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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 21.1914, 26 (Juni)
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-191401008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr.10. 1914
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Beantworten der Offerten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Leserkreise
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- AusgabeNr.1. 1914 1
- AusgabeNr.2. 1914 21
- AusgabeNr.3. 1914 33
- AusgabeNr.4. 1914 45
- AusgabeNr.5. 1914 57
- AusgabeNr.6. 1914 69
- AusgabeNr.7. 1914 81
- AusgabeNr.8. 1914 93
- AusgabeNr.9. 1914 105
- AusgabeNr.10. 1914 117
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung ... 117
- ArtikelDer Hausierhandel mit Uhren und die Sonntagsruhe in der ... 118
- ArtikelWas soll der Uhrmacher im März inserieren ? 118
- ArtikelAus der Uhrenstadt Schramberg 119
- ArtikelDie Uhr mit einem Zeiger von Breguet 120
- ArtikelWo bleibt der Reingewinn? 121
- ArtikelWenn man mit Ehefrauen Geschäfte macht 122
- ArtikelDie Reparatur von Taschenfeuerzeugen 122
- ArtikelEine Exportausgabe unseres Blattes in englischer Sprache 123
- ArtikelTagesprogramm 123
- ArtikelVom Beantworten der Offerten 124
- ArtikelAus dem Leserkreise 124
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 125
- ArtikelAus den Vereinen 125
- ArtikelAus den Fachschulen 125
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 125
- ArtikelRundschau 126
- ArtikelFragen und Antworten 127
- ArtikelBüchertisch 128
- ArtikelPatente 128
- AusgabeNr.11. 1914 129
- AusgabeNr.12. 1914 149
- AusgabeNr.13. 1914 161
- AusgabeNr.14. 1914 173
- AusgabeNr.15. 1914 185
- AusgabeNr.16. 1914 197
- AusgabeNr.17. 1914 209
- AusgabeNr.18. 1914 221
- AusgabeNr.19. 1914 233
- AusgabeNr.20. 1914 245
- AusgabeNr.21. 1914 257
- AusgabeNr.22, 1914 269
- AusgabeNr.23, 1914 281
- AusgabeNr.24, 1914 293
- AusgabeNr.25, 1914 305
- AusgabeNr.26, 1914 317
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Vom Beantworten der Offerten Es ist im allgemeinen eine höfliche Sitte, einem Brief, auf den man eine Antwort haben möchte, das Rückporto in Gestalt einer 10 Pfg.-Marke beizufügen. Das ist aber nur dann am Plage, wenn die zu erwartende Antwort eine Gefälligkeit dar stellt, bei welcher man dem Betreffenden nicht noch zumuten kann, auch das Porto zu zahlen. Anders verhält es sich bei abgegebenen Offerten. Hier kann als Regel gelten: Wird eine Photographie verlangt, so muß der Betreffende das Porto für die Rücksendung tragen, fügt man die Photographie unverlangt bei, so hat man selbst das Porto für die Rücksendung zu tragen. In diesem Fall ist also eine Marke beizufügen. Das trifft auch zu, wenn man die Ab schrift der Zeugnisse zurückzuer halten wünscht und hier sei be merkt, daß man Originalzeugnisse nie einsenden darf, höchstens auf ausdrückliches Verlangen. Dann ist aber auch das Rückporto von dem Ausschreiber der Stellung zu zahlen. Nun fügen aber viele Gehilfen einer gewöhnlichen Offerte ebenfalls die Marke bei und glauben dadurch mit Sicherheit auf eine Antwort rechnen zu können, auch in solchen Fällen, wo der Ausschreiber der Stelle nicht auf sie reflektieren kann. Das wäre ja eine schöne Sitte, wenn sie überall und von jedem geübt würde. Man wüßte, ob man noch Aussicht auf Erlan gung der Stelle hat oder nicht und könnte sich entsprechend einrichten. Aber in den allermeisten Fällen ge schieht eine Antworterteilung nicht. Vielseitig betrachtet man das als eine Unhöflichkeit. So ist das aber nicht aufzufassen; denn in der Regel wartet der Prinzipal mit dem Ab legen der nichtgewählten Offerten, bis das Engagement eines Gehilfen bombenfest ist, und schließlich kann da auch noch etwas dazwischen kommen (etwa, daß der Betreffende absagt und dann greift man gern auf die übrigen Offerten zurück). Aber noch ein anderer Fall hindert sehr oft an der Beantwortung. Unsere Uhrmachermeister haben zumeist kein Kontorpersonal; sie selbst können aber die Antworten nicht schreiben, weil sie anders genug zu tun haben. Es wendete sich kürzlich an uns ein Uhrmachermeister, dem Freimarken eingesandt worden sind und der die Zusendung derselben als eine Freimarken-Last empfand, weil er zum Schreiben nicht kam und doch die Marken daliegen hatte. Ließe es sich erreichen, daß Meister wie Gehilfen jede bei ihnen ein gehende Offerte beantworten, auch wenn sie keinen Gebrauch davon machen können; wir würden gern dazu helfen. Aber es wird wohl bei der Gewohnheit bleiben, daß keine Antwort sagen soll „auf Ihre Kraft wird nicht reflektiert.“ Bei Geschäften mit Kontorpersonal könnten ja die Briefe von diesen geschrieben werden; jedoch will in der Regel der Chef dem Personal keine Kenntnis davon geben, wer sich alles gemeldet hat. Deshalb zur Richtschnur nehmen: Porto nur dann einsenden, wenn man unverlangt eine Photographie mitschickt oder die Abschrift der Zeugnisse wieder zurückhaben will. 124 Leipziger Uhrmacher-Zeitung ■ Nr. 10. 1914 Aus dem Leserkreise Wir bitten unsere Leser, sidi stets redit zahlreich zu den an dieser Stelle vor- gebraditen Meinungen zu äußern. Die Redaktion. Zur Lehrlings'Organisation. Wie mag es um den Seelen zustand desjenigen Menschen bestellt sein, dessen Hirn das Wort „Lehrlings-Organisation“ ausgebrütet hat? Schämt sich ein erwachsener Mensch nicht, Lehrlinge, die geistig noch Kinder sind, organisieren zu wollen, zu welchem Zweck es auch sei? Der Geist eines Knaben ist nicht reif, sich mit sozialen und wirtschaftlichen Fragen zu beschäftigen, wie sie die Inter nationale Uhrmacher-Zeitung ihren Lesern vorseßt; und käme die geplante Vereinigung zustande, so wäre eine schwere Schädigung der jungen Leute die unausbleibliche Folge. Die geistigen Fähigkeiten eines Knaben von 14 bis 18 Jahren langen kaum, um den Anforderungen, die an einen Uhrmacherlehrling gestellt werden müssen, gerecht zu werden; sobald die Begabung unter dem durchschnittlichen Niveau bleibt, wird der Lehrherr nicht zufrieden und der Lehrling überlastet sein. Schweifen aber die Gedanken eines Lehrlings unseres Berufes von der Arbeit ab, werden ihm von anderer Seite Flöhe ins Ohr geseßt oder fühlt er sich gar als Mitglied einer „Organisation“ — wie soll da ein Junge ein guter Uhrmacher werden!? Ein Lehrverhältnis kann nur dann ein ersprießliches Resultat zeitigen, wenn das Verhältnis zwi schen Lehrling und Lehrherrn das Beste ist, wenn der Meister dem Zög ling nicht nur Meister, sondern auch Berater für das allgemeine Leben ist, wenn er ihm den Vater zu er- seßen sucht. Den Versuch, einen Lehrling zur Parteigängerei zu ve- anlassen, ihm Klassenunterschied zu lehren, sehe ich als Verbrechen an der Seele solcher jungen Leute an. Um sich als Lehrherr in dieser Hinsicht vor unliebsamen Über raschungen zu schüßen, ist vorge schlagen worden, die Lehrverträge mit einem entsprechenden Passus zu versehen. Ist das nötig ? Meiner Ansicht nach durchaus nicht. Dem Lehrherrn steht geseßlich das Er ziehungsrecht zu. Folglich hat jeder Lehrherr das Recht, nicht nur das geschäftliche, sondern auch das private Leben seines Lehr lings zu überwachen und ihm vorzuschreiben, sich als ein ge sitteter Mensch zu verhalten, und dieses oder jenes zu tun oder zu unterlassen. Ferner kann jeder Lehrherr ohne weiteres von seinem Lehrling verlangen, daß er nichts unternimmt, was ihn von der praktischen Ausbildung abhält. Es ist weiter nicht nur ein Recht, sondern die Pflicht eines Lehrherrn, für eine sorg fältige Auswahl der Fachliteratur seines Zöglings besorgt zu sein. Der Lehrherr kann also dieses Buch als geeignete Lektüre wählen und jene Zeitschrift als ungeeignet verbieten. Wieder holte Gehorsamsverweigerung aber ist ein Grund zur Auflösung des Lehrvertrages. Jeder Lehrling, der sich durch die Zuge hörigkeit zu einer Organisation irgendwie im Geschäft vernach lässigt oder der unbedachte Worte fallen läßt, seßt sich der Ge fahr der Entlassung aus. Und das ist die sichere Handhabe des Lehrherrn gegen Machinationen solcher Art. F. Die Uhrmacher-Woche Abbildung 1. Abbildung 2. Abbildung 3. Reparaturschlüssel für Weckeruhren.
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