16 schiedet, welche verursacht, dem Wachstumsprozeß eine gewisse Richtung und funktionale Ordnung innerhalb der Gemeindegrenzen zu geben. Ihre besonderen Festlegungen waren: - An den Straßen, die voll beschleust sind, wird die geschlossene Bebauung zugelassen. Aller dings wird dieses Territorium auf das Carre zwischen Oschatzer, Bürger-, Rehefelder und Leipziger Straße begrenzt. - Gewerbliche Anlagen sowie stationäre Dampfkesselanlagen werden auf das Gelände jen seits der Eisenbahnlinie Dresden - Leipzig zwischen Bahn und Großenhainer Straße oder gar in die äußerste nordwestliche Ecke der Pieschener Flur nördlich der Großenhainer Straße verwiesen. - Die Beschaffenheit der Häuser wird bei Wahrung allgemeiner bau- und feuerpolizeilicher Vorschriften weitestgehend dem Auftraggeber überlassen. Die Einhaltung eines Mindest abstandes zur Straße, eine Anlagepflicht von Vorgärten, die Begrenzung der Gebäudehöhe auf in der Regel zwei Stockwerke (Stockwerkshöhe des ersten Stockes muß noch minde stens 2,85 m betragen), wobei der Ausbau des Dachgeschosses, nicht aber des Kellerge schosses für Wohnzwecke zulässig ist, 15 macht allerdings die Absicht der Behörde deutlich, den nicht aufzuhaltenden Prozeß der Siedlungserweiterung nicht außer Kontrolle geraten zu lassen. Die nun folgenden Nachträge von 1884, 1888 und 1891 sind einerseits durch weitere Zuge ständnisse an die Ausdehnung der geschlossenen Bebauung und der Fabrikstandorte, ander seits aber auch durch das verzweifelte Bemühen, die entgleitenden Fäden wieder in die Hand Dresden-Piaschen Mars - ■ >fu-c ' - Blick durch die Bürgergasse zur Markuskirche, 19. Jahrhundert