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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageZu dem Artikel: Der Kinematograph der Gebrüder Lumière -
- ArtikelCentral-Verband 73
- ArtikelTagesfragen 73
- ArtikelHenry George (VII) (Fortsetzung aus Nr. 5) 74
- ArtikelDas Uhrmachergewerbe in Breslau (Schluss aus Nr. 3) 76
- ArtikelDer Kinematograph der Gebrüder Lumière 78
- ArtikelUnsere Werkzeuge 79
- ArtikelBerichtigung falscher Anschauungen auf dem Gebiete der ... 79
- ArtikelNeuheiten 80
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 81
- ArtikelVereinsnachrichten 81
- ArtikelVerschiedenes 81
- ArtikelWaarenzeichen-Register 82
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 82
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 82
- ArtikelAnzeigen 83
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher, Nr - 8l HaUe, den 15. April 1898. 23. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes Kollegen Chr. Lauxmann in Stuttgart, Canzleistrasse 14, zu richten. ' Alle für die Expedition bestimmten (leid-, Brief- und Inseratensendangen, ferner Abonnementsbestellungen sind stets zu adressieren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Lumibre Henry George (VII'. - Das Uhrmachergewerbe in Breslau (Schluss). - Der Kinematograph der Gebrüder Lumiere Unsere Werkzeuge. — Berichtigung falscher Anschauungen auf dem Gebiete der Verzahnungs-Theorie. — Neuheiten. — Deutsche Uhrmaeher- schule. Vereinsnachnchten. - Verschiedenes. - Warenzeichen - Begister. - Gebrauchsmuster-Register. - Frage- undlTwortka^ . einzelne Kollegen, die den Wunsch haben, dem Central-Verbände zuzugehören und an deren Wohnort ein ? f a *’ W V, en sIch an den Vorsitzenden Kollegen Chr. Lauxmann-Stuttgart wenden, welcher gern bereit ist, den Anschluss zu vermitteln. Central- Verband. kingegangen sind die Beiträge des Vereins Greifswald mit 10 Mk., Verein an der Unterweser 20 Mk., Innung Alten burg 16 Mk. . Von Anbeginn des Central-Verbandes hat es stets als eine der Hauptaufgaben desselben gegolten, die Erziehung und Heranbildung unserer Nachfolger in erster Linie zu pflegen und dieselben durch Aufmunterung in Wort und That anzuspornen, durch gründliche Ausbildung dereinst tüchtige Berufsgenossen zu werden. Wie wir regelmässig wiederkehrend alle 3 Jahre auf unseren Verbandstagen unseren Lehrlingen für die von ihnen eingesandten Arbeiten Preise zuerkennen, so geschieht es auch in einzelnen Fällen zwischen diesem Zeitraum. Der Verein Kiel sandte uns in den letzten Tagen eine Arbeit des Lehrlings Heinrich Hahn, Sohn des Koll. Heinr. Hahn in Itzehoe-Holstein, welcher bei Kollege F. N. Tietz in Kiel seine vierjährige Lehrzeit beendete. Die Arbeit, bestand in der Anfertigung eines Ankergangmodelles mit Zeitangabe und eigener Konstruktion, sowie Beigabe der dazugehörigen Zeichnungen uud Beschreibung, auf die wir später zurückkommen werden. Sämtliche Arbeiten waren so sorgfältig gethan, dass wir dem Prüfling ausser dem Diplom des Central-Verbandes mit der Note „gut bis sehr gut“, noch eine Prämie, bestehend in einem Stück Werkzeug im Werte von etwa 20 Mk. zuerkennen konnten. Wie bei allen Lehrlingsprüfungen ist eine solche auch zugleich eine Meisterprüfung, und so möchten wir bei diesem Anlass dem Lehrherrn, der einen begabten jungen Mann soweit förderte, unsere volle Anerkennung nicht vorenthalten. Aus Veranlassung einer notwendig gewordenen Eeise des Vorsitzenden an den Niederrhein mussten einzelne Arbeiten zurückgestellt werden, und werden wir dieselben in Kürze nachholen. Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Chr. Lauxmann. grenzen hinaus erstrecken, während die Zwangsinnung bei der Begrenzung ihres Bezirkes darauf Rücksicht zu nehmen hat, dass keines ihrer Mitglieder durch die Entfernung seines Wohnortes vom Innungssitze behindert ist, am Innungsleben teilzunehmen und die Innungseinrichtungen zu benutzen. Die freie Innung darf ihre Mitglieder zum Beitritt zu den Unterstützungskassen verpflichten, sie darf auch gemeinsame Ge schäftsbetriebe einrichten, einheitliche Preise für die Waren oder Leistungen ihrer Mitglieder festsetzen und dergleichen, was alles die Zwangsinnung, mit ^Ausnahme der Innungskrankenkassen, nicht darf. Die freie Innung untersteht der staatlichen Aufsicht weniger, als die Zwangsinnung. Sie braucht nicht ihren jähr lichen Etat genehmigen zu lassen und ihre Jähresrechnüng ein zureichen, auch braucht sie nicht über unvorhergesehene Aus gaben nachträgliche Genehmigung einzuholen und die von ihr erlassenen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens 1 ), so fern dieselben den etwaigen Anordnungen der Handwerkskammern entsprechen, der Behörde vorzulegen. Die freie Innung darf Eintrittsgelder erheben und die Mit gliederbeiträge nach Belieben festsetzen. 1) Die Lehrlingsfrage für freie Innungen, welche bestimmt, dass die Gesellenprüfung nur auf Genehmigung der Handwerkerkammern abgenommen werden darf, beziehentlich durch diese selbst vorgenommen wird, ist freilich zu bedenken. Tagesfragen. Freie)Innung oder Zwangsinnung? ie obige Frage wird von der „Deutschen Handwerker- Zeitung“, Berlin, in kurzer, klarer Form behandelt, und dürften die nachfolgend ge gebenen Sätze für manchen Verein, welcher sich mit der Innungsfrage beschäftigen will, von Nutzen sein. Was darf die freie Innung? Die freie Innung ist für Handwerker und Gewerbe treibende bestimmt , sie darf die verschiedensten Gewerbe umfassen und lässt auch die Bildung sogenannter „gemischter Innungen“ oder „vereinigter Hand werker-Innungen“ zu, während die Zwangsinnung nur für Hand werker, und zwar für solche, welche das gleiche oder verwandte Handwerk betreiben, errichtet werden darf. Die freie Innung darf ihren Bezirk über einen Kreisbaupt- mannschaftsbezirk, ja noch weiter und selbst über die Landes-
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