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Das Dresdner Schloß - Geschichte und Wiederaufbau
- Titel
- Das Dresdner Schloß - Geschichte und Wiederaufbau
- Verleger
- Dresdner Geschichtsverein
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1994
- Umfang
- 104 S.
- Signatur
- Y. 8. 4533
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3513728814
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351372881
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351372881
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351372881
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1994,2 = 38
- Titel
- Dresden und die Wettiner im Mittelalter
- Autor
- Blaschke, Karlheinz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDas Dresdner Schloß - Geschichte und Wiederaufbau -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelDresden und die Wettiner im Mittelalter 4
- KapitelArchäologische Untersuchungen zur mittelalterlichen ... 11
- KapitelDas Renaissanceschloß in Dresden als Herrschaftsarchitektur der ... 20
- KapitelDas Dresdner Schloß im Barock 32
- KapitelStaats- und wirtschaftspolitische Gesichtspunkte bei der ... 42
- KapitelBarocke Festkultur und Repräsentation im Schloß zu Dresden 48
- KapitelErinnerungsblatt 1694: Hofnarr Fröhlich an August den Starken 57
- KapitelMusik im Dresdner Residenzschloß 59
- KapitelDas Schloß als Ruine 67
- KapitelWiederaufbau-Konzept und architektonische Umsetzung 75
- KapitelDie Rekonstruktion der Renaissancegraffiti im Großen Schloßhof 82
- KapitelDas Schloß als Zentrum der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden 90
- KapitelDas Dresdner Schloß - Zeittafel 96
- Links
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9 Selbstverwaltung, das unter den Bedingungen eines deutschen Territorialstaates zu errei chen war. Es muß auf einen Vorstoß des Kurfürsten zurückgehen, daß Kaiser Friedrich III. im Jahre 1443 den Herzögen zu Sachsen gestattete, das Niederlagsrecht an Dresden oder Großenhain zu verleihen. Zwölf Jahre später verlieh Kurfürst Friedrich II. dann dieses Recht an die Stadt Dresden, worum ihn Bürgermeister und Rat gebeten hatten. Das bedeutete, daß alle aus Sachsen nach Böhmen gehenden Kaufmannswaren über Dresden geführt und hier auf dem Markt ausgeladen und zum Kauf angeboten werden mußten, was den Dresdener Bürgern wirtschaftliche Vorteile brachte. Damit geriet Dresden in Konkurrenz zu Pirna, dessen Nie derlagsrecht bereits 1292 erwähnt wird. Pirna war bis dahin in wirtschaftlicher Hinsicht die an der oberen Elbe führende Stadt. Mit der Erwerbung des Niederlagsrechts begann Dres den, diesen Vorsprung aufzuholen. Wenn die Landesherren ihrer Stadt nutzbringende Rechte und Freiheiten gewährten, so for derten sie dafür auch wieder Gegenleistungen ein. Dresden gehörte zu den landsässigen Städ ten, deren Vertreter zu den Landständen gehörten und deshalb an den Landtagen teilnah- men, die seit 1438 ein fester Bestandteil der kursächsischen Landesverfassung waren. So wurden jedesmal zu einem Landtag der Bürgermeister und ein Ratsherr an den jeweils festge legten Versammlungsort einberufen, um dem Landesherrn mit Rat und Tat zur Seite zu ste hen. Die Tat sah meistens so aus, daß die Stände den stets geldbedürftigen Fürsten neue Steuern bewilligten. Für alle anderen Städte des Kurfürstentums war das eine einseitige Sache. Dresden aber erhielt eine für seine weitere Geschichte entscheidende Gegenleistung: Die Wettiner richte ten hier ihre dauerhafte Residenz ein. Ein mittelalterlicher Herrscher konnte sich nicht an einen festen Aufenthaltsort binden, weil die ganz auf die Person bezogene Art der Herrschaft seine Anwesenheit überall notwendig machte und die naturalwirtschaftlichen Grundlagen der Macht keine Zentralisierung seiner materiellen Mittel gestatteten. Auf dem Wege zur Neuzeit wurden aber die persönlichen Beziehungen zu Verwaltungsstrukturen umgestaltet, während gleichzeitig die Geldwirtschaft die Zusammenfassung landesherrlicher Einkünfte an jedem beliebigen Ort ermöglichte. Es entstand eine Zentralverwaltung mit Behörden und Beamten, was einen dauerhaften Regierungssitz erforderte; es bildete sich eine Hauptstadt für jeden Territorialstaat. Die Festlegung, welche Stadt zur Hauptstadt werden sollte, war völlig dem regierenden Fürsten überlassen. Den Kurfürsten von Sachsen stand eine ganze Reihe von Schlössern zur Verfügung, in denen sie sich während des 15. Jahrhunderts mit ihrem Hofstaat aufhalten konnten. Dazu gehörten seit den sechziger Jahren vor allem Altenburg, Dresden, Grimma, Leipzig, Meißen und Tor gau. In Meißen wurde seit 1471 die damals ganz moderne Albrechtsburg als neues Residenz schloß erbaut, aber gleichzeitig hielt sich der Hof gerade seit 1470 immer häufiger in Dres den auf. Als dann mit der Leipziger Teilung 1485 ein selbständiges Herzogtum Sachsen unter Herzog Albrecht dem Beherzten entstand, richtete dieser seinen Hof in Dresden ein und machte die Stadt zur Hauptstadt seines Landes. Es gibt keinerlei Zeugnisse darüber, aus welchem Grunde er gerade Dresden gewählt hat. Es war eine rein persönliche Entscheidung
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