Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Seewarte
- Untertitel
- Bericht über die Tätigkeit der Abteilung IV (Chronometer-Prüfungs-Institut) während des Jahres 1897
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 217
- ArtikelTagesfragen 218
- BeilageVorrichtung zum Betrieb elektrischer Nebenuhren; von Edgar Ayres ... -
- ArtikelDeutsche Seewarte 219
- ArtikelBericht des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 220
- ArtikelVorrichtung zum Betrieb elektrischer Nebenuhren 221
- ArtikelUmschau aus dem Gebiete der ausländischen Fachlitteratur 222
- ArtikelNeuheiten 223
- ArtikelDanksagung 223
- ArtikelVereinsnachrichten 223
- ArtikelVerschiedenes 224
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 224
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 22. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 219 manchen Kollegen nicht klar genug ausgedrückt haben“. So erfuhren wir allerdings — die wir uns ja leider wohl zu den „manchen“ rechnen müssen —, dass unser Begriffs vermögen etwas mangelhaft ist, die Sache selbst blieb jedoch — vielleicht eben deshalb — so dunkel wie vorher. Wenn eine vulgäre Redensart hier gestattet ist, so möchten wir sagen: wir wissen nun zwar, dass uns Käse vorgesetzt wurde, aber noch immer nicht, welche Nummer! Sie aber wollen die Nummer genannt haben, schlecht und recht, ohne weitere Redensarten, Sie wünschen eine Antwort von der gleichen entzückenden Be stimmtheit, welche den Magdeburger Erlass als einfach unüber trefflich kennzeichnet. Unübertrefflich —, folglich können wir da auch nicht ganz heranreiehen, und Sie müssen sich mit einer etwas weniger bestimmten Erklärung begnügen. Also: wir haben auf Grund sehr eingehender, dem Ernste der Sache entsprechend geführter Untersuchungen Ursache, folgendes als höchstwahrscheinlich hinzustellen: Herr Hedicke, der bekanntlich bis in die tiefsten Tiefen der neuen Innungs bestimmungen hinabgetaucht ist, muss bei diesen Tanchversuchen auch in den § 100 geraten sein, und zwar bis ins Allerinnerste, durch die beiden Nullen hindurch tief in die 1 hinein. Nun wissen wir ja aus der Arithmetik, was bei dem beharrlichen Einbohren oder, wie mans da nennt, beim Dividieren in eine 1 herauskommt: Reciproken. Damit aber wissen wir nun auch die sehnlichst gewünschte Nummer der fraglichen, von Herrn Hedicke durch den § 100 glücklich aus dem Innungsgesetz herausdividierten Bestimmung — es ist eben die Reciproke von 100, also nach Adam Riese § 0,01. Diese Nummer bietet zugleich ein überraschend schönes Bild des funkelnagelneuen Magdeburger Paragraphen, der so bis auf ein Haar (oder Komma) genau wie ein ganz verkehrt hingestellter § 100 aussieht — selbstverständlich nur in den Augen der „manchen“, die einem so abgrundtiefen Studium nicht zu folgen vermögen. Es ist bedauerlich, dass man in den gewöhnlichen, vom Staate oder im Buchhandel herausgegebenen Schriften über die Gewerbeordnungsnovelle auch nicht mit einer einzigen Silbe solcher allerliebsten Umkehrungen gedacht hat, aber es ist auch erklärlich: Reichstag und Juristenwelt wollten offenbar den Magdeburger Herren nicht vorgreifen! — Nun noch wenige ernste Worte über unsere Beziehungen zu den gemischten Innungen, die der § 100 vorsieht und die neuerer Zeit von Magdeburg als eine Art Schreckgespenst hin gestellt wurden, wohl, um ängstliche Gemüter zu fürchten und so willfähriger zu machen. Nach § 100 können die gemischten Innungen den Beitritts zwang nur auf gleiche und verwandte Handwerke ausdehnen Es fragt sich also vor allem: welche Handwerke sind überhaupt verwandt und im besonderen der Uhrmaeherei? Im allgemeinen betrachtet man Handwerke als miteinander verwandt, wenn sie nach örtlichem Brauch vielfach gemeinsam betrieben werden und in ihrer Technik sich so nahe stehen, dass der Betrieb des einen zugleich ein ausreichendes Ver ständnis für die technischen Fertigkeiten und den ge schäftlichen Betrieb des anderen gewährleistet. Im be sonderen hat eine grosse Anzahl von Kollegen im August d. J. auf dem Kongress des Uhrmacherbundes in Berlin einstimmig nur M echaniker und Optiker, Goldarbeiter, Graveure, Elektrotechniker und Taschenuhrgehäusemacher als ge werblich verwandt mit uns bezeichnet. Sonach haben also z. B. Schmiede und Schlosser nicht das Recht, den Beitrittszwang zu einer von ihnen errichteten ge mischten Innung auf Uhrmacher auszudehnen; eine dahingehende Aufforderung weise man als mit den Bestimmungen und Motiven des Gesetzes unvereinbar zuiück. Wir betreiben unser Gewerbe weder vielfach gemeinsam mit Schmieden, Schlossern, Klempnern u. dergl.. noch sind diese im Stande, die technischen Fertigkeiten eines Uhrmachers, seine Arbeiten und seinen Geschäftsbetrieb ausreichend zu beurteilen. Die vom Gesetzgeber vorausgesetzte engere Interessengemeinschaft besteht hier nicht. F. R. Deutsche Seewarte. Bericht über die Thätigkeit der Abteilung IV (Chronometer- Prüfungs-Institut) während des Jahres 1897. Inanspruchnahme des Instituts von seiten der Schiffs kapitäne, Chronometer-Fabrikanten und staatlicher Institute. m Jahre 1897 wurden dem Chronometer-Prüfungs- Institute von Scbiffskapitänen bezw. von Uhr machern im Aufträge der Kapitäne 34 Chrono meter — gegen 43 im Vorjahre — übergeben. Von diesen Instrumenten wurden 6 einmal und 2 zwei- mal den Fabrikanten zum Zwecke nochmaliger Durchsicht zurück gegeben, so dass also bei diesen Chronometern zwei bezw. drei Beobachtungsserien ausgeführt wurden. — Es möge hervorgehoben werden, dass die Inanspruchnahme des Chronometer-Prüfungs- Instituts seitens der Handelsmarine, trotz der erfreulichen Zu nahme seit dem Jahre 1895, immer noch nicht diejenige Höhe erreicht hat, welche im Interesse der Sicherheit der Schiffsführung als möglich und wünschenswert erscheint. Es konnte sogar kon statiert werden, dass die Anzahl derjenigen Kapitäne, welche durch ihre Rhedereien nicht ausdrücklich zur Einlieferung ihrer Instrumente an das Chronometer -Prüfungs- Institut veranlasst wurden, nicht etwa zu-, sondern abgenommen hat. Diese That- sache ist ohne Zweifel darauf zurückzuführen, dass die von den Chronometer-Fabrikanten angestellten Water-Clerks sich unmittel bar nach Ankunft der Schiffe an Bord begeben und den gerade in diesem Augenblicke vielbeschäftigten Kapitän zur Abgabe seines Chronometers veranlassen. Es wird von Sachkundigen ver sichert, dass im Hamburger Hafen die Konkurrenz im Clarkwesen gerade während der letzten Jahre einen recht unsympathischen Charakter angenommen hat; die Chronometer-Fabrikanten selbst beklagen diese Thatsache sehr, der Einzelne ist aber infolge der Konkurrenz ausser Stande, eine Aenderung herbeizuführen. — Es würde zu erwarten sein, dass die Inanspruchnahme des Chronometer-Prüfungs-Instituts seitens der durch ihre Rhedereien nicht beeinflussten Schiffsführer eine grössere werden würde, so bald der Seewarte eine Motor-Barkasse zum Abholen der Instru mente zur Verfügung gestellt würde. Anderseits muss aber auch an dieser Stelle anerkannt werden, dass eine Anzahl grösserer Rhedereien (siehe Bericht über das Jahr 1896) ganz ausdrücklich ihren Kapitänen und Lieferanten die Inanspruchnahme des Chrono meter-Instituts zur Pflicht macht und dass die Bethätigung des Instituts, weil von den Rhedereien die guten Erfolge anerkannt werden, durch diese Massnahmen immer mehr an Boden gewinnt. Von Uhrmachern wurden der Abteilung IV, ausser den für die Konkurrenzprüfung und für die regelmässigen Taschenuhren- Prüfungen bestimmten Instrumenten, 12 Chronometer und Taschen uhren, sowie 2 Pendeluhren zur Prüfung übergeben Endlich wurden auf Ansuchen von staatlichen und privaten wissenschaft lichen Instituten, wie von Seeämtern. Gerichten, Forschungs reisenden u. s. w., 21 Chronometer und Taschenuhren, darunter eine Anzahl in mehreren getrennten Beobachtungsserien, unter sucht. Sofern die Untersuchung hierfür geeignet erschien, wurden bei Rückgabe der Instrumente die Temperatur-Koeffizienten bezw. Temperatur-Tabellen den Auftraggebern mitgeteilt. Chronometer-Konkurrenz-Prüfung. An der in der Zeit vom 9. November 1896 bis 18. April 1897 abgehaltenen zwanzigsten Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chrono metern beteiligten sich fünf Fabrikanten durch Einsendung von 27 Chronometern. Die Gesamtleistung der Prüfung hielt sich ungefähr in gleicher Höhe wie während der beiden Vorjahre, deren Ergebnisse damals als ausnahmsweise günstig bezeichnet werden konnten. Die Verteilung der konkurrierenden Instrumente auf die einzelnen Klassen war folgende: Klasse I II III IV V Anzahl der Chronometer 6 5 6 7 3 Prozentische Verteilung. 22% 19% 22% 26% 11%_ Es ist bei der vorstehenden Prüfung bemerkenswert, dass in nicht weniger als 15 Fällen ein Herabsetzen eines Instrumentes in eine Klasse von höherer Ordnungszahl wegen eines bedeutenden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder