52 Ende September 1920 erhielten sämtliche Grenz-Amtshauptmannschaften des Freistaates, die Grenzgendarmerie-Kommissariate in Bodenbach 5 ' und Zittau sowie die Gendarmeriedirektion Dresden vom sächsischen Ministerium des Innern die dienstliche Mitteilung, daß Gemeinden der Grenzregion das Recht erhalten, Grenzausweise für Bewohner der Gemeinden (Daueraus weise für sechs Monate Gültigkeit) und für Ausflügler (Tagesausweise mit Gültigkeitsdauer bis zu höchstens 48 Stunden) auszustellen. Personen, die nun ohne Paß an festgelegten und mit der tschechoslowakischen Seite vereinbarten Grenzübergangsstellen die Grenze überschreiten konn ten, sollten nicht schmuggelverdächtig erscheinen. 6 ' Der kleine Grenzverkehr erstreckte sich in den Anfangsjahren auf einen etwa 10 km breiten Gürtel beiderseits der Grenze. Im Jahre 1921 - so die bisherige Akteneinsicht - waren sämtliche an die Tschechoslowakei angrenzenden sächsischen Amtshauptmannschaften (Oelsnitz, Auer bach 7 ', Schwarzenberg, Annaberg, Marienberg, Freiberg (hier nur der Zollamtsbezirk Sayda), Dippoldiswalde, Pirna, Bautzen, Löbau, Zittau) und die gegenüberliegenden böhmischen Bezirke einbezogen. Verkehrsgünstig gelegene Übergangsstellen für den Grenzübertritt wurden festgelegt und ihre Anzahl in den Folgejahren erweitert. Auf tschechoslowakischer Seite wurden die Grenz ausweise von den Grenzorganen teils toleriert, teils nicht anerkannt, so daß bilaterale Verhand lungen zu den Durchführungsbestimmungen des Grenzverkehrs notwendig wurden. An diesen Verhandlungen, die im Oktober 1921 in Prag stattfanden, nahmen von deutscher Seite Vertreter der Reichsregierung sowie der an die CSR angrenzenden Bundesstaaten Preußen, Bayern und Sachsen teil. 8 ’ Damit war der gesamte deutsch-tschechoslowakische Grenzraum und vermutlich auch die tschechoslowakisch-österreichische Grenzregion von den Bestimmungen eines kleinen Grenzverkehrs erfaßt worden. Den Zentralregierungen in Prag und Berlin unterbreiteten die Ver handlungspartner Vorschläge zur Erleichterung des kleinen Grenzverkehrs. 9 ' Viel effektiver gestalteten sich jedoch Verhandlungen »vor Ort«. Eine Anfang Juli 1922 in Bad Schandau stattgefundene Besprechung zwischen Vertretern der zuständigen sächsischen und tschechoslowakischen Grenzbehörden schrieb Neuregelungen des kleinen Grenzverkehrs fest. Danach waren in Sachsen neben den örtlichen Polizeibehörden in den Grenzgemeinden nun auch die Grenzhauptmannschaften selbst zur Ausstellung von Dauerausweisen befugt. Auf tschechoslowakischer Seite erfolgte die Aushändigung der Grenzausweise durch die Gemeinde behörden nach einer Bestätigung der Gendarmeriestationen. Die Gültigkeitsdauer fürTouristen- Ausweise blieb auf 48 Stunden beschränkt. Bei der Rückkehr in das Heimatland mußten alle Touristen oder Kurgäste ihre Ausweise an der Grenze abgeben. 10 ' Sachsen beteiligte sich aktiv an den Wirtschaftsverhandlungen des Deutschen Reiches mit der Tschechoslowakei. Schon Ende Juni 1920 wurde das erste Handelsabkommen zwischen beiden Staaten auf gleichberechtigter Basis abgeschlossen. 11 ’ Forderungslisten sächsischer Unternehmer verbände und der Handelskammer des Freistaates zeugt vom Willen, den Warenaustausch mit dem tschechoslowakischen Nachbarn zu intensivieren und (vor allem in den 1920er Jahren) den Bedarf der sächsischen Wirtschaft an Kohle und anderen Rohstoffen zu sichern. Es entstanden grenzüberschreitende Interessengemeinschaften und Aktiengesellschaften, die die inzwischen weit geöffnete Grenze für ihre wirtschaftlichen Ziele nutzen wollten. Die Anfang 1923 in Zittau gegründete »Vereinigte Elektrizitätsgesellschaft auf Aktien« versorgte weite Teile