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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageFreie Pendelhemmung mit stetiger Kraft, von Johann Tetzi in Wien -
- ArtikelCentral-Verband 33
- ArtikelTagesfragen 33
- ArtikelHenry George (V) 34
- ArtikelFreie Pendelhemmung mit stetiger Kraft 36
- ArtikelUeber die Kompensation an Pendeluhren, Taschenuhren und ... 37
- ArtikelSprechsaal 37
- ArtikelBriefwechsel 38
- ArtikelVereinsnachrichten 39
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. die Genossenschaften der Juweliere, Gold- und Silberschmiede und dann an die der Graveure, und es entschied die erstere, „dass der Graveur jene Artikel dann herstellen darf, wenn dies ohne Montierung beziehentlich Lötung möglich ist; falls aber Vor richtungen zum Tragen und Festmachen in Anwendung kommen gilt dieses Eecht der Graveure nicht mehr“. Die Genossenschaft der Graveure ist hingegen der Ansicht „dass die Anbringung der Oehre mittels Lötung eine Vollendungs- arbeit im Sinne des § 37 der Gewerbeordnung darstellt. Ausser- dem müsse bedacht werden, dass die Art des Metalles welches vom Graveur verwendet wird, keinen Unterschied in seiner Ge werbeberechtigung begründen könne, so dass er die ihm zuge hörigen Artikel auch aus Edelmetall ausführen dürfe.“ Diese Gutachten stehen sich nun, wie dies auch nicht anders zu erwarten war, diametral gegenüber, und es sah sich die Kammer genötigt, selbst zu entscheiden. Sie that dies, indem sie bemerkte, „dass zur Klarstellung der Frage, ob die Herstellung von Ehrenzeichen durch Graveure nicht einen Uebergriff in das Goldschmiedegewerbe bedeutet, jedes einzelne Stück geprüft werden müsste, denn Form, Zusammenstellung und Anfertigung der Ehrenzeichen sind ausserordentlich verschieden. Es giebt solche, welche als Nadel, Eing, bezw. Brosche, Armband u. s w getragen werden, und in solchen Fällen viel mehr Juwelier- als Graveurarbeiten sind, insbesondere, wenn sie, wie manchmal üblich, mit Steinen reich besetzt werden und ausgesprochene Schmuckgegenstände sind. Anderseits ist es auch möglich, dass von Vereinen Zeichen gewünscht werden, die aus einem Stück gearbeitet sind, und deren Verzierungen nur durch Punze oder Stichel hervorgebracht werden; in solchen Fällen kann die Er zeugung und der Verkauf der Ehrenzeichen dem Graveur zu- g^standen werden, auch wenn sie aus Edelmetall hergestellt sind obwohl auch hier die dazu nötigen Vorarbeiten, das Legieren' Schmelzen und Zubereiten des Metalles, dann das Schleifen Polieren oder gar Färben des Gegenstandes eigentlich Verrich tungen des Goldsehmiedegewerbes sind.“ „Im allgemeinen kann, wie in der Frage, ob ein Graveur zur vollständigen Herstellung von Beschlägen für Bücher und von Monogrammen aus Edelmetall berechtigt ist, auch im vorliegenden Palle der gewerberechtliche Standpunkt dahin präzisiert worden dass der Graveur die Ehrenzeichen aus Edelmetall dann herzustellen berechtigt ist, wenn diese Erzeugnisse blosse Graveurartikel bleiben, d. h. wenn keine formgebenden Zusammenstellungen und Ver bindungen, z. B. durch Lötungen stattfinden; und weiter, wenn sie durch die an ihnen vorgenommenen Juwelierarbeiten nicht zu Herren- oder Damen-Schmuckartikeln geworden sind.“ Wir bemerken zu dieser Entscheidung das Folgende: die Kammer vermischt anfänglich und auch zuletzt wieder die Be griffe „Ehrenzeichen und Schmucksachen“ ganz ohne Grund mit einander, denn man hat doch noch niemals gehört, dass ein Ehrenzeichen als Finger- oder Armschmuck getragen wird. Diese Zeichen sind gewöhnlich in Form von Medaillen oder Orden vorhanden und sind auch oft sogar geprägt. Es hat dann der Graveur nur die Stanze hierzu gefertigt und würde die Her- und Fertigstellung alsdann wohl den „Prägern“ zufallen, wenn diese auf ihre Herstellungsrechte reflektieren. Wenn nun hierdurch der gordische Knoten, den diese Frage der Zuständigkeit ver schiedener Gewerbe bildet, nur noch grösser geworden ist, so zerschlägt sie ihn mittels des Schwertes, indem sie erstlich den Graveuren das Legieren u. s. w. des Edelmetalles zubilligt, welches doch,_ wie sie selbst aussagt, „eigentlich“ Verrichtungen des Gold schmiedegewerbes sind, dann verbietet sie ihnen wieder das Löten, was doch dann wieder angewendet werden muss, wenn das Ehren zeichen z. B. eine Oese haben soll, weil es „eine formgebende Zusammenstellung oder Verbindung“ ist. Wenn nun eine solche gewaltsame Lösung der offenen Fragen diesen mindestens ein Ende gemacht hätte, so hätte diese Entscheidung noch einen Zweck gehabt, dadurch aber, dass die Kammer entscheidet, „dass jedes einzelne Stück geprüft werden müsste“ u. s. w., ist die Frage offenbar wieder in Permanenz gestellt. Hoffentlich werden sich die Präger nicht auch noch hinein mischen, um die Angelegenheit noch verwickelter zu gestalten. Wenn aber in Gewerben, die eigentlich nur reine Kunstgewerbe sind solche Fragen über Dinge auftauchen, die nur als Bagatellen zu betrachten sind, wie mag es dann mit noch niedriger stehen den Erwerbsarten aussehen? Und wie können Gewerbe gedeihen und sich entwickeln, wenn sie mit Massenerzeugungen rechnen müssen und solche Fragen ihnen überall hinderlich sind? Wir empfehlen den österreichischen Gewerberichtern, dass sie es bei derartigen Entscheidungen über solche Fragen wieder ebenso halten, wie früher gebräuchlich war, man verbiete den Graveuren den Gebrauch des Lötrohres und den Goldschmieden den des Stichels und der Punze, und der Streit ist gleich beendigt! Ein Verbandsmitglied in D. Briefwechsel. us Kiel erhalten wir von dem Vorsitzenden des seit vorigem Jahr gegründeten Vereins, Koll. E. Lamp, gelegentlich der Zusendung der Beiträge für das laufende Jahr eine Schilderung des dortigen Vereins lebens, die zwar nicht in die Form eines Vereins berichtes gefasst ist, aber doch allgemeines Interesse haben dürfte _ Der geehrte Kollege schreibt zunächst: „Unser Vereinsleben spielt sich ziemlich ruhig ab, und ist bis jetzt kaum etwas von allgemeinem Interesse passiert. Wir haben an jedem letzten Mittwoch des Monats eine Zusammenkunft, in welcher uns interessierende Fragen besprochen werden. Unter letzteren be schäftigt uns hauptsächlich eine Petition an die „Gesellschaft frei williger Armen freunde“ hier, welche ein Lcihlians unterhält In diesem werden schon seit Jahren Uhren und Goldwaren nicht nur belieben, sondern es wird damit von den Angestellten ein ottener Handel betrieben. Auf diese Missständo haben wir nun den Vorstand der Gesellschaft bereits im August vorigen Jahres aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten, doch er hielten wir bis jetzt keine endgültige Antwort. Weiter: Das Geschäft liegt hier wie überall sehr still; der Verkauf wird durch Hausierer, Beamten vereine u. s. w. sehr be einträchtigt, und in Beparaturen machen uns circa sechs Patent uhrmacher wie wir sie nennen, viel Konkurrenz; dieselben reparieren Uhren für 1,50 Mk. und setzen Federn für 1 Mk. ein.“ „.. 1 ® t 1 . für uns eine üeberraschung, dass die „Gesellschaft für freiwillige Armenpflege“ in Kiel ein Leihhaus unterhält und ihre Angestellten sogar offenen Handel mit unseren Artikeln traben. Wem fällt da nicht die Praxis des heiligen Crispinus ein? M ir sind selbst mehr als 20 Jahren in der öffentlichen Armenpflege thätig, allein zu solchen Mitteln haben wir noch nie greifen müssen, da giebt es, Gott sei Dank, noch andere Quellen. Wir werden nicht versäumen, unseren Einfluss hier geltend zu machen, um Abhilfe zu erreichen. i JUten tuh rmachor “ sollen unserem Dafürhalten nach ein anges Leben nicht fristen, denn womit man sündiget, damit wird man gestraft. Freilich bringt uns auch, wie das Erste so das Letzte, keinen Gewinn, die Hauptsache dürfte schon sein unentwegt an solider Arbeit und dementsprechendem Preis fest zuhalten. Dem giebt auch Koll. A. Orth-Liegnitz Ausdruck, wenn er schreibt: „Wir haben unter uns Uhrmachern zu viel unpraktische unverbesserliche Idealisten, die bei allem Idealismus ganz ver gessen, unseren Beruf der Neuzeit entsprechend auch einträglich zu gestalten. Fast alle Berufsarten sind bestrebt, ihre materielle Lage günstiger zu gestalten, und die unpraktischen Uhrmacher Haben ihre Lage gegen früher verschlechtert. Handarbeit ist überall teurer geworden, bei uns aber, verkehrter Weise billiger. Da muss der Hebel eingesetzt werden!“ u i nU11 zwischen beidem ein anscheinender Widerspruch besteht, indem sich Materialismus und Idealismus gegenüber stehen, so ist es im Grunde doch das Gleiche, denn beide ver ringern unstreitig unseren Verdienst und die Mittel zu einer an ständigen Lebenshaltung. — Wir sind daran, in dieser Bichtung mit Entschlossenheit vorzugehen und jeden Schaden, den wir selbst verschulden, aufzudecken, da ist uns die Hilfe des Kollegen Orth sehr willkommen.
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