und Ueberweisungsverkehr bekanntlich für Ende März 1909 mit 10OOO Inhabern von Seheckkonten rechnete, sind also bereits insofern übertroffen, als bei der täglich wachsenden Zahl der Anmeldungen am Schlüsse des laufenden Quartals jene Schätzung weit überholt sein wird. Vom 1. Januar haben nunmehr alle Postanstalten die Zahlkarten zur Einzahlung auf Postscheckkonten an genommen. Dabei wird eine neue Erleichterung von den Kontoinhabern an genehm empfunden werden, womit die Reiehspostverwaltung den Bedürfnissen des praktischen Erwerbslebens entgegenkommt. Von der Verfügung, dass die Sendungen der Scheckhefte im allgemeinen nur als Einschreibsendung mit dem Vermerk „Eigenhändig“ und gegen Rückschein von den Scheekämtern abgesandt werden dürfen, ist nachgelassen, dass jeder Firma, die ein Konto eröffnet bekommt, auf Antrag solche Sendungen nicht unter „Eigenhändig“, sondern nur mit dem Vermerk „Einschreiben“ gegen Rückschein übermittelt werden. Neue Verkaufsbedingungen des schweizerischen Syndikats. Wie wir vernehmen, hat das schweizerische Syndikat der Silber-, Metall- und Stahluhrenfabrikanten, mit dem Sitz in Biel, beschlossen, von Anfang 1909 an folgende Verkaufsbedingungen in Kraft treten zu lassen: Skonto 3 Proz. für Zahlungen innerhalb 30 Tagen, oder Netto 4 Monate maximum. Die Mark werden zum Kurse von 123 Frank oder 100 Frank = 81,30 Mk. berechnet. Krankenkassenanmeldung des im väterlichen Betriebe arbeitenden Sohnes. Da es wohl häufig vorkommt, dass Söhne von ihrem Vater im Handwerk selbst unterrichtet resp. im väterlichen Geschäft als Lehrling auf genommen werden, so möchten wir an dieser Stelle besonders darauf hin- weisen , dass auch diese zur Krankenkasse angemeldet werden müssen. Im Nichtbefolgungsfalle erfolgt Bestrafung. Zugabeunwesen. Der Kleinhaudelsstand hat den dringenden Wunsch, dass die zahlreichen Auswüchse, die der wirtschaftliche Kampf gerade im Detailhandel gezeitigt hat, beseitigt werden. Namentlich hält er im Interesse der Aufreehterhaltung von Treu und Glauben im Verkehr eine Bekämpfung der Schäden für nötig, die das sogen. Zugabewesen im Gefolge hat, und gewichtige Stimmen erklären es für eine nicht wieder gut zu machende Unter lassung, wenn ein neues Wettbewerbgesetz zur Verabschiedung gelangte, ohne dass auch nur ein Versuch gemacht wurde, diesen Kampf aufzunehmen. In einer bemerkenswerten Eingabe an den Handelsminister hat jetzt die Handelskammer zu Bochum eine Eindämmung des Zugabewesens gefordert. Sie erachtet es nicht für angebracht, Zugaben schlechthin zu verbieten, wendet sich aber um so entschiedener gegen die Reklame mit Zugaben, indem sie folgendes ausführt: „Bei Geschäften, die unterschiedslos jedem Käufer bei jedem Einkäufe oder bei einem Einkauf von bestimmtem Umfange angeblich hochwertige Gegenstände als Zugabe versprechen, verursachen die Zugaben grosse Kosten, die nicht allein durch die erhoffte Steigerung des Umsatzes hereingebracht werden können. Die Kostendeckung muss daher auf andere Weise vor genommen werden, zum Beispiel dadurch, dass dem Käufer Waren minder-
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