Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 377
- ArtikelErlebtes und Erstrebtes (V) 378
- ArtikelWie ersetzt man auf praktischste Weise eine Ankergabel, die mit ... 379
- ArtikelStationäre Wächter-Kontrolluhren mit Wochenrekord 380
- ArtikelDie Resonanz und ihre Wirkungen 381
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 382
- ArtikelZehnergraduhren (VIII) 383
- ArtikelDas Eindrehen eines neuen Minutenradtriebes 384
- ArtikelAus der Werkstatt 385
- ArtikelEinzahlung von Patentamtsgebühren im Postscheckverkehr 386
- ArtikelRechtsauskünfte und Briefkasten 386
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 387
- ArtikelVerschiedenes 388
- ArtikelKonkursnachrichten 391
- ArtikelVom Büchertisch 391
- ArtikelPatentbericht 392
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 392
- BandBand 34.1909 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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§90 Allgemeines Journal der Ührm acherkuiist. tfr. 2 L eine dem eigentlichen Wortsinn entsprechende Auffassung wäre schon darum kein Raum, weil die Zahlungszeiten nur nach Tagen, nicht nach Stunden oder gar Minuten, vereinbart sind. Gegen das Züchten von Lehrlingen sprach sich die erste Kammer des Berliner Kaufmannsgeriehts in einem bemerkenswerten Urteil aus. Bin Handlungslehrling J. klagte gegen eine Konfektionsfirma auf Fortsetzung des Lehrverhältnisses bis zur Beendigung der Lehrzeit. Der Lehrling hatte im Hause der Beklagten bereits eine zweijährige Lehrzeit absolviert und war dann plötzlich entlassen worden, da sich seine Unbrauchbarkeit herausgestellt haben sollte. Die kaufmännischen Beisitzer fanden es recht befremdlich, dass die Firma erst nach 2 Jahren sich von der Unfähigkeit des Klägers überzeugt habe; aber die Firma wandte ein, sie habe es immer wieder mit dem Kläger versucht, in der Annahme, er würde sieh bessern. Br sei aber gerade in der letzten Zeit so verbummelt, dass er fast nichts leiste und die anderen Lehr linge noch verderbe. Die weitere Verhandlung ergab den Tatbestand, dass in dem fraglichen Hause auf zwei Gehilfen sieben Lehrlinge kamen. Der Kläger hob hervor, dass es Schuld der Firma sei, wenn er in den 2 Jahren nicht viel gelernt habe, denn er sei grösstenteils mit Botengängen und Packen beschäftigt worden. Br beantragte, die Firma zu verurteilen, ihn auslernen zu lassen, da eine unterbrochene Lehrzeit für ihn eine grosse Schädigung bedeute. Die Beklagte wollte sieh auf gütlichem Wege unter keinen Um ständen dazu verstehen, den Lehrling zurücbzunehmen. Das Kaufmannsgericht verurteilte die Firma schliesslich, das Lehrverhältnis mit dem Kläger bis zur Beendigung der Lehrzeit fortzusetzen. Das Gericht war der Ansicht, dass die Beklagte im Verhältnis zur Anzahl der Handlungsgehilfen zu viel Lehrlinge habe, und dass darauf in der Hauptsache die mangelnde Ausbildung des Klägers zurücbzuführen sei. — Der Wert des Streitgegenstandes wurde vom Gericht auf 500 Mk. bemessen. Ausstellungsstand. Laden oder offenes Warenlager? Auf dem Firmenstande einer Automobilausstellung schloss der Vertreter einer Firma einen Automobilverkauf ab, dessen Rechtsgültigkeit später von der Firma im Klagewege angefochten wurde. Das Gericht hatte sieh u. a. mit der Frage zu beschäftigen, ob der Stand auf einer Ausstellung als „Laden oder offenes Warenlager“ im Sinne des § 56 des Handelsgesetzbuches anzusehen war, d h. ob der Angestellte der Firma zu Verkäufen ermächtigt war, die in einem derartigen Laden oder offenen Warenlager gewöhnlich geschehen. Nach Mitteilung der „Ständigen Ausstellungskommission für die deutsche Industrie“ hat das Reichsgericht in seinem Urteil vom 20. Oktober 1908 sich dem vor instanzlichen angeschlossen und die Frage im bejahenden Sinne entschieden. Allen ausstellenden Firmen kann daher bei der Auswahl der auf die Aus stellung zu entsendenden Vertreter nicht genug besondere Sorgfalt empfohlen werden. Aus der Begründung dürfte folgendes besonders interessieren: „Bin Laden oder ein offenes Warenlager im Sinne des § 56 setzt nicht eine Ver kaufsstätte in fester Niederlassung und ebensowenig eine Einrichtung voraus, die das Dauerhafte eines Geschäftsbetriebes erkennen lässt. Vielmehr ist hier unter ein jedes vom Publikum zugängliche, wenn auch nur vorübergehend benutzte Verkaufslokal zu verstehen, gleichviel ob der betreffende Geschäfts raum hierzu besonders ausgestattet ist oder nicht .... Daher konnte das Berufungsgericht den von der Beklagten in der Ausstellungshalle für die Aus stellung ihrer Automobile benutzten Stand ohne Rechtsirrtum als einen Laden oder offenes Warenlager im Sinne des § 56 a. a. 0. ansehen, vorausgesetzt nur, dass dieser Stand zugleich als Verkaufslokal diente. Nun ist zwar der Revisionsklägerin zuzugeben, dass Ausstellungen im allgemeinen nicht zu Verkaufszwecken, sondern zu Zwecken der Reklame stattfinden. Die aus gestellten Waren sollen als Muster und als Beweis für die Leistungsfähigkeit des Ausstellers dienen. Auch soll nicht verkannt werden, dass bei Ausstellungen wertvoller Gegenstände, namentlich von Waren technischer Art, die Angestellten der Aussteller gewöhnlich nur die Aufgabe haben, Aufsicht zu üben, Auskunft zu erteilen und allenfalls Bestellungen entgegenzunehmen. Dies alles sehliesst aber nicht aus, dass Aussteller die Ausstellung zugleich als eine günstige Verkaufsgelegenheit betrachten und ihren Stand innerhalb des Ausstellungs gebäudes als eine offene Verkaufsstätte, als einen Laden, benutzen. Mit Recht hat daher das Berufungsgericht angenommen, es hänge von den Umständen des einzelnen Falles ab, ob ein Stand auf einer Ausstellung als ein Laden oder offenes Warenlager im Sinne des § 56 anzusehen sei oder nicht. Von diesem grundsätzlich richtigen Standpunkte ausgehend, hat es den Stand des Beklagten als einen Geschäftsraum im Sinne des § 56 angesehen und diese Auffassung tatsächlich begründet. („Juristische Wochenschrift.“) Reklamen in Papiergeldform. Die Deutsche Grammophongesellsehaft hatte zum Vertriebe von Platten der „Dollarprinzessin“ Reklamezettel an fertigen lassen, deren eine Seite einer amerikanischen Dollar-Banknote sehr ähnlich sah. Zu diesem Zwecke war eine echte Banknote photographiert worden; in einigen Farbentönen wichen die Zettel von den echten Noten ab. Das Schöffengericht hatte wegen Uebertretung des § 360, Ziffer 6, des Strafgesetzbuches auf eine Geldstrafe von 15 Mk. erkannt. Diese Angelegenheit hatte seinerzeit auch die amerikanische Botschaft veranlasst, bei der Kriminal polizei anzufragen. In der Berufung legte der Verteidiger dar, dass die Gefahr einer Verwechslung mit Banknoten kaum zu befürchten gewesen wäre. Die Berufung wurde jedoch mit der Begründung verworfen, dass es sich hier um eine Warenempfehlungskarte handle, die einer echten Dollar-Banknote ähnlich sehe und deren Anfertigung oder Verbreitung nach § 360, Ziffer 6, verboten sei. (Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker.) Kleine Greschäftsnachriehten. Essen a. Ruhr. Am 1. April 1910 tritt eine Zwangsinnung für das Uhrmacherhandwerk im Stadt- und Landkreise Essen mit dem Sitze in Essen unter der Bezeichnung: „Zwangsinnung für das Uhrmacherhandwerk im Stadt- und Landkreise Essen“ ins Leben. Madretsch (Kt. Bern). Die Aktiengesellschaft Grüen Watch Mfg. Co., Fabrikation und Verkauf von Uhren, hat in ihrer Generalversammlung ihre Statuten dahin geändert, dass die Generalversammlung zur Vertretung der Ge sellschaft einen oder mehrere Prokuristen ernennen kann, die nicht Aktionäre zu sein brauchen. Als Prokuristen wurden ernannt dio Herren Eduard Gasser, Jakobs, von Unterhallau in St. Immer. Tilsit. Der Regierungspräsident hat die Errichtung einer Zwangsinnung für das Uhrmacher- und Goldschmiedegewerbe in der Stadt Tilsit, mit dem Sitze in Tilsit, zum 1. Januar 1910 angeordnet. Weissenberg (Sa.). In dem preussischen Grenzorte Gebelzig kam nachts im Hause des Uhrmachers Schau Feuer zum Ausbruch, welches das Gebäude bis auf die Umfassungsmauern einäscherte. Der schwerhörige Be sitzer konnte gerettet werden Unmittelbar danach brach das brennende Ge bäude zusammen. Personalien: Drengfurt (Ostpr.). Uhrmacher Werner wurde in das Stadtverordnetenkollegium gewählt. — Goldberg (Schles.). Als Stadtver ordneter wurde Uhrmacher Schmidt bestimmt. — Lewin (Schles). Uhrmacher Ardelt wurde zum Stadtverordneten gewählt. — Prausnitz (Sehles.). Uhr macher Karl Obst wurde zum Stadtverordneten bestimmt. — Tilsit Die silberne Hochzeit feierte Uhrmacher Eliassow. — Schwerin i. M. Der Uhr macher G. Holz in Marlow feierte das Fest der goldenen Hochzeit. Gestorben: Uhrmachermeister Hermann Behr in Stuttgart, Militär strasse 16B. — Uhrmacher Heinrich Bies im 29. Lebensjahre in Kassel- Wilhelmshöhe, Wasserweg 2. — Uhrmacher Friedrich Ehlerding im 69. Lebens jahre in Stadthagen. — Herr Paul Niedermayer, ehemaliger Uhrmacher meister im Alter von 89 Jahren in München, Baaderstrasse 78. Geschäftseröffiiuagen. Dresden. 0. Schlegel eröffnete hier in der Schössergasse 1 ein Gold-, Silberwaren - und Juwelengeschäft. Gardelegen. Ernst Anderlik eröffnete Bahnhofstrasse 12 ein Uhren- und Goldwarengeschäft. Leipzig-Neusellerhausen. Albert Kuss eröffnete Wurzner Strasse 31 ein Uhren- und Goldwarengeschäft, verbunden mit optischen Artikeln. Ludwigshafen. Juwelier Hugo Kuhn eröffnete Bismarckstrasse 52 ein Spezialgeschäft in Bestecken, Silber-, Alfenide- und Luxuswaren, Bronzen. Mülhausen (Eis.). Uhrmacher Josef Umber eröffnete in der Markthalle eine Reparaturwerkstatt. Münster i. W. Uhrmacher Max Siede eröffnete Prinzipalmarkt 24 ein Spezialhaus für Uhren - und Goldwaren. Neuss. Bruno Gotzens eröffnete Neustrasse 2 ein Lager in Uhren-, Gold- und Silberwaren. Riga. B. Eliasstamm eröffnete Alexanderstrasse 5 ein Magazin für Juwelen, Uhren, Gold-, Silber- und Alfenidewaren. Velbert. Franz Hogrebe und Sohn eröffneten Friedrichstrasse 100 ein Uhren- und .Goldwarengeschäft, verbunden mit Reparaturwerkstatt. Greschäftsveränderungen. Berlin. Gebrüder Meister, Turmuhrenfabrik, Brandenburgstrasse 42. Jetziger Inhaber ist Hermann Tumpe und Hermann Ranft, Betriebsleiter in Berlin. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 15. November d. Js. begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur beide Gesellschafter gemeinsam ermächtigt. Die in dem bisherigen Betriebe des Geschäftes be gründeten Forderungen und Verbindlichkeiten gehen auf die Gesellschaft nicht über. Güttingen. Herr Hermann Tolle übernahm die von seinem verstorbenen Vater seit 50 Jahren betriebene Uhrenhandlung und Reparaturwerkstatt und führt sie in unveränderter Weise fort. Aussichten für den Absatz von Girossuhren. Ahaus (Westf.). Die Stadtverordneten beschlossen den Ankauf der Bösensellsehen Besitzung, zwecks Errichtung eines neuen Rathauses. — Als feld (Oberhess.). Die Erbauung eines Volksschulgebäudes ist von der Stadt beschlossen worden, dasselbe soll 151000 Mk. kosten. Das Projekt sieht Räume für eine Kochschule und Schülerbäder vor. — Arbon (Kt. Thurgau). Die Schulgemeinde Arbon beschloss den Bau eines neuen Schulhauses mit acht Lehrzimmern. — Baden-Baden. Das Projekt eines Volksschulhauses für die Weststadt erfordert einen Aufwand von 306590 Mk. — Berlin. Der Neubau der evangelischen Kirche in Tegel ist von der Kirchengemeinde vertretung beschlossen worden. Der Bau wird an derselben Stelle errichtet werden, an der jetzt die alte Dorfkirehe steht. Die Gemeinde hat dem Bau fonds ein Kapital von 120000 Mk. zur Verfügung gestellt. — Berlin. Die Gemeinde Zehlendorf hat den Bau von zwei weiteren höheren Lehranstalten ausser dem bereits bestehenden Gymnasium beschlossen; ein Reformreal gymnasium in Zehlendorf-West und einer Oberrealschule im alten Ortsteil. — Berlin. Der Nachetat sieht eine Anzahl Neu- und Umbauten von Post anstalten für Berlin vor, deren Gesamtbosten mit 5 Millionen Mk. angegeben werden. Es handelt sich hierbei um folgende Aemter und Ziffern: Zu einem Um- und Erweiterungsbau auf dem Postzeitungsamtsgrundstück, Dessauer Strasse, werden 150000 Mk., zu einem Um- und Erweiterungsbau für das Postamt 19 auf dem Reichsdruckereigrundstück, Berlin, 140000 Mk., zur Vergrösserung des reichseigenen Grundstücksbloeks zwischen der Oranienburger, Artillerie-, Ziegel - und Montbijoustrasse, und zu einem Um - und Erweiterungs bau auf diesem Grundstücksblock werden für Grunderwerb und als erste Bau rate 500000 Mk. angesetzt. Für Erweiterungsbauten bei dem Haupttelegraphen amt und dem Hauptfernsprechamt, Französische Strasse, betragen die Kosten 4770000 Mk., zu einem Umbau für das Fernsprechamt IV, werden 175000Mk. gefordert. —Bochum. Die Stadtschuldeputation beschloss, im Bezirke Hamme den Neubau einer 42 Massigen Schule. — Boizenburg (Meeklbg.). Ein neues
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